Baujahr laut Brief paßt nicht zum Auto ?
Hallo,
ich habe mir vor gut einem Jahr einen W211 Bj.2003 vom Händler (VW) gekauft, als ich nun wieder bei Mercedes in der Werkstatt war, habe ich durch Zufall erfahren der Wagen ist aus Anfang 2002 und stand über ein Jahr bei Mercedes.
Gekauft habe ich ihn aber als Baujahr 2003 laut Kfz Brief.
Was kann ich denn da machen, oder muß ich damit leben ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von BMW Virus
Ich würde eine kräftige Summe rückzahlung fordern und wenn nicht, Anwalt einschalten.
...sollte im KV tatsächlich von BAUJAHR die Rede gewesen sein, ja!
Ansonsten wirst Du damit zwar den Berufsstand der Juristen bereichern, aber faktisch wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Meist ist doch vom Tag der Erstzulassung die Rede.
Zumal das Wort BAUJAHR nicht unbedingt wesentlich aussagekräftiger sein muß als die Bezeichnung Erstzulassung.
Um die Pingeligkeit auf die Spitze zu treiben müßte die korrekte Bezeichnung eigentlich 'ZUSAMMENBAUJAHR' lauten, denn die Teile eines Fahrzeugs welches im einen Jahr 'Gebaut' wurde können unter Umständen durchaus noch aus dem Jahr davor stammen!
Allerdings weiß ich nicht, was Dich daran stört eins der Ersten Fahrzeuge der Serie zu haben?!
Du hast das Auto gebraucht gekauft - in (einigermaßen) tadellosem Zustand, wie ich annehme.
Der oder die Vorbesitzer sind damit schon seit Jahren unterwegs und sämtliche 'Kinderkrankheiten' dürften mittlerweile behoben und alle Kundendienstmaßnahmen gemacht sein.
Was also ist das Problem?
Grüße...
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Es stellt sich für mich die Frage, warum der TE das Fahrzeug nach gut einem Jahr rückabwickeln möchte?
Im ersten Beitrag hat er geschrieben, "was er da machen könnte, bzw. ob der damit leben muss". Vielleicht geht es ihm auch um den Kaufpreis, d.h. dass er der Meinung ist, dass er mit diesen Infos vor dem Kauf, einen günstigeren Preis aushandeln hätte können.
lg
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
der TE schreibt "ich habe mir vor gut einem Jahr ... gekauft ...". Ich denke, dass nach einer solchen Zeitspanne eine Rückabwicklung nicht mehr greifen wird...
Naja, wenn er denn glaubhaft belegen kann das er ERST JETZT von diesem 'Mangel' kenntnis bekommen hat könnte trotzdem was gehen.
Aber wie ich bereits weiter oben geschrieben habe denke ich eigentlich nicht das in dem KV das Wort 'BAUJAHR' erwähnt wird!
Und sollte (was normal wäre) dort von der ERSTZULASSUNG die Rede gewesen sein, entspricht dies den Tatsachen, sodass es rein rechtlich einwandfrei ist - also sicher nix zu machen, egal ob mit oder ohne rechtlichen Beistand.
Zitat:
...oder ist es "nur" die psychologische Wirkung - oh Gott das Auto ist ja ein Jahr älter als ich beim Kauf gedacht habe...
Davon gehe ich eigentlich aus!
...ist zwar nicht schön, aber ich sehe an der Stelle eigentlich keinen Grund zur Besorgnis!
Wenn das Auto läuft, was es wahrscheinlich tut, denn sonst hätte der TE sicher noch weiter ausgeholt in seinen Ausführungen, ist es doch 'schnuppe' ob es nun von 2003 oder 2002 ist.
Selbst bei einem evtl. (Wieder-) Verkauf wird (neben der KM-Laufleistung, etc.) de facto lediglich das Datum der EZ von Bedeutung sein. ...das Produktionsdatum kennt man ja im Zeifelsfall garnicht! 😉