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Welche Unterlagen braucht der Verwertugnsbetrieb bei BAFA-Verwertung ?

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 12:57

Hallo,

ich möchte in Kürze meinen Altwagen, Golf 3, BAFA-konform entsorgen. Die Bafa-Unterlagen habe ich und hatte deshalb auch gedacht dass das easy wird, etwas so:

- Fahrzeug zum Schrotti fahren und abgeben, dort das Verwertungsformular erhalten und mitnehmen sowie das BAFA-Formular abstempeln lassen.

- Ggf eine vorher gemachte Kopie von Schein und Brief beim Schrotti lassen.

- Kennzeichen abmontieren, und zusammen mit den rechtlichen Papieren zur Zulassungsstelle, dort Fahzeug abmelden.

- Original-entwerter Brief und das BAFA-formular an BAFA schicken.

Nun meint mein Schrotti dass er ja zur ordnungsgemässen Dokumentation seiner Arbeit (er würde auch als zertifizierter Betrieb jährlich überprüft) auch Papiere und Nachweise braucht, und hätte gerne das Original des Fahrzeug-Scheins nach Abmeldung und eine Kopie des Briefs nach Abmeldung. Wäre ja immer noch OK.

Da er mich aber nicht kennt und nicht weiss ob ich nach der Abmeldung nochmal zurückkommen werde, möchte er die Abmeldung gerne selbst machen, natürlich gegen Gebühr für die Dienstleistung, und ich müsste ihm dazu auch die Original-Papiere auch erstmal überlassen (und die sind dank VW-Umweltprämie insgesamt 10000 EUR wert!). Dafür reicht mein Vertrauen in den Schrotti auch nicht.

Deshalb hier meine Frage: ist irgendwo festgelegt und nachzulesen, welche Unterlagen genau der Schrotti zur ordnungsgemässen Dokumentation seiner Arbeit wirklich braucht ?

Im Internet gibt's Angebote mit Fahrzeugabholung, da reicht eine Kopie von Schein und Brief VOR Abmeldung. Die sind dann natürlich nicht mehr kostenlos.

Einen anderen Schrotti wählen ist auch schwierig, da alle relevanten anderen für die Verwertung mehr oder weniger viel kassieren wollen, und oben genannter der einzige Vertragspartner von VW in meiner Gegend ist, über den der Hersteller seiner Pflicht nachkommt, Altfahrzeuge kostenlos zu entsorgen. Ich habe jetzt den Eindruck, dass er sich eben auf anderem Wege eine Vergütung sichern möchte wenn er schon für die Verwertung nichts kassieren darf.

Gruss,

murphy29

 

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10 Antworten
am 28. Juli 2009 um 14:52

Benötigt werden dazu Originalbrief, die Zulassung, beide Verwertungsformulare des Verwerters, und 11 Euro.

Der Brief wird entwertet, die Zulassung gesiegelt, und die beiden Verwertungsnachweise von der Zulassungsstelle unterschrieben.

Die Originalzulassung verbleibt dann beim Verwerter, der Brief und die beiden Verwertungsnachweise in Rosa bekommst du wieder. Diese gehen dann an die BAFA, incl. einer Kopie der Zulassung.

Was sollte der Verwerter sonst damit machen? Nur der Besitz des Briefes macht ihn nicht zum Besitzer des Fahrzeuges. Wenn du nun Angst hast, den Brief dem Verwerter zu überlassen, musst du entweder einen anderen Betrieb suchen, der dir einfach so die Verwertungsnachweise ausfüllt und mitgibt, oder du musst dafür zahlen. Und für den Verwerter ist der Brief überhaupt nix wert ;) Er bekommt dafür nämlich keine Abwrackprämie oder andere Vergünstigungen.

Zum Verwerter hin musst du auf alle Fälle 2 mal, entweder um deinen Brief abzuholen, oder die restlichen Formulare zurückzubringen. Denn der Verwerter bekommt von den Verwertungsnachweisen je 3 Durchschläge zurück. Und um das sicherzustellen, möchte er selber abmelden. Die Nachweise sind die Dokumentation seiner Arbeit.

am 28. Juli 2009 um 16:29

Schlag ihm doch mal vor, dass du ihm deinen Führerschein oder so als Pfand da lässt und das AUto selbst abmeldest.

Vielleicht lässt er sich ja auf den Deal ein.

Bei mir war es allerdings gar kein Problem, dass ich mein Auto selbst abgemeldet hab. Und ich musste auch nicht nochmal hin zum Schrotti?!

Themenstarteram 28. Juli 2009 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von AnnLauLou

Schlag ihm doch mal vor, dass du ihm deinen Führerschein oder so als Pfand da lässt und das AUto selbst abmeldest.

Vielleicht lässt er sich ja auf den Deal ein.

Danke, genau das werd ich tun und ich sehe eigentlich keinen Grund warum er nicht drauf eingehen sollte.

2x muss ich dann wohl schon hin.

Themenstarteram 10. August 2009 um 11:44

Hab's jetzt genauso gemacht (Pass als Pfand dagelassen) und hat alles bestens geklappt. Musste natürlich insgesamt zweimal hin um seine Durchschläge des Verwertungsnachweisformularsets und den Fahrzeugschein abzuliefern.

am 14. August 2009 um 22:32

Ich war heute bei einem Verwerter der 200,- € Pfand haben will wenn ich das Fahrzeug selber abmelde. Die gäbe es dann zurück wenn ich die Unterlagen wieder bei ihm abgebe.

Hat jemand ähnliches erlebt ? Gehen mehrere Verwerter so vor ? :confused:

am 2. September 2009 um 20:54

das ist ja alles recht merkwürdig mit pfand, zweimal zum schrotti, Durchschläge des Verwertungsnachweisformularsets und 11 euro

ich brauchte auch nur einmal zum schrotti mit verwendungnachweisformular der bafa, kfz schein und kfz brief und bekam alles auch wieder mit + org. des von ihm am pc erstellten verwertungsnachweises (kosten altwagenannahme 83,30€)

danach zur zulassungsstelle: stempel "ungültig" auch kfz brief und kfz schein drauf, dann noch auf der rückseite ausserbetriebsetzungsvermerk der zulassungsstelle und stempel und unterschrift auf seite 2 verwertungsnachweis. schilder entstempeln - fertig. (gebühr 5,60)

Zitat:

Original geschrieben von tom3838

das ist ja alles recht merkwürdig mit pfand, zweimal zum schrotti, ...

Ja - ich habe auch nicht verstanden was ich ihm überhaupt zurück bringen sollte.

Jetzt habe ich es einfach mein Autohaus machen lassen. Hat 2 Wochen gedauert dann konnte ich die Unterlagen dort abholen. Hat mich nix gekostet - Abmeldegebühren haben die auch übernommen.

Die meisten anderen Schrottis wollten bis zu 100,- € von mir :eek:

am 2. Oktober 2009 um 22:15

Zitat:

Original geschrieben von tom3838

das ist ja alles recht merkwürdig mit pfand, zweimal zum schrotti, Durchschläge des Verwertungsnachweisformularsets und 11 euro

ich brauchte auch nur einmal zum schrotti mit verwendungnachweisformular der bafa, kfz schein und kfz brief und bekam alles auch wieder mit + org. des von ihm am pc erstellten verwertungsnachweises (kosten altwagenannahme 83,30€)

danach zur zulassungsstelle: stempel "ungültig" auch kfz brief und kfz schein drauf, dann noch auf der rückseite ausserbetriebsetzungsvermerk der zulassungsstelle und stempel und unterschrift auf seite 2 verwertungsnachweis. schilder entstempeln - fertig. (gebühr 5,60)

Hallo, muss auf den Zulassungsbescheid Teil 2 auch ein Stempel "ungültig"? Wir haben den 2. Teil so wieder mitbekommen, ohne "ungültig" Stempel :S?!

am 6. Oktober 2009 um 18:45

2.teil ist unwichtig. wenn du einen reservierungsbescheid hast, must du sogar zwei stempel vom demontagebetrieb holen.

am 20. Oktober 2009 um 16:31

Zitat:

Original geschrieben von tom3838

das ist ja alles recht merkwürdig mit pfand, zweimal zum schrotti, Durchschläge des Verwertungsnachweisformularsets und 11 euro

 

ich brauchte auch nur einmal zum schrotti mit verwendungnachweisformular der bafa, kfz schein und kfz brief und bekam alles auch wieder mit + org. des von ihm am pc erstellten verwertungsnachweises (kosten altwagenannahme 83,30€)

 

danach zur zulassungsstelle: stempel "ungültig" auf kfz brief und kfz schein drauf, dann noch auf der rückseite ausserbetriebsetzungsvermerk der zulassungsstelle und stempel und unterschrift auf seite 2 verwertungsnachweis. schilder entstempeln - fertig. (gebühr 5,60)

haargenau so ist es bei mir auch gelaufen, nur das mich die Altwagen-Annahme gar nichts gekostet hat, dafür wollte aber das Bürgeramt (Zul.St. muß nicht sein) 10,60 Gebühr (diese Verbr .....). Dabei musste ich meine Plaketten noch selber vom Nummernschild kratzen !

Also, von wegen Frondienste wurden im 18.Jahrhundert abgeschafft ... ;)

 

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