Bagatellschaden ausbezahlen lassen - Kostenvoranschlag von Vertragswerkstatt?

Hallo zusammen,
ich bin mit dem 4 Jahre alten Mercedes meiner Partnerin auf glatten Straßen unterwegs gewesen und mir ist hinten jemand mit seinem Firmenwagen draufgerutscht. Es sind eigentlich minimale Kratzer. Wir würden dies vermutlich gar nicht lackieren lassen, aber dennoch ist es der erste und einzige Lackschaden an einem noch relativ jungen Wagen mit gewissem Wert. Einen Wertverlust haben wir also ja trotzdem.
Mit dem Unfallbeteiligten lief alles entspannt, ich hab alle Daten und er meinte, es springt eh die Versicherung der Firma ein.
Da ich nun den Schaden gar nicht repariert haben möchte, überlege ich, ob ich mir anstatt von einer Lackiererei nun lieber ein Angebot vom Mercedes Vertragshändler machen sollte. Habe ich prinzipiell freie Auswahl?
Die gegnerische Versicherung will ich natürlich nicht fragen, die schwatzen mir vermutlich eine günstige Partnerwerkstatt auf.
Wie gehe ich am besten vor? Direkt zu Mercedes und um einen Kostenvoranschlag zur Lackierung der Heckstoßstange machen lassen? Es müsste ja trotzdem smart repair bleiben. Wenn die das ganze Teil lackieren, wäre der Preis sicher über 700€ und somit ein richtiger Unfallschaden und Gutachten nötig?

Gruß und besten Dank vorab!

138 Antworten

nochmal: Es geht nicht darum ob etwas "gespachtelt" wird.

Selbstverständlich wird auch eine neue Seitenwand gespachtelt.

Aber Spachteln und Spachteln ist schon ein Unterschied. Ein ganz gewaltiger sogar.

Wenn ich eine Seitenwand, auf Grund des vorliegenden Schadenbildes mit Spachteln "repariere" dann ist da eben keine fach- und sachgerechte Reparatur.

Wenn ich eine neu eingebaute Seitenwand im Zuge der Reparatur an den notwendigen Stellen verspachtele, dann gehört das zur Fachgerechten Reparatur.

Aus meiner mittlerweile über 45 jährigen Tätigkeit in meinem Beruf kann ich mitteilen, dass ein nicht nachweisbar fachgerecht behobener Vorschaden ausnahmslos zu Problemen bei einer späteren Unfallregulierung führt. Und das ist ziemlich egal, ob der neue Schaden die alte Stelle betrifft. Schließlich kann die Versicherung auch den Wiederbeschaffungswert gut bestreiten, besonders wenn dem SV der Vorschaden nicht offenbart wurde und im Gutachten (aber im HIS) nichts davon steht.

Hat schon seinen Grund, warum ich bei "anständigen" Unfällen nicht reparieren lasse, sondern lieber neu kaufe.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. Januar 2025 um 14:15:44 Uhr:


nochmal: Es geht nicht darum ob etwas "gespachtelt" wird.
Selbstverständlich wird auch eine neue Seitenwand gespachtelt.
Aber Spachteln und Spachteln ist schon ein Unterschied. Ein ganz gewaltiger sogar.
Wenn ich eine Seitenwand, auf Grund des vorliegenden Schadenbildes mit Spachteln "repariere" dann ist da eben keine fach- und sachgerechte Reparatur.

Ich gehe davon aus, dass wenn ich in ein Fachbetrieb gehe und ohne das Gutachten, welches den Tausch der Seitenwand vorsieht, zu zeigen, nach der möglicher Reparatur frage und der Meister der Meinung ist, dass etwas Spachtel und Lack drüber völlig ausreichend sind, dann muss ich mich darauf verlassen können.

Noch mal: ich habe in der Werkstatt nach einer fachgerechten Reparatur gefragt, ohne den Meister mit dem Gutachten beeinflusst zu haben.

@Roman1971
Ich gehe davon aus, dass wenn ich in ein Fachbetrieb gehe und ohne das Gutachten, welches den Tausch der Seitenwand vorsieht, zu zeigen, nach der möglicher Reparatur frage und der Meister der Meinung ist, dass etwas Spachtel und Lack drüber völlig ausreichend sind, dann muss ich mich darauf verlassen können.

Noch mal: ich habe in der Werkstatt nach einer fachgerechten Reparatur gefragt, ohne den Meister mit dem Gutachten beeinflusst zu haben.

Ich glaube du willst es nicht verstehen. Dann ist es halt so.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. Januar 2025 um 15:31:38 Uhr:


Ich glaube du willst es nicht verstehen. Dann ist es halt so.

Den Vorwurf könnte ich Dir auch machen.

@Roman1971

Den Vorwurf könnte ich Dir auch machen.

neee... ganz sicher nicht.

ich sage dich auch warum:

Roman1971 = absoluter Laie auf diesem Gebiet, leider mit absoluter Beratungsresistenz und bockiger Tendenz der Besserwisserei.

Das ist leider sehr Schade. Diese Forum dient eigentlich dafür das Fachleuchte Laien helfen, Informieren und aufklären.

Und nicht umgekehrt. Wäre ja auch irgendwie doof....

Aber leider hast du auch das noch nicht verstanden.

Rein handwerklich kann das Spachteln und Lackieren eines verbeulten Blechstücks natürlich fachgerecht erfolgt sein.

Da ist dann das Versicherungsrecht und das Thema „so zu stellen wie vor dem Bumms“ aber komplett ignoriert. Erst recht wenn ein Sachverständiger „behauptet“ das Fahrzeug als Gesamtobjekt wäre nur mit dem Austausch des Blechs wieder so wie vor dem Bumms.

P.S.
Da ist natürlich auch der Auftrag an die Fachleute relevant.
„Mach diese Delle wieder glatt“ an einen Lackierer gerichtet ist ja ein ganz anderes Thema als „was ist alles zu tun damit das Auto hinterher wieder genau den Wert hat wie vor dem Bumms“.

Bei Karosserieblech handelt es sich in der Regel um kaltgezogenens Tiefziehblech. (Ausgenommen die neueren Fahrzeuge, welche über Karosserien in Leichtbauweise verfügen zum Beispiel Aluminium, aber da ist die Rückformung/-Instandsetzung noch probelematischer). Karosserieblech verfügt über eine sogenannnte Streckgrenze. Wenn diese durch kollisionsbedingte Deformationen überschritten wurde, dann ist so ein Bauteil zu ersetzen.

Alles andere ist Kosmetik und sieht hübsch aus hinterher. Mit "Fach und sachgerecht" hat sowas 0,0 % zu tun.

Es geht darum, das die ursprügliche Eigenschaft des zu reparierenden Bauteil wieder herzustellen ist und nicht nur die Optik.

Auch wenn irgend ein Blechkünstler behauptet, das ist alles wieder gut, dann hat er entweder keine Ahnung von seinem Beruf, oder versucht seinen Kunden über den Leisten zu ziehen, getreu dem Moto:

"mit Mumpe wird`s schon schön"

sagt der Themenstarter auch noch was dazu?

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. Januar 2025 um 18:58:37 Uhr:


Wenn diese durch kollisionsbedingte Deformationen überschritten wurde, dann ist so ein Bauteil zu ersetzen.

So weit, so völlig verständlich.

Heisst dann aber auch, dass ein leicht beschädigtes Bauteil bei dem die Deformation gering ist und die mech. Eigenschaften erhalten geblieben sind durchaus instand gesetzt werden kann.

In dem Fall wäre Rückverformung und / oder Spachtel durchaus sachgerecht, wenn der Gutachter das so bewertet und als Reparaturwegh vorgibt.

Korrekt?

Nein.

Als sei jedes gespachtelte Teil Pfusch …. Ist doch Unsinn.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Januar 2025 um 20:10:48 Uhr:


Nein.

Selbst wenn diese Aussage richtig ist/wäre - in Zeiten meines Hochschulstudiums hätte es dafür 0 (Null) Punkte gegeben.

Du siehst doch selbst, dass keinerlei Grundlagenwissen im Spiel ist und nur sinnlos rumgestichelt wird. Das muss man nicht unterstützen. 😉

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. Januar 2025 um 17:40:39 Uhr:


neee... ganz sicher nicht.
ich sage dich auch warum:
Roman1971 = absoluter Laie auf diesem Gebiet, leider mit absoluter Beratungsresistenz und bockiger Tendenz der Besserwisserei.
Das ist leider sehr Schade. Diese Forum dient eigentlich dafür das Fachleuchte Laien helfen, Informieren und aufklären.
Und nicht umgekehrt. Wäre ja auch irgendwie doof....
Aber leider hast du auch das noch nicht verstanden.

Warum ist Deine Reaktion so aggressiv? Vielleicht, weil Du Dein Fachwissen aufpolieren willst und ein "absoluter Laie", wie ich einer sein soll, keine Meinung haben darf, die von Deiner abweicht und es jemand gewagt hat, seine Meinung darzulegen, die sich mit Deiner nicht deckt? Und wo habe ich Deine Beratung erhalten dürfen, um die ich gar nicht gebeten habe, weil ich nur meine Sicht auf einen möglichen Reparaturweg kundgetan habe?

Auch Du hast es noch nicht verstanden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen