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Baujahr laut Brief paßt nicht zum Auto ?

Themenstarteram 16. August 2009 um 14:38

Hallo,

ich habe mir vor gut einem Jahr einen W211 Bj.2003 vom Händler (VW) gekauft, als ich nun wieder bei Mercedes in der Werkstatt war, habe ich durch Zufall erfahren der Wagen ist aus Anfang 2002 und stand über ein Jahr bei Mercedes.

Gekauft habe ich ihn aber als Baujahr 2003 laut Kfz Brief.

Was kann ich denn da machen, oder muß ich damit leben ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BMW Virus

Ich würde eine kräftige Summe rückzahlung fordern und wenn nicht, Anwalt einschalten.

...sollte im KV tatsächlich von BAUJAHR die Rede gewesen sein, ja!

Ansonsten wirst Du damit zwar den Berufsstand der Juristen bereichern, aber faktisch wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Meist ist doch vom Tag der Erstzulassung die Rede.

Zumal das Wort BAUJAHR nicht unbedingt wesentlich aussagekräftiger sein muß als die Bezeichnung Erstzulassung.

Um die Pingeligkeit auf die Spitze zu treiben müßte die korrekte Bezeichnung eigentlich 'ZUSAMMENBAUJAHR' lauten, denn die Teile eines Fahrzeugs welches im einen Jahr 'Gebaut' wurde können unter Umständen durchaus noch aus dem Jahr davor stammen!

Allerdings weiß ich nicht, was Dich daran stört eins der Ersten Fahrzeuge der Serie zu haben?!

Du hast das Auto gebraucht gekauft - in (einigermaßen) tadellosem Zustand, wie ich annehme.

Der oder die Vorbesitzer sind damit schon seit Jahren unterwegs und sämtliche 'Kinderkrankheiten' dürften mittlerweile behoben und alle Kundendienstmaßnahmen gemacht sein.

Was also ist das Problem?

Grüße...

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16 Antworten
am 16. August 2009 um 14:46

Baujahr 2003 oder Erstzulassung 2003?

So wie ich die Sache sehe handelt es sich um ein Haldenfahrzeug, an sich nichts ungewöhnliches.

Gruss TAlFUN

Themenstarteram 16. August 2009 um 14:52

Im Kaufvertrag steht Baujahr 2003 im Brief ist auch 2003 die erste Zulassung.

Hätte mir der Händler das nicht sagen müssen, das es eigentlich ein Baujahr 2002 ist ?

Nun habe ich doch einen W211 der ersten Tage, das was ich eigentlich nie wollte.

Jedes Jahr zum Jahreswechsel wirst du das gleiche sehen .... Haldenfahrzeuge werden meist etwas länger stehen gelassen um sie künstlich jünger zu machen . Dann werden sie anschliessend besser verkauft .

Es ist leider so das der Tag der ersten Zulassung meist auch als Bj angesehen wird , ob es so korrekt ist und auch angegeben werden muss , weiss ich nicht .

 

 

Lisa

Hallo,

der Tag der Erstzulassung muss nicht immer mit dem Herstellungsjahr übereinstimmen,das Auto hat wahrscheinlich irgendwo eine Weile rumgestanden bevor dieser verkauft wurde und so wird ein Schuh daraus.

Tag der Erstzulassung ist eben der Tag andem das Auto das erste Mal angemeldet wurde.

 

Gruss Uwe

Zitat:

Original geschrieben von Kleiny123

Im Kaufvertrag steht Baujahr 2003 im Brief ist auch 2003 die erste Zulassung.

Hätte mir der Händler das nicht sagen müssen, das es eigentlich ein Baujahr 2002 ist ?

Ich denke, wenn im Kaufvertrag tatsächlich von Baujahr 2003 die Rede ist, könnte man evtl. eine Rückabwicklung erwirken. Ohne Anwalt wird das wahrscheinlich aber nichts.

Gruß

Achim

am 17. August 2009 um 5:23

Zitat:

Original geschrieben von Kleiny123

Im Kaufvertrag steht Baujahr 2003 im Brief ist auch 2003 die erste Zulassung.

Hätte mir der Händler das nicht sagen müssen, das es eigentlich ein Baujahr 2002 ist ?

Nun habe ich doch einen W211 der ersten Tage, das was ich eigentlich nie wollte.

Im Kaufvertrag steht : Tag der 1. Zulassung lt. KFZ-Brief. So jedenfalls lautet der Text in den gebräuchlichen gewerbl. Kaufverträgen. Vom Produktionsdatum wird nichts erwähnt. Allenfalls wird noch das Modelljahr eingefügt.

Moin,

Haldenfahrzeug klingt aber brutal.

Die offizielle Beschreibung bei MB dafür ist "Fahrzeug aus Vorratsproduktion".

Hatte davon 2 neue 211er gekauft und jedes mal gab es ordentliche Nachlässe.

Hallo. Also rechtlich ist es auf jeden Fall nicht in ordnung wenn es im KV BAUJAHR 2003 heist. Denn die Technik wandert ja mit der Zeit, sodass z. b. der E220 CDI aus dem BJ 2003 einen anderen Motor hat als der 220 CDI aus dem BJ 2004. Zwar haben beide 150 PS, jedoch ist nach 1 Jahr der Motor überholt worden. Das sind so Kleinigkeiten, die nicht vernachlässigt werden sollten.

Ich würde eine kräftige Summe rückzahlung fordern und wenn nicht, Anwalt einschalten.

Gruß Darko

Zitat:

Original geschrieben von BMW Virus

Ich würde eine kräftige Summe rückzahlung fordern und wenn nicht, Anwalt einschalten.

...sollte im KV tatsächlich von BAUJAHR die Rede gewesen sein, ja!

Ansonsten wirst Du damit zwar den Berufsstand der Juristen bereichern, aber faktisch wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Meist ist doch vom Tag der Erstzulassung die Rede.

Zumal das Wort BAUJAHR nicht unbedingt wesentlich aussagekräftiger sein muß als die Bezeichnung Erstzulassung.

Um die Pingeligkeit auf die Spitze zu treiben müßte die korrekte Bezeichnung eigentlich 'ZUSAMMENBAUJAHR' lauten, denn die Teile eines Fahrzeugs welches im einen Jahr 'Gebaut' wurde können unter Umständen durchaus noch aus dem Jahr davor stammen!

Allerdings weiß ich nicht, was Dich daran stört eins der Ersten Fahrzeuge der Serie zu haben?!

Du hast das Auto gebraucht gekauft - in (einigermaßen) tadellosem Zustand, wie ich annehme.

Der oder die Vorbesitzer sind damit schon seit Jahren unterwegs und sämtliche 'Kinderkrankheiten' dürften mittlerweile behoben und alle Kundendienstmaßnahmen gemacht sein.

Was also ist das Problem?

Grüße...

Zitat:

 

Ich denke, wenn im Kaufvertrag tatsächlich von Baujahr 2003 die Rede ist, könnte man evtl. eine Rückabwicklung erwirken. Ohne Anwalt wird das wahrscheinlich aber nichts.

 

Gruß

Achim

...und mit Anwalt auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von domingo1001

Zitat:

 

Ich denke, wenn im Kaufvertrag tatsächlich von Baujahr 2003 die Rede ist, könnte man evtl. eine Rückabwicklung erwirken. Ohne Anwalt wird das wahrscheinlich aber nichts.

Gruß

Achim

...und mit Anwalt auch nicht.

Das sehe ich nicht so. Wenn im Kaufvertrag wirklich der Begriff "Baujahr" steht, und die Angabe falsch ist, hat das Fahrzeug nicht die im Vertrag zugesagten Eigenschaften. Also ist imho eine Rückabwicklung möglich.

Gruß

Achim

am 18. August 2009 um 5:12

Zitat:

Original geschrieben von general1977

Zitat:

Original geschrieben von domingo1001

 

...und mit Anwalt auch nicht.

Das sehe ich nicht so. Wenn im Kaufvertrag wirklich der Begriff "Baujahr" steht, und die Angabe falsch ist, hat das Fahrzeug nicht die im Vertrag zugesagten Eigenschaften. Also ist imho eine Rückabwicklung möglich.

Gruß

Achim

Und wenn der Richer schlecht ge.... ( nicht gut drauf ist ), machst Du Nase und hast einen Riesenkostenberg, denn die Anwalts- und Gerichtskosten errechnen sich aus dem Streitwert. Das ist nun mal das ganze Auto.

Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand !

Hallo,

 

der TE schreibt "ich habe mir vor gut einem Jahr ... gekauft ...". Ich denke, dass nach einer solchen Zeitspanne eine Rückabwicklung nicht mehr greifen wird, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Dazu kommt noch, dass, im Falle einer Rückabwicklung Nutzungsgebühren anfallen. Das bedeutet, dass nicht der gesamte Kaufpreis erstattet würde.

Zu der Vorgehensweise einer Rückabwicklung wurde hier bereits einiges geschrieben. Sinnvoll ist ein Vorgehen nur mit rechtlichem Beistand, der sich in diesem Bereich auch auskennt. Hier wäre eventuell ein Beratungsgespräch der erste Schritt.

 

Es stellt sich für mich die Frage, warum der TE das Fahrzeug nach gut einem Jahr rückabwickeln möchte?

Ist das Fahrzeug mit Mängeln behaftet, bzw. stand schon öfter in der Werkstatt (hier fehlen Hinweise des TE) oder ist es "nur" die psychologische Wirkung - oh Gott das Auto ist ja ein Jahr älter als ich beim Kauf gedacht habe (was natürlich auch nicht schön ist)?

Wenn das Fahrzeug Mängel hätte, würde ich mit einem Beratungsgespräch bei einem fachkundigen Rechtsanwalt anfangen und dann weiter entscheiden. Sollte es "nur" die ärgerliche Gewissheit sein, dass das Auto älter ist als beim Kauf gedacht, aber sonst bin ich mit dem Auto zufrieden, würde ich den Kauf unter "Lehrgeld" verbuchen und beim nächsten Kauf auch auf solche Sachen achten.

 

Ich glaube, daß die Baujahr-Angabe im KV nicht weiterhilft. Eine feste Zusicherung zur

Beschaffenheit und technischen Ausstattung gibt nur die Modell-Jahr- Bezeichnung her.

Damit ist klar definiert, was sich an einem Fahrzeug in der laufenden Serie verändert hat.

Ich sehe öfters Fahrzeuge bei Händlern und NL, die z.B. Bj. 8/2005 sind und trotzdem

noch klar erkennbar vor 6/2004 gebaut wurden. Zu erkennen am mittleren Lüftungsgitter

oberhalb der Klimaregelung.

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