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Batterie zurückgeben

Themenstarteram 25. September 2011 um 14:14

Hallo zusammen!

Bin mit kaputter Lichtmaschine liegen geblieben in meinem alten e34.

Musste mir dann übergangsweise ne neue Batterie kaufen beim nächstgelegenen Baumarkt, um weiter zu kommen.

Lima ist jetzt repariert und jetzt würde ich gerne wieder ne alte reinmachen. Jetzt höre ich teilweise, dass Batterien innerhalb von zwei Wochen ohne wenn und aber zurückgenommen werden.

Das käme mir natürlich gelegen, denn die Batterie war schon schweineteuer.

Stimmt das? War bei bauhaus gekauft.

 

MfG,

Arne

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Flibbidiflipp

Hallo zusammen!

Bin mit kaputter Lichtmaschine liegen geblieben in meinem alten e34.

Musste mir dann übergangsweise ne neue Batterie kaufen beim nächstgelegenen Baumarkt, um weiter zu kommen.

Lima ist jetzt repariert und jetzt würde ich gerne wieder ne alte reinmachen. Jetzt höre ich teilweise, dass Batterien innerhalb von zwei Wochen ohne wenn und aber zurückgenommen werden.

Das käme mir natürlich gelegen, denn die Batterie war schon schweineteuer.

Stimmt das? War bei bauhaus gekauft.

Vom Gesetz her eigentlich nicht, wenn kein Fernabsatzgeschäft bzw. kein Finanzierungsvertrag damit gekoppelt ist, aber wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

http://www.bauhaus.info/service/garantien/index.html

Zitat:

Wenn Sie einmal zu viel oder nicht das Richtige gekauft haben, tauschen Sie es einfach um. Bis zu 4 Wochen nach dem Kauf.

Bringen Sie das unversehrte Produkt in der Originalverpackung mit dem Kassenbon in ein BAUHAUS in Ihrer Nähe. Sie erhalten einen Warengutschein oder Ihr Geld zurück. (Ausgenommen sind Bestellprodukte)

Ob die Batterie in diesem Sinne noch "unversehrt" ist, ist eine andere Frage...

notting

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Zitat:

Original geschrieben von Flibbidiflipp

Hmm gibt es im deutschen Recht nicht ein Widerrufsrecht? Zumindest für unbenutzte Ware, was jetzt auf meinen Fall dann zwar nicht zutrifft, aber auf das von dir beschriebene "gefällt nicht" und so...

Nur bei Fernabsatz oder Finanzierung. Aber auch da gibt's IIRC ggf. Schadensersatz für den Händler.

notting

Aber nicht im direkten Vertrieb,

nur, wenn du online oder telefonisch einkaufst (und Haustürgeschäfte)

Das mit den falschen Baumärkten war eher auf die kleine Diskusion vorher bezogen - dass der TE hier auf Kulanz hoffen muss, ist klar.

Aber jede Baumarktkette ist unterschiedlich Kulant, selbst andere Märkte der Kette, wo ich war (in der gleichen Stadt!) waren wesentlich Kulanter als wir. Da haben teilweise die Kunden den Mitarbeitern diktiert was sie wollen (Fragt mich bitte nicht, wie das genau aussehen soll, kann ich mir auch net vorstellen :p )

Zitat:

Original geschrieben von Flibbidiflipp

Hmm gibt es im deutschen Recht nicht ein Widerrufsrecht? Zumindest für unbenutzte Ware, was jetzt auf meinen Fall dann zwar nicht zutrifft, aber auf das von dir beschriebene "gefällt nicht" und so...

Wurde ja bereits gesagt - bei Fernabsatz.

Die meisten räumen aber von sich aus ein 2 oder 4 wöchiges Umtauschrecht ein.

Allerdings dann eben gegen ihre Bedingungen... und das ist in der Regel nur ein Gutschein oder z.B Austausch gegen passende Farbe/Größe.

Rein rechtlich gibt es aber keine Verpflichtung... bei diesen Firsten handelt es sich um reine Kulanz des Unternehmens.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Zitat:

Original geschrieben von Flibbidiflipp

Hmm gibt es im deutschen Recht nicht ein Widerrufsrecht? Zumindest für unbenutzte Ware, was jetzt auf meinen Fall dann zwar nicht zutrifft, aber auf das von dir beschriebene "gefällt nicht" und so...

Wurde ja bereits gesagt - bei Fernabsatz.

Die meisten räumen aber von sich aus ein 2 oder 4 wöchiges Umtauschrecht ein.

Allerdings dann eben gegen ihre Bedingungen... und das ist in der Regel nur ein Gutschein oder z.B Austausch gegen passende Farbe/Größe.

Rein rechtlich gibt es aber keine Verpflichtung... bei diesen Firsten handelt es sich um reine Kulanz des Unternehmens.

Wenn das aber mal z. B. durch Werbeaussagen beim Kauf Vertragsbestandteil wurde, ist es verpflichtend.

notting

Das wollte ich damit eigentlich sagen, hab mich vieleicht etwas unpassend ausgedrückt.

Rein rechtlich gibt es keine Verpflichtung, die kann man halt selbst einräumen... aber eben zu seinen Bedingungen wie oben genannt.

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