Bagatellschaden beim alten Auto (?)

Hallöchen,

mein Nachbar hat mein parkende Opel Astra H etwas "gestreift".

Glücklicherweiße hatte ich bischer keine Erfahrung mit Unfällen und wie das alles abgewickelt wird. Habe mich jetzt in das Thema auch etwas eingelesen.

Hab mich dann mit der Gegnerverischerung in Kontakt gesetzt, die haben dann ein paar KFZ Werkstätten in der nähe genant wo ich hinfahren kann und einen Kostenvorschlag machen kann. Erlich gesagt habe ich keine KFZ Werkstatt meines Vertrauens, daher würde ich davon ausgehen das es egal ist für einen KV ob ich zu einer von ihnen empfohlenen Werkstatt fahre oder was meint ihr? Die angeboten in meiner Nähe sind auch etwas unterschiedlich, eine etwas größere (Händler, Vertragswerkstatt Ford usw) und eine doch etwas kleinere (scheint sich nur auf Karosserie zu spezialisieren). Ich vermute mal die erstellung des KV sollte bei der größeren etwas mehr kosten, muss ich mir überhaupt darüber Gedanken machen?

Ich würde mich für eine fiktive abrechnung entscheiden. Auto ist ja auch schon etwas älter, Opel Astra H 2009, 140k auf der Uhr, bisher unfallfrei.

Im Schreiben der Gegnerverischerung steht natürlich das sie bei Bagatellschäden (schäden bis 1000 Euro Brutto) keine Gutachtenkosten tragen.

Was meint ihr, sieht das wie ein Bagatellschaden aus? Die Krazter scheinen nicht wirklich zu tief zu sein, hab das Gefühl ich könnte sie "wegpolieren". Die Stoßstange sitzt nicht mehr perfekt...

Vielen Dank für die Antworten!

64 Antworten

Ich verstehe nicht, warum du nicht einfach zu Opel fährst, eine Abtretungserklärung unterschreibst.... inkl. Unfallbericht.... gegnerische Versicherung usw. .....einreichst.... Ende....

Das ist def. Kein Bagatell Schaden..

Oder habe ich etwas überlesen?

Zitat:

@NickSchneider schrieb am 17. Dezember 2022 um 10:25:40 Uhr:


- Anwalt Kosten übernimmt die Gegnerversicherung immer (egal ob Bagatel oder nicht?)-> nur wenn es kein Bagatelschaden ist
- Gutachten Kosten übernimmt die Gegenerviersicherung nur wenn es kein Bagatelschaden ist. Wie hoch wären solche Kosten überhaupt? 350e? 500e? 1000e? Ein Gutachter kann auch ein Kurzgutachten erstellen, wenn er merkt, dass der Schaden nicht hoch ist. Das hier ist aber kein Bagatelschaden. Gutachter holen, fertig. Alles andere ist FALSCH!

Es gibt "3" Szenarien (unabhängig ob es auch realistisch ist bei mir) :
- Gutachter schätzt Schaden auf 950e => ich krieg von der Versicherung 950e, muss dann selber 350e für das Gutachten zahlen? Am Ende bin ich bei 600e.

- Gutachter schätzt Schaden auf 1500e => Versicherung zickt rum, der Anwalt muss es durchboxen, kann dauern, eventuell einigen wir uns auf 1400e und ich krieg 1400e - Mwst? das gleiche wie oben.
- Gutachter schätzt Schaden auf über 2000e, was für mich "schlecht" ist weil es dann potentiäl als Totalschaden deklariert wird? (sry ich muss mich mal in das Thema reinlesen, meiner Meinung und mobile.de Meinung ist der Opel noch zwischen 3-4k Wert) Ohne Gutachen alles nur Spekulation.


Die andere Alternative ist, ich fahre zum Opel Hänlder meiner Wahl und verlagne ein KV. Der KV wird eventuell so um die 1100e, 1200e sein, wobei ich dann ca 10% für die erstellung zahle. Bei der Auszahlung noch minus mwst, und am Ende habe ich 800e efektiv. Ohne WBW und Restwertermittlung keine Antwort möglich.

Habe ich das alles so "richtig" durchgerechnet?

Also nochmal:

Das hier ist kein Bagetelschaden.

Ein Bagatellschaden liegt immer noch in der Größenordnung von 750 € nach der aktuellen Rechtsprechnung.

Dss gilt natürlich nicht für Fahrzeuge deren WBW bei 500 € liegt logisch oder?

Die Reparaturkosten schwanken je nach den Stundensätzen der Werkstatt, mit welchen kalkuliert wird.

Du kannst aber jetzt schon davon ausgehen, dass bei deinem Fahrzeug die Stundensätze von Opel bei fiktiver Abrechnung nicht berücksichtigt werden, es sei denn dein Astra war all die Jahre bei Opel in der Wartung (Lückenloses Scheckheft nennt man das). Wenn du reaparierst, dann finden die Stundensätze schon Anwendung, aber das kommt ja für dich nicht in Frage.

Option 1

du beauftragst einen qualifizierten Sachverbständigen, der ermittelt:

- den Wiederbeschafungswert
- die Reparaturkosten
- den Restwert

Diese Zahlen werden dann gegenüber gestellt.

Wenn du einen Rechtsanwalt beauftragt, macht der dann die Ansprüche für dich geltend.

In diesem Zusammenhang sollte jetzt auch nicht weiter mit Zahlen gespielt werden, was dein Astra wirklich Wert ist, kann nämlich erst nach Inaugenscheinnahme festgestellt werden. Schätzungen nach Google Suche und mal bei Mobile sehen, sind hier nicht zielführend und verwirren nur weiter.

Option 2

Du machst das was die Versicherung dir vorschlägst, lässt einen KVA erstellen und reichst den ein. Den KVA musst du bei der Werkstatt bezahlen, ob die Versicherung dir das Geld dafür erstattet wirst du im weiteren dann sehen, so sicher das nämlich nicht, aber weiteres würde hier jetzt den Rahmen sprengen.

Im günstigsten Fall erstattet dir die Versicherung dann die netto Reparaturkosten, was ich aber nicht wirklich glauben mag, warum hab ich dir schon weiter oben geschrieben.

Option 3

Die Versicherung macht eben das, was Delle hier vermutet und teilt dir mit, dass ein Gutachten erforderlich ist. Die beauftragt dann einen Sachverständigen damit ein Gutachten zu erstellen. Nach diesem Ergebnis rechnest du dann ab und der Fall ist (erstmal) zu Ende für dich. Du hast dann kein Risiko bezüglich des SV Honorar und der RA Gebühren, weil du den SV nicht beauftragt hast und ein RA hier nicht "ins Spiel kommt"

Jen nach dem Ergebnis kann es sein, das der Schadensfall auf Basis "Wirtschaftlicher Totalschaden" abgerechnet wird, was das für dich respektive deinen Astra in einem erneuten Schadensfall bedeutet, habe ich ja hier auch schon ausgeführt.

Aus gutem Grund hab ich hier alle Optionen aufgeführt, auch die dass du dich komplett in die Hände der Versicherung begeben kannst bei der Regulierung. Man muss der Fairness halber anführen dass diese Möglichkeit besteht und du die freie Wahl hast, was du machen möchtest.

Es ist nämlich einzig und allein deine Entscheidung da du der "Herr des Verfahren" bist und kein ander bestimmt was du hier machst. Kein Nachbar, nicht die gegnerische Versicherung und auch kein User mit oder ohne Fachwissen, oder Halbwissen hier bei Motortalk (Delle eingenschlossen).

Entscheiden musst du selber.

Viel Erfolg bei der Abwicklung

Zitat:

@NickSchneider schrieb am 17. Dezember 2022 um 10:25:40 Uhr:


Habe ich das alles so "richtig" durchgerechnet?

Nein.

Zitat:

@NickSchneider schrieb am 17. Dezember 2022 um 10:25:40 Uhr:


Das Thema scheint ja wirklich zu polarisieren.

Auch nein. Das tut es unter denen die sich auskennen eigentlich nicht.

Das einzig richtige Vorgehen wurde hier bereits dargestellt. Ich hoffe, du kannst die Spreu vom Weizen der Teilnehmer hier unterscheiden und machst das richtige.

Am Rande: Denke dran, das du bei fiktiver Abrechung beim nächsten Bums leer ausgehst wenn du eine Reparatur nicht nachweisen kannst.

Dem Zähler der Dellen einen schönen 4. Advent.

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Danke. Wünsche ich dir auch.

Und allen anderen hier natürlich auch !

Advent

😁

Danke, ich hab ein Termin für Montag beim Kfz Sachverständiger Büro (da ist auch die Auswahl ziemlich groß, hab jetzt nach Empfehlung eines Freundes einena ausgewählt).

Ich hatte kurz das Thema Bagatellschaden am Telefon angesprochen, Aussage des Mitarbeiters war das es sehr selten vor kommt das es wirklich ein Bagatellschaden ist und das sobald was lakiert werden muss, die 750e Grenze schon gesprengt wird... Falls es doch nach Bagatellschaden aussieht, können wir ein Kurzgutachten oder KV machen etc, aber er glaubts nicht.

Ich halte euch auf dem laufenden.

P.S. da ich noch immer an den Weinachstmann glaube und ein sehr optimistischer Mensch bin, kann ich es eventuell auch ohne Antwalt versuchen durchzuziehen? Ich vermute mal ich kann ja immer noch einen Anwalt einschalten, nach dem ich das Gutachten zur Gegnerversicherung geschickt habe und deren Antwort bekomme (ob die mitmachen oder sich weigern) ?

Danke nochmals für die hilfreichen Antworten!

Es ohne Anwalt zu beginnen ist fatal wenn msn sich nicht selbst bestens auskennt.

Anwalt würde ich jetzt auch nicht einschalten.

Aber nur deswegen, weil es der Nachbar war.

Das Ganze läuft zwar über die Versicherung, aber wenn der Nachbar mitkriegt, dass ein Anwalt mit im Spiel ist, dann kommt das vielleicht nicht so gut bei ihm an.

Es sollte mit dem Gutachten auch keine Probleme geben.

Zitat:

@NickSchneider schrieb am 17. Dezember 2022 um 13:25:54 Uhr:


P.S. da ich noch immer an den Weinachstmann glaube und ein sehr optimistischer Mensch bin, kann ich es eventuell auch ohne Antwalt versuchen durchzuziehen? Ich vermute mal ich kann ja immer noch einen Anwalt einschalten, nach dem ich das Gutachten zur Gegnerversicherung geschickt habe und deren Antwort bekomme (ob die mitmachen oder sich weigern) ?

Danke nochmals für die hilfreichen Antworten!

Nein, das ist die übliche Fehlannahme! Aber eben eine Fehlannahme. Anwalt SOFORT einschalten.

Wenn die Versicherung rumzickt, dann bedeutet es, daß der Streitwert die (paar) ausstehenden Euros sind. Schaltest du den Anwalt sofort ein,ist der Streitwert die Gesamtschadenssumme.

Darfst dreimal raten, in welchem Fall sich der Anwalt mehr reinkniet (kann sogar sein, daß er den Fall gar nicht annimt, wenn es nur um eine kleine Restforderung geht.

Zitat:

@Nickel schrieb am 17. Dezember 2022 um 13:32:26 Uhr:


Anwalt würde ich jetzt auch nicht einschalten.

Aber nur deswegen, weil es der Nachbar war.

Das Ganze läuft zwar über die Versicherung, aber wenn der Nachbar mitkriegt, dass ein Anwalt mit im Spiel ist, dann kommt das vielleicht nicht so gut bei ihm an.

Es sollte mit dem Gutachten auch keine Probleme geben.

Dieser Beitrag ist komplett XXXXXXXXXX (entspricht nicht der Netiquette)

Wer sowas schreibt, sollte in diesem Forum nur mitlesen.

(Die gegnerische Seite ist doch nicht der Nachbar, sondern die Versicherung, die ein ganzes Heer an Anwälten beschäftigt, um jeden nur möglichen Cent zu kürzen)

gelöscht

Klar. Die Versicherung muss den Schaden bezahlen.

Aber ich würde trotzdem erstmal auf den Anwalt verzichten, weil der Nachbar der Schadenverursacher war.

Anwalt kann man immer noch hin zu ziehen, wenn es zu Problemen kommen sollte.

Diese erwarte ich aber nicht, wenn ein vollständiges Gutachten vorgelegt wird.

Zitat:

@Nickel schrieb am 17. Dezember 2022 um 13:44:06 Uhr:


Klar. Die Versicherung muss den Schaden bezahlen.

Aber ich würde trotzdem erstmal auf den Anwalt verzichten, weil der Nachbar der Schadenverursacher war.

Anwalt kann man immer noch hin zu ziehen, wenn es zu Problemen kommen sollte.

Diese erwarte ich aber nicht, wenn ein vollständiges Gutachten vorgelegt wird.

Warum das falsch ist, hatte ich eben erläutert.

Und wer den Schaden verursacht hat, ist wurscht, der Nachbar zahlt ihn sowieso nicht selbst.

Das ist nicht falsch.
Der Streitwert ist dann nur niedriger.

Es ist aber auch nur meine persönliche Meinung, die ich hier vertrete und bei der steht das gute Verhältnis zum Nachbarn im Vordergrund.

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