Bald Tüv und Bedenken (kleinere Probleme, Reifen nicht eingetragen)

Hallo Forum, seit fast 2 Jahren fahre ich nun meinen A4 B5. Er ist mein erstes Auto und daher habe ich im Juni meine erste Tüv-Untersuchung. Ich mache mir einige Sorgen, ob unberechtigt oder nicht.
Der Wagen fährt und ich habe schon mal geschaut, was die wichtigsten Kriterien sind. Bremen tut er, verliert kein Öl und die Auspuffanlage wurde auch gerade erst repariert.

Nur springt der Wagen manchmal schlecht an, beim Lösen der Bremse ist ein klackern zu hören als würde etwas nachdrücken, meine Frontscheibe hat viele dünne Kratzer und die Zentralschließung funktioniert nicht wie gewünscht.

Sind diese Punkte problematisch oder mache ich mir unnötig Sorgen? Die Fahrtüchtigkeit ist ja nicht beeinträchtigt.

Und ich habe mir neue Sommer- und Winterreifen + Felgen gekauft. beide Sätze original von Audi.
Eintragen sind derzeit Alufelgen und Stahlfelgen (15" 205/55/91H).

Im Sommer fahre ich ab sofort A6 4F Reifen (16" 205/55/91H) und im Winter S4 B5?(?) Reifen (16" 205/55/91H).
Beide Sätze hatte ich bereits vergangenes Jahr gekauft und bisher fahre ich nur die neuen Winterreifen.
Von Audi habe ich mir schon die Lastbescheinigungen zuschicken lassen und ich habe die Felgen auch bewusst ausgewählt. In einem Forum gab es eine Übersicht, welche Dimensionen auf dem B5 gefahren werden dürfen ohne Umbauten. Ich bin mir aber nicht mehr sicher, ob beide Reifensätze überhaupt eingetragen werden müssen, da nur 1" dazu kam und es sich ja um original Audi Felgen handelt.

Könnt ihr mir dazu mehr sagen?

Schöne Grüße aus Niedersachsen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Jung, mach´ es Dir doch nicht so schwer.

wenn man die Sache zu leicht nimmt, wird es aber ggf. auch komplizierter als nötig...

Zitat:

Liefere Auto und die 8 Räder bei einer vernünftigen Werkstatt (ATU und VW ist meist keine vernünftige Werkstatt...) ab und lasse die Räder dort eintragen, die HU machen und ggf. auch die nötigen Reparaturen.
Irgendwer im Bekanntenkreis wird schon eine gute freie Werkstatt kennen.

Der bisherigen Schilderung nach muss hier eine Einzelabnahme gemacht werden.

Das geht aber _nicht_ in jeder x-beliebigen Werkstatt, in der HUs durchgeführt werden.

und, auch wenn ich mich wiederhole:
Die "Eintragung" gibts hinterher beim StVA, erst danach dürfen die Rad-Reifen-Kombinationen auch wirklich gefahren werden. Der aaS macht nur das für die Eintragung erforderliche Gutachten.

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Hier kannst mal schauen was radtechnisch geht .

In den neuen Zulassungsdokumenten ist nicht jede fahrbare/zulässige Reifengröße aufgeführt, sondern zumeist nur eine.

Die Felgen, die du letztlich erworben hast, haben eine KBA Nummer eingeprägt.
Daraus lässt sich u.U. auch feststellen ob sie für dein Fahrzeug verwendet werden können.

Zitat:

Original geschrieben von AudiA4Flitzer



Die Reifen werde ich vorab noch eintragen lassen. Ich habe nur das Problem, dass ich meine Reifen bei meinen Eltern gelagert habe. Da kann ich nicht mal schnell hin und vor Ort kenne ich keine Abnahmestelle, zu der ich bei meinen seltenen Besuchen am Wochenende hin kann.

Die letzten Fahrzeuge einschließlich Firmenwagen - bis auf einen Privatwagen - wurden in den Werkstätten "abgenommen" deshalb seht mir meine Frage nach: Gibt es keine Abnahme am Samstag mehr? Es war mal möglich auch Samstags zum TÜV zu fahren. Ob die Möglichkeit heute noch so ist, weiß ich nicht. Vielleicht wäre es eine Option mal bei der heimischen (also Elternnähe) Prüfstelle nach zu fragen? Es gibt ja nicht nur den klassischen TÜV der Kfz Abnahmen durchführen darf. 😉

GUCK MA'

Ach das heißt, solange die Größe der Felge und die Bereifung identisch sind, reicht es aus mit einem Paar hinzufahren und für das 2. nur die Lastbescheinigung mitzubringen?

Laut der Seite darf ich die A6 Reifen fahren, nur nicht mit Schneeketten. Die S4 Felgen finde ich dort gar nicht. Die A6 Felgen müssten eine ET von 45mm haben, die S4 Felgen 35mm.

Danke Bootsmann aber weit und breit ist dort keine TÜV Station, die am Wochenende geöffnet hat. Dann muss ich wohl mit den Reifen zu mir fahren und hier unter der Woche einen Termin vereinbaren.

Zitat:

Original geschrieben von AudiA4Flitzer


Ach das heißt, solange die Größe der Felge und die Bereifung identisch sind, reicht es aus mit einem Paar hinzufahren und für das 2. nur die Lastbescheinigung mitzubringen?

das wäre so, aber:

Zitat:

Original geschrieben von AudiA4Flitzer


Die A6 Felgen müssten eine ET von 45mm haben, die S4 Felgen 35mm.

damit sind die Felgen eben nicht identisch, Du musst sie sogar montiert vorführen, da sie ja weiter rausstehen und damit die Freigängigkeit separat geprüft werden muss.

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Moin!

Jung, mach´ es Dir doch nicht so schwer.
Liefere Auto und die 8 Räder bei einer vernünftigen Werkstatt (ATU und VW ist meist keine vernünftige Werkstatt...) ab und lasse die Räder dort eintragen, die HU machen und ggf. auch die nötigen Reparaturen.
Irgendwer im Bekanntenkreis wird schon eine gute freie Werkstatt kennen.

205/55/16 auf einem alten A4 sollten nun wirklich kein Problem sein. Das ist ein Standard-Größe für die Autoklasse.
Was die ET der S4-Felgen betrifft: falls sie vom S4 B5 sind, wo soll das Problem sein...?

Warum man sich so etwas antut, steht auf einem anderen Blatt. Aber das musst Du natürlich selbst wissen.

Gruß,
M. D.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Jung, mach´ es Dir doch nicht so schwer.

wenn man die Sache zu leicht nimmt, wird es aber ggf. auch komplizierter als nötig...

Zitat:

Liefere Auto und die 8 Räder bei einer vernünftigen Werkstatt (ATU und VW ist meist keine vernünftige Werkstatt...) ab und lasse die Räder dort eintragen, die HU machen und ggf. auch die nötigen Reparaturen.
Irgendwer im Bekanntenkreis wird schon eine gute freie Werkstatt kennen.

Der bisherigen Schilderung nach muss hier eine Einzelabnahme gemacht werden.

Das geht aber _nicht_ in jeder x-beliebigen Werkstatt, in der HUs durchgeführt werden.

und, auch wenn ich mich wiederhole:
Die "Eintragung" gibts hinterher beim StVA, erst danach dürfen die Rad-Reifen-Kombinationen auch wirklich gefahren werden. Der aaS macht nur das für die Eintragung erforderliche Gutachten.

Einzelabnahme im Westen nur beim TÜV, im Osten bei der Dekra.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Einzelabnahme im Westen nur beim TÜV, im Osten bei der Dekra.

selbst das ist noch unvollständig:

Im Westen nur beim _zuständigen_ TÜV (bei uns gibts TÜV Nord, TÜV Süd und TÜV Rheinland), im Osten beim DEKRA und in Berlin bei beiden.

Moin!

Ihr mögt ja recht haben.
Dennoch ist es mir bisher noch nciht untergekommen, dass nötige EIntragungen nicht bei der Werkstatt mit TÜV im Haus gemacht werden konnten.
Bei meinen Motorrädern hatte ich diese Fälle häufig und bei verschiedenen Werkstätten. War nie ein Problem.

Aber der TE weiß ja nun, wonach er fragen muss.

M. D.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Dennoch ist es mir bisher noch nciht untergekommen, dass nötige EIntragungen nicht bei der Werkstatt mit TÜV im Haus gemacht werden konnten.

ich habe auch noch nie eine nukleare Explosion gesehen

trotzdem glaube ich, dass die gefährlich ist ;-)

und wenn es unbedingt konkret werden soll:

Ich habe alleine dieses Jahr schon mehrfach den Fall gehabt, dass eine Änderung nicht im Rahmen einer Änderungsabnahme durch eine ÜO "eingetragen" werden konnte sondern die Einzelabnahme bei der TP notwendig war.

Zitat:

Ich habe alleine dieses Jahr schon mehrfach den Fall gehabt, dass eine Änderung nicht im Rahmen einer Änderungsabnahme durch eine ÜO "eingetragen" werden konnte sondern die Einzelabnahme bei der TP notwendig war.

Diese kann natürlich auch in einem Prüfstützpunkt erfolgen, ich mache die meisten 21er Abnahmen in der Werkstatt und bin nur selten in der TP.....

Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


Diese kann natürlich auch in einem Prüfstützpunkt erfolgen, ich mache die meisten 21er Abnahmen in der Werkstatt und bin nur selten in der TP.....

ja, aber dann bist du "die TP" (halt in der anderen Bedeutung von TP...) ;-)

Für den TE bedeutet das schlichtweg, dass er eine Werkstatt suchen muss, in der die TP amtliche Prüfungen durchführt.

jedenfalls sollte die Reifendimension kein Problem sein, steht vermutlich in der Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs (CoC) sowieso schon drin: http://www.a4-freunde.com/showwiki.php?title=Reifendimensionen+B5

Da stehen aber die laut TE eingetragenen 205/55 R15 nicht drin.

Wenn es nicht doch irgendwie ein anderes Auto ist und die mal mit Tacho-Angleichung eingetragen wurden, müssen die ursprünglich vorgesehenen Dimensionen nicht mehr unbedingt passen...

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