Begleitetes Fahren - ungeeigneter Beifahrer zulässig?
Guten Tag!
Es geht bei mir um folgendes:
Mein Opa sieht schlecht und kann eigentlich nicht mehr Auto fahren, den Schein hat er noch.
Ich werde ja in absehbarer Zeit 17, wo ich also den Führerschein zum begleiteten Fahren machen werde.
Wäre das ein Problem, wenn mein Großvater mit Führerschein mein Begleiter wäre, obwohl
er selbst aber nicht mehr wirklich fahren könnte?
Ich will ihn nicht zum Spaß rumfahren - er muss dauernd zu Ärzten usw.
also keine Sonntagsfahrten...
Besten Dank im Voraus 🙂
Grüße
motor_driver
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Sorry sich für das begleitete Fahren wissentlich einen "ungeeigneten" Beifahrer (sieht schlecht - wie lange er nicht mehr fährt weis ich nicht) mit zu nehmen scheint mir schon zur eigenen Sicherheit (grob) fahrlässig zu sein.
Kommt drauf an......wäre er ein Jahr älter, müsste ja auch niemand mehr "begleitend" mitfahren 😉
Das fahren selbst lernt er ja in der Fahrschule und danach eben die Routine.
Und warum soll ein 17 jähriger schlechter fahren wie ein 18 jähriger?
Nur mal so angemerkt 😁
62 Antworten
Je länger ich dem Thread folge desto mehr komme ich zu dem Schluss:
Es artet in 🙂😁 "Korinthenkackerei" aus und das hat bisher noch nie geholfen egal um was es geht.
Gruß Meggs
Zitat:
Original geschrieben von Meggs07
Es artet in 🙂😁 "Korinthenkackerei" aus
Nun, wenn jemand einen Vorteil erhält, den aber so lange verdrehen muss, bis er sich endlich demgegenüber benachteiligt sieht, zu dem er einen Vorteil hat - ja, dann drücke ich die Dinger raus und werfe damit. Sehe ich als letzte Möglichkeit zum Wecken 😉
Der ex BF17?
Nun, der durfte vor dem Regelalter seine Fahrerlaubnis machen.
Dafür hatte er ne Auflage.
Man kann natürlich über die Stichtage 17/18 streiten, aber es ist eben eine "Nettigkeit" des Gesetzgebers. Nach EU Recht hat man die Möglichkeit dazu, aber Deutschland müßte nicht. (Genau wie bei A1 in B enthalten oder minimale Prüfung - was wir übrigens aus "Unnettigkeit" nicht bekommen haben).
Bei manchen hier im Forum finde ich aber die heuchlerischen Ansätze interessant.
Keinesfalls muß man die (eigene?) Fahrtauglichkeit irgendwann überprüfen, keinesfalls sollte man einführen, daß ein Arzt Krankheiten nach Anlage 4 melden muß keinesfalls sollte wenn der Führerschein abläuft irgendeine Prüfung damit verbunden sein...
Aber wenn jemand der aus freien Stücken selbst nicht mehr fährt einen Begleiter für BF17 machen will ist die Forderung nach medizinischen Prüfungen nicht weit. 😁
Ich sage mal hier im Forum kann der Großteil froh sein, daß
- es keine MPU vor Erteilung der Fahrerlaubnis gibt
- Ärzte nichts melden müssen
- es keine medizinischen Untersuchungen bei Ablauf des B Führerscheins gibt (nach heutigem Stand)
Ob die Allgemeinheit froh sein kann? Naja anderes Thema. 😉
Jedenfalls verstehe ich den Unterschied immer noch nicht zwischen Begleiter bei einem frisch BF17 (kann zwischen 17 und 18 Jahre - 1 Tag alt sein) und Beifahrer einem 18jährigen der B frisch gemacht hat.
In der gleichen Situation.
Insgesamt bringt BF17 natürlich schon etwas, da der Begleiter verpflichtend ist. Aber in einer konkreten Situation ist da kein Unterschied.