Bagatellschaden beim alten Auto (?)

Hallöchen,

mein Nachbar hat mein parkende Opel Astra H etwas "gestreift".

Glücklicherweiße hatte ich bischer keine Erfahrung mit Unfällen und wie das alles abgewickelt wird. Habe mich jetzt in das Thema auch etwas eingelesen.

Hab mich dann mit der Gegnerverischerung in Kontakt gesetzt, die haben dann ein paar KFZ Werkstätten in der nähe genant wo ich hinfahren kann und einen Kostenvorschlag machen kann. Erlich gesagt habe ich keine KFZ Werkstatt meines Vertrauens, daher würde ich davon ausgehen das es egal ist für einen KV ob ich zu einer von ihnen empfohlenen Werkstatt fahre oder was meint ihr? Die angeboten in meiner Nähe sind auch etwas unterschiedlich, eine etwas größere (Händler, Vertragswerkstatt Ford usw) und eine doch etwas kleinere (scheint sich nur auf Karosserie zu spezialisieren). Ich vermute mal die erstellung des KV sollte bei der größeren etwas mehr kosten, muss ich mir überhaupt darüber Gedanken machen?

Ich würde mich für eine fiktive abrechnung entscheiden. Auto ist ja auch schon etwas älter, Opel Astra H 2009, 140k auf der Uhr, bisher unfallfrei.

Im Schreiben der Gegnerverischerung steht natürlich das sie bei Bagatellschäden (schäden bis 1000 Euro Brutto) keine Gutachtenkosten tragen.

Was meint ihr, sieht das wie ein Bagatellschaden aus? Die Krazter scheinen nicht wirklich zu tief zu sein, hab das Gefühl ich könnte sie "wegpolieren". Die Stoßstange sitzt nicht mehr perfekt...

Vielen Dank für die Antworten!

64 Antworten

Warum kann man denn nicht einfach mal die Hände von der Tastatur lassen, wenn man vom Thema nichts versteht? 🙁

Ein Rechtsanwalt ist ein Dienstleister. und auch ein Unternehmer und nicht die Wohlfahrt. Sein Honorar bestimmt sich -wie schon geschrieben wurde- nach dem Streitwert.

Wenn es im Nachgang zu Problemen kommt, dann ist die Angelegenheit für den Anwalt nicht mehr wirtschaftlich.

Er muss dann für wenige Euros tätig werden, diese decken nicht einmal den Aufwand, geschweige denn verdient er (als Unternehmer) Geld an der Sache.

Ein Rechtsanwaltskanzlei wird in solchen Fällen nur dann tätig, wenn der Mandant eine Honorarvereinbarung (nach Aufwand) unterschreibt. Und dann bleibt im Nachgang für den Auftraggeber nichts mehr über.

Und bitte jetzt endlich mal Schluss mit diesem albernen "Nachbarschaftsgesülze" hier.

Der Nachbar bekommt überhaupt nicht mit, wenn hier ein Anwalt eingeschaltet wird. Seine Versicherung wird Ihm das nämlich gar nicht mitteilen

Zitat:

@Nickel schrieb am 17. Dezember 2022 um 13:52:41 Uhr:


Das ist nicht falsch.
Der Streitwert ist dann nur niedriger.

Es ist aber auch nur meine persönliche Meinung, die ich hier vertrete und bei der steht das gute Verhältnis zum Nachbarn im Vordergrund.

Das gute Verhältnis leidet nicht darunter, nur weil man dessen Versicherung ebenbürtig entgegentritt.

Und warum du bezüglich Streitwert so einen Mist verzapfst, ist mir unklar - in einem anderen thread hattest du es jemand anderem (richtig) erklärt.

gelöscht

@Franjo001

Der wird doch eh runtergestuft und zahlt mehr; egal ob mit oder ohne Anwalt. 🙄🙄

Ahnung hast Du offensichtlich nicht und Deine Meinung möchte ich höflicherweise nicht bewerten. 😁😁

Weder das SV Honorar, noch das Honorar des Rechtsanwalt hat bei der "Runterstufung" einen Einfluss.

Stichwort: Schadensermittlungskosten.....

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Zitat:

@Nickel schrieb am 17. Dezember 2022 um 13:52:41 Uhr:


Das ist nicht falsch.
Der Streitwert ist dann nur niedriger.

Es ist absolut falsch.

Der Grund ist viel gravierender. Er liegt in der Arbeitsweise von Schadensabteilungen.

Wird die Regulierung von Beginn an durch einen Anwalt betrieben, läuft sie zu 90 % relativ problemlos.

Versucht der Geschädigte es selbst, landet er zu 100 % in der illegalen Kürzungsmaschinerie...

@rrwraith
Der Grund ist viel gravierender. Er liegt in der Arbeitsweise von Schadensabteilungen.
Wird die Regulierung von Beginn an durch einen Anwalt betrieben, läuft sie zu 90 % relativ problemlos.
Versucht der Geschädigte es selbst, landet er zu 100 % in der illegalen Kürzungsmaschinerie...

Das ist ja mal ganz etwas neues...

Woher hast du denn diese Zahlen?

Gar nichts läuft relativ problemlos bei der Regulierung, es sei denn der Versicherer hat das sagen....

Auch bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes läuft die Kürzungsmaschinerie, das ist mal Fakt.

Nur der (qualifizierte) Anwalt kann damit umgehen und dem entgegentreten.

Bitte jetzt hier nicht suggerieren, dass der Anwalt bei der Versicherung eine Schockstarre und bedingslose Regulierung auslöst.

Wir wollen hier doch bitte mal auf dem Teppich und dem Boden der Tataschen bleiben, also bitte...🙄

Ergänzung:

Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes bedingt nicht unbedingt, dass man schneller an sein Geld kommt.

Es steigert aber die Wahrscheinlichkeit das man eine faire Entschädigungsleistung bekommt.

Nur mal so....

@NickSchneider
Wie du selbst geschrieben hast, ist es dein 1. Unfall, somit warst noch nie in der Situation

Was spricht dagegen, dich von einem Anwalt vertreten zu lassen?

Dein Nachbar hat keinen Einfluss, auf das Handeln seiner Versicherung
Wenn's blöd läuft und die Versicherung zickt, sagt dein Nachbar "kläre es mit meiner Versicherung" und dann?

Ich sehe auch nicht die Absicht, dass du dich an dem Unfall zu bereichern willst

Ich würde es so machen, wie @Dellenzaehler @germania47 gesagt haben
Ich habe einige Beiträge von Ihnen gelesen, in verschiedenen Threads und sie zeugen von Fachwissen

Bin nicht abgeneigt mich von einem Anwalt vertreten zu lassen, besonders nach dem was ich hier gelesen habe. Der Nachbar wird ja auch davon nix mitbekommen oder das er sich irgendwie beleidigt fühlt. Der Sachverhalt ist ja klar, er hat mein parkendes Auto erwischt, mich angerufen und es seiner Versicherung gemeldet und es auch so dargestellt. Ich vermute mal es sollte auch kein Problem sein das wir keine Polizei dazu geholt haben, weil es ja ganz klar war... oder?

Ich war da etwas eher naiver, da ich dachte in dem ich keinen Anwalt sofort einschalte, wird sich die Versicherung etwas kooperativer verhalten und eventuell komme ich schneller an mein Geld. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein, wenn der Anwalt halt % bezahlt wird => wenn er es sofort übernimmt basiert er sein Honorar ja so ungefähr nach dem Gutachten Betrag. Wenn ich ihn später dazu hole, basiert es ja nur auf dem Streitwert, also den Unterschied welches die Versicherung sich weigert auszuzahlen. Habe ich das richtig Verstanden? Das weiß naütrlich die Verischerung, das der Anwalt da nicht wirklich viel macht wenn der Streitwert 200 300e ist...

Das Thema ist sehr informativ und auch gut zu wissen, weil es kann ja jedem sehr schnell passieren. Die Antworten sind sehr informativ und man lernt halt die Hintegründe warum etwas empfohlen wird, damit man selber entscheiden kann.

sehr gut, dass du das alles (richtig) verstanden hast. Entscheiden musst du dich nun allein.

Und kommen wir mal zur Rechtssprechung:

Zitat:

OLG Frankfurt vom 01.12.2014 - 22 U 171/13: „Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Das gilt erst recht bei älteren Autos (unser Touran hat aktuell 97 TKm - geht also noch geringer)😉

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. Dezember 2022 um 18:48:54 Uhr:


Woher hast du denn diese Zahlen?

Weniger als 5 % der Regulierungen laufen von Beginn an über einen Anwalt.

Zitat:

Auch bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes läuft die Kürzungsmaschinerie, das ist mal Fakt.

Nein, der halbwegs intelligente Sachbearbeiter weiß, dass das regelmäßig sinnlos ist und schenkt sich das.

Natürlich gibt es immer wieder auch die völlig schmerzbefreiten, die nichts merken und offensichtlich gerne vor die Wand laufen. Die machen es auch beim Anwalt.

Zitat:

Bitte jetzt hier nicht suggerieren, dass der Anwalt bei der Versicherung eine Schockstarre und bedingslose Regulierung auslöst.

Das hat nichts mit Schockstarre, sondern mit zumindest rudimentär vorhandener Intelligenz zu tun.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. Dezember 2022 um 20:04:07 Uhr:



Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. Dezember 2022 um 18:48:54 Uhr:


Woher hast du denn diese Zahlen?

Weniger als 5 % der Regulierungen laufen von Beginn an über einen Anwalt.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. Dezember 2022 um 20:04:07 Uhr:

Zitat:

Auch bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes läuft die Kürzungsmaschinerie, das ist mal Fakt.


Nein, der halbwegs intelligente Sachbearbeiter weiß, dass das regelmäßig sinnlos ist und schenkt sich das.
Natürlich gibt es immer wieder auch die völlig schmerzbefreiten, die nichts merken und offensichtlich gerne vor die Wand laufen. Die machen es auch beim Anwalt.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. Dezember 2022 um 20:04:07 Uhr:

Zitat:

Bitte jetzt hier nicht suggerieren, dass der Anwalt bei der Versicherung eine Schockstarre und bedingslose Regulierung auslöst.


Das hat nichts mit Schockstarre, sondern mit zumindest rudimentär vorhandener Intelligenz zu tun.

Menschenkinder, schreib doch bitte hier nicht so einen Unfug....

Und höre auf hier Prozentsätze in den Raum zu stellen, welche du nicht im Entferntesten belastbar belegen kannst.

Nur weil du irgend wo mal etwas gelesen oder gehört hast, ist das noch lange nicht ein Faktum.

Der Sachbearbeiter handelt nach klaren Vorgaben seitens seines Arbeitgebers.

Da ist genau definiert, was er wie was zu handhaben hat. Die Zeiten, wo ein Schadensachbearbeiter noch etwas selbständig enstscheiden darf sind seit langen Jahren vorbei.

In welcher Welt lebst du eigentlich ?

Au weia.........

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