Bagatellschaden (?)

Bei einem Auspark"versuch" wurde mein parkendes Fahrzeug (ca. 10 Jahre alter Daihatsu Sirion) leicht beschädigt. Die betroffene Heckschürze ist aus Kunststoff, links leicht verschrammt, rechts außen gibt es bereits selbst herbeigeführte Auffälligkeiten 😉. "Wegpolieren" alleine reicht leider nicht.
Ich sehe deshalb die Regulierung nicht ganz unkompliziert. Am liebsten würde ich das fiktiv abrechnen - das macht es wohl auch nicht leichter, wenn man sich hier alles durchliest. Für einen Gutachter ist das doch wohl zu wenig Schaden. Aber extra eine Werkstatt für einen Kostenvoranschlag, wenn man weiß, dass man eigentlich sowieso nicht reparieren will ? Und für so einen Mist einen Anwalt einspannen ? Wirklich ?
Ich bin etwas ratlos.

Bagatellschaden?
34 Antworten

Zitat:

@MaxBrunner1985 schrieb am 29. Juli 2022 um 20:33:48 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 29. Juli 2022 um 14:51:33 Uhr:


Und mach dir bitte keine Gedanken darüber was das alles eventuell für Geld kostet. Du hast den Schaden nicht verursacht und die Versichertengemeinschaft kann dir links vorbeigehen.

Was soll man als jemand, der mit Gutachten sein Geld verdient, auch sonst sagen?

Er verdient mit Gutachten sein Geld.
Egal ob es die wirklich braucht oder nicht.

Dass man als Versicherter den Gutachter und auch den Anwalt am Ende des Tages immer selber bezahlt, ist dem doch scheiß egal.

Da werden lieber sehr viele Eigenlikes vergeben, um zu suggerieren, dass auch andere so denken.
Traurig, wer sowas nötig hat.

Mensch geh doch einfach mal stinken mit deinen Doppelaccounts und deinem ewigen dumm-dämlichen Geschreibesel hier Mailibrunner. Wie kann man eigentlich so Hohl in der Birne sein, dass man nicht merkt, wenn man unerwünscht ist......

Mein ehemaliger Ansprechpartner, von meiner Versicherung, hat mir mal erzählt, dass sobald der Schaden nicht durch den Einsatz eines Lackstifts oder Smart- Repair behoben werden kann, darf man einen Gutachter einschalten. Wenn ich mir den Schaden so ansehe, wird für eine fachgerechte Reparatur, sogar eine neue Stoßstange fällig. Ich bin aber kein Fachmann dafür.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 30. Juli 2022 um 10:38:14 Uhr:


Wie kann man eigentlich so Hohl in der Birne sein, dass man nicht merkt, wenn man unerwünscht ist......

Du hast mich doch gerufen.
Ich komme immer, wenn du dieses Forum als Werbeplattform für deinen Beruf verwendest.
Vor allem dann, wenn du die User mit besonders vielen Eigenlikes auch noch täuschen willst.

Jemand muss die User ja darüber aufklären, was du und deine Anwaltsfreunde hier für ein mieses Spiel abziehen.

Aufklären? Da solltest du vielleicht mit den Bienen und den Blumen anfangen...

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Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen (Gerne ohne diese unsäglichen „MaxBrunner“s):

Verkehrte Welt… Anwalt zur Schadensabwicklung genommen (ich habe genug anderes zu tun, soll der sich mit der Versicherung streiten), der hat mir einen Gutachter empfohlen, Gutachter kam und maulte rum wegen des Vorschadens, murmelte was von SmartRepair und verschwand wieder. Hat dann telefonisch den Anwalt informiert, dass die Schadenssumme wohl bei rund 500€ läge, und deshalb ein Gutachten nicht angebracht sei. Der Anwalt meinte darauf zu mir, ich solle losgehen und mir einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt meiner Wahl machen lassen. Auf meine Rückfrage, warum denn ein Kurzgutachten nicht in Frage käme, kriege ich zu hören, dass ein KV ja immer noch preiswerter als ein Kurzgutachten sei. Jetzt streite ich also mit meinem Anwalt rum statt mit der Versicherung…Und ich soll zu einer Werkstatt, mir einen KV ohne Berücksichtigung der Vorschäden machen lassen, und ohne dass die Werkstatt danach einen Auftrag kriegt. Na toll…genau deshalb habe ich mir ja einen Anwalt genommen. Einfache Abwicklung ohne großen Stress 😁

Ich überlege mir gerade, bei einen anderen Gutachter ein Kurzgutachten machen zu lassen, und das dem Anwalt ohne Kommentar vor die Füße zu schmeißen

Hier kommt jetzt wohl das Problem der 700€ Grenze zu tragen, die ja nun offenbar unterschritten wird

deswegen ja mein Wunsch nach einem Kurzgutachten

Entschuldigung, das ist doch alles ganz großer Unsinn.

Gerade aufgrund des Vorschadens wird ein Gutachten benötigt. Nur so kann WBW und RW korrekt ermittelt und der Vorschaden beim Reparaturaufwand berücksichtigt werden. Wird hier nur ein KV eingereicht und der Vorschaden verschwiegen kann die Versicherung die Regulierung komplett ablehnen.

Da der Stoßfänger nicht irreparabel ist muß er getauscht werden. Das hat dir ein Gutachter hier bereits mitgeteilt. Der Schadensumme liegt damit ganz locker über diesen magischen 700 EUR, wo auch immer die herkommen.

Ein Gutachten kannst du anfertigen lassen wenn du selbst nicht in der Lage bist die Höhe des Schadens einzuschätzen. Bist du das? Nein.

Als Fazit: Anwalt und Gutachter solltest du wechseln.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 9. August 2022 um 12:32:44 Uhr:


Als Fazit: Anwalt und Gutachter solltest du wechseln.

Wäre wohl das beste.

Die Frage die man aber klären sollte ist, ob der schon beauftrage Anwalt für seine Arbeit schon Geld haben will.
Denn 2 Anwälte zahlt die gegnerische Versicherung nicht.

Anwalt wechseln, wenn einer schon tätig geworden ist, ist leider immer nicht so einfach.
Auch wenn sich rausstellt, dass der Erste nichts taugt.

Daz braucht man dann einen dritten Anwalt :-O

Der Gutachter würde auch in einem Kurzgutachten den Vorschaden erwähnen, beim Kostenvoranschlag kannst du damit rechnen, dass die Werkstatt dazu nichts schreibt.

Du meinst, der RA regt durch die Blume gesagt an, den Vorschaden versehentlich zu unterschlagen - im Sinne der Schadensminimierung, damit kein teures Gutachten nötig wird 😁
Ich kläre da jetzt erst mal, ob ich aus der Sache noch rauskomme, und falls ja, wie ich verhindern kann, dass der Gutachter nicht nachträglich doch noch ein (Kurz)Gutachten schreiben will. Ansonsten muss ich eben den RA zum jagen tragen. Aber eigentlich wollte ich ja durch die Abgabe an einen RA einfach nur weniger Arbeit haben 🙄

Diese Threads enden eigentlich alle gleich - mit einer Empfehlung zum Versicherungsbetrug.

In allen Branchen gibt es schwarze Schafe. Leider hat der TE Anwalt & Gutachter erwischt.
@HJOrtmann such dir einen "öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter". Der wird mit Sicherheit den Vorschaden berücksichtigen.
Hut ab das Du es korrekt machen möchtest.
Viele haben bei einem Schaden nur die $ Zeichen in den Augen und wollen so viel Geld wie möglich ergattern. Dabei werden Vorschäden gerne mal vergessen.............

Nach meiner bitterbösen Email an den Anwalt 😁 hat der "klargestellt", dass "natürlich" gemeint war, "dass sie den Schaden von Ihrer Werkstatt im Rahmen eines Kostenvoranschlags kalkulieren lassen und dass die Werkstatt die kalkuliertem Reparaturkosten hinsichtlich des Vorschadens ebenfalls kalkuliert und von dem ermittelten Gesamtbetrag abzieht". Weil "Der Kostenvoranschlag ist in der Regel kostenlos oder jedenfalls günstiger als ein Gutachten und auch günstiger als ein Kurzgutachten. Das Kurzgutachten zahlt die Versicherung allenfalls kulanzweise. Damit ist Ihnen möglicherweise nicht gedient, wenn die gegnerische Versicherung zickig ist. Deshalb der Tipp mit dem Kostenvoranschlag". Der Rest der Antwortmail ist ebenfalls ... sehr speziell.

Wie dem auch sei, der RA hat wohl verstanden, dass ich Wert auf die selbst verursachten Kratzer lege 🙄, und ich gehe jetzt zum Gutachter meines Vertrauens...

Und: ja, ich will halt nur, was mir zusteht, mehr nicht. Solange ich nicht draufzahlen muss, ist mir das egal 😉

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