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Bank verkauft Auto nach Totalschaden und stellt Abschleppkosten in Rechnung

Themenstarteram 18. Juli 2019 um 15:07

Hallo Zusammen,

ich hatte im März einen Unfall mit meinem Leasingauto (BMW 1er Baujahr 2017). Das Auto war Totalschaden und ich war Schuld.

Die Vollkasko hat den Schaden bezahlt und die BMW Bank hat das Auto über die Restwertbörse (?) an Autobid verkauft.

Ich habe dann eine Endabrechnung von BMW erhalten, bei der ich noch knapp 700 € zurückbezahlt bekommen habe.

Jetzt schickt mir BMW eine Rechnung über die Abschleppung/Abholung vom Autohaus wo der Unfallwagen stand zu Autobid. Kosten 160€.

Muss ich jetzt für die Kosten aufkommen? Der Käufer hat das Auto über die Börse gekauft und abgeholt. Die Abholung dann BMW berechnet und jetzt berechnet BMW die Kosten an mich weiter.

Hatte jemand schon so einen Fall und kann mir helfen? Können die das einfach machen? Ich wusste von nichts, habe keinen Kostenvoranschlag oder sonst was bekommen.

Darf ein Autohaus Dinge in Auftrag geben und mich zu Zahlung verpflichten?

Vielen Dank für jegliche Hilfe.

 

Beste Antwort im Thema

@Ratzeputz88

Du musst hier rein gar nichts unternehmen, ausser der Bank mitzuteilen,

dass du diese Rechnung nicht begleichen wirst.

Du bist nicht der Eigentümer des Fahrzeuges, du hast auch nicht die Befugnisse das Fahrzeug zu vermarkten und du hast es auch nicht vermarktet.

Insofern musst du auch keine Mediation eingehen, oder dich auf irgendwelches Geschwafel einlassen.

Eigentlich ganz einfach oder?

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21 Antworten

Stand der Unfallwagen bei dem BMW-Händler, der auch für die Rücknahme des Autos im Leasingvertrag genannt worden ist?

Hab auch mal ein Auto von einem Restwerte Bieter abholen lassen, da war die Abholung an der Haustür inkl.

Das Auto war aber nicht geleast/finanziert.

Warum sollten man für's abholen bezahlen,wenn der Verwertet in der Börse auf das Fzg geboten hat?

Gruß M

Themenstarteram 18. Juli 2019 um 16:10

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Juli 2019 um 17:31:44 Uhr:

Stand der Unfallwagen bei dem BMW-Händler, der auch für die Rücknahme des Autos im Leasingvertrag genannt worden ist?

Das Auto stand bei dem Händler, bei dem ich es gekauft habe. Bzw in einer anderen Filiale. Aber selber Eigentümer.

Themenstarteram 18. Juli 2019 um 16:12

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. Juli 2019 um 17:37:54 Uhr:

Hab auch mal ein Auto von einem Restwerte Bieter abholen lassen, da war die Abholung an der Haustür inkl.

Das Auto war aber nicht geleast/finanziert.

Warum sollten man für's abholen bezahlen,wenn der Verwertet in der Börse auf das Fzg geboten hat?

Gruß M

Das frage ich mich eben auch.

Dann würde ich der Leasinggesellschaft mitteilen, dass Du die Kosten für die Verbringung des Wagens zum Käufer nicht übernimmst und sie dich bitte direkt verklagen sollen, wenn sie das anders sehen sollten.

Bei mir sind schon zig Fzg abgeholt worden, keiner der Aufkäufer hat jemals den Transport berechnet.

Wenn das mal keine versteckte Standgebühr ist die BMW dem Aufkäufer noch abnehmen will. Der aber beim Kauf von der Leasing darüber nicht informiert wurde und die Zahlung jetzt verweigert.

Und jetzt ihr Heil bei der Nutzerin sucht.

Ich würde die Zahlung verweigern, das ist nicht dein Problem.

Die sollen sich an die Leasing wenden.............

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Juli 2019 um 18:14:50 Uhr:

Dann würde ich der Leasinggesellschaft mitteilen, dass Du die Kosten für die Verbringung des Wagens zum Käufer nicht übernimmst und sie dich bitte direkt verklagen sollen, wenn sie das anders sehen sollten.

Hallo,

ich würde es fast genau so tun, wie berlin_paul geschrieben, mit einer kleinen Änderung.

Fordere die Leasingbank nicht auf, Dich zu verklagen, denn es könnte eine Einladung sein, der Unangenehmes u.U. folgen könnte. Du wirfst eine Tür hinter Dir zu, ohne zu wissen, ob es eine Pendeltür sein könnte.

Nur, wenn Du den Leasingvertrag von Innen nach Aussen und zurück studiert hast und Dir absolut sicher bist, dass kein Passus wie: "Im Falle eines Schadensereignisses an dem Fahrzeug trägt der Leasingnehmer die Kosten der Verbringung..." o.ä. . darin sich finden lässt, könnte man Pfosten einschlagen.

Ich würde eher dafür plädieren, dass Du dir die rechtliche Grundlage der Forderung, zur weiteren Bearbeitung des Sachverhaltes, von der LG erbittest. Das Recht ist Dir unbenommen!

Damit lehnst Du die Zahlung nicht ab, stimmst dieser aber auch nicht zu. Hat die Bank die besseren Argumente verlierst Du keinen Prozess und zahlst keine damit verbundenen Kosten. Da Du nun aber die Argumentation der Bank kennst, stehen Dir immer noch alle Türen offen incl. Mediation.

Liefert die Bank nicht, zahlst Du nicht, denn ohne erklärten Rechtsgrund hat sie keinen Anspruch auf Deine Zahlung.

Gruss vom Asphalthoppler

@Ratzeputz88

Du musst hier rein gar nichts unternehmen, ausser der Bank mitzuteilen,

dass du diese Rechnung nicht begleichen wirst.

Du bist nicht der Eigentümer des Fahrzeuges, du hast auch nicht die Befugnisse das Fahrzeug zu vermarkten und du hast es auch nicht vermarktet.

Insofern musst du auch keine Mediation eingehen, oder dich auf irgendwelches Geschwafel einlassen.

Eigentlich ganz einfach oder?

Themenstarteram 18. Juli 2019 um 18:46

Vielen Dank für eure Antworten. Das Auto stand in der Tat, lange beim Autohaus bis zur Abholung. Ich bin Ca 8 Wochen noch dem Unfall vorbei gefahren und habe es stehen sehen. Daraufhin habe ich nochmals dort angerufen und nachgefragt, ob es Versäumnisse meinerseits gab oder noch kosten auf mich zukommen. Alles wurde verneint.

Der Händler meinte auch, ich solle die Rechnung zurück senden und sagen das ich es nicht zahle, da ich nicht Auftraggeber bin.

8 Wochen.....?

ja, da will jemand Standgeld generieren

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 18. Juli 2019 um 20:23:51 Uhr:

 

Du bist nicht der Eigentümer des Fahrzeuges, du hast auch nicht die Befugnisse das Fahrzeug zu vermarkten und du hast es auch nicht vermarktet.

Hallo,

sorry, aber das ist doch, mit Verlaub, freundlich, ein wenig zu kurz gedacht.

Allein die Mitteilung " Hallo, ich werde die Rechnung nicht bezahlen" lässt doch alle möglichen Optionen offen. Angefangen von: " Ich habe kein Geld dafür" bis hin " ich bezahle nie meine Rechnungen"

Alles eher nicht im Interesse des TE.

Warum ist der Widerspruch, der schriftlich und nachweisbar erfolgen muss so wichtig?

Weil sich eine falsche Rechnung nicht von selber aus der Welt schafft. Der Rechnungsersteller muss erkennen können, dass der Rechnungsempfänger die Zahlung nicht aus Unlust, sondern aus plausibel nachvollziehbaren Gründen nicht anweisen wird. Interessiert es den Rechnungsersteller nicht, wird es bei einem Mahnbescheid und Schufa-Eintrag interessieren, dass ein Widerspruch gegen die Rechnung vorlag.

Es ist dabei völlig uninteressant, wem das Fahrzeug gehört oder wie und was. Es liegt eine fehlerbehaftete Forderung vor- und nur das allein zählt jetzt. Daher richtet sich der Angriff auf die Fehlerhaftigkeit, welche zu begründen ist. Die Begründung sollte ausführlich ausfallen. Punkt!

Ratzeputz88 schrieb:

"Der Händler meinte auch, ich solle die Rechnung zurück senden und sagen das ich es nicht zahle, da ich nicht Auftraggeber bin."

Fast richtig! Allerdings bitte nur eine Kopie zurücksenden, denn Du gibst ansonsten ein vll. wichtiges Beweisstück aus der Hand. Gesagt wird dabei gar nichts, sondern, wie zuvor bereits erläutert, geschrieben und das Geschriebene nicht per Meditation, sondern per Einschreiben/ Rückschein versandt. Zudem sollte es unter Bezeugung couvertiert werden. Erfahrungsgemäß ist etwas Paranoia hier besser als ein allzu lockeres Handeln. Nur so lässt sich ggf. ein Mahnbescheid, bzw. Eintrag bei Schufa, Creditreform, Bürgel, Infoscore relativ sicher handeln. Inkassobüros dürfen den Branchenregeln nach nur unbestrittene Forderungen übernehmen. Schwarze Schafe gibt es aber immer! Also: Vorausdenken!

Im Übrigen: Danke für den Ping!:p

Gruss vom Asphalthoppler

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 18. Juli 2019 um 22:51:40 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 18. Juli 2019 um 20:23:51 Uhr:

 

Du bist nicht der Eigentümer des Fahrzeuges, du hast auch nicht die Befugnisse das Fahrzeug zu vermarkten und du hast es auch nicht vermarktet.

Hallo,

sorry, aber das ist doch, mit Verlaub, freundlich, ein wenig zu kurz gedacht.

Allein die Mitteilung " Hallo, ich werde die Rechnung nicht bezahlen" lässt doch alle möglichen Optionen offen. Angefangen von: " Ich habe kein Geld dafür" bis hin " ich bezahle nie meine Rechnungen"

Alles eher nicht im Interesse des TE.

Warum ist der Widerspruch, der schriftlich und nachweisbar erfolgen muss so wichtig?

Weil sich eine falsche Rechnung nicht von selber aus der Welt schafft. Der Rechnungsersteller muss erkennen können, dass der Rechnungsempfänger die Zahlung nicht aus Unlust, sondern aus plausibel nachvollziehbaren Gründen nicht anweisen wird. Interessiert es den Rechnungsersteller nicht, wird es bei einem Mahnbescheid und Schufa-Eintrag interessieren, dass ein Widerspruch gegen die Rechnung vorlag.

Es ist dabei völlig uninteressant, wem das Fahrzeug gehört oder wie und was. Es liegt eine fehlerbehaftete Forderung vor- und nur das allein zählt jetzt. Daher richtet sich der Angriff auf die Fehlerhaftigkeit, welche zu begründen ist. Die Begründung sollte ausführlich ausfallen. Punkt!

Ja, das sehe ich genauso.

Wenn eine Rechnung geschrieben wird, entsteht in irgendeiner Buchhaltung eine Forderung. Wenn die kommentarlos nicht ausgeglichen wird, nimmt sie den Weg ins automatisierte Mahnverfahren. Wenn es übel läuft, steht am Ende der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Dem dann erst zu erklären, warum man vorher nicht gezahlt hat, macht im besten Fall eine Menge unnötigen Ärger und kostet im ungünstigen Fall eine Menge Geld.

Ich arbeite im sozialen Bereich und habe viel mit überschuldeten Menschen zu tun. Ein nicht unerheblicher Teil ihrer Zahlungsverpflichtungen resultiert aus dem Umstand, dass sie bei eingehenden Rechnungen den Kopf in den Sand stecken. Halbwegs verständlich wenn sie nicht zahlen können, aber ich erlebe auch immer wieder die Einstellung "hm... die Rechnung verstehe ich nicht, aber wenn ich einfach nicht zahle, wird der Gläubiger schon irgendwann merken dass er einen Fehler gemacht hat."

Falsch gedacht. Merkt er nicht. Wenn der Rechnungssteller nicht mitgeteilt bekommt, dass er wohl einen Fehler gemacht hat, prüft er auch nichts und zieht das normale Programm durch, seine Forderung beizutreiben. Bei einem kleinen Handwerker kann man vielleicht darauf hoffen, dass dem das selber zu viel Aufwand für wenig Geld ist, aber eine Bank ist darauf spezialisiert und wird keine Gnade kennen.

Auch im Geschäftsleben passieren einfach Fehler. Von Anfang an und ohne provoziert worden zu sein auf Konfrontation zu gehen ist vielleicht cool wenn man am Stammtisch angeben will. In der Praxis ist es aber fast immer vorteilhafter erst einmal die sachliche Verständigung zu suchen.

Eine Rechnung kann jeder jedem schreiben, dazu bedarf keiner "Anpruchsbegründung"

Einen "Wiederspruch" (Rechtliche Gegenrede) legt man ein, gegen Bescheide gegen Behördliche oder gegen gerichtliche Entscheidungen.

Was den Rechnungsteller interessiert, steht hier überhaupt nicht zu Debatte. Der muss nämlich nachweisen, dass sein Forderung gerechtfertigt ist ist und nicht der Rechnungsempfänger.

Hier ist also überhaupt nichts zu kurz gedacht, wenn Ratzeputz88 schlicht und ergreifend erklärt das er nicht zahlt, da er nicht der Auftraggeber ist. Hierfür reicht sogar ein Dreizeiler. Damit hat er alles getan, was er tun muss.

Punkt.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 19. Juli 2019 um 07:23:54 Uhr:

 

...

Hier ist also überhaupt nichts zu kurz gedacht, wenn Ratzeputz88 schlicht und ergreifend erklärt das er nicht zahlt, da er nicht der Auftraggeber ist. Hierfür reicht sogar ein Dreizeiler. Damit hat er alles getan, was er tun muss.

Punkt.

so wird ein Schuh draus.

Mit dem fett markierten hast du mMn was grundlegend anderes geschrieben als weiter oben.

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