Batuck ab Kat DäMMEN! Die Prüfer spinnen! :-(
hy Forum
Traurig aber wahr. Trotz ABE / EG Genehmigung ist mein kleiner 1,4l 101ps durch den TüV/MFK gefallen.
Problem uA: Auspuff zu laut.
Verbaut habe ich eine Bastuck Komplettanlage inkl. MSD & ESD im originalzustand, hat halt schon ca 150'000km aufm Buckel = schön laut und brummig.
Der Prüfer hat mir erklärt, dass trotz EG der Auspuff ein mass an Lautstärke nicht überschreiten darf. Bei der Standmessung von der Seite wurden bei 4000u/min 73,2 db gemessen. Nun wollen die auf meine Kosten eine Vorbeifahrtmessung...da wäre der eh noch lauter ;-))
Diese Prüfer treiben mich zum Wahnsinn!!!!!!!!!
Da hat man alle DOkumente und dan dies. Argumentiert wird mir: Es gibt halt Anlagen, die Produktionsfehler aufweisen und daher zu laut sind.
Meine EG sei ungültig, da:
Zitat:
Prüfung durch den Verkehrsexperten
- Überprüfung der Angaben der schriftlichen Bestätigung des Schalldämpfer-Lieferanten (siehe Punkt 1.3) oder der CH-Typengenehmigung mit den Angaben auf Typengenehmigung (TG) / Typenschein (TS) und Bezeichnung auf Austauschschalldämpfer (siehe Ziffer 1.4).
Sind diese Angaben unvollständig oder abweichend, ist die Bestätigung zurückzuweisen.
Geringfügige Abweichungen der Leistung ca. 1-2 kW ohne Drehzahlabweichung sowie Abweichungen bei allfälligen Hubraumangaben bis zu ca. 10 cm3 sind nicht zu beanstanden;
- Sichtkontrolle (Überprüfung mechanischer Zustand und Dichtheit sowie die Schalldämpferbeschriftung gemäss Ziffer 1.4);
- Wenn das Geräusch als störend oder lästig auffällt, ist eine Vorbeifahrtsmessung anzuordnen. Als Vorselektion kann eine Standmessung dienen. Dabei soll der Referenzwert auf Typengenehmigung / Typenschein (ohne Toleranz) nicht überschritten werden.
Ich hab nun auch Bastuck angeschrieben, aber noch keine Antwort erhalten. Normalerweise ist es hier in der Schweiz aber so, dass nur Teile mit Tüv eintrragungspflichtig sind. EG Teile müssen nicht eingetragen werden.
Der chefexperte meinte aber:
Zitat:
Sollte diese erfüllt sein, so werden wir das Fahrzeug mit dem Eintrag des neuen Refernzwertes im Fahrzeugausweis zulassen.
Ich versteh dat nicht. Ich kann mir kein gerichtliches Vorgehen leisten und es kotzt mich an!!! Ich hab vor der Beschaffung der Anlage extra alles mit dem Strassenverkehrsamt abgesprochen! Und nun dies!
Frage: Kann man einen ESD nachträglich dämmen, ev. ohne aufzuschweissen? mit stinwolle oder stahlwolle?
grüsse & merci für die dringende Hilfe!
rasta_rhymes
16 Antworten
Schei.. TüV DU
Ich glaube.
Eine nachträgliche modifikation ist doch auch nicht erlaubt und würde zum erlischen der abe führen egal ob lauter oder leiser.
Versuchs mal bei einem anderen tüv.
Die jungs sind echt nicht ganz gesund wegen ein paar db
zumal meine Yamaha serie mit 86 dB eingetragen ist. Und mein Polo mit Pilz EsD und fächer krümmer mit 82 dB. Probiers mit der schalpegel messung dan tragen sie den neuen wert nach und gut is vielleicht
Das die sowas kontrollieren und nicht erfreut sind, ist logisch, aber das ist doch wohl nicht wahr.
Wenn du wirklich alles im Orginalzustand hast oder bescheinigten Zustand, dann sollte das doch wohl klar gehn.
Selbst wenn er geringfügig lauter ist, aufgrund von Produktionstoleranzen, sollte das ganz klar eingerechnet sein.
Und 73,2 dB ist ja nun wirklich keine Brüllmaschine.
Hab gerade mal in meine Papiere geguckt, mein Wagen ist technisch absolut Serie und ich finde sogar sehr leise.
Aber mein Standgeräusch ist mit 83 dB eingetragen und Fahrtgeräusch 72 dB.
Wenn du jetzt 80 dB Fahrt und 90 dB Standgeräusch hättest, dann wärs ja klar, aber für 1,2 dB übern Normwert so ein Theater ?
Kleiner Tipp:
Mach mal ne kleine Kontrollinspektion bei dir.
Also Zündkerzen reinigen oder wenn die platt sind tauschen.
Luftfilter auch säubern oder tauschen.
Ist nicht viel, aber wenn die Teile nicht mehr die Besten sind, dann kann es den Unterschied ausmachen.
Und ganz wichtig, guck mal auf deinen Ölstand.
Füll dein Öl bis zur max. Markierung.
Das Öl dämpft die Nebengeräusche und es ist etwas leiser.
Wenn du dadurch 1,2 dB rausholst, dann reicht das ja schon und wenn dein Ölstand auf min. sein sollte, dann schaffst du das locker.
Nur nicht zu hoch füllen 😁
Und vorher fahr noch ne kleine Runde Über ne Autobahn, Schnellstraße oder sowas, zumindest den Wagen richtig warm machen.
Fahr ruhig 30 Minuten durch die Gegend, damit alle Bauteile auch optimale Temperatur haben und nicht nur angewärmt sind und beim Begutachten schon wieder kälter werden.
Viel Erfolg
Danke für eure Antworten.
Gemacht wurde eine Standmessung von der Seite. Bei euch in DE herrscht eine 5% Tolleranz, hier leider ned. Die ANlage wurde unverändert verbaut, alles orginalbelassene Bastuck-Teilchen :-)
Eine Vorbeifahrtmessung würde mich 500 CHF kosten UND das beste: Die anlage ist von hinten natürlich viiiiiiiiel lauter, gemessen wurde bei mir ja erst im Stand (ob ihrs glaubt oder nicht bei 4'000 u/min ohne zusätzliche Kühlung im stand bei getretenem Kupplungspedal :-/ hab den darauf aufmeksahm gemacht, dass dies wohl ned dat beste für den Motor mit bereits 273'000km den im Leerlauf und ohne Kühlung so zu quälen, da sagte der mir: "sie haben aber auf der Autobahn sicher auch so eine hohe Drehlzahl" ....ich glaube er vergass da etwas, dass nennt sich Kühlung durch Fahrtwind...). Bei einer Fahrtmessung hätte ich garantiert keine Chance! Bin mal mit offenem Kofferraum (und nem Kristbaum) hermgekurft auf, uA auch auf die Auffahrt der a-bahn...der Druckd er da hinten rauskommt.....dass ist pervers sag ich euch ;-)
Wie dem auch sei, ich dachte dat sei legal. Hab jezt mit Bastuck Kontakt aufgenommen, ich werde ne Konformitätserklährung erhalten, und wenn da erwähnt wird dass es sich nicht um einen Produktionsfehler handelt, dann bin ich hoffentlich durch.....
wenn ich die Kohle hätte wäre ich in 5 min. mit meinem Anwalt am Telefon....aber eben...
Öl hab ich vor 1 Woche gewechselt, zewcks besseren Abgaswerten, hat acuh funktioniert, den Stand muss ich allerdings mal checken, ich wusste nicht das dies einen Einfluss haben könnte/bzw dass dies überhaupt bemänget wird...
Kerzen sind noch ok, haben ca 10'000km drauf, sollten ja bis 30'000 halten, sind Kerzen mit 3 Kontakt-Dingern...
Luftfilter hab ich vor einigen Tagen gewechselt, Getriebeöl inkl Teflon-Zusatz auch, kupplungszug auch, Getriebesimmenring auch, und und und
Zitat:
Ich glaube.
Eine nachträgliche modifikation ist doch auch nicht erlaubt und würde zum erlischen der abe führen egal ob lauter oder leiser.
dat stimmt... wens anders nicht geht werd ichs dennoch machen. Schweissnaht von oben interessiert niemanden, hat mir selbst der technische chef von der Prüfabteilung gesagt-....ebenfalls das es nicht legal sei...
Zitat:
Versuchs mal bei einem anderen tüv.
geht leider ned. hier in der CH bekommste n Aufgebot mit Datum, Uhrzeit und Prüfort, abhängig vom Wohnort, aber allenfalls werde ich ein Gesuch schreiben, ev. klappts ja...
Zitat:
Die jungs sind echt nicht ganz gesund wegen ein paar db
zumal meine Yamaha serie mit 86 dB eingetragen ist. Und mein Polo mit Pilz EsD und fächer krümmer mit 82 dB. Probiers mit der schalpegel messung dan tragen sie den neuen wert nach und gut is vielleicht
die spinnen total.... muss sagen, dass der Wagen schon 273'000km aufm Buckel hat, aber sonst ganz gepflegt ist :-)
Schallpegelmessung bei Fahrt kostet 500 CHF, und ich selbst weiss ja, dass er dann wesentlich lauter ist, wenn der schalldruck von hinten gemessen wird (beim vorbeifahren). die 73,2 waren von der Seite auf Höhe des Seitenspiegels im Abstand von ca 15m...
Zitat:
nd vorher fahr noch ne kleine Runde Über ne Autobahn, Schnellstraße oder sowas, zumindest den Wagen richtig warm machen.
hab ne Anfahrt gehabt von ca 45min, der Wagen stand ca 10min, anschliessend lief der Motor in der Prüfhalle ca 10-15min, bevor der Prüfer die Pegelmessung machte :-/ also waren die Teile schon warm. Allerdings ist die Bastuck nach einer Autobahnfahrt meines erachtens viel lauter als zb am Morgen im kalten Zustand...
grüsse & merci für die Antworten
rasta_rhymes
15m auf Höhe des Spiegels ?
Das ist völlig irrelevant, eine Messung ist genormt und MUSS
in 1m Abstand von der Seite gemacht werden.
Standmessungen sind viel lauter als Vorbeifahrten.
Bei einer Vorbeifahrt wird nicht von hinten gemessen, sondern ebenfalls von der Seite.
Aber ich würde es bei sowas nicht drauf ankommen lassen, dafür ist das Geld zu schade.
Dann guck mal wie der Ölstand ist und korrigiere den, wenn es geht, sonst fällt mir so auch nix mehr ein, was auf die Schnelle geht.
Eine gewisse Toleranz muss ja vorhanden sein, da es völlig normal ist, dass ein Motor mit dem Alter etwas lauter wird, liegt einfach am Verschleiß.
Sonst könnte man jeden Wagen mit 100 tkm wegschmeißen, da er 1 db mehr hat.
Ist zwar etwas übertrieben, aber bei dir gehts ja auch um sehr geringe Werte, also guck mal, ob bei dir am Wagen auch alles richtig fest ist.
Da alles was sich bewegt auch Störgeräusche verursachen können und mitwirken, solltest du vielleicht mal alle größeren Schrauben vom Motor, bis zum Auspuff kontrollieren und gegebenenfalls nachziehen.
Also Motorlager, Auspuffschellen und Halterungen.
Merkst du ja schnell, kannst ja einfach mal mit der Hand unterm Wagen fassen und am Auspuff rütteln.
Also hinten mittig und auch vorme in der Nähe des Motors.
Eventuell ist ja eine Schelle oder Halterung nicht ganz fest und klappert minimal, was die Lautstärke minimal erhöht.
Wie ist das eigentlich, wenn du z.B. die Tüv-Untersuchung in Deutschland machen würdest ?
Ist das erlaubt oder geht sowas nicht länderübergreifend ?
Ruf doch vielleicht mal bei einem Tüv an und frag nach, wie das da mit der Regelung ist.
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Zitat:
Das ist völlig irrelevant, eine Messung ist genormt und MUSS
in 1m Abstand von der Seite gemacht werden.
...dat wäre wohl noch schlechter für mich gewesen... :-/
naja, schien schon alles genormt zu sein, die hatten da markierte Punkte wo die alles aufgestellt haben.
Wusste nicht, dass bei einer Vorbeifahrtmessung der Wagen leiser ist, ich dachte es sei umgekehrt... aber gut zu wissen :-)
Auf meine Kosten werde ich es allerdings ned machen lassen....
Dat wegen dem Öl werd ich machen! :-)
Ich telefoniere heute nochmals mit den Prüfer bzw der Zentrale telefonieren.
Hab gestern mit Bastuck gesprochen. 73,2 DB ist im Tolleranzbereich, es liegt, im Gegensatz zur Prüfers Meinung kein Produktionsfehler oder Deffekt vor. Da ich auch noch das Schreiben vom Strassenverkehrsamt hab, das ich erhalten hab bevor ich den Auspuff gekauft hab, damit alles legal ist werde ich warscheinlich heute noch meinen Anwalt/Rechtsschutz einschalten! Eine Vorbeifahrtsmessung, die dann gemacht werden müsste würde dann zu Lasten der Versicherung gehen ;-)
grüsse,
rasta_rhymes
Hallo,
Dies ist zwar kein tip der Anlage zum schweigen bringt. soll sie ja auch nicht. aber 2-3 db sind hiernit drin.
Dafür besorgst du dir Putzschwämme, die aus eisenspäne die zu einem kneul verdrillt worden sind. gibt es in jedem Haushaltsladen.
Nun baust du den Nachschalldämpfer ab. wenn du dort mal reinschaust siehst du doch eine verengung im dämpfer. bis an dieser stelle steckst du die kneule max 2. und wieder zusammenbauen. mit dieser lösung aber nicht ewig fahren weil ja der staudruck erhöt ist in der anlage.
An meinem Polo GTI hat dies hervorragend geklappt.
Was ich mich noch frage unsere Polos scheinen ja alle mit 82dB im stand eingetragen zu sein warum beschwärt sich der tüv dan über 73dB zu leise oder was???
Der wagen flüstert doch? Oder bekomme ich da was nicht mit?
Also ich würde mal zu den verwendeten Begriffen Erklärungen über google suchen, denn hier wird teilweise aneinander vorbeigeredet.
Schon 15m Abstand und Messung nur von einer Seite ist sonderbar und anscheinend nur ein vereinfachtes kostenloses Verfahren der Prüfer "im Stand", um auf ein Fahrgeräusch umzurechnen. Das ist aber nicht zu verwechseln mit Standgeräusch.
Deshalb wurde ja die "richtige" Fahrgeräuschmessung (mehr Aufwand=Kosten) angeboten.
Wenn hier von 72 dB(A) die Rede ist, müßte das ein Fahrgeräusch sein, denn Standgeräusche sind üblicherweise höher.
Soweit ich mich erinnern kann, gibt es Lautstärkehöchstwerte, die für eine Zulassung nicht überschritten werden dürfen, auch mit veränderten Auspuffanlagen, für Motorräder höhere als für Autos.
Im Motorsport mit zugelassenen Fahrzeugen hat man deshalb vereinfacht im Nahfeldmeßverfahren gemessen, 20cm Höhe und 50cm Abstand vom Auspuffendrohr, 45° schräg, 4500 rpm oder 3/4 der Nenndrehzahl.
Der Höchstwert lag bei 100 db(A), eigentlich 98 und Toleranz +2.
Dieser Höchstwert entsprach dem Fahrgeräusch-Höchstwert für eine Kfz.-Typprüfung, der (glaube ich) für PKW´s 84dB(A) betrug. Die Differenz ist also 16 dB(A), daran erinnere ich mich auch noch.
Wenn also im Streitfall 72 dB(A) Fahrgeräusch nicht überschritten werden dürfen, kann man selbst im Nahfeldmeßverfahren messen (max 88 dB(A)), um festzustellen, ob man im Rahmen liegt.
Vielleicht hat man ja in der Schweiz die 15m Abstand gewählt, um diese Differenz von 16 dB(A) auszugleichen, aber dann müßten sie von schräg hinten messsen.
Das würde ich jedenfalls klären, bevor viel Geld für Anwälte ausgegeben wird.
P.S. Natürlich hat man sich früher auch mit Topfkratzern beholfen, statt Töpfe aufzusägen. Allerdings sollte man das erstmal testen, um das Wegfliegen glühender Drahtstückchen bei der Messung zu vermeiden.
Vielen Dank für eure Antworten & Tipps & Tricks!
Ich denke auch, dass dies einfach eine "vereinfachte & gratis" Messmethode ist.
Da mit 4500u/min getestet wurde ist es gut möglich, dass ein Fahrtgeräusch simuliert werden sollte!
Das mit den Lautstärkenhöchstwerten kann ich bestätigen. Diese sind laut prüfer im sogenannten Typenschein eingetragen, den man scheinbar bei VW beziehen kann. Der dort eingetragene Wert bezieht sich in meinem Fall auf VW Polo 6n1 vom XX.11.1996 oä. Mein Fahrzeug ist BJ 97. Der Typenschein gilt jedoch für ale Fahrzeuge dieses Modells/Motorisierung. Dementsprechend ist die Fahrtgeräuschlimite bei 72DB, ohne Tolleranz.
Ist denn das Nahfeldmeßverfahren ausm Motorsport auch legal (bzw wird das auch gemacht) im Bereich des normalen Strassenverkehrsgesetz? Jedoch bezweifle ich irgendwie, da hinten innerhalb 98DB bleiben zu können (ohne den Stahlwolle-Abwasch-Dingern...iss übrigens n cooler tipp :-D )... hmm, hab s nochmals überflogen. 98 DB ist im Motorsport erlaubt, und 84 DB im Strassenverkehrsgesetz? Na dann kann ichs gleich vergessen :-// (da Problem ist noch, dass wir hier 0% Tollernz haben)
Zitat:
Vielleicht hat man ja in der Schweiz die 15m Abstand gewählt, um diese Differenz von 16 dB(A) auszugleichen, aber dann müßten sie von schräg hinten messsen.
es wurde im 90 Grad Winkel auf der Höhe der Seitenspiegel/Türe gemessen, nicht schräg. Aufm Boden waren so Punkte eingezeichnet, wo sich der Prüfer draufstellt, Wäre schräg von hinten gemessen worden, hätte ich ermutlich mehr DB... Viellleicht aber auch ned...
Ich werde den Fall wohl morgen dem Rectsschutz übergeben, dat dürfte dann gratis sein, inkl. allen Messungen etc... wenns klappt.
Vielen Dank für die rege Diskussion!
ps: laut Telefonat mit dem Prüfer wurde aus einem Abstand von 7m gemessen...
grsse,
rasta_rhymes
Also wenn die sich nach Markierungen gerichtet haben, ist das wahrscheinlich auch ein vereinfachtes, aber in der Schweiz übliches Verfahren. Da machen sich allerdings Fremdgeräusche mehr bemerkbar als bei der Nahfeldmethode.
Das mit 84 dB(A) war der höchste zulässige Wert für Typ-Zulassungen, soweit ich mich erinnern kann. Die Motorsportmessung zur technischen Abnahme (98+2) wollte ja nur erreichen, dass kein Veranstaltungsteilnehmer über diesem maximal möglichen Wert liegt.
Wenn 72 dB(A) in der Zulassung stehen, dürften bei der Nahfeldmessung dann eben nur 88 dB(A) gemessen werden. Ein Meßgerät müsste zu finden sein (unsere hatten einen sonderbaren Herstellernamen: Bruel&Kjer oder so ähnlich). Das Verfahren ist ja bekannt.
sooo. rechtsschutz ist informiert. Details müssen noch definiert werden, aber es geht los...
danke für die Ausführungen bez. den Messmethoden, dies könnte noch Hilfreich werden!
thx,
rasta_rhymes
soo:
"die leiden des jungen polos" gehen weiter... :-/
nachdem der rechtsschutz den fall übernommen hat, ich aber gestern mit einem bekannten die sache nochmals besprochen hab haben wir drüber philosophiert den auspuff (ESD) neu zu dämmen, da vermutlich das meiste Material drinne schon mehr oder weniger durchgebrannt/nicht mehr vorhanden ist. Dh auspuff oben aufflexen, dämmung raus, neue rein, auspuff zuschweissen. Hab heute dem Rechtsschutz den fall gecancelt.... Darauf hin war der chefprüfer des Kantons so erfreut, dass mir statt anfangs bis ende Januar zur erstellung des Wagens Zeitgegeben wurde ;-)
Es gibt ja verschiedene Materialien zur Dämmung:
-Glaswolle
-Stahlwolle
-Steinwolle
Kann mir jemand sagen, welches sich am besten eignet? a) soll es nicht ausbrennen (tediere da zu steinwolle) b) soll es so stark es nur geht dämmen und den schall schlucken :-).
I hope somebudy can help me :-)
edit: hätte ich fast noch vergessen. Bei der Kontrolle der Trommelbremsen gestern (100/150) dh. die linke hat 50% weniger Druck als die rechte ist bei der Demontage aufgefallen, dass die Bremsbeläge quasi nur in der "mitte" gebremst haben. Da hat es ja kleine schrauben in der Backe, genau dort hat es rundherum nicht gebremst (sieht man in der Bremstrommel selbst und auch an den Blägen. Also quasi graphisch dargestelt in etwa so
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wenn dies die frontansicht ist, dann sind die 0's die schrauben. Genau bei den Schrauben rundherum hats "irgendwie ned gebremst". Die Zylinder (beide) sind dicht, es ölt ned. Allerdings wurden vor einiger Zeit mal die hinteren Radlager gemacht und vor etwas mehr als einem Jahr hatte ich ja auch noch den Unfall... Die Klötze sind übrigens, obwohl ich den wagen seit über 150'000 fahre (hat total 273'000) hinten von mir noch nie gewechselt worden, laut :-) haben die aber noch fast soviel Belag wie neue...
grüsse,
rasta-rhymes
Auch wenn dein Problem ziemlich scheiße ist, rate ich dir dringend davon ab, den Auspuff auszumachen oder zu verstopfen 😁
Ein Bauteil ist nur im Orginalzustand zugelassen, wenn du da was aufschneidest, ist die ABE ungültig.
Und wenn die Prüfer pingelig sind ( und das scheint bei dir der Fall zu sein ) dann wars das und du wirst die Auspuffanlage nie wieder eintragen dürfen, nur weil du sie aufgeschnitten hast.
Selbst ein Zurückrüsten und versetzen in den Orginalzustand gibt dir die ABE nicht zurück.
Also überleg dir das noch mal genau.
Es gibt auch Prüfer die gucken, mal nach einer Nahtstelle auf der Oberseite, vor allem, wenn genau deswegen der Wagen weggeschickt wurde und ne Nachprüfung veranschlagt wurde.
hy,
die EG-Genehmigung iss mir nun egal. Ich habs mit allen Mitteln legal versucht! Ich weiss dassselbst beim leisermachen (aufflexen und verschweissen) die EG erlischt. dies nehme ich in kauf.
Selbst der Chefprüfer des Kantons hat mir zu dem schritt ja beinahe shcon geraten.... "was die prüfer ned sehen, das ist egal..."
wie wolen die denn von oben gucken? Ich hab gesagt, dass Bastuck selbst die Anlage dämmen wird. Ich denke die werden da tollerant sein, in anbetracht dass der Hersteller die Änderung an der Anlage übernimmt...
Zitat:
Ein Bauteil ist nur im Orginalzustand zugelassen,
leider ein irrtum. Meine Anlage ist trotz EG ned erlaubt. Da zu laut. Ob EG, ABE etc ist dem Prüfer egal.