Bedenbeleuchtung legal!?!

Opel Astra F

Bodenbeleuchtung legal!?! Unterbodenlicht

Hi, wie sieht es denn mit Bodenbeleuchtung aus?
Ist des legal?
Darf man die einbauen und nur nicht im Straßenverkehr betreiben(einschalten)
oder ist der Einbau schon illegal?
Gibt es da Gutachten?
Hat einer günstige Angebote?
LEDs oder Leuchtröhren?

73 Antworten

Die Sternschieber haben ja auch ne Lobby von der wir nur träumen können !!

PS: Die haben bestimmt nen Gutachter mit nem Fuffi bestochen um das klar zu kriegen . 😁😁

Und die gutschmeckenden Herdentiere in grünen Tarnmäntelchen trauen sich da bestimmt nich mehr dran , aus Angst immer nur den Hof fegen zu dürfen !! 😁😁 lol

fufi die meinst wohl eher 50000 Euro. Das würde eher hinkommen ich will hier aber nix in den Raum stellen oder so

wird wohl so oder so ähnlich gelaufen sein..

aber Tatsache ist doch das es beim Mercedes wirklich eine Unterbodenbeleuchtung ab Werk gibt.

Vieleicht gibt es ja ne Möglichkeit über diese Schiene so was eintragen zu lassen... halt gekoppelt an die Innenbeleuchtung??.. oder an die Handbremse wie schon jemand gesagt hat..

Das is ja alles im Prinzip egal.. wenn man das mal eingetragen hat kann man ja machen was man will.. wenn man sich dann irgendwo nen Schalter hinbaut is das doch gut so.

Gruß Thor

Hat jetzt jemand schon ne Eintragung dafür bekommen?
Wenn ja wer? und wo und von wem?
Da will ich dann auch hinfahren!
Wer sowas hat kann's doch bitte einscannen und hier posten!
Die pers. Daten kann er ja streichen!
ICH WILL SO EINEN KACK HABEN.
TK

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@ Fthor174

welcher Mercedes soll des haben?

also ich bilke nicht mehr durch unterboden beleutung erlaubt ? ( wenn die handbremse im standt angezogen ist )

weil der dingen bein ingeniör eintragen lassen ist ja auch nut ne frage des geldes 😉 und wie sieht es mit diesen positios begrenzungsleuten aus?? wie tief darf mann die machen und gibt es da für richtlienien???

MFG

Positionslampen ? Am Auto ? Oder hast du n Sportboot ? Da mußte sogar welche haben , in rot und grün . Nein , nicht vorne und hinten , rechts und links also Back und Steuerbord .
Aber jetzt frag ich mich was du dann mit ner Unterbodenbeleuchtung da machen willst . 😁😁😁
Ich blicke es ja nich mehr .

Erklär doch mal das mit den Positionsleuchten !!

hi, also mercedes und der neue 7er haben eine beleuchtung unter der tür, die den boden beleuchtet (der 7er sogar beleuchtete griffe 😁)

ich dachte immer, dass ihr mit unterbodenbeleuchtung den unterboden des autos meint. also da, wo der auspuff hängt etc. dort ist das, glaub ich nicht erlaubt. aber wenn das IN den türen ist, dann gehört das doch noch zur innenraumbeleuchtung das geht, glaub ich.

will mich da nicht festlegen, aber frag mal nach wegen den türen, wenn dich das interessiert

Vit

Wir meinen nicht in den Türen sondern unterm Türholm, die Fahrzeuglänge entlang

hmm, ok, dann hab ich mich vertan. der 7er hat die, glaub ich jedenfalls (hab nicht so drauf geachtet), in den türen, besser gesagt unter den türen 😁

Vit

Email von der DEKRA:
- nicht vorgeschrieben oder für zulässig erklärt
- Unterflurbeleuchtung verändert Signalbild des Fahrzeugs
- Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und irritiert andere Verkehrsteilnehmer
- bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, so daß durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

- das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.

Weitere Hinweise aus StVZO-Kommentaren:

- Ein eindeutiges Signalbild ist wichtig im Verkehr, ein mehrdeutiges Signalbild und willkürliche Beleuchtung erschweren die Erkennbarkeit und tragen zur Ablenkung bei (Kommentar Dr. Jagow zu § 49a)
- § 49a will ein einheitliches Signalbild sicherstellen; jd. Lichtquelle ist unzulässig, die (nach außen dringend) die mit den Vorschriften über zugelassene und vorgeschriebene Beleuchtung angestrebte Verkehrssicherheit infrage stellen würde (Müller, Straßenverkehrsrecht)
- Beeinträchtigt eine am Fahrzeug angebrachte Beleuchtung die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen, so ist dies nach § 30 unzulässig, weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden können. Außerdem wird das einheitliche Signalbild verfälscht oder beeinträchtigt (Erl. 9 zu § 49a StVZO)
- Reklamebeleuchtung an Kfz ist grundsätzlich unzulässig, weil solche Leuchten geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer abzulenken (Erl. 38 zu § 49a StVZO)
- Vermehrung der Lichtzeichen im Verkehr ist grundsätzlich als unerwünscht zu bezeichnen (Erläuterung 39 zu § 49a StVZO).

Mit freundlichem Gruß

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

@panzerschuetze

Großes Schulterklopf von mir , panzerschuetze ! Eindeutige Aussagen von höherer Stelle und damit ist das Thema durch !
Hut ab , das machen die wenigsten und erkundigen sich so weit und genau .
Also wenn eine Unterbodenbeleuchtung , dann nur in Verbindung mit einer Gummischürze wie bei einem Luftkissenfahrzeug . Und an das ,Leute ,braucht ihr gar nich erst zu denken . Das bekommt ihr nie durch . 😁😁

PS: Auf nem Sportboot geht das mit der Unterbodenbeleuchtung nach wie vor . woll Sleepy !😁😁😁

Damit ist das Thema keineswegs durch... denn bei Mercedes und BMW funktionieren die Unterbodenleuchten ja nur bei STEHENDEM FAHRZEUG. Und nur wenn die TÜR GEÖFFNET IST.

Würde heißen das man sowas sehr wohl eingetragen bekommen müßte...wenn es beim Tüv wirklich nur dann funktioniert wenn die Tür auf ist und das Fahrzeug steht.

Was ihr nach der Eintragung damit macht.. is wohl dann Eure Sache.

Oder seh ich das schon wieder falsch?

Ich werd mich mal nächste Woche beim Tüv erkundinge... dann poste ich es mal rein...

Gruß Thor

@ Fthor174
hab das beim TÜV in Aalen auch schon probiert, also es mit den Türen zu koppeln.
Die sagten Sie können es net eintragen, weil ich es hinterher umstöpseln kann wie ich will!

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Auszug aus
Email von cool-lights:
Einbau schon verboten, oder nur das einschalten im Straßenverkehr?
**** MAN DARF SIE MONTIEREN UND DAMIT FAHREN (neue EU Richtlienien)
EINSCHALTEN NUR WENN DIE BULLEN FERN SIND - sonst kostet es 25 EUR Busgeld -
+++++++++++++++++++++++++++++++++++

ich habe Keine Ahnung wo die EG-Richtlinen zu finden sind!!!!

Mahlzeit
das ist doch eigentlich kein richtiges Argumet es nicht einzutragen.
Wenn ich mir nen Sportauspuff eintragen lasse, könnte ich den danach ja auch rein theoretisch noch "leerräumen" oder sonst was mit anstellen. Und Auspuffanlagen trägt der TÜV trotzdem ein.
Gut das ist dann illegal und die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt.
Wieso ist das bei der Unterboden-Beleuchtung nicht auch so?
Wenn man während der Fahrt mit der Beleuchtung erwischt wird, wird einem der Karren hat stillgelegt! ?
Und bei stehendem Fahrzeug dürfe so eine Beleuchtung auch nicht mehr ablenken als irgendwelche Leuchtreklamen in Einkaufsstrassen.... Also ich persönlich halte die Argumentation vom TÜV für recht schwach.
Was ist eigentlich mit den ganzen LKW-Fahrern die diese blinkenden Namensschriftzüge in der Windschutzscheibe haben....lenkt sowas nicht auch ab???? oder diese albernen Weihnachtsbäume aufm Amaturenbrett?
Aber ne Unterbodenbeleuchtung ist verboten...ja nee ist klar.
Diese TÜV-Heinis sollen sich mal nicht ins Hemd machen.

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