Bedrohng + rote Ampel

Hallo liebes Forum,

ich erbitte euren Rat. Ich bin soeben (mit einem Beifahre + Nachts) an einer gruppe offensichtlicher Nazis vorbeigefahren (5 Personen) . Nunja.. das Fenster war offen und ich hab mich zu einem "Nazis raus" hinreißen lassen. Nunja diese waren nicht erfreut... (ich weiß ich weiß.. kindisch von mir.. )

Ich bin nächste Ecke rechts abgebogen weil ich dann doch aus der Situation flüchten wollte.
(bei grün 😉 ). Nunja das war dummerweise eine Sackgasse und ich hab gewendet.. und da standen sie dann auch auf der Straße mit dem Gesicht zu mir. Ich habe mich bedroht gefühlt und bin vollgas über die Rote Ampel (Straße war leer) und dem zu entgehen.

Wenn diese Kerle mir nun böses wollten könnten sie mich anzeigen..
Es war dunkel und ich bezweifle, dass sie mich erkennen konnten.

Im Falle des Falles .. wie könnte ich handeln?

1) Abstreiten gefahren zu sein (darf ich da lügen?.. was sag ich denn dann wenn die fragen wer gefahren ist?)

2) Zugeben und bedrohung vorlegen (habn zeugen)

3) Zugeben da gewesen zu sein, aber behaupten, dass es grün/orange war.

4) ??

Bin jedem Rat dankbar!

69 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von cominos


Im Falle des Falles .. wie könnte ich handeln?

1) Abstreiten gefahren zu sein (darf ich da lügen?.. was sag ich denn dann wenn die fragen wer gefahren ist?)

2) Zugeben und bedrohung vorlegen (habn zeugen)

3) Zugeben da gewesen zu sein, aber behaupten, dass es grün/orange war.

4) ??

Bin jedem Rat dankbar!

Wenn da was Verkehrsrechtliches kommen sollte, dann würde ich genau das so schreiben, wie es geschehen ist.

Bei einer Anzeige, wegen Beleidigung dürfte nicht viel passieren. Du hast sie ja nicht als Nazis beschimpft, sondern nur gesagt, das Nazis raus sollen. (Auch wenn ich nicht so richtig schnalle, wo die Nazis dann hin sollen, die kommen doch von hier.) Es tut dir dann einfach nur leid, das sie es falsch interpretiert haben.

Es könnte natürlich auch sein, das sie dein Nummernschild gemerkt haben, und deine persönlichen daten kennen. Ein Haustürbesuch ihrerseits ist leider möglich.

Ich schätze mal, das die Leute sich nur ihren Teil gedacht haben. Du hast dich ja praktisch mit der Aktion selbst blamiert. Die meisten Nazis sind eigentlich ganz nett, solange man nicht von Sozialhilfe lebt, oder ein Schläger ist. Ich selbst bin Ausländerin, und komme gut mit denen klar.

Ohne den kompletten Thread gelesen zu haben und als totaler Jura-Laie:

"Nazis raus" ist m. E. freie Meinungsäusserung und genau genommen noch keine Beleidigung. Wenn du der Meinung bist, dass die "raus" gehören (woraus auch immer) dann darfst du das sagen.

Solange die nur auf dich zugelaufen sind, war noch keine Bedrohungslage erkennbar. Anders bei (eindeutigen) verbalen Bedrohungen und/oder Drohgebärden und/oder das Erkennen von Bewaffnung; erst in diesem Falle könnte man dir u. U. im Einzelfall das Fahren über eine rote Ampel "genehmigen".

Andererseits könnte ein Richter es aber durchaus nicht einsehen, dass durch deine (leider offensichtliche) Provokation mit der alles angefangen hat, andere VT in akute Gefahrenlage gebracht werden könnten. Du würdest dann hören: "Herr XY, sie als Erwachsener wissen doch dass einzelne Anhänger solcher Gruppierungen Gewaltbereitschaft zeigen können, wenn sie sich provoziert fühlen. Wieso begeben sie sich dann freiwillig in so eine Situation und äussern ihre berechtigte Meinung nicht auf anderem, sicherem Wege?" In diesem Falle hättest du die Suppe anders auslöffeln müssen, z.B. durch Stehenbleiben, Verriegeln der Türen und Absetzen eines Notrufs per Handy oder der Flucht zu Fuss, wobei ein mögliches Parken im Halteverbot dir jeder Richter verzeihen würde im Gegensatz zum Rammen eines Tanklasters der daraufhin in die nächste Hauswand fährt weil du bei Rot drüber bist.

Ey Leute der Te hat doch zugegeben,dass er unüberlegt gehandelt hat.
Gebt doch endlich Frieden.
Bopp19

Zitat:

Original geschrieben von Celvic



Andererseits könnte ein Richter es aber durchaus nicht einsehen, dass durch deine (leider offensichtliche) Provokation mit der alles angefangen hat, andere VT in akute Gefahrenlage gebracht werden könnten. Du würdest dann hören: "Herr XY, sie als Erwachsener wissen doch dass einzelne Anhänger solcher Gruppierungen Gewaltbereitschaft zeigen können, wenn sie sich provoziert fühlen. Wieso begeben sie sich dann freiwillig in so eine Situation und äussern ihre berechtigte Meinung nicht auf anderem, sicherem Wege?" In diesem Falle hättest du die Suppe anders auslöffeln müssen, z.B. durch Stehenbleiben, Verriegeln der Türen und Absetzen eines Notrufs per Handy oder der Flucht zu Fuss, wobei ein mögliches Parken im Halteverbot dir jeder Richter verzeihen würde im Gegensatz zum Rammen eines Tanklasters der daraufhin in die nächste Hauswand fährt weil du bei Rot drüber bist.

Das fett makierte Wort würde der Richter eher nicht in den Mund nehmen...zumindest nicht in dem Kontext. 😉

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Zitat:

Original geschrieben von twindance


Ich hab jetzt mal reichlich Beiträge entfernt, die zur eigentlichen Fragestellung nicht unbedingt Bezug hatten - auch wenn es mir teilweise schwer fiel. 

Bitte beschränkt Euch auf das fachliche Problem und lasst den politischen Teil draußen - und erspart mir, diese Bitte noch einmal wiederholen zu müssen!

twindance/MT-Moderation

...sonst macht der twindance nämlich den Thread hier zu...

1. Man kann das Thema ethisch betrachten:
Hier gibt es bestimmt unterschiedliche Meinungen (leider!).

2. Man kann das Thema unter dem Aspekt der Vernunft betrachten:
Außerordentlich unklug in solch einer Situation zu provozieren und den Zorn von entweder extrem orientierten, oder zu unrecht hierzu beschuldigten Menschen auf sich zu ziehen...

3. Man kann das Thema unter rechtlichem Aspekt betrachten:
Rote Ampel überfahren. Sei froh wenn nichts kommt.

Zu 2. und 3. würde mir im Normalfall nur die Frage einfallen, wie blöd man sich eigentlich anstellen kann.
Aber das würde ich hier natürlich niemals äußern, da mein Beitrag sonst wahrscheinlich gelöscht würde.

Zivilcourage geht anders. Gruß, D.

Man sollte stets daran denken, dass unabhängig von der Situation, ein Fahrer eines zugelassenen Fahrzeuges immer ein amtliches Kennzeichen trägt. 
Somit grundsätzlich die "Gefahr" besteht zur Rechenschaft gezogen zu werden!

😉

Näher möchte ich persönlich nicht auf den geschilderten Fall eingehen!

Der Fahrer bewegt sicher ein Kennzeichen rum - aber das kann im ersten Moment nur dem Halter zugeordnet werden.

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