Bagatellschaden ausbezahlen lassen - Kostenvoranschlag von Vertragswerkstatt?

Hallo zusammen,
ich bin mit dem 4 Jahre alten Mercedes meiner Partnerin auf glatten Straßen unterwegs gewesen und mir ist hinten jemand mit seinem Firmenwagen draufgerutscht. Es sind eigentlich minimale Kratzer. Wir würden dies vermutlich gar nicht lackieren lassen, aber dennoch ist es der erste und einzige Lackschaden an einem noch relativ jungen Wagen mit gewissem Wert. Einen Wertverlust haben wir also ja trotzdem.
Mit dem Unfallbeteiligten lief alles entspannt, ich hab alle Daten und er meinte, es springt eh die Versicherung der Firma ein.
Da ich nun den Schaden gar nicht repariert haben möchte, überlege ich, ob ich mir anstatt von einer Lackiererei nun lieber ein Angebot vom Mercedes Vertragshändler machen sollte. Habe ich prinzipiell freie Auswahl?
Die gegnerische Versicherung will ich natürlich nicht fragen, die schwatzen mir vermutlich eine günstige Partnerwerkstatt auf.
Wie gehe ich am besten vor? Direkt zu Mercedes und um einen Kostenvoranschlag zur Lackierung der Heckstoßstange machen lassen? Es müsste ja trotzdem smart repair bleiben. Wenn die das ganze Teil lackieren, wäre der Preis sicher über 700€ und somit ein richtiger Unfallschaden und Gutachten nötig?

Gruß und besten Dank vorab!

138 Antworten

Nö, auch für fremdverschuldete, besonders wenn die gegn. Versicherung eine Regulierung ablehnt. Wobei dann der Erstattungsanspruch auf die VK übergeht. Mich hat es nicht sonderlich gestört, gab eine prima Verzinsung der Schadenssumme.

An Stelle des TE würde ich hier zunächst bei einer Mercedes-Werkstatt nach einem KVA fragen. Setzt allerdings voraus, dass das Fahrzeug regelmäßig auch in einer Mercedes-Werkstatt gewartet worden ist. Andernfalls verweist eine "kluge" Versicherung ohnehin auf die günstiger Sätze einer Referenzwerkstatt.

Auch wenn er nicht gerne zum Gutachter gehen möchte, von der Schadenshöhe wird es gerechtfertigt sein.

Nicht jede fiktive Abrechnung wird in der HIS gespeichert. Wenn, dann kann man es ja immer noch machen lassen wenn’s einen stört

Das ist so erstmal nicht richtig. Es wird (oder wurde) eigentlich erst grundsätzlich ab einer Schadenhöhe von 2500 Euro an die HIS gemeldet, darunter kann es mal passieren. Allerdings kann es auch passieren, dass weit über 2500 Euro noch nichtmal an die HIS gemeldet wird.

Zitat:

@Kater210367 schrieb am 7. Januar 2025 um 19:32:05 Uhr:



Zitat:

@vanguardboy schrieb am 7. Januar 2025 um 18:21:53 Uhr:


Vergiss nicht bei einer Auszahlung bekommst du bei einem erneuten Schaden an der gleichen Stelle nichts mehr gezahlt , außer du lässt laut kva oder Gutachten reparieren in der Werkstatt! Außerdem wird dir die mwst nicht ausgezahlt

Ich würde es fachgerecht reparieren lassen !

Hallo,

Wenn der Schaden fiktiv abgerechnet wurde , wird der Schaden im HIS hinterlegt. Sollte der Schaden dann trotzdem behoben worden sein , gibt es bei einem weiteren Schaden trotzdem den erneuten Schaden von der Versicherung erstattet.
Voraussetzung ist das man sich nach der Beseitigung des Schadens die Fachgerechte Beseitigung des Schadens durch einen KFZ Gutachter bestätigen lässt. ( z.b. durch ein Gutachten)

Einfach einmal einen KFZ Gutachter dazu befragen.

Thomas

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 7. Januar 2025 um 20:43:33 Uhr:


@roume

Man hat mir einmal den Tipp gegeben, dass es ganz gut sein soll einen TüV-Unfallgutachter zu beauftragen, weil die Versicherungen angeblich bei TüV-Gutachten weniger beanstanden.

Vielleicht, weil die Gutachten vom TÜV (auch da gibt es verschiedene Unternehmen) schon sehr pro Versicherung gehalten sind?
Ich stell mir manchmal die Frage, ob ein Unternehmen, welches z.B. bei einer Leasing Gesellschaft oder auch in einer Werkstatt ein festes Büro hat und ausschließlich diese Aufträge bearbeitet wirklich unabhängig entscheiden.

HUK ist in der Regel bei TK oder VK Schaden recht kulant, da der Versicherungsnehmer selber einen Schaden hat. Bei Geschädigten die Anspruch auf Entschädigung aus Haftpflicht haben sieht es sehr oft anders aus und ohne Anwalt kommt man nicht wirklich weiter. Gab schon mehr als einen Kunde der den Rat mit dem Anwalt hinterher bitter bereut hat.

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Zitat:

@Frada84 schrieb am 8. Januar 2025 um 07:26:15 Uhr:


Vielleicht, weil die Gutachten vom TÜV (auch da gibt es verschiedene Unternehmen) schon sehr pro Versicherung gehalten sind?

Kann ich nicht bestätigen.

In meinem Fall kam der TÜV-Gutachter und hat sich das Auto bei mir vor Ort angeschaut. Mir hat damals jemand das Seitenteil hinten leicht geschrammt und der TÜV-Gutachter hat das komplette Seitenteil, welches rausgetrennt werden "müsste" plus Lackierarbeiten im Gutachten aufgeführt. Kostenpunkt ca. 3900 €. Die Versicherung hat das ohne Kürzung akzeptiert. Nachdem ich den Schaden auf Gutachtenbasis abgerechnet habe, wurde nur das Seitenteil fachgerecht für ca. 800 € lackiert.

Liegt aber schon 12 Jahre zurück und vielleicht hat sich die Vorgehensweise geändert.

3.900 € für die Erneuerung eines Seitenteils inkl. Lackierarbeiten klingen jetzt aber eher wenig. Sagt aber auch nichts darüber hinaus, ob das Gutachten nicht dennoch "auf die Versicherung" ausgelegt war oder nicht.
Bestes Beispiel dabei, z.B. wurde Beilackierung gewährt und durchgeführt. Wurden die de- und Montage von Anbauteilen korrekt berücksichtigt, wurde die korrekte Instandsetzung berechnet oder mit Füllmaterial ...

Die Reparatur wurde aber definitiv für 800 € nicht fachgerecht durchgeführt - die fachgerechte Reparatur wurde im Gutachten beschrieben, die erfolgte offensichtlich nicht.

@Frada84

Wie meinerseits bereits erwähnt, liegt der Schaden 12 Jahre zurück und in der Zwischenzeit wurden die Preise angepasst. Ich denke, dass die 3900€ markengerecht für die damalige Zeit waren.

Die Reparatur für 800€ wurde in einer Lackiererei gemacht, ohne dabei das Seitenteil zu entfernen: Spachteln + Lackieren und vom Ergebnis her würde ich es als fachgerecht bezeichnen.

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 8. Januar 2025 um 08:48:27 Uhr:


...Die Reparatur für 800€ wurde in einer Lackiererei gemacht, ohne dabei das Seitenteil zu entfernen: Spachteln + Lackieren und vom Ergebnis her würde ich es als fachgerecht bezeichnen.

Wenn Du vom Fach bist und weißt wie man das alles so dokumentiert das es bei weiteren Unfällen keine Diskussionen gibt spricht da ja auch nichts gegen.

Nein, vom Fach bin ich nicht, aber das visuelle Ergebnis war sehr gut und die Arbeiten wurden in einer alteingesessenen Lackiererei gemacht, die meiner Meinung nach kein Pfusch macht. Das Fahrzeug wurde ein Jahr später an einen Exporthändler verkauft, insofern wäre das Thema Dokumentation der Arbeit nicht zum Tragen gekommen.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 7. Januar 2025 um 15:04:35 Uhr:


@Mr.Freakky

Das ist doch völlig unerheblich. Seine Rechte als Geschädigter und der Ablauf der Regulierung sind doch unabhängig vom Namen der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Ich hatte Probleme mit einigen Versicherungen, obwohl der Unfall nachweislich nicht von mir verschuldet war, wie auch in der Akte festgehalten wurde. Dennoch beriefen sich die Versicherungen auf Paragraphen und/oder Gerichtsurteile. Die Versicherungen waren erst nur bereit 50% der Kosten zu übernehmen. Ein freundliches Telefonat brachte keine Lösung und ich musste mein Recht einklagen mit Erfolg, was aber nur Zeit gekostet hatte.....

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 8. Januar 2025 um 08:48:27 Uhr:


...
Die Reparatur für 800€ wurde in einer Lackiererei gemacht, ohne dabei das Seitenteil zu entfernen: Spachteln + Lackieren und vom Ergebnis her würde ich es als fachgerecht bezeichnen.

Es mag von außen gut aussehen, aber Einsatz von Spachtel ist eben keine sach- und fachgerechte Reparatur. Eine solche Reparatur ist aber auch kein Problem, man darf sich dann bei einem weiteren Schaden aber nicht wundern, warum man diesen nicht oder nicht im vollen Umfang ersetzt bekommt.

Daher ist die Aussage, Gutachten sagt 5.000 € sach- und fachgerechte Reparatur geht aber auch für 1.000 € so eben auch nicht richtig.

@Frada84
Es mag von außen gut aussehen, aber Einsatz von Spachtel ist eben keine sach- und fachgerechte Reparatur. Eine solche Reparatur ist aber auch kein Problem, man darf sich dann bei einem weiteren Schaden aber nicht wundern, warum man diesen nicht oder nicht im vollen Umfang ersetzt bekommt.

Daher ist die Aussage, Gutachten sagt 5.000 € sach- und fachgerechte Reparatur geht aber auch für 1.000 € so eben auch nicht richtig.

Auf den Punkt gebracht. Und genau weil die Leute "meinen" es ist alles richtig so kommt im nächsten Schadensfall oder nach der Veräußerung unter Umständen das Böse erwachen....

@Dellenzaehler

Vielleicht habe ich es nicht klar definiert, aber es macht für mich schon ein Unterschied, wie man ein normales Fahrzeug dem Alter entsprechend repariert und welcher Aufwand dabei getrieben wird. Natürlich würde ich bei einem Jungwagen das volle Programm durchziehen, aber wenn wie damals bei mir ein zehnjähriges Auto laciert werden soll, dann kann auch eine Zwischenlösung attraktiv sein.

Und wenn ich die hier geäußerte Meinung, dass Spachteln keine fachgerechte Reparatur ist, glauben würde, dann müssten alle Lackierer das eigene Vorgehen hinterfragen. Ganz nebenbei wäre es für mich ein Grauen, wenn die Werkstatt ein ganzes Seitenteil rausflexen müsste mit anschließenden Punktschweißen und vermutlich drüber spachteln.

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 8. Januar 2025 um 13:54:36 Uhr:


@Dellenzaehler

Vielleicht habe ich es nicht klar definiert, aber es macht für mich schon ein Unterschied, wie man ein Fahrzeug dem Alter entsprechend repariert und welcher Aufwand dabei getrieben wird. Natürlich würde ich bei einem Jungwagen das volle Programm durchziehen, aber wenn wie damals bei mir ein zehnjähriges Auto laciert werden soll, dann kann auch eine Zwischenlösung attraktiv sein.

Und wenn ich die hier geäußerte Meinung, dass Spachteln keine fachgerechte Reparatur ist, dann müssten alle Lackierer das eigene Vorgehen hinterfragen. Ganz nebenbei wäre es für mich ein Grauen, wenn die Werkstatt ein ganzes Seitenteil rausflexen müsste mit anschließenden Punktschweißen und vermutlich drüberspachteln.

Wenn ein Sachverständiger eine neue Seitenwand aufschreibt, dann denkt er sich etwas dabei. Dafür ist er nun einmal Sachverständiger. Und wenn eine Versicherung das dann auch noch so akzeptiert und bezahlt dann dürfte eigentlich klar ein was fachgerecht ist und was nicht. Was irgend ein Lackierer macht um Geld zu verdienen kann hier nicht das Thema sein. Sei froh, dass die Sache bei dir hier so verlaufen ist, ist kann dir aus meiner mittlerweile 33 jährigen Tätigkeit in meinem Beruf mitteilen, dass diese Vorgehensweise von dir in der heutigen Zeit nur Probleme mit sich bringt.

Und um es mal auf den Punkt zu bringen:

ein fach- und sachgerechter Reparaturweg liegt dann vor, wenn der Schaden "nach Gutachten" repariert wurde und nichts anderes.

Da bedeutet, das was der SV da reinschreibt ist zu erneuern oder zu reparieren. Es steht natürlich jeden Frei so zu reparieren, wie er möchte. Aber wenn es nicht so geschieht, wie hier bereits ausführlich beschrieben, dann läuft er halt Gefahr Nachteile zu erleiden.

Glaube es oder lasse bleiben.

Zitat:

@Frada84 schrieb am 8. Januar 2025 um 13:21:09 Uhr:



Zitat:

@Roman1971 schrieb am 8. Januar 2025 um 08:48:27 Uhr:


...
Die Reparatur für 800€ wurde in einer Lackiererei gemacht, ohne dabei das Seitenteil zu entfernen: Spachteln + Lackieren und vom Ergebnis her würde ich es als fachgerecht bezeichnen.

Es mag von außen gut aussehen, aber Einsatz von Spachtel ist eben keine sach- und fachgerechte Reparatur. Eine solche Reparatur ist aber auch kein Problem, man darf sich dann bei einem weiteren Schaden aber nicht wundern, warum man diesen nicht oder nicht im vollen Umfang ersetzt bekommt.

Daher ist die Aussage, Gutachten sagt 5.000 € sach- und fachgerechte Reparatur geht aber auch für 1.000 € so eben auch nicht richtig.

Einsatz von Spachtel keine sach- und fachgerechte Reparatur?
Dann wäre Spachteln wohl verboten.
Ich glaube jeder etwas tiefere Kratzer im Blech wird vor dem Lackieren gespachtelt.
Im Zweifel kann ein KFZ Gutachter schon feststellen ob fach- u sachgerecht Repariert wurde.

Thomas

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