Bagatellschaden beim alten Auto (?)

Hallöchen,

mein Nachbar hat mein parkende Opel Astra H etwas "gestreift".

Glücklicherweiße hatte ich bischer keine Erfahrung mit Unfällen und wie das alles abgewickelt wird. Habe mich jetzt in das Thema auch etwas eingelesen.

Hab mich dann mit der Gegnerverischerung in Kontakt gesetzt, die haben dann ein paar KFZ Werkstätten in der nähe genant wo ich hinfahren kann und einen Kostenvorschlag machen kann. Erlich gesagt habe ich keine KFZ Werkstatt meines Vertrauens, daher würde ich davon ausgehen das es egal ist für einen KV ob ich zu einer von ihnen empfohlenen Werkstatt fahre oder was meint ihr? Die angeboten in meiner Nähe sind auch etwas unterschiedlich, eine etwas größere (Händler, Vertragswerkstatt Ford usw) und eine doch etwas kleinere (scheint sich nur auf Karosserie zu spezialisieren). Ich vermute mal die erstellung des KV sollte bei der größeren etwas mehr kosten, muss ich mir überhaupt darüber Gedanken machen?

Ich würde mich für eine fiktive abrechnung entscheiden. Auto ist ja auch schon etwas älter, Opel Astra H 2009, 140k auf der Uhr, bisher unfallfrei.

Im Schreiben der Gegnerverischerung steht natürlich das sie bei Bagatellschäden (schäden bis 1000 Euro Brutto) keine Gutachtenkosten tragen.

Was meint ihr, sieht das wie ein Bagatellschaden aus? Die Krazter scheinen nicht wirklich zu tief zu sein, hab das Gefühl ich könnte sie "wegpolieren". Die Stoßstange sitzt nicht mehr perfekt...

Vielen Dank für die Antworten!

64 Antworten

...ein Opel älter als 10Jahre und über 100.000km... mit 140.000km schon langsam auf dem Weg Richtung 200.000km kann je nach Wartungszustand schon ziemlich durch sein... ich kannte da welche, die hatten da schon faustgroße Löcher in den Schwellern. Wir haben unsere Opels jedefalls alle mit um die 200.000km weggeschmissen...

Richtig fachgerecht bei Opel... da kanns dir auch passieren, dass das in Richtung wirtschaftlicher Totalschaden läuft.

@Dellenzaehler ...einen alten rostigen Opel brauchste nicht mehr fachgerecht zu reparieren... der ist sowieso nix mehr wert. Und wie der sonstige Allgemeinzustand ist muß der TE selbst beurteilen, der kennt sein Auto... ists ein unfallfreier / rundrum dellenfreier Wagen oder ist der neue Schaden vom Nachbar nur halt die nächste Ecke wo ne Macke drin ist?

Ich hab auch ein altes Auto... noch um einige älter mit etlichen km mehr... da würde ich bei so etwas, wenn der Unfallgegner einverstanden ist Sofortkasse ohne Versicherung, etc. machen...

@magouman: Na, noch so einer. Solche Meinungen sind hier nicht erwünscht.

Als mir der Laternenpfahl gegen das Heck gelaufen war (Schürze ein paar cm aufgeplatzt und kräftige Kratzer), bin ich zu so einem Beulendoktor gefahren. Auto hoch, geschaut, dass nichts gebrochen, mündliches Angebot. Das wars, keine 30 Minuten.

Das Fahrzeug ist inzwischen bei einem Autohaus in Zahlung gegeben und wurde von einem externen Sachverständigen bewertet. Selbstverständlich wurde auf die mit Rechnung belegte Reparatur hingewiesen. Fahrzeug 8 Jahre, 150.000 km. Abzug wegen der Reparatur: 0,00 EUR.

Ich habe nirgends geschrieben, dass man so verfahren muss oder soll - aber man kann.

Nochmal...

Es geht um Schadenersatz und die Geschichte mit dem Nachbarn und dessen nächster Einladung zum gemeinsamen Grillen ist oblolet, da es eh schon über die VS läuft...

und um das jetzt nochmal abzurunden:

Wenn der TE fiktiv abrechnen möchte, dass wird das eine Abrechnung auf Basis "Totalschaden", also Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Ein "Totalschaden" wird in das HIS gestellt (läuft ganz automatisch) und im nächsten, vielleicht richtigen Schadensfall hat er ein Problem.

Es ist hier nämlich davon auszugehen, dass bei einer Prüfung der eingereichten Unterlagen ein KVA hier verworfen wird. Und das allein nur wegen des Fahrzeugalters.

Also wird ein Gutachten erstellt.

Jetzt kann der TE entscheiden, ober selber eines in Auftrag gibt, oder ob er einen SV von der Versicherung nimmt.

Geht natürlich auch.

Man kann natürlich auch den Schadenersatz vom dem festlegen lassen, der den Schaden bezahlen soll. Alles ist möglich hier in Deutschland....

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@TE ... die richtigen Empfehlungen zum korrekten Vorgehen wurden bereits gegeben. Berichte uns bitte vom Ausgang.

@situ
Na, noch so einer. Solche Meinungen sind hier nicht erwünscht.

Es wäre einfach mal richtig prima, wenn deine Polemik hier weglassen würdest und mal fachlich fundierte Beiträge schreiben würdet. Das würde dir echt besser zu Gesicht stehen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 16. Dezember 2022 um 19:39:44 Uhr:


...
Es ist hier nämlich davon auszugehen, dass bei einer Prüfung der eingereichten Unterlagen ein KVA hier verworfen wird. Und das allein nur wegen des Fahrzeugalters.
...

Die Versicherung hat doch selbst Werkstätten aufgezählt wohin der TE fahren kann / soll um einen KVA erstellen zu lassen (wohl gemerkt der TE ist der Geschädigte... er kann sich die Werkstatt auch selbst aussuchen und muß sich nicht auf die von der Versicherung aufgezählten einlassen)... ergo hätte ich als TE bedenken ein beauftragtes Gutachten letztendlich selbst zahlen zu müssen... bei meinem Motorrad war allein das Gutachten mal eben 1.100,-€. Daher würde ich erst einmal klein mit einem KVA anfangen...

ich habe doch weiter oben geschrieben, was passieren wird oder nicht?

natürlich erstellt die Werkstatt dann einen KVA (oder auch nicht, wenn da ein KD-Berater mit Ahnung sitzt)

In der weiteren Prüfung der Schadensdokumente wird dann ein Gutachten erforderlich, eben weil das Auto ein gewisses Alter hat.

Zum jetzigen Zeitpunkt hat der Versicherer davon doch noch gar keine Kenntnis.

Reine Vermutung meinerseits

a) der Sachbearbeiter hat keine Ahnung von Schadensbildern gemäß der eingreichten Fotos

b) der Sachbearbeiter wird vom Vorgesetzten genötigt alles zu tun, den Schaden als Bagatelle einzustufen....

Mhhhh... ich habe da so eine Vermutung...

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 16. Dezember 2022 um 19:28:08 Uhr:


PS: im übrigen wird man auch nicht um die Mehrwertsteuer "beschissen"

Doch, wird man!

Zitat:

Die gehört nämlich Vater Staat.

Nein, sie bleibt zu 100% in den Taschen der Versicherungen.

Zitat:

Nicht umsonst hat der Gesetzgeber per Gesetz bestimmt, dass diese nur ausgezahlt wird, wenn Sie anfällt.

Doch, es war umsonst, denn die im Gegenzug von den Versicherungen gemachten Zusagen und Versprechungen wurden von dieser verlogenen Branche natürlich nicht eingehalten...

Auf alle Fälle ein Gutachten erstellen lassen.

KVA reicht hier nicht aus, da der WBW und der Restwert ermittelt werden müssen.

Wenn du fiktiv abrechnen willst, dann kannst du die Reparaturkosten netto verlangen, wenn du das Auto noch 6 Monate weiter fährst.
Vorraussetzung, der Schaden ist nicht höher als der WBW

Ist der Schaden höher als der WBW, so wird bei fiktiver Abrechnung der Restwert mit angerechnet.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 16. Dez. 2022 um 19:39:44 Uhr:


Wenn der TE fiktiv abrechnen möchte, dass wird das eine Abrechnung auf Basis "Totalschaden", also Wiederbeschaffungswert minus Restwert

Naja, ein unfallfreier Astra H ist nicht nahezu wertlos, schon gar nicht bei den aktuellen Gebrauchtwagenpreisen . Und 140.000 km ist sogar eher wenig.

Deshalb dürfte es kein Totalschaden werden, selbst bei 1500 - 2000 Schaden.

Ich würde den Wagen fachgerecht reparieren lassen, außer es stünde sowieso nächstes Jahr eine Neuanschaffung auf dem Plan, dann kann man das Geld der fiktiven Abrechnung mitnehmen.

Was ich NIE machen würde: den Gutachter der Gegenseite an mein Auto lassen. Wie blöd muß man sein....

@nogel
Naja, ein unfallfreier Astra H ist nicht nahezu wertlos, schon gar nicht bei den aktuellen Gebrauchtwagenpreisen . Und 140.000 km ist sogar eher wenig.

Deshalb dürfte es kein Totalschaden werden, selbst bei 1500 - 2000 Schaden.

Ich würde den Wagen fachgerecht reparieren lassen, außer es stünde sowieso nächstes Jahr eine Neuanschaffung auf dem Plan, dann kann man das Geld der fiktiven Abrechnung mitnehmen.

Was ich NIE machen würde: den Gutachter der Gegenseite an mein Auto lassen. Wie blöd muß man sein....

Kennst du schon den Restwert? Ich nicht. Und wenn der von der Versicherung ermittelt wird?

Ich habe da schon dolle Sachen erlebt in 30 Jahren Berufsätigkeit.

Verstehe meinen Beitrag mal unter dem Aspekt...😁

Ich habe auch nicht behauptet das der Astra nix mehr Wert ist.

Aber er kann es bei einem falschen Vorgehen hier werden, oder nicht?

ps: Blödheit würde ich hier dem TE jetzt nicht unbedingt unterstellen wollen, aber Unwissenheit führt hir wohl zum selbern Ergebnis, welches du wohl zum Ausdruck bringen möchtest....😉

Erst Recht ein Grund nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren

Vielen Dank für die Antworten. Das Thema scheint ja wirklich zu polarisieren. Ich glaube wir können uns alle einigen das Gutachter oder KV die von der Gegnerversicherung kommen, nicht empfehlenswert sind.

Können wir vielleicht ein Kosten Beispiel machen an meinem Fall, weil mir noch nicht so ganz klar ist wie viel ich welchen Fällen kriegen würde. Also ich bin definitiv für eine fiktive Abrechnung und das ich das Auto weiterfahre.

Ich versuche es mal so aufzuschreiben wie ich es verstanden habe.

Wenn ich den Gutachter + Anwalt Weg gehe:

- Anwalt Kosten übernimmt die Gegnerversicherung immer (egal ob Bagatel oder nicht?)
- Gutachten Kosten übernimmt die Gegenerviersicherung nur wenn es kein Bagatelschaden ist. Wie hoch wären solche Kosten überhaupt? 350e? 500e? 1000e?

Es gibt "3" Szenarien (unabhängig ob es auch realistisch ist bei mir) :
- Gutachter schätzt Schaden auf 950e => ich krieg von der Versicherung 950e, muss dann selber 350e für das Gutachten zahlen? Am Ende bin ich bei 600e.
- Gutachter schätzt Schaden auf 1500e => Versicherung zickt rum, der Anwalt muss es durchboxen, kann dauern, eventuell einigen wir uns auf 1400e und ich krieg 1400e - Mwst?
- Gutachter schätzt Schaden auf über 2000e, was für mich "schlecht" ist weil es dann potentiäl als Totalschaden deklariert wird? (sry ich muss mich mal in das Thema reinlesen, meiner Meinung und mobile.de Meinung ist der Opel noch zwischen 3-4k Wert)


Die andere Alternative ist, ich fahre zum Opel Hänlder meiner Wahl und verlagne ein KV. Der KV wird eventuell so um die 1100e, 1200e sein, wobei ich dann ca 10% für die erstellung zahle. Bei der Auszahlung noch minus mwst, und am Ende habe ich 800e efektiv.

Habe ich das alles so "richtig" durchgerechnet?

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