Bagatellschaden - Versicherung will Gutachter schicken

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Hallo,

Mein Fahrzeug wurde durch ein neben mir stehendes Auto welches in Brand geriet beschädigt.
Es ist durch fliegende Trümmerteile eine Delle an meiner B-Säule entstanden. Ich schätze den Schaden auf 500€.

Per Mail wurde ich zur Zusendung eines Kostenvoranschlages gebeten, per Post bekam ich seperat ein anderes Schreiben eines Gutachters im Auftrag der Versicherung, mein Auto begutachten zu wollen.

Ich habe zunächst einen Termin für morgen vereinbart, denke aber darüber nach diesen wieder abzusagen und mir stattdessen einen einfachen Kostenvoranschlag bei der Werkstatt meines Vertrauens einzuholen.

Stimmt es, dass ich den Gutachter der Versicherung bis zu einem Schaden von ca. 700€-900€ selber zahlen muss? Dann würde ich den nämlich wieder absagen und darauf hoffen, dass der Kostenvoranschlag reicht.

Was meint ihr, soll ich dem Gutachter absagen und einen einfachen Kostenvoranschlag einholen?

Ich möchte auf keinen unnötigen Kosten sitzen bleiben und ich lese nur schlechtes über Gutachter die von der gegnerischen Versicherung geschickt werden.

MfG,
Rostriecher

Beste Antwort im Thema

Ach, für mich ist völlig ausreichend, passiv mitzubekommen, wie die immer gleichen Schlaumeier den immer gleichen Sermon verbreiten "Renn zum eigenen SV, nimm einen Anwalt, hol die Bundeswehr, lass niemanden an Dein Auto, Geld spielt keine Rolle" und dann kleinlaut zurückrudern, weil sich der Sachverhalt vielleicht doch anders darstellt und der Rat suchende TE hier mal wieder einen 1000er weniger in der Tasche hätte, wenn er den Tipps gefolgt wäre.

Es kann mir ja vielleicht einer mal erklären, wie der TE, der offenbar selbst keine Ahnung hat, wie der Schaden tatsächlich passiert ist (Explosion, Feiuerwehr oder sonstwas) den Vollbeweis zum Hergang führen will.
Vom Verschulden des Gegners ganz zu schweigen.

Bei der Ausgangslage halte ich sogar noch ein Eintreten der Teilkasko für fraglich, denn ein offensichtlicher Explosionsschaden ist das mal nicht...

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. August 2016 um 11:40:00 Uhr:

Cool. Ich hab auch mal was richtig gewusst 😎

Bin ich jetzt auch eine Konifere?

leider nein, der Begriff fällt hier bei MT unter das Copyright..........😁

Hmm...Mist 🙁

Aber soweit ich das sehe bist du eh das letzte Gehölz was hier noch rumkraucht 🙂

[

quote]
@zille1976 schrieb am 3. August 2016 um 11:57:29 Uhr:
Hmm...Mist 🙁

Aber soweit ich das sehe bist du eh das letzte Gehölz was hier noch rumkraucht 🙂

die anderen habt ihr ja vergrault..😁

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 2. August 2016 um 20:08:08 Uhr:



Wessen ist er denn angeklagt? Dieser Paragraf bezieht sich wohl auf Strafverfahren, bei denen ein Beklagter keinen Verteidiger hat. Gilt hier eine analoge Anwendung?

Da im Hinblick auf Brandstiftung untersucht wird, sind es Ermittlungen in einem Strafverfahren.
Nicht nur ein Beklagter hat Recht auf Akteneinsicht, sondern jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist (475 StPO).

O.

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Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 3. August 2016 um 13:14:38 Uhr:


die anderen habt ihr ja vergrault..😁

Die sind einfach zu schwach für dieses Forum gewesen 😁 Den ehemaligen Mod scheint es ja auch erwischt zu haben 😮

"Versicherungs-Troll-Friend.... sind sie zu stark bist du zu schwach." - oder so ähnlich

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 3. August 2016 um 13:16:01 Uhr:



Zitat:

@gammoncrack schrieb am 2. August 2016 um 20:08:08 Uhr:



Wessen ist er denn angeklagt? Dieser Paragraf bezieht sich wohl auf Strafverfahren, bei denen ein Beklagter keinen Verteidiger hat. Gilt hier eine analoge Anwendung?

Da im Hinblick auf Brandstiftung untersucht wird, sind es Ermittlungen in einem Strafverfahren.
Nicht nur ein Beklagter hat Recht auf Akteneinsicht, sondern jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist (475 StPO).

O.

Dort steht aber auch:

Nach Absatz 4 kann der Antragsteller schließlich ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes Auskunft– nicht jedoch Akteneinsicht – verlangen.

Und es ging doch um die Akteneinsicht ohne Einschaltung eines Anwalts. Du hattest doch geschrieben:

Man sollte ihn auch informieren, dass eine Akteneinsicht auch ohne RA möglich ist

Ach, für mich ist völlig ausreichend, passiv mitzubekommen, wie die immer gleichen Schlaumeier den immer gleichen Sermon verbreiten "Renn zum eigenen SV, nimm einen Anwalt, hol die Bundeswehr, lass niemanden an Dein Auto, Geld spielt keine Rolle" und dann kleinlaut zurückrudern, weil sich der Sachverhalt vielleicht doch anders darstellt und der Rat suchende TE hier mal wieder einen 1000er weniger in der Tasche hätte, wenn er den Tipps gefolgt wäre.

Es kann mir ja vielleicht einer mal erklären, wie der TE, der offenbar selbst keine Ahnung hat, wie der Schaden tatsächlich passiert ist (Explosion, Feiuerwehr oder sonstwas) den Vollbeweis zum Hergang führen will.
Vom Verschulden des Gegners ganz zu schweigen.

Bei der Ausgangslage halte ich sogar noch ein Eintreten der Teilkasko für fraglich, denn ein offensichtlicher Explosionsschaden ist das mal nicht...

Wegen dem Hergang werden ihm nur die Nachfrage oder die Akteneisicht Erkenntnisse bringen. Auf ein Verschulden kommt es nicht an, wenn der Brand auf einem technischen Defekt beruht. Hätte er eine TK, so wäre sogar das egal. I.Ü. hilft hier nur noch die UNO-Blauhelm-Truppe 🙂

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