Bagatellschaden - Versicherung will Gutachter schicken
Hallo,
Mein Fahrzeug wurde durch ein neben mir stehendes Auto welches in Brand geriet beschädigt.
Es ist durch fliegende Trümmerteile eine Delle an meiner B-Säule entstanden. Ich schätze den Schaden auf 500€.
Per Mail wurde ich zur Zusendung eines Kostenvoranschlages gebeten, per Post bekam ich seperat ein anderes Schreiben eines Gutachters im Auftrag der Versicherung, mein Auto begutachten zu wollen.
Ich habe zunächst einen Termin für morgen vereinbart, denke aber darüber nach diesen wieder abzusagen und mir stattdessen einen einfachen Kostenvoranschlag bei der Werkstatt meines Vertrauens einzuholen.
Stimmt es, dass ich den Gutachter der Versicherung bis zu einem Schaden von ca. 700€-900€ selber zahlen muss? Dann würde ich den nämlich wieder absagen und darauf hoffen, dass der Kostenvoranschlag reicht.
Was meint ihr, soll ich dem Gutachter absagen und einen einfachen Kostenvoranschlag einholen?
Ich möchte auf keinen unnötigen Kosten sitzen bleiben und ich lese nur schlechtes über Gutachter die von der gegnerischen Versicherung geschickt werden.
MfG,
Rostriecher
Beste Antwort im Thema
Ach, für mich ist völlig ausreichend, passiv mitzubekommen, wie die immer gleichen Schlaumeier den immer gleichen Sermon verbreiten "Renn zum eigenen SV, nimm einen Anwalt, hol die Bundeswehr, lass niemanden an Dein Auto, Geld spielt keine Rolle" und dann kleinlaut zurückrudern, weil sich der Sachverhalt vielleicht doch anders darstellt und der Rat suchende TE hier mal wieder einen 1000er weniger in der Tasche hätte, wenn er den Tipps gefolgt wäre.
Es kann mir ja vielleicht einer mal erklären, wie der TE, der offenbar selbst keine Ahnung hat, wie der Schaden tatsächlich passiert ist (Explosion, Feiuerwehr oder sonstwas) den Vollbeweis zum Hergang führen will.
Vom Verschulden des Gegners ganz zu schweigen.
Bei der Ausgangslage halte ich sogar noch ein Eintreten der Teilkasko für fraglich, denn ein offensichtlicher Explosionsschaden ist das mal nicht...
56 Antworten
Das wird auf jeden Fall teurer.
Auf keinen Fall nur einen Kostenvoranschlag erstellen,
und auch keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung an Dein Auto lassen.
Als Geschädigter bestimmst Du alleine wie es weiter geht.
Und Du nimmst einen neutralen Gutachter und sonst nichts.
Sollte es unter die 750 Euro, was ich hier nicht glaube, kommen dann macht der Gutachter ein sogenanntes Kurzgutachten.
Auch das muß die gegnerische Versicherung bezahlen.
Und laß dir von dieser Versicherung nichts einreden oder aufschwatzen.
Das dürfte / kann ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, je nach Alter des Fahrzeugs. Rausdrücken ... naja, eher nicht machbar. Wenn Du evtl eine Vollkasko hast, dann stimme mal mit denen die Beauftragung eines ö.böu.v Sachverständigen ab. Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung würde ich persönlich eher nicht wollen. Wenn die Verursachung durch das abgebrannte Fahrzeug feststeht, dann hast Du im Haftpflchtschaden grundsätzlich freie Gutachterwahl. Du solltest vielleicht auch einen Anwalt konsultieren (zumindest eine Erstberatung, ggf. über einen Automobilclub)
Sch**** wie kann ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung denn zu meinen Gunsten nutzen oder zumindest so, dass er mich nicht über den Tisch legt?
Ich habe gelesen, dass wenn das Gutachten niedriger geschätzt wird, als die Reparatur kostet, dann wird von der Versicherung drauf gezahlt... Wahrheit oder Mythos?
Es ist erst mein zweiter unverschuldeter Unfall und ich weiß nicht genau, wie ich jetzt umgehen soll.
Vollkaskoversichert bin ich leider nicht. Der Schaden ist durch den Brand zustande gekommen, nur habe ich dafür keine handfesten Beweise. Der Brand wurde von der Feuerwehr in der Brandnacht (gegen Mitternacht) gelöscht, ich stellte den Schaden erst am nächsten Morgen (gegen 10 Uhr) fest und erstattete Anzeige.
Zitat:
@Rostriecher schrieb am 1. August 2016 um 14:56:32 Uhr:
Sch**** wie kann ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung denn zu meinen Gunsten nutzen ....
In dem Du ihm sofort absagst.
Und laß Dich nicht auf Spielchen mit der Versicherung ein, von wegen dann mußt du das Gutachten zahlen und bla, bla, bla.
Alles Absagen und Du alleine beauftragst einen deiner Wahl.
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Nur die Beauftragung eines ö.b.u.v. Sachverständigen durch Dich selbst wird Dir verlässliche Zahlen an die Hand geben. Wenn Du deine Ansprüche richtig wahrgenommen sehen willst, dann brauchst Du jemanden, der mit der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe ist. Wäre auch weniger Stress für Dich selbst.
Okay danke.
Denkt ihr, die Versicherung gibt sich selbst die 100% Schuld, indem Sie den Gutachter senden?
Ich meine, wenn die Versicherung der Meinung wäre, dass der Schaden nicht Ihrem Mandanten zuzuschulden ist, dann würden die doch keinen Gutachter beauftragen, oder? Ich möchte am Ende auf keinen Kosten sitzen...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. August 2016 um 14:53:16 Uhr:
Das dürfte / kann ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, je nach Alter des Fahrzeugs. Rausdrücken ... naja, eher nicht machbar. Wenn Du evtl eine Vollkasko hast, dann stimme mal mit denen die Beauftragung eines ö.böu.v Sachverständigen ab.
Da reicht auch in dem Falle eine Teilkasko. Der Schaden am Fahrzeug des TE soll ja durch ein brennendes Fahrzeug entstanden sein. Es spielt ja dabei keine Rolle, ob das Fahrzeug des TE gebrannt hat.
Welches BJ ist Dein Auto ?
Bei älteren KFZ wird i.d.R. immer ein Gutachten verlangt, denn es könnte ja sein, dass der Schaden höher ist, als der WBW des geschädigten KFZ, was zu einem wirtschaftlichen Totalschaden führen könnte.
Es ist ein W203 aus dem Jahre 2002.
Ich bin nur Haftpflicht versichert.
//Edit:
Der Gutachter kommt nicht von der Versicherung selbst, sondern nur im Auftrag.
Ich habe bei der Versicherung nochmal angerufen und die meinten, dass die das Recht hätten, sich das Auto selber anzuschauen und da ich dem Gutachter bereits das 'OK' gegeben habe die Kosten für einen 2. SV selber tragen müsse.
Wie kann ich denn morgen am Besten mit dem netten Herren kommunizieren ohne komplett verarscht zu werden? Kann man da nachträglich gegen ein unrechtes Gutachten angehen?
Also 14 Jahre jung, da sollte schon der Gutachter nachsehen.
Also absagen und selber einen auswählen.
Meine persönliche Meinung zu diesem Thema ist, dass auf diesem Wege der finanzielle Schaden für die Versicherung kleiner gerechnet wird. In deinem Fall wäre es typisch, wenn der Nutzungsausfall unter den Tisch gekehrt wird oder der Tagessatz zu klein ausfällt. Hingegen könnte der Restwert überraschend hoch ausfallen. Du solltest dir im klaren darüber sein, dass eine gegnerische Versicherung in erster Linie ein Gegner ist, also kein Streichelzoo.
Garantieren kann man Dir nichts. Das ist leider so. Es ist aber nicht sehr wahrscheinlich, dass die ein Gutachten in Auftrag geben wollen, wenn sie nicht von einer Haftung ausgehen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 1. August 2016 um 15:08:14 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. August 2016 um 14:53:16 Uhr:
Das dürfte / kann ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, je nach Alter des Fahrzeugs. Rausdrücken ... naja, eher nicht machbar. Wenn Du evtl eine Vollkasko hast, dann stimme mal mit denen die Beauftragung eines ö.böu.v Sachverständigen ab.Da reicht auch in dem Falle eine Teilkasko. Der Schaden am Fahrzeug des TE soll ja durch ein brennendes Fahrzeug entstanden sein. Es spielt ja dabei keine Rolle, ob das Fahrzeug des TE gebrannt hat.
Stimmt, die Teilkasko reicht auch. 🙂
Die Auskunft der gegnerischen Versicherung ist ... oh Wunder ... falsch. An deiner Stelle würde ich der Versicherung mitteilen, dass DU einen eigenen Gutachter auswählst und die Sache in professionelle Hände gibst. Lass Dich mal nicht von denen verarschen. Sowas ist unseriös. Und sag deren Gutachter den Termin umgehend ab und lass ihn auch nicht an dein Auto.
Ich frage mich gerade eher, wie ein solcher Schaden von einem brennenden KFZ verursacht werden kann?
Ist der Wagen explodiert? Fliegendes Trümmerteil? Klingt irgendwie komisch/unplausibel.
Das ist doch auch nicht die B-Säule, oder? Sieht für mich wie der Dachholm aus. Man könnte noch streiten, ob es bereits die C-Säule ist.
Das Brennende KFZ stand direkt neben deinem? Könnte eventuell die Feuerwehr bei den Löscharbeiten den Schaden verursacht haben?
Ich denke beinahe, dass die Versicherung sich hier eben nicht in der Haftung sieht.
Aber richtig, Berlin-Paul, warum sollten Sie dann ein Gutachten in Auftrag geben?