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Bafa - Kopie vom Fahrzeugschein des Altwagen

Themenstarteram 7. Juni 2009 um 11:12

Hallo, habe mal eine Frage zum abmelden des Fahrzeugs:

Das Autohaus meldet mein Altfahrzeug für mich ab.

Jetzt weiss ich aber nicht, ob die dran denken, dass man für die vollständigen Unterlagen an das Bafa auch eine Kopie des Fahrzeugsscheins des Altfahrzeuges mit dem Vermerk der Ausserbetriebsetzung benötigt. Ist kein so grosses Autohaus, weiss nicht wieviele Anträge die schon für das Bafa gemacht haben...

Was passiert den normalerweise mit dem Fahrzeugschein beim abmelden?

Wird der von der Zulassungsbehörde einbehalten und sofort vernichtet?

Muss nicht sogar zuerst der Verwertungsnachweis vorhanden sein, bevor das Altfahrzeug endgültig ausser Betrieb gesetzt werden kann?

Soweit ich weiss, hat das Autohaus meinen alten Golf am Freitag abgemeldet.

Aber verschrottet ist er noch nicht, der steht immer noch auf dem Hof des Autohauses.

Falls da niemand dran gedacht hat, wie käme ich denn nun an die geforderte Kopie des Fahrzeugscheines mit dem Vermerk der Ausserbetriebssetzung für das Bafa?

Denke dem Autohaus ist das ziemlich schnurz, geht ja nur um mein Geld.... den neuen habe ich ja auch schon vollständig bezahlt...

Wird der Fahrzeugschein von der Zulassungsbehörde einbehalten und abgelegt oder wird der sofort vernichtet?

Ich sehe schon, das da wohl irgendwas schief läuft und die Unterlagen am Ende nicht vollständigt sind.

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8 Antworten

Ich weiß leider auch nicht ob das Autohaus daran denkt.

Da musst du dich mit dem Autohaus in Verbindung setzen, sonst könnte deine Prämie flöten gehen ohne die benötigten Unterlagen für die Umweltprämie.

Hier nochmal was alles benötigt wir:

Zitat:

Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Absatz 2 Altfahrzeug-Verordnung in Verbindung mit Anhang Nummer 4 einer Schredderanlage zugeführt wird.

Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.

Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller / die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen / eine Werksangehörige zugelassen war.

am 7. Juni 2009 um 11:21

Teil I und II der Zulassungsbescheinigung erhält dein Händler von der Zulassungsstelle zurück. Auch wenn du noch die alten Papiere hattest, werden beide Scheine wieder ausgehändigt. Dabei ist das Siegel auf dem Fahrzeugschein, was die entgültige Außerkraftsetzung bestätigt. Der Fahrzeugbrief wird entwertet.

Wie dein Händler die Verschrottung handhabt, darüber würde ich mir an deiner Stelle keine Gedanken machen. Was er nach der ganzen Aktion haben sollte, ist:

Schein, Brief und 2 rosa Zettel vom Verwerter.

Da muss auf dem 2. Blatt unter Nummer 6 die Zulassungsstelle die Verwertung bestätigen. Wenn du diese Unterlagen hast, ist alles in Butter :)

Themenstarteram 7. Juni 2009 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Teil I und II der Zulassungsbescheinigung erhält dein Händler von der Zulassungsstelle zurück. Auch wenn du noch die alten Papiere hattest, werden beide Scheine wieder ausgehändigt. Dabei ist das Siegel auf dem Fahrzeugschein, was die entgültige Außerkraftsetzung bestätigt. Der Fahrzeugbrief wird entwertet.

Wie dein Händler die Verschrottung handhabt, darüber würde ich mir an deiner Stelle keine Gedanken machen. Was er nach der ganzen Aktion haben sollte, ist:

Schein, Brief und 2 rosa Zettel vom Verwerter.

Da muss auf dem 2. Blatt unter Nummer 6 die Zulassungsstelle die Verwertung bestätigen. Wenn du diese Unterlagen hast, ist alles in Butter :)

Ich habe bereits die neuen Zulassungspapiere Teil I und II, da ich vor zwei Jahren noch einen Minikat nachgerüstet habe. Da gab es dann komplett neue Papiere. Wenn man bei der Abmeldung wirklich beide Dokumente zurückbekommt, dann wäre das ja schon mal ganz gut. Ich dachte man bekommt nur den Brief zurück.

Aber muss das Altfahrzeug nicht erst verschrottet werden, bevor die Zulassungsbehörde die endgültige Ausserbetriebssetzung bescheinigt???

Warum will das Bafa vom Schein nur eine Kopie und beim Brief das Original?

Wenn der Schein nicht von der Zulassungsstellt einbehalten wird, warum wollen die da nicht auch das Original?

am 7. Juni 2009 um 12:35

Die Frage, warum vom Schein eine Kopie reicht, kann ich nicht beantworten.

Allerdings ist es ja sein Umstellung auf Teil I und II ja so, das alle relevanten Daten zum Fahrzeug nur noch in diesem Teil I aufgeführt sind. Also muss dieser, im Gegensatz zu früher, wo der Fahrzeugschein einbehalten wurde, wieder ausgehändigt werden. So passiert dies jetzt aber auch bei den alten Papieren.

Wie rum die Verschrottung passiert, ist egal. Erst abmelden und dann Verschrotten geht inzwischen. Anfangs war das ganz klar ein Problem, den Weg sorum zu gehen. So macht es sich der Händler schwer, denn er muss 2 Mal zur Zulassungsstelle.

Wobei du und ich jetzt aber nicht wissen, ob er die Papiere vom Verwerter nicht schon hat, dieser das Fahrzeug nur noch nicht abgeholt hat.

Themenstarteram 7. Juni 2009 um 13:57

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Wobei du und ich jetzt aber nicht wissen, ob er die Papiere vom Verwerter nicht schon hat, dieser das Fahrzeug nur noch nicht abgeholt hat.

Das kann natürlich auch gut sein, habe beim Verkäufer diverse Formulare vom Verwerter gesehen. So, als wenn er diese schon im voraus hat und nur noch die Daten von meimen Altwagen eingetragen werden müssen. Eigentlich nehme ich ja schon an, dass die wissen wie das ganze vor sich geht. Werden ja schon einige vor mir bei diesem Autohaus einen Altwagen zur Verwertung abgegeben haben. Und somit werden die auch schon einige Anträge ans Bafa geschickt haben.

Vielleicht bin ich nun einfach doch ein wenig nervös, dass mir auf den letzen Metern die Prämie durch die Lappen geht...

am 7. Juni 2009 um 20:44

Den Schein bekommt man bei der Abmeldung wieder. Der wird nicht vom Straßenverkehrsamt einbehalten - das machen die schon seit 2005 nicht mehr.

Da Dein Auto noch nicht verschrottet wurde, hat Dein Händler also noch den Schein. Weggeschmissen wird er ihn ja wohl nicht haben - so dumm sollte auch ein unerfahrener Händler nicht sein.

Mein Altfahrzeug wurde bereits verschrottet: Der Schrotti hat dabei das Original des Scheins erhalten - ich habe eine Kopie des Scheins sowie das Original des entwerteten Briefs bekommen. Laut meinem Autohändler wäre es immer so, dass der Schein beim Verschrotter bleibt - quasi damit dieser auch ein Dokument zu dem Fahrzeug hat. Ob eine gesetzliche Verpflichtung für den Verbleib des Scheins beim Verschrotter besteht, kann ich leider nicht sagen.

Allerdings würde diese Praxis erklären, warum das BAFA nur eine Kopie des Scheins will --> weil das Original beim Verschrotter bleibt...

Gruß

am 8. Juni 2009 um 5:31

Zitat:

Original geschrieben von pauli_sienen

Laut meinem Autohändler wäre es immer so, dass der Schein beim Verschrotter bleibt - quasi damit dieser auch ein Dokument zu dem Fahrzeug hat. Ob eine gesetzliche Verpflichtung für den Verbleib des Scheins beim Verschrotter besteht, kann ich leider nicht sagen.

Also ich habe alles vom Händler erledigen lassen - bis auf den Antrag selber.

Ich habe von ihm per Post ALLES im Original wieder bekommen - Schein, Brief und alle 4 Durchschläge des Verwertungsnachweises...

... aber vielleicht ist mein alter Golf auch in Afrika - der Motor war ja noch sehr gut - waren halt nur die ganzen Beulen und Dellen von meiner Ex, sowie die Spuren von 2 Einbrüchen an der Karosserie, weswegen mir die Karre keiner abkaufen wollte ...

und welchen von den vier Durchschlägen des Verwertungsnachweises bekommt die Bafa??

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