Bar-Zahlung ..... bei Autokauf ?
Hallo,
wenn ich mir ein Auto kaufen würde , welches 60.000 Euro kostet ...egal ob privat oder Händler ?! ..... ist das dann mit der Bar-Zahlung wort wörtlich gemeint ? ..... müßte ich mit 60.000 Euro in bar , beispielsweise von München bis nach Berlin fahren , weil halt das Auto was ich haben möchte in Berlin steht , ..... oder reicht ein Scheck oder Onlineüberweisung vor Ort dann ?
Gruß
32 Antworten
Zitat:
@EdSize schrieb am 28. Februar 2019 um 19:43:03 Uhr:
Zitat:
@1234auditt schrieb am 28. Februar 2019 um 18:09:12 Uhr:
Eine Überweisung zählt auch wie Barzahlung. Händler nehmen nicht mehr gerne Bargeld. Bargeld ist mit Aufwand verbunden weil Unterlagen ausgefüllt werden müssen wegen Geldwäsche.Quatsch, der Kaufvertrag (gerade bei einem neuen Auto) bildet alle Angaben ab die man bei größeren Beträgen erfassen muss. Wenn es sich beim Käufer um eine natürliche Person handelt ist das ausreichend.
Nicht umsonst stehen in allen Mercedes oder Porsche Niederlassungen auch immer ein paar Geldzählmaschinen an der Kasse/hinterm Thresen.
Da liegst du falsch. Der Kaufvertrag bildet keine Angaben wo du dein Bargeld her hast. Da musst du dich mal richtig schlau machen🙂😕
Zitat:
@1234auditt schrieb am 1. März 2019 um 16:34:10 Uhr:
Zitat:
@EdSize schrieb am 28. Februar 2019 um 19:43:03 Uhr:
Quatsch, der Kaufvertrag (gerade bei einem neuen Auto) bildet alle Angaben ab die man bei größeren Beträgen erfassen muss. Wenn es sich beim Käufer um eine natürliche Person handelt ist das ausreichend.
Nicht umsonst stehen in allen Mercedes oder Porsche Niederlassungen auch immer ein paar Geldzählmaschinen an der Kasse/hinterm Thresen.
Da liegst du falsch. Der Kaufvertrag bildet keine Angaben wo du dein Bargeld her hast. Da musst du dich mal richtig schlau machen🙂😕
Ich liege richtig, du musst bei einem privaten Käufer lediglich die persönlichen Daten erfassen/überprüfen - Name, Anschrift Geburtsdatum etc. sollten im Kaufvertrag stehen(und somit reichen diese Angaben) idealer weise noch die Nummer des Persos - das reicht wenn der Käufer für sich und im eigenen Namen handelt.
Alles weitere greift erst wenn dir etwas verdächtig vorkommt.
Zitat:
Fahrzeughändler sind verpflichtet, vor jeder Bargeldannahme oder Transaktion ab 15.000 Euro den Vertragspartner zu identifizieren. Das heißt, sie müssen sich bei Privatpersonen den Ausweis zeigen lassen.
https://www.creditreform.de/.../...te-vorsicht-vor-geldwsche-2587.html
Die Herkunft des Geldes muss nur ermittelt/verifiziert werden wenn sich der Käufer verdächtig benimmt. Du kannst in D Immobilien für X Millionen € kaufen und bar bezahlen - solange der Käufer identifiziert ist und es keinen Verdacht gibt das das Geld aus illegalen Quellen stammt bzw. der Käufer nicht im eigenen Namen handelt.
Es gibt keine Vorschrift die die Höhe der Bargeldzahlung vorschreibt.
Es gibt aber Probleme die dabei auftauchen können:
1. Soviel Bargeld trägt keiner gern mit sich herum. irgendwie muß das aber aufs Konto des Autohauses. es ist somit ein enormer personeller und zeitlicher Aufwand die Kohle auf die Bank zu schaffen.
2, Die Bank wird bei höheren Summen recht neugierig (Geldwäschegesetz) und da haben die dann so Hürden eingebaut die am End eeine Formularkrieg bedeuten womit wir wieder beim Zeitaufwand wären.
3. Die Probleme hast Du als Käufer auch, Mußt das Geld ja auch erstmal abholen udn nach Hause bekommen.
Barzahlung bedeutet im alltäglichen geschäftsgebaren: Zahlung direkt ohne Finanzierung (Leasing, Kredit)