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Bagatellschaden beim alten Auto (?)

Themenstarteram 16. Dezember 2022 um 16:38

Hallöchen,

mein Nachbar hat mein parkende Opel Astra H etwas "gestreift".

Glücklicherweiße hatte ich bischer keine Erfahrung mit Unfällen und wie das alles abgewickelt wird. Habe mich jetzt in das Thema auch etwas eingelesen.

Hab mich dann mit der Gegnerverischerung in Kontakt gesetzt, die haben dann ein paar KFZ Werkstätten in der nähe genant wo ich hinfahren kann und einen Kostenvorschlag machen kann. Erlich gesagt habe ich keine KFZ Werkstatt meines Vertrauens, daher würde ich davon ausgehen das es egal ist für einen KV ob ich zu einer von ihnen empfohlenen Werkstatt fahre oder was meint ihr? Die angeboten in meiner Nähe sind auch etwas unterschiedlich, eine etwas größere (Händler, Vertragswerkstatt Ford usw) und eine doch etwas kleinere (scheint sich nur auf Karosserie zu spezialisieren). Ich vermute mal die erstellung des KV sollte bei der größeren etwas mehr kosten, muss ich mir überhaupt darüber Gedanken machen?

Ich würde mich für eine fiktive abrechnung entscheiden. Auto ist ja auch schon etwas älter, Opel Astra H 2009, 140k auf der Uhr, bisher unfallfrei.

Im Schreiben der Gegnerverischerung steht natürlich das sie bei Bagatellschäden (schäden bis 1000 Euro Brutto) keine Gutachtenkosten tragen.

Was meint ihr, sieht das wie ein Bagatellschaden aus? Die Krazter scheinen nicht wirklich zu tief zu sein, hab das Gefühl ich könnte sie "wegpolieren". Die Stoßstange sitzt nicht mehr perfekt...

Vielen Dank für die Antworten!

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64 Antworten

Die Streifen bekommst nicht wegpoliert.

Das weiße ist der Kunststoff des Stoßfängers.

 

Wenn der Stoßfänger aus seinen Halterung rausgebrochen wurde, brauchst einen neuen Stoßfänger

 

Fahr doch zu einem Opelhändler - hast ja einen Opel - und bitte ihn um einen KVA, ohne zu sagen, dass eine Versicherung im Spiel ist.

Vermutlich wirst den KVA bezahlen müssen, 10% von der Summe

 

Ich vermute, du kommst um eine neue Stoßstange nicht rum

der Stoßfänger muss auf jeden Fall erneuert werden.

Aufgrund des Fahrzeugalters ist hier auch sicherlich ein Gutachten erforderlich, mit einen KVA kommst du hier nicht weit.

Beauftrag (selber) einen qualifizierten Sachverständigen der dir ein Gutachten erstellt. Ein Rechtsanwalt, der dann deine Ansprüche geltend macht, ist ebenfalls empfehlenswert.

Beide Rechnungen, die des Sachverständigen und auch die des Rechtsanwalt müssen bei geklärter Schuldfrage von der Versicherung übernommen werden.

Was hat das Fahrzeugalter für eine Relevanz und wieso kommt der TE mit einem KVA nicht weit?

Aus Neugier

 

Habe ein älteres Fahrzeug, da lese ich mal mit :D

Die Schaden wie ich hier im Bilder sehen kann, sind deutlich mehr als 1000€ und somit haben Sie Anspruch auf ein unabhängige Gutachten und ein Rechtsanwalt auch. Die gegnerische Versicherung muss Gutachten Honorar und Rechtsanwalt Kosten auch bezahlen. Die Gutachten von gegnerische Versicherung nicht annehmen und auf Keinen Fall Kostenvoranschlag an gegnerische Versicherung einreichen sonst haben Sie ein Problem mit Versicherung.

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 16. Dezember 2022 um 17:45:16 Uhr:

 

Wenn der Stoßfänger aus seinen Halterung rausgebrochen wurde, brauchst einen neuen Stoßfänger

Wenn nicht, rechne mit 500...600 EUR bei einem freien Beulendoktor (ausbauen, richten, lackieren, einbauen).

Das würdest du bezahlen, wenn nicht nach Versicherungspreisen abgerechnet wird und du selbst bezahlen müsstest.

Ich habe 480 EUR bezahlt (beim Rückwärtsfahren sprang ein Laternenmast aus der Dunkelheit).

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 16. Dezember 2022 um 17:52:54 Uhr:

Was hat das Fahrzeugalter für eine Relevanz und wieso kommt der TE mit einem KVA nicht weit?

Aus Neugier

Habe ein älteres Fahrzeug, da lese ich mal mit :D

Da, bei dem Alter des Fahrzeuges und der zu erwartenden Höhe der Reparaturkosten gegebenenfalls auch der Wiederbeschaffungswert und der zu erzielen Restwert zu berücksichtigen wäre.

Danke Germania,

zudem geht es um Schadenersatz, im wahrsten Sinne des Wortes. Delle hat zum Schadenbild schon geschrieben, dass es eben keine Bagatelle ist, hinter der sich die gegnerische VS gerne verstecken möchte.

Wenn der Nachbar bzw. dessen VS nicht ordentlich reguliert.... dann ab zum Anwalt und Gutachter.

Auch wenn das wie ein ewiges Mantra erscheint, ist es der einzig gangbare Weg.

Und nun mögen die Kontra-Anwalt-User gerne die Steine polieren....

Man könnte dem TE auch empfehlen, sein Verhältnis zu seinem Nachbarn an zu schauen.

Wir haben ein sehr gutes. Und daher ginge ich bei uns davon aus, dass meine unmittelbaren Nachbarn ebenso wie ich das Vorgehen zusammen besprechen würden.

Und selbstverständlich flösse ein, ob es sich um meinen 2 Monate alten Neuwagen oder eine 13 Jahre alte Kiste handelt.

situ, der Drops scheint gelutscht, da schon die gegnerische VS bereits im Boot ist.

Zitat:

@situ schrieb am 16. Dezember 2022 um 19:04:36 Uhr:

Man könnte dem TE auch empfehlen, sein Verhältnis zu seinem Nachbarn an zu schauen.

Wir haben ein sehr gutes. Und daher ginge ich bei uns davon aus, dass meine unmittelbaren Nachbarn ebenso wie ich das Vorgehen zusammen besprechen würden.

Und selbstverständlich flösse ein, ob es sich um meinen 2 Monate alten Neuwagen oder eine 13 Jahre alte Kiste handelt.

deine Nachbarschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse sind hier nicht das Thema.

Es geht hier um die Frage wie der TE sich richtig verhalten soll, damit er seinen Schaden ersetzt bekommt und nicht um dein immer wiederkehrendes Geschwafel über das Einsparen von Versicherungsprämien.

Dieser Stoßfänger ist aufgrund des Schadenbildes zu erneuern, unabhängig wer diesen bezahlen muss.

Und deine "Preisschätzung" zeigt einmal mehr, dass du nur wenig vom Thema verstehst und hier im Forum eigentlich immer nur Beiträge schreibt, die man bestenfalls als Platzhalter einstufen kann, aber das weißt du sicher auch selber.....

 

...13 Jahre, aber nur 140.000km... schade um das Auto.

Wer nicht 2 linke Hände hat guckt mal unten drunter, ob es das Blech / irgendwelche Halter etc. erwischt hat und flickt das mit ein wenig Spritzspachtel, Schleifpapier und paar Lackdosen wieder selbst zusammen.... und holt sich das Geld.

Blöd dabei ist, dass man dabei um die Mehrwertsteuer beschissen wird.

Ich würde mal sehen eine möglichst gute / genaue Kostenschätzung für den Schaden zu bekommen... Kostenvoranschlag einer guten Werkstatt um zu wissen wo man überhaupt liegt. Vielleicht liegt der Schaden ja noch so, dass man die Versicherung aus dem Spiel lassen und der Nachbar um seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht zu belasten direkt zahlen kann.

@Dellenzaehler ...klar kann man den großen Otto machen, aber wenn bisher eine gute oder sehr gute Nachbarschaft bestanden hat, dann ist die mehr Wert als dieser Schaden... ein verärgerter Nachbar kann einem das Leben zur Hölle machen - ich weiß nach gut 30 Jahren Nachbarschaftskrieg mit einigen dabei beschäftigten Rechtsanwälten und sogar Staatsanwälten wovon ich rede.

Daher ist zumindest der Hinweis an den TE -der die nachbarschaftliche Sitaution am besten kennt und beurteilen kann- auch daran zu denken keinesfalls falsch... sondern ein wichtiger Faktor.

Bei diesem Schaden und den bisher bekannten Eckdaten ist eine fachgrechte Reparatur sicher möglich und auch empfehlenswert.

da muss man nicht mit Spachtel und Spraydose herummachen.

Aber dafür muss man halt den richtigen Weg bei der Schadensregulierung einschlagen, dann funktioniert das auch.

Muss aber jeder für sich selber entscheiden...

@Magouman

@Dellenzaehler ...klar kann man den großen Otto machen, aber wenn bisher eine gute oder sehr gute Nachbarschaft bestanden hat, dann ist die mehr Wert als dieser Schaden... ein verärgerter Nachbar kann einem das Leben zur Hölle machen - ich weiß nach gut 30 Jahren Nachbarschaftskrieg mit einigen dabei beschäftigten Rechtsanwälten und sogar Staatsanwälten wovon ich rede.

Wieso werden hier schon wieder Gerüchte in die Welt gesetzt? Wo hat der TE hier geschrieben dass der Nachbar "sich verweigert"? Der Schaden ist der Versicherung gemeldet, für deren Regulierung ist die zuständig. Das ist das normalste von der Welt und hat mit einem "großen Otto " rein gar nichts zu tun.

PS: im übrigen wird man auch nicht um die Mehrwertsteuer "beschissen" Die gehört nämlich Vater Staat.

Nicht umsonst hat der Gesetzgeber per Gesetz bestimmt, dass diese nur ausgezahlt wird, wenn Sie anfällt.

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