Beendigung der Leasinglaufzeit, und dann ??
Hallo liebe Gemeinde
hat einer Erfahrung was passiert wenn es soweit ist, wenn die Leasinglaufzeit zu Ende ist.
Wie wird dann verhandelt??
Angenommen ich möchte das Auto behalten und es hat einen kalkulierten Restwert von knapp 20.000€, wird es dann in der Rate günstiger oder wie laufen solche Verhandlungen genau ab.
Interessanter ist es glaub ich einen neuen zu nehmen, oder ??
Würde mich über Antworten freuen !!!
Beste Antwort im Thema
Hatte bzw habe einige Leasingfahrzeuge, kann aber nicht wirklich was Sinnvolles zu dem Thema beitragen (habe bisher jedes Mal nach Ablauf des Leasingvertrags das jeweilige Auto beim Händler abgegeben und einen neuen genommen). Meistens sind die Angebote für Folgeleasing bzw. Kauf des geleasten Wagen ziemlich schlecht.
Gestatte mir aber die Kritik: Du wirkst so, als hättest du nicht wirklich eine Ahnung was du genau unterschrieben hast und was für Möglichkeiten du nach Ablauf des Leasings hast.. Wundert mich ziemlich. Ich weiß nicht welches Auto du fährst, aber einige Euro wird es dich schon im Monat kosten. Da hätte ich mich schon im Vorfeld informiert.. Nicht böse sein ;-)
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bmwdriver86
Hallo liebe Gemeindehat einer Erfahrung was passiert wenn es soweit ist, wenn die Leasinglaufzeit zu Ende ist.
Wie wird dann verhandelt??
Angenommen ich möchte das Auto behalten und es hat einen kalkulierten Restwert von knapp 20.000€, wird es dann in der Rate günstiger oder wie laufen solche Verhandlungen genau ab.
Interessanter ist es glaub ich einen neuen zu nehmen, oder ??Würde mich über Antworten freuen !!!
Hallo,
Das kommt darauf an, ob Du bis jetzt mit dem Fahrzeug zufrieden warst.
Wenn ja, dann ist es eine Überlegung wert.
Kannst Du eine Anzahlung leisten, damit die Raten nicht so hoch sind?
Denn wenn nicht, dann wirt es Teuer ( Hohe Zinsen ) und Du solltest in Lage sein, die 20,000€ möglichst schnell abzuzahlen.
Auf jeden Fall, ist es immer besser Eigentümer vom Auto zu sein.
Gruß Tobiline😉
Tja so leicht lässt sich die Frage nicht beantworten bzw hängt ganz stark davon ab was du vor hast?? Wenn du das Auto behalten willst dann kannst du das Auto zum kalkulierten Restwert kaufen. Ein Recht darauf hast du in den klassischen Leasingverträgen allerdings nicht. Zum kalkulierten Restwert wird dir aber der Händler das Auto sicherlich mit Kusshand verkaufen wollen. Vorrausgesetzt du hast einen der "subventionierten" oder durch zu hohe Restwerte gestützen Leasingvertrag (war in der Vergangenheit sehr oft der Fall...v.a. bei BMW). Denn dann ist der Restwert im Vertrag mit Sicherheit höher als der Marktwert der Gebrauchtwagens! Hier also genau rechnen und Vergleichangebote einholen...ich denke es wird sich NICHT lohnen den Wagen abzulösen! Die Händler lassen bei Rückgabe auch so gut wie gar nicht mit sich reden, obwohl sie genau wissen dass der Wagen weniger Wert ist (dazu unten mehr).
Weiterfinanzieren geht wohl dann nur per normaler Finanzierung (falls du nicht Bar ablösen willst). Nochmal weiter verleast man ein so "altes" Auto IdR nicht.
Also überleg dir ob du wieder einen Neuwagen willst mit dementsprechenden Monatsraten oder aber den gebrauchten Wagen weiter fahren willst. Nicht ganz einfach....
Wenn du bisschen Pokern kannst/willst, dann gib den Wagen ganz normal zurück. Warte ein paar Tage bis der Händler den Wagen als gebrauchten auf den Hof stellt! Dann kommst du wieder und kaufst den gebrauchten. Bei meinem 1er hätte sich das dicke gelohnt. Kalkulierter Restwetr lag bei 20400€. Auf dem Hof stand er nach einer Woche bei 16500€ (unverhandelt)!!!! hab ihn trotzdem nicht genommen 😛
Hallo,
bei uns wäre bei drei Nachrfragen (drei verschiedene BMW Leasingwagen) die Rate jeweils höher als vorher gewesen.
Weiterhin ist meines Wissens nach - bei gewerblichem Leasing - ein Kauf/Übernahme später nicht (oder nur mit gutem Kontakt zum Freundlichem) möglich.
Grüße
Christian
okay..schon verstanden
es gibt ja aber eine klausel auf dem leasing-antrag wo was steht von restwertberechnung und andienungsrecht, ich glaube die beiden punkte verwechsel oder verstehe ich nicht ganz, vielleicht mag es mir ja jemand erklären...
"kunde x nach andienung das geleaste fahrzeug zum kalk. restwert käuflich erwerben. so ich glaub hier hängt mein haken, weil ich meine das mein verkäufer mir damals erzählte, das ich dann nicht unbedingt finanzieren sondern wieder erneut leasen kann.
kann ja sein das ich das missverstanden habe, aber ich glaube demnach macht es ja echt mehr sinn von den konditionen her sich nen neuen auszusuchen und dann wieder ein neues auto fahren.
!!!???
lg
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Hallo bmwdriver86,
Du hast nur eine Möglichkeit, setze Dich mit Deinem Verkäufer mal in aller Ruhe zusammen und lass Dir alle aktuellen Möglichkeiten durchrechnen (Kauf, Finanzierung, Leasing). Kein Aussenstehender kann eine Ahnung davon haben, welche speziellen Optionen aktuell zu Deinem Fahrzeug bestehen.
Habe selber immer wieder erlebt, das es keine allgemeingültigen Gesetze gibt, welche man anwenden kann. Also nur Mut und ran an die Buletten!
Grüße, Warti311
Zitat:
Original geschrieben von bmwdriver86
okay..schon verstandenes gibt ja aber eine klausel auf dem leasing-antrag wo was steht von restwertberechnung und andienungsrecht, ich glaube die beiden punkte verwechsel oder verstehe ich nicht ganz, vielleicht mag es mir ja jemand erklären...
Andienungsrecht bedeutet das Du das Auto zum kalk. Restwert kaufen mußt, wenn der Händler es möchte.
Wenn der Händler nicht möchte das Du das Auto kaufst, hast Du kein Recht, das Auto zu kaufen (soweit nichts anderes vereinbart wurde).
Die Klausel würde ich aber nicht überbewerten, denn das ist primär eine Angelegenheit aus dem Steuerrecht.
Teilamortisation mit Andienungsrecht: http://www.x-leasing.de/leasing/andienungsrecht.php
Mit der Finanzierung des Restwertes oder Anschlußleasing hat das nichts zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von bmwdriver86
Interessanter ist es, glaub ich, einen neuen zu nehmen, oder ??
... könnte sein, wenn man vor allem an die neu beginnenden Gewährleistungen oder meintwegen Garantien denkt und NEU ist meistens besser als ALT!
Lass´Dir doch auch mal einen neuen (oder leicht gebrauchten!) von Deinem 🙂 rechnen und entscheide dann entsprechend.
Gruß Micha
Okay Danke ersteinmal ...
HOPPLA bzgl. Andienungsrecht = Heisst also wenn der Verkäufer sagt, so Herr bmwdriver86 sie kaufen das Auto, dann muss ich das tun ???
Wow, das wusste ich nicht
Genau so ist es....
Hatte bzw habe einige Leasingfahrzeuge, kann aber nicht wirklich was Sinnvolles zu dem Thema beitragen (habe bisher jedes Mal nach Ablauf des Leasingvertrags das jeweilige Auto beim Händler abgegeben und einen neuen genommen). Meistens sind die Angebote für Folgeleasing bzw. Kauf des geleasten Wagen ziemlich schlecht.
Gestatte mir aber die Kritik: Du wirkst so, als hättest du nicht wirklich eine Ahnung was du genau unterschrieben hast und was für Möglichkeiten du nach Ablauf des Leasings hast.. Wundert mich ziemlich. Ich weiß nicht welches Auto du fährst, aber einige Euro wird es dich schon im Monat kosten. Da hätte ich mich schon im Vorfeld informiert.. Nicht böse sein ;-)
Zitat:
Original geschrieben von bmwdriver86
Okay Danke ersteinmal ...HOPPLA bzgl. Andienungsrecht = Heisst also wenn der Verkäufer sagt, so Herr bmwdriver86 sie kaufen das Auto, dann muss ich das tun ???
Wow, das wusste ich nicht
Guten Abend in die Runde,
in meinem BMW-Leasingvertrag (km, nicht Restwert!) ist ein "risikoloses Andienungsrecht" vereinbart, so daß der Leasingnehmer zum Ende entscheidet, ob er das Recht in Anspruch nimmt oder nicht.
Grüße
Gourmand
@ hamk911
ich bin nicht böse, warum sollte ich das sein.
Also ich war vorher bei MB und da war das ein bisschen anders, bin das erste mal bei BMW unter Vertrag.
Ich denke schon, dass ich in meinem Alter weiss was man unterschreiben kann.
Bloss mit dem Andienungsrecht war mir das etwas neues und ich kann mich daran erinnern, dass mein Verkäufer damals im Beratungsgespräch gesagt hat .....
"erst mal 3 jahre wagen fahren, dann nen neuen aussuchen" - bloss ob es wieder ein bmw wird, werde ich noch rechtzeitig entscheiden "
..darum fällt es mir so schwer zu verstehen, das wenn der Verkäufer sagt Wagen kaufen, dann kaufen..
wenn ich hier in diesem forum unterwegs bin, kannst du dier ja ungefähr denken welchen wagen ich fahre, nämlich einen E90FL 318d
Ich denke dazu ist ein Forum da, damit andere clevere Leute auch mal anderen aushelfen können.
Zitat:
Original geschrieben von Gourmand
Guten Abend in die Runde,Zitat:
Original geschrieben von bmwdriver86
Okay Danke ersteinmal ...HOPPLA bzgl. Andienungsrecht = Heisst also wenn der Verkäufer sagt, so Herr bmwdriver86 sie kaufen das Auto, dann muss ich das tun ???
Wow, das wusste ich nicht
in meinem BMW-Leasingvertrag (km, nicht Restwert!) ist ein "risikoloses Andienungsrecht" vereinbart, so daß der Leasingnehmer zum Ende entscheidet, ob er das Recht in Anspruch nimmt oder nicht.Grüße
Gourmand
Hallo allerseits,
Gourmand hat natürlich recht. Du als Leasingnehmer kannst selbst entscheiden, ob du das Fahrzeug übernimmst oder einfach nach Ende der Laufzeit das Fahrzeug zurück gibst. In den Leasingverträgen steht dann nachfolgend aufgeführter Passus: "Wird Ihnen das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit angedient, können Sie das geleaste Fahrzeug zum kalkulierten Restwert von EUR 11.100,22 zzgl. MWSt. käuflich erwerben. Machen Sie von der Kaufandienung keinen Gebrauch, findet lediglich eine Abrechnung der tatsächlich gefahrenen Kilometer und eventueller Minderwerte gemäß vertraglicher Vereinbarung statt."
Hallo,
Erfahrungen aus diversen Verträgen:
- die Höhe der Leasingrate beim "zweiten" Vertrag ist für Laien nicht nachvollziehbar: So haben wir bei VW aktuell ein Auto vom 49. bis zum 66. Monat mit recht guten Konditionen weitergeleased (LF weit weit unter 1 bei 20TKM / Jahr), gleichzweitig möchte eine andere Firma für einen Vierjährigen mit Ablöse im September 2010 tatsächlich einen Leasingfaktor von 1,4... hüstel... beiden waren / sind die Raten im ersten Vertrag nicht "geschönt", die Restwerte "realistischen plus 10%." Einen Vierjährigen SL sollten wir gar einmal für 20% mehr weiterleasen als das Auto als Neuwagen aus aktueller Produktion kosten sollte.
- BMW bietet auch für ältere Gebrauchte Leasing an, siehe auf der Homepage, wieso soll man den eigenen also nicht weiter leasen können?
- ganz wesentlich wird die Folgerate von der Dauer des Anschlussvertrages bestimmt.
Mit anderen Worten: Genaues Angebot machen lassen, pauschal kann man da nix sagen.
N.