Bagatellschaden - Versicherung will Gutachter schicken

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Hallo,

Mein Fahrzeug wurde durch ein neben mir stehendes Auto welches in Brand geriet beschädigt.
Es ist durch fliegende Trümmerteile eine Delle an meiner B-Säule entstanden. Ich schätze den Schaden auf 500€.

Per Mail wurde ich zur Zusendung eines Kostenvoranschlages gebeten, per Post bekam ich seperat ein anderes Schreiben eines Gutachters im Auftrag der Versicherung, mein Auto begutachten zu wollen.

Ich habe zunächst einen Termin für morgen vereinbart, denke aber darüber nach diesen wieder abzusagen und mir stattdessen einen einfachen Kostenvoranschlag bei der Werkstatt meines Vertrauens einzuholen.

Stimmt es, dass ich den Gutachter der Versicherung bis zu einem Schaden von ca. 700€-900€ selber zahlen muss? Dann würde ich den nämlich wieder absagen und darauf hoffen, dass der Kostenvoranschlag reicht.

Was meint ihr, soll ich dem Gutachter absagen und einen einfachen Kostenvoranschlag einholen?

Ich möchte auf keinen unnötigen Kosten sitzen bleiben und ich lese nur schlechtes über Gutachter die von der gegnerischen Versicherung geschickt werden.

MfG,
Rostriecher

Beste Antwort im Thema

Ach, für mich ist völlig ausreichend, passiv mitzubekommen, wie die immer gleichen Schlaumeier den immer gleichen Sermon verbreiten "Renn zum eigenen SV, nimm einen Anwalt, hol die Bundeswehr, lass niemanden an Dein Auto, Geld spielt keine Rolle" und dann kleinlaut zurückrudern, weil sich der Sachverhalt vielleicht doch anders darstellt und der Rat suchende TE hier mal wieder einen 1000er weniger in der Tasche hätte, wenn er den Tipps gefolgt wäre.

Es kann mir ja vielleicht einer mal erklären, wie der TE, der offenbar selbst keine Ahnung hat, wie der Schaden tatsächlich passiert ist (Explosion, Feiuerwehr oder sonstwas) den Vollbeweis zum Hergang führen will.
Vom Verschulden des Gegners ganz zu schweigen.

Bei der Ausgangslage halte ich sogar noch ein Eintreten der Teilkasko für fraglich, denn ein offensichtlicher Explosionsschaden ist das mal nicht...

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Zumindest besteht eine Gefährdungshaftung.

Aber richtig, sofern vorhanden kann auch die TK den Schaden übernehmen und sich dann den Anteil der KH des brennenden KFZ erstatten lassen.

Ja, das Auto welches neben mir stand ist explodiert.
Wie würde ich denn nun vorgehen, sollte es die Feuerwehr gewesen sein? Und wer soll das nachweisen?

Ja sorry, ist die C-Säule. 😉

Bei der Schadenshöhe hast Du die Pflicht zur Schadensminderung. Damit keinen eigenen Gutachter ohne Zustimmung der Versicherung beauftragen, da sie die Notwendigkeit anzweifeln kann. Kostenvoranschlag ist erst einmal ok. Die Versicherung hat selbstverständlich das Recht, das Fahrzeug begutachten zu lassen. Das Gutachten ist aber für Dich dann nicht bindend. Und mit Deiner Terminzustimmung bist Du keine Verpflichtung eingegangen. Aber dann steht immer das Gutachten im Raum. Da Du aber die Aufforderung zum KA in der Hand hast, würde ich ihn machen lassen. Die Versichrung muss dann die üblichen Kosten übernehmen.
Ich gehe davon aus, dass es Differenzen geben wird. Erst recht bei dem Alter des Fahrzeugs. Also anschließend sehen, was draus wird.

http://www.motor-talk.de/.../...l-gutachter-schicken-t5768187.html?...

Die freie Gutachterwahl hat NULL mit der Schadensminderungspflicht zu tun. Zum Rest hatte ich meine Sicht schon dargelegt.

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Okay, wenn das brennende KFZ tatsächlich explodiert ist, kann der Schaden durchaus so entstanden sein.

Hast Du mal die ganze Seite genauer untersucht?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einer "Explosion" nur die C-Säule beschädigt ist.
Bilder vor Ort hast Du keine gemacht?

Du brauchst den Sachverständigen der Versicherung nicht zu akzeptieren.

Du kannst einen eigenen Sachverständigen beauftragen.

Da kannst auch einen Anwald mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen.

Du solltest dir aber auch im klaren sein, dass du die Kosten für den Sachverständigen und auch für den Anwald aus eigener Tasche tragen darfst, wenn du einen Anspruch gegenüber wem auch immer nicht nachweisen kannst.

Warum hat das Fahrzeug gebrannt? Bei Brandstiftung z.B. kannst du deinen Anspruch schon jetzt vergessen.

Auch obliegt es dir, den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem brennenden Fahrzeug und deiner Fahrzeugbeschädigung nachzuweisen. Kannst du das nicht, bleibst du ebenfalls auf den Kosten sitzen.

Und Versicherungen beauftragen auch schon mal allein aus Beweissicherungsgründen einen Sachverständigen, um zu prüfen, ob der Anspruch zu recht erhoben wurde. Daraus zu schliessen, dass eine Haftung damit anerkannt sei, wäre falsch.

Juhu AKB ist wieder da, jetzt fehlt noch Hafi.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. August 2016 um 15:01:22 Uhr:


Nur die Beauftragung eines ö.b.u.v. Sachverständigen durch Dich selbst wird Dir verlässliche Zahlen an die Hand geben.

Für ein normales Schadengutachten ist ein ö.b.u.v. nicht notwendig, da reicht ein 'normaler' Schadengutachter. Die Einhaltung gewisser Standards kann über eine Zertifizierung (z.B. vom IfS) oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband (z.B. dem BVSK) glaubhaft gemacht werden.

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. August 2016 um 21:01:06 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. August 2016 um 15:01:22 Uhr:


Nur die Beauftragung eines ö.b.u.v. Sachverständigen durch Dich selbst wird Dir verlässliche Zahlen an die Hand geben.

Für ein normales Schadengutachten ist ein ö.b.u.v. nicht notwendig, da reicht ein 'normaler' Schadengutachter. Die Einhaltung gewisser Standards kann über eine Zertifizierung (z.B. vom IfS) oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband (z.B. dem BVSK) glaubhaft gemacht werden.

am besten wäre alles zusammen.....😁

Delle weiß das bestimmt:

Der TE ist ja jetzt über das Recht eines eigenen Gutachters aufgekärt.
Kann der den Versicherungsgutachter "stornieren" und einen eigenen beauftragen?

Ich würde von der Versicherung den Wunsch nach einem Gutachten schriftlich bestätigen lassen
und mir dann einen eigenen suchen.
Vorrangig einen, der direkt mit der Versicherung abrechnet (Oder grobe Kostenfrage vorher besprechen).

Zitat:

@onzlaught schrieb am 2. August 2016 um 08:42:14 Uhr:

Delle weiß das bestimmt:

Der TE ist ja jetzt über das Recht eines eigenen Gutachters aufgekärt.
Kann der den Versicherungsgutachter "stornieren" und einen eigenen beauftragen?

Ich würde von der Versicherung den Wunsch nach einem Gutachten schriftlich bestätigen lassen
und mir dann einen eigenen suchen.
Vorrangig einen, der direkt mit der Versicherung abrechnet (Oder grobe Kostenfrage vorher besprechen).

Ja, dass kann er natürlich. Er hat freie Gutachterwahl...🙂

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 1. August 2016 um 16:32:52 Uhr:


Hast Du mal die ganze Seite genauer untersucht?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einer "Explosion" nur die C-Säule beschädigt ist.
Bilder vor Ort hast Du keine gemacht?

Bei der Explosion wird ein Gegenstand weggeschleudert und trifft die C-Säule. Warum soll da dann noch was anderes beschädigt worden sein? Glaub aber auch eher, dass das von der Feuerwehr kommt.

Hmm... wie gehe ich denn vor, wenn es die Feuerwehr war? Wo melde ich mich dann?
Habe heute bei der Kripo angerufen und es wurde mir mitgeteilt, dass es sich bei dem abgebrannten / explodierten Fahrzeug welches den Schaden an mir verursachte um Brandstiftung hält.

In dem Falle entfällt doch der Schutz der Versicherung, oder?
Der Fahrzeughalter des abgebrannten PKW war Teilkaskoversichert. Ich nur Haftpflicht.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 1. August 2016 um 14:53:04 Uhr:


Das wird auf jeden Fall teurer.

Auf keinen Fall nur einen Kostenvoranschlag erstellen,
und auch keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung an Dein Auto lassen.

Als Geschädigter bestimmst Du alleine wie es weiter geht.

Und Du nimmst einen neutralen Gutachter und sonst nichts.
Sollte es unter die 750 Euro, was ich hier nicht glaube, kommen dann macht der Gutachter ein sogenanntes Kurzgutachten.
Auch das muß die gegnerische Versicherung bezahlen.
Und laß dir von dieser Versicherung nichts einreden oder aufschwatzen.

alles absolut korrekt!

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