Begleitetes Fahren - ungeeigneter Beifahrer zulässig?
Guten Tag!
Es geht bei mir um folgendes:
Mein Opa sieht schlecht und kann eigentlich nicht mehr Auto fahren, den Schein hat er noch.
Ich werde ja in absehbarer Zeit 17, wo ich also den Führerschein zum begleiteten Fahren machen werde.
Wäre das ein Problem, wenn mein Großvater mit Führerschein mein Begleiter wäre, obwohl
er selbst aber nicht mehr wirklich fahren könnte?
Ich will ihn nicht zum Spaß rumfahren - er muss dauernd zu Ärzten usw.
also keine Sonntagsfahrten...
Besten Dank im Voraus 🙂
Grüße
motor_driver
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Sorry sich für das begleitete Fahren wissentlich einen "ungeeigneten" Beifahrer (sieht schlecht - wie lange er nicht mehr fährt weis ich nicht) mit zu nehmen scheint mir schon zur eigenen Sicherheit (grob) fahrlässig zu sein.
Kommt drauf an......wäre er ein Jahr älter, müsste ja auch niemand mehr "begleitend" mitfahren 😉
Das fahren selbst lernt er ja in der Fahrschule und danach eben die Routine.
Und warum soll ein 17 jähriger schlechter fahren wie ein 18 jähriger?
Nur mal so angemerkt 😁
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
@ Splash
Soll der TE deshalb keine Chance haben? Vielleicht mit einem anderen Beifahrer ...? Ich behaupte mal, das sein Fahranfänger den Fahrstil von seinem Fahrlehrer lernt bzw. einem Begleiter mit Lizenz, so mein persönlicher Eindruck. Bei Menschen die unter Selbstüberschätzung leiden hilft auch der beste Beifahrer nix.
Natürlich soll der TE eine Chance haben, habe ich ja auch nicht in Frage gestellt. 😉
Mir ging es ja ums allgemeine, weil kienzle das so genau ausführte..... ich seh da in einem Lebensjahr eben nicht wirklich einen Unterschied in Erfahrung, Reife oder ähnlichem 😁😁
Letztere von dir genannte Persönlichkeiten würde vermutlich die dauerhafte "Nichterteilung" der Fahrerlaubnis am besten tun. 😎
PS: Ich habe vor ca. 20 Jahren mit 18 den Schein gemacht (wie damals üblich) und glaube mir, es gab einige Situationen in welchen ich mir ein erfahrenen Beifahrer gewünscht hätte.
Schönen Sonntag allen noch
Splash
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Tut mir leid wenn ich dir da widersprechen. Wenn du dir die Info zum "Begleitetes Fahren" des Bundesministers für Verkehr durchliest, wirst du sehen, das es ausdrücklich gewünscht ist dem Fahranfänger AKTIV mit z.B. Tipps während der Fahrt zu unterstützen.
Ja, wenn der Begleiter gefragt wird.
Was der Gesetzgeber gerne haben möchte, schreibt der üblicherweise in Gesetze und Verordnungen und findet sich in §48a Abs.4 FeV: "... ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen ..." Die "Rede"-Tätigkeit des Begleiters ist damit ausschließlich passiver Art, nach dem er angesprochen wurde.
Zitat:
Kannst du HIER nachlesen.
Gerne, aber ganz unten den letzten Absatz beachten.
Welchen Sinn würden denn auch "Tipps" machen, die deutlich daneben sind, weil sich der Begleiter irgendwas in 20 Jahren angewöhnt hat, was im Widerspruch zu den längst vergessenen, oder als unnötig empfundenen, oder nicht aktuellen Vorschriften existiert.
Hier bei MT gibt es doch reichliche Lesestoff zu dieser Thematik (Problematik) in Threads mit "würdet Ihr die praktische Fahrprüfung heute noch bestehen" - mit dem heute durchgeführten Fahrstil, dem man dann ungefragt einem Fahranfänger während der Fahrt um die Ohren haut. Abgesehen von den teilweise heftigst verteidigten Rechtskenntnissen in vielen Threads, die ganz interessant sind, aber nichts mit Deutschland zu tun haben.
Dinge wie: 15 mehr gehen immer und den Erläuterungen zu Toleranzen und bewussten Behinderung der hinter einem Fahrenden; Sicherheitsabstände sind nicht nur im Stadtverkehr völlig überbewertet und reduzieren nur Fahrbahnkapazitäten; bis zum grundsätzlich völlig weltfremden Blödsinn, den Fahrlehrer und Fahrprüfer tagtäglich absondern.
Derartige Begleiter neben einem Fahranfänger, der mit der Fahrzeugbedienung klar kommen muss, weil eine ganze Menge anders ist, als in dem bisher gewohnten Fahrschulwagen, der die vertraute Sicherheit des gewohnten Fahrlehrers nicht mehr hat und das Einzige, was sich nicht verändert hat - die Vorschriften und sein darauf aufbauendes Verhalten - nun von einem nicht für das Schulen ausgebildeten Begleiter dann auch noch teilweise zerredet, teilweise als untauglich dargestellt und völlig ungefragt im sprudelnden Redefluss "jetzt mal richtig" erklärt wird.
@ Splash
Ich denke das wir uns darin einig sind, dass man mit 18 noch nicht perfekt sein kann. Aber, wie immer, gibt es auch da Menschen die das von sich glauben. Als Fahranfänger habe ich auch Grenzwertige Situationen erlebt z.B. mit einem Auto das noch mit DIAGONLAreifen fuhr. Auf der Fahrt von der Eifel nach Hause habe ich durch einen Fahrfehler vor einer Ortseinfahrt quasi einen Schleuderkurs belegt. Ging glimpflich ab ...
Mein Sohn hat ohne meine Hilfe die Lizenz gemacht und fährt auch mit mehr als 12 Jahren Fahrpraxis wie eine ge .... ZENSUR ok. Da hätte auch nix genützt, hätte ich neben ihm gesessen als er noch keine Lizenz hatte.
Vielleicht haben die Jugendlichen im Führerscheinalter vorher zu viele Computerspiele gespielt und glauben sie könnten das auch so?
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Als Fahranfänger habe ich auch Grenzwertige Situationen erlebt ...Vielleicht haben die Jugendlichen im Führerscheinalter vorher zu viele Computerspiele gespielt und glauben sie könnten das auch so?
Welche Computerspiele hast Du denn gespielt, dass Du in grenzwertige Situationen geraten bist?
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Auch hat der Gesetzgeber nicht festgelegt, daß der Ansprechpartner selbst noch fahren können muß.
Er muß nur ne Fahrerlaubnis haben.
(und 30 sein und nur 1 Punkt haben und nen gültigen Führerschein)
Mein Opa hat auch noch seinen Führerschein. Der wird aber nie mehr fahren...
Den hätte man also bei einer meiner Kusinen eintragen können.
Das ist aber wieder ein Problem, daß man bei uns den Führerschein bis ins Grab (und darüber hinaus) hat.
Zwar werden alle unsere Führerschein spätestens 2033? ungültig - aber da gibt es einfach nen neuen. Ohne jede Prüfung. Aber das ist ein anderes Thema.
Also warum nicht?
Arztbesuche sind praktisch. Enkelin fährt Opa begleitend zum Arzt und zurück. Da hat jeder was von... Und die Straßen sind vielleicht sicherer als wenn Opa noch fährt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Welche Computerspiele hast Du denn gespielt, dass Du in grenzwertige Situationen geraten bist?Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Als Fahranfänger habe ich auch Grenzwertige Situationen erlebt ...Vielleicht haben die Jugendlichen im Führerscheinalter vorher zu viele Computerspiele gespielt und glauben sie könnten das auch so?
ICH habe kaum bis gar keine Computerspiele gespielt und habe heute noch eine Abneigung gegen sämtliche Spiele. Dagegen habe ich es bei meinem Sohn erlebt der oft bis weit nach Mitternacht gespielt hat und immer noch spielt. Bei seinem Fahrstil habe ich wirklich den Eindruck er hat zu viel Rennspiele gespielt. Und er ist bestimmt KEIN Fahranfänger mehr.
Ansonsten geben ich dir absolut recht. Man kann nicht jeden Begleiter "verwenden" und es ist nun mal ein Glücksgriff denjenigen zu erwischen der einfach nur mitfährt und ansonsten die Klappe hält, zumindest was das Verkehrsgeschehen angeht. Meine Mutter hat mal meinen Vater während der Fahrt ausgesetzt, weil er ständig am meckern war. Passiert leider zu selten ... 😁
Nein, ich will hier auch nix zerreden, auch wenn es so ausschaut. Als Begleiter würde ich schon wissen was sinnvoll ist.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Auch hat der Gesetzgeber nicht festgelegt, daß der Ansprechpartner selbst noch fahren können muß.Er muß nur ne Fahrerlaubnis haben.
(und 30 sein und nur 1 Punkt haben und nen gültigen Führerschein)Ausserdem darf er nicht mehr als 0.5 Promille BAK haben oder unter der Wirkung von Mitteln nach §24a StVG stehen, da kann es unter Umständen Probleme geben.
Mein Opa hat auch noch seinen Führerschein. Der wird aber nie mehr fahren...
Den hätte man also bei einer meiner Kusinen eintragen können.Das ist aber wieder ein Problem, daß man bei uns den Führerschein bis ins Grab (und darüber hinaus) hat.
Zwar werden alle unsere Führerschein spätestens 2033? ungültig - aber da gibt es einfach nen neuen. Ohne jede Prüfung. Aber das ist ein anderes Thema.Also warum nicht?
Arztbesuche sind praktisch. Enkelin fährt Opa begleitend zum Arzt und zurück. Da hat jeder was von... Und die Straßen sind vielleicht sicherer als wenn Opa noch fährt. 😉
Bei dem Rest stimme ich mit dir überein. Ist vllt grundsätzlich besser, wenn der lebensältere (ruhigere) Opa mit fährt als die gestresste Mutter.
Sorry, ich will keine Mumie spazieren fahren sondern praktische Hilfe haben in dem ich auf Fehler hingewiesen werde! DAS ist es was letztendlich hilfreich ist. Denn, woher soll der 17jährige sein Wissen herholen? In dem er seinen großen Bruder und seinen Fahrstil kopiert? Ok, wird er mit 18 erst recht machen ...
Mein Fahrlehrer hat mich fürchterlich zusammen gefaltet, als er erfuhr, das ich mit meiner damaligen Freundin zu viel GEÜBT habe. Er wollte vermeiden, das sich die Führerscheinaspiranten einen Fahrstil angewöhnen und bei der praktischen Fahrstunde nicht zurecht kommen.
Begleitetes fahren heißt ja auch VORBEREITUNG auf die eigentliche Prüfung und nicht den Führerschein mit Opa zu machen.
Ein BF17 hat in Deutschland eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B!
Mit der (kleinen...) Auflage eines Begleiters.
Der hat die Prüfung schon abgelegt.
Insofern ist der Verstoß gegen diese Auflage auch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.
Von daher, der muß nix mehr lernen im Sinne von "für Prüfung lernen".
@cornerback:
du hast recht, verlinken wir am besten das Gesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html
Was manche Internetseiten "wollen" und was der Gesetzgeber letzlich nur geschrieben hat...
Allein wie oft ich schon gehört habe, der Begleiter muß auf dem Beifahrersitz Platz nehmen... 😁
Nee muß er nicht!
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Sorry, ich will keine Mumie spazieren fahren sondern praktische Hilfe haben in dem ich auf Fehler hingewiesen werde! DAS ist es was letztendlich hilfreich ist. Denn, woher soll der 17jährige sein Wissen herholen?
Da magst du recht mit haben, aber das ist nunmal nicht, was der Gesetzgeber verlangt, Archduchess hat den Text ja verlinkt.
Grundsätzlich kommt es meiner Meinung auf den Einzelfall an: manche fahren kurz nach Erwerb der FE schon recht sicher, es fehlt nur generell Fahrpraxis und die erwirbt man ausschliesslich beim fahren (bei denen ist es egal, wer daneben sitzt); andere hingegen fahren unsicher und geraten unter Stress in Panik und da tut ein ruhigerer Mitfahrer sicher besser als einer, der ständig verbessert.
Vllt wäre es besser, wenn auch der eingetragene Mitfahrer auf seine charakterliche Eignung überprüft wird (was ja quasi mit der Regelung "Beisitzer darf nur sein, wer nicht mehr als 1 Punkt hat" getan wird) aber da will ich mir gar nicht ausmalen, was da wieder in einschlägigne Foren los wäre... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Mein Fahrlehrer hat mich fürchterlich zusammen gefaltet, als er erfuhr, das ich mit meiner damaligen Freundin zu viel GEÜBT habe. Er wollte vermeiden, das sich die Führerscheinaspiranten einen Fahrstil angewöhnen und bei der praktischen Fahrstunde nicht zurecht kommen.
Begleitetes fahren heißt ja auch VORBEREITUNG auf die eigentliche Prüfung und nicht den Führerschein mit Opa zu machen.
Das könnte natürlich mit den 3 Fahrstunden à la "Kuppeln" "Lenken" "Grundbegriffe des Einparkens" zusammenhängen die ihm damit durch die Lappen gegangen sind 😉
Und begleitetes Fahren macht man NACH der Prüfung, man hat also die komplette Fahrausbildung schon hinter sich.
Und natürlich ist der Opa nicht der optimale Beifahrer, das Prinzip sieht nämlich vor das der Beifahrer eben BERATEND zur Seite steht bei unübersichtlichen Situation("Welche Spur ist die richtige" ; "Siehst du den Radfahrer?"😉 Solche Dinger eben wo man als Anfänger schnell überfordert ist.
Aber wenn du nicht grade mit Opa auf dem Sozius das erste mal den Theodor-Heuss-Platz befährst find ich das unproblematisch und ist wie bereits beschrieben vom Gesetz gedeckt.
Zitat:
Original geschrieben von cornerback
Vllt wäre es besser, wenn auch der eingetragene Mitfahrer auf seine charakterliche Eignung überprüft wird (was ja quasi mit der Regelung "Beisitzer darf nur sein, wer nicht mehr als 1 Punkt hat" getan wird) aber da will ich mir gar nicht ausmalen, was da wieder in einschlägigne Foren los wäre.
Die Punktekontrolle finde ich völlig ausreichend, anders würde man ein sinnvolles Prinzip wieder so lange "verdeutschen" bis es extrem unattraktiv wird 😉
M.F.G
Der Altmetallfanatiker
Ich hab' meinen Lappen auch mit 17 gemacht - die 2-jährige Probezeit ist in 5 Tagen rum, merke ich gerade 🙂.
Meine Meinung:
Zumindest ich hätte mich unsicher gefühlt, wenn ich nach der (ohne Probleme und auf Anhieb) bestandenen Prüfung direkt hätte alleine fahren müssen. Ich war froh, eine Vertrauensperson als Begleiter neben mir zu haben. Dort sitzt ja in den überwiegenden Fällen kein Finanzbeamter sondern eine dem Führerscheinneuling nahestehende Person...😉.
Und wirklich "fahren" im eigentlichen Sinne lernt man mMn definitiv erst nach der Prüfung, unabhängig davon, ob man dabei begleitet wird, oder nicht. Wie lange die Eingewöhnungszeit dauert ist natürlich auch von den Verkehrsverhältnissen abhängig...Ernst-Reuter Platz in Berlin oder der Große Stern sind zu Verkehrsspitzenzeiten für Fahranfänger nicht gerade die leichteste Übung. Nicht alles, was man in der Fahrschule so lernt - Stichwort Einparken - ist im Alltag auch sinnvoll.
Zum Thema:
Solange dein Opa nicht die alleinige und dauerhafte Begleitung ist und du dich bei einer "Testfahrt" vergewissert hast, dass es in Ordnung geht, sehe ich darin auch kein Problem.
@ All
Vielleicht noch mal: Ich rede hier absolut NICHT dagegen! Was ich nicht wusste ist, dass der 17jährige bereits die Fahrprüfung hinter sich hat. Es war sicherlich mal hier Thema mir allerdings nicht mehr präsent.
Einig sind wir uns wohl darin, dass der "Begleiter" geeignet sein sollte und das ist wohl vom Einzelfall abhängig und können wir hier eh nicht lösen. Der eine ALTE ist unfähig wo der Andere noch Voll dabei ist.
Beim Opa des TE habe ICH persönlich ein Problem. Das kann und muss dem TE aber egal sein. Ich habe meine Bedenken geäußert und hatte nicht vor hier jemanden zu belehren. Sollte es so gewirkt haben ... ok! 🙁
Nun denn, es war meine ureigenste Sichtweise zu dem Thema und ich halte mich nun zurück, bevor es noch mehr Irrititationen kommt. 🙄 🙂
Hallo!
Ich bedanke mich bei den zahlreichen Antworten!
Dass es bessere Begleiter gäbe, als meinen Opa, ist keine Frage.
Ich werde ja auch mit meinen Eltern fahren.
Wegen den Argumenten der Sicherheit:
Die meisten der Autofahren haben das Fahren mit 18 ganz alleine gelernt...
Ich sage jetzt einfach mal provokant:
Ob ich mit 17 mit einem "schlechten" Begleiter fahre oder ein
18-Jähriger den Führerschein bekommt und selber los düst, sehe ich darin eigentlich keinen Unterschied.
Eher Im Gegenteil: Der 17-Jährige hat auch noch Verantwortung für die anderen Insassen und gibt mehr acht.
Da ich seit ich 15 bin, Zweirad fahre, habe ich durchaus praktische Erfahrung.
Es ist halt so, dass Opa auch öfters wo hin muss aber es sich selbst nicht mehr zu traut, zu fahren, wo meine Eltern auch nicht immer Zeit haben(!)
(Ärzte usw.)
Bitte nicht so verstehen, dass ich unbedingt fahren will, egal auf welchem Wege...
Es wäre einfach eine Erleichterung für uns.
Ich wollte nur wissen, ob es vom Gesetzgeber Probleme gibt, wenn er selbst
eigentlich nicht mehr wirklich fahren kann.
Ich habe es so verstanden, dass das also kein Problem ist ..?
Er muss nur eine Fahrerlaubnis haben und die Punkteregel einhalten?
Wenn ich mit ihm aufgehalten werden würde und die Polizei feststellt, dass er nicht mehr fahren kann und
dann seinen Schein abnimmt, könnte das mir dann Ärger machen?
Theoretisch sind die Voraussetzungen ja nur, dass er einen Führerschein hat?
Folglich wäre es dann in Ordnung, mit ihm zu fahren, bis er ihn aus irgendwelchen Gründen nicht mehr hätte,
danach logischer weise nicht mehr...?
Ich hoffe, ihr könnt meine Frage verstehen
Grüße 🙂
Motor_driver
Ja.
Er muß die Regeln erfüllen.
Eine Mini MPU wurde wohl nicht vorgesehen für Begleiter...
Wer weiß was da alles rauskommen würde... 😁
Damit meine ich jetzt nichtmal unbedingt die Opas.
Wobei der deutsche Umgang mit Fahreraubnis und Führerschein schon interessant ist.
Bis zum Grab und darüber hinaus. 😉