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B96- bin verwirrt :)

Hallo,

es gibt sicher schon Themen zu dem Führerschein B96 (habe ich auch schon gesehen) aber ich werde da nicht schlau draus....

Also ich würde gerne wissen welchen Führerschein ich brauche:

Ich habe
-einen Golf 5
-einen Pferdeanhänger (laut Papier 540kg und eine "techn. zug. Gesamtmasse von 1300kg"😉
-und ein Pferd (ca. 600kg)

So, der Golf hat laut Papieren:
- eine "technisch zugelassene Gesamtmasse" von 1760kg
- eine "techn. zugelassene Anhängelast gebremst" von 1200kg (bis 8% Steigung aber 1500kg)
- "zul. Gesamtgewicht des Zuges" sind 2960kg

So, also der Führerschein B reicht ja defintiv nicht aus.
Würde denn der B96 reichen? Und wenn ja, wieviel kostet der und wo kann man den machen?

Ich habe schon bei einer Fahrschule angerufen. Aber die Dame hat sich sehr komisch ausgedrückt und sagte mir auf Nachfrage was ich denn nun brauche nur "Also mit dem BE sind Sie auf der sicheren Seite"

Könnt ihr mir das villeicht genauer sagen?

Beste Antwort im Thema

Also meine Frage wurde ja nun beantwortet. Und ich denke doch heute nicht was in ein paar Jahren ist. Ich mache doch nicht jetzt den BE nur weil ich irgendwann mal umziehe und dann einen Hänger brauche?
Wir bzw ich bin noch nie mit Hänger umgezogen.

Ab dem 19.1. 2013 muss laut der Angaben die ich habe, der B alle 15 Jahre erneuert werden,dabei ist aber keine Prüfung o.ä. erfoderlich. Da muss glaub ich nur ein neues Foto eingereicht werden und es fallen Gebühren für die Verlängerung an.

Ich sehe die Sache nicht beschränkt, ich sehe sie so wie sie ist. Für meinen Hänger brauche ich keinen BE. Ich habe nicht vor mir in den nächsten Jahren einen neuen Hänger oder ein neues Auto zu kaufen, geschweige denn das Geld dafür.
Wozu also JETZT den BE machen.

Ab nächstem Jahr wird es doch eh noch besser für Personen die Hänger ziehen wollen.
Das Gesetz ist zwar noch nicht erlassen, aber der der B96 gilt dann bis 4250kg und wird vermutlich günstiger sein als der BE und es fällt keine Prüfung an.
Bei dem BE wird sich ebenfalls nichts ändern, mal abgesehen von den immer steigenden Preisen.

60 weitere Antworten
60 Antworten

Selbst B reicht, da gesammtmasse kleiner 3,5 t und Hänger mit Ladung leichter als Leergewicht Zugfahrzeug

Gruß
Dortmunder 65

Hey Dortmunder!

Haben wir doch etz scho durchgekaut das nicht das tatsächliche Anhängergewicht zählt, sondern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Und da dieses 1300 kg ist und in den Fahrzeugpapieren vom Golf ein Leergewicht von 1248-wasweißich kg angegeben ist, weiß leider keiner wie schwer der Golf nu wirklich is! Hat er wirklich 1248 kg is er definitiv für den Anhänger zu leicht und das Gespann darf nicht gefahren werden. (Was ich weder hoffe, noch glaube...)

Gruß Chris

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


Oh, trikeflieger , was verkündest du da? Es ist doch nicht das tatsächliche Leergewicht gemeint , was du dir selber zurechtzimmerst, sondern das , was im Fahrzeugschein oder Dok 1 steht.
Gemeint ist das eingetragene Leergewicht im fahrbereiten Zustand.
Es handelt sich doch um amtliche Festlegungen .
Wenn als Beispiel dort steht, Zul. Gesm. zieh. Fahrzeug 2000 kg
Leermasse ziehendes Fahrzeug 1500 kg, beträgt die
zul. Gesamtgewicht des Zuges
3500 kg ,

darfst du es noch mit klasse B fahren,
wenn da steht 1501kg

darfst du es nicht mehr fahren , denn der kontrollierende
Polizeibeamte hat nicht immer eine Taschenwaage dabei.
Was du da rein und raus packst hat allenfalls mit der Beladung oder Überladung etwas zu tun, aber nicht mit der Führerscheineinteilung.
Giovanni.

Hallo Giovanni,

lies Dir meinen Beitrag nochmal in Ruhe durch, vielleicht verstehst Du ihn dann.
Ich würde es Dir auch nochmal erklären, wenn's sein muss.

Zu Deinem Beitrag: Was hat den die Leermasse damit zu tun, ob Du ein Fahrzeug fahren darfst oder nicht? In Deinem Beispiel 1500kg. Du schreibst, wenn es 1501kg hat, darfst Du es nicht mehr fahren. Das ist aber Quatsch! Du darfst eben nur 1kg weniger zuladen. Zählen tun nur die zGGs von Auto und Anhänger. Das Leergewicht ist nur interessant, wenn man einen großen Hänger (über 750kg) ziehen möchte, dann das zGG vom Hänger darf nicht höher sein wie das Leergewicht vom Auto. Hie rmuss dann der richtige Kompromis gefunden werden, damit die 3,5t (Max. Zuggesamtmasse) nicht überschritten werden.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von stier1980


Hey Dortmunder!

Haben wir doch etz scho durchgekaut das nicht das tatsächliche Anhängergewicht zählt, sondern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Und da dieses 1300 kg ist und in den Fahrzeugpapieren vom Golf ein Leergewicht von 1248-wasweißich kg angegeben ist, weiß leider keiner wie schwer der Golf nu wirklich is! Hat er wirklich 1248 kg is er definitiv für den Anhänger zu leicht und das Gespann darf nicht gefahren werden. (Was ich weder hoffe, noch glaube...)

Gruß Chris

Hallo Chris,

jetzt rechne doch mal Deine Extras einwenig zusammen. Welcher Motor hast Du drin, Klima ja oder nein. Zum Leergewicht zählt ein voller Tank und der Fahrer (denn ohne Fahrer fährt ein Auto nicht). Reserverad drin? Dann sind das nochmal ca. 15kg
Ersatzkanister +5kg, einwenig Werkzeug + 5kg, usw.

Schau mal nach einer Waage in Deiner Nähe. Z.B. TÜV, Weinkelter oder Steinrüche haben Waagen oder Mülldeponien. Ich denke, Du machst Dir unnötig Sorgen.

Gruß Axel

Ähnliche Themen

Hallo,

also danke für eure Antworten.Werde dann wohl erstmal zu einer "normalen" Waage fahren und mal gucken was der Golf wiegt.

Ich habe den 1.6l Motor, 2 Türer, Klima, elekrt. Fensterheber. Und dann kommt ja noch die AHK dazu, die noch nicht angebaut ist.

Uns fehlen bis 1301kg (was natürlich was knapp wäre)53kg.Die bringe ich mit knapp 60kg auf die Waage 😉

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger



Zitat:

Original geschrieben von stier1980


Hey Dortmunder!

Haben wir doch etz scho durchgekaut das nicht das tatsächliche Anhängergewicht zählt, sondern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Und da dieses 1300 kg ist und in den Fahrzeugpapieren vom Golf ein Leergewicht von 1248-wasweißich kg angegeben ist, weiß leider keiner wie schwer der Golf nu wirklich is! Hat er wirklich 1248 kg is er definitiv für den Anhänger zu leicht und das Gespann darf nicht gefahren werden. (Was ich weder hoffe, noch glaube...)

Gruß Chris

Hallo Chris,

jetzt rechne doch mal Deine Extras einwenig zusammen. Welcher Motor hast Du drin, Klima ja oder nein. Zum Leergewicht zählt ein voller Tank und der Fahrer (denn ohne Fahrer fährt ein Auto nicht). Reserverad drin? Dann sind das nochmal ca. 15kg
Ersatzkanister +5kg, einwenig Werkzeug + 5kg, usw.

Schau mal nach einer Waage in Deiner Nähe. Z.B. TÜV, Weinkelter oder Steinrüche haben Waagen oder Mülldeponien. Ich denke, Du machst Dir unnötig Sorgen.

Gruß Axel

Hey Axel!

Ich mache mir keine Sorgen und meine Extras brauch ich auch nicht zusammenzählen! Ich hab nen LKW-Führerschein, mein Auto hat 1800kg Anhängelast und mein Wowa ein zgg von 1500 kg. Das ich nicht der TE bin hast aber schon gemerkt??

Es geht darum auf Nummer sicher zu gehen. Bin mir auch sicher das der Golf über 1300 kg hat. Aber es steht halt nirgens! Ergo: Eventuelle Probleme bei Polizeikontrollen. Deshalb wiegen und den Bericht vom TÜV dabeihaben.

@ lavanda: Lass dich nicht verrückt machen!!

Gruß Chris

Zitat:

Original geschrieben von lavanda


BE kostet aber leider mind. 500€ und ich bin Studentin...

ICh bin schlauer!!!!
Fahrschulen konnte überhaupt nicht helfen. Wollten mir fast alle andrehen, den Schein am besten SOFORT zu machen weil es ja ab 2013 Änderungen gibt.
Verkehrsamt konnte mir nicht helfen wegen der "von bis" Angabe. Sagte aber dann, dass es vermutlich damit zusammenhängt ob eine AHK dran ist oder nicht.

Dann habe ich bei meiner VW Werkstatt angerufen, die wussten das auch nicht.
Dann habe ich direkt bei VW angerufen...
Und wussten auch erstmal nicht Bescheid, nach endlosem Warten auch nicht. Sie sagten dass das evtl. mit nem 2 oder 4 Türer zusammenhängt weil der Golf ein EU reimport ist.

So, ich dann bei der Zulassungsstelle angerufen. Der Mann konnte endlich helfen!!
Er sagte, dass es vermutlich mit einer AHK zusammenhängt, ich sollte folgendes machen:

AHK dran bauen, von nem Sachverständigen freiwillig abnehmen lassen und dann gibt der mir einen Wisch (oder ich sollte noch auf ne Waage) und dann soll ich mit dem Wisch zur Zulassungsstelle und dann nehmen die die 1248 da raus.
Er sagte auch, wenn ich von der Polizei angehalten werden sollte, dann müsste das schon ein Korinthenkacker sein wenn der auf den 1248 rumpocht

Wenn mich nicht alles täuscht, wäre dann defintiv alle tutti 🙂

Ganz richtig, die Meinung der Fahrschulen.

Und im Nachhinein ärgerst Du Dich dann über evtl. Einschränkungen wie zeitliche Ablaufdaten usw.

Ich hatte auch den Fehler gemacht, vor 2000 bei der Umstellung nicht Klasse 2 zu machen und die paar Stunden Fahrgastbeförderungstheorie noch mitzunehmen, obwohl ein Bekannter dies mir empfahl.

Nun darf ich mit dem neuen CE keinen leeren Bus über 7,5t fahren (bspw. Überführungsfahrten als Nebenjob), sondern kann nur bei Prüffahrten (TÜV, Werkstatt) als Fahrer tätig werden.

Und der Schein darf alle 5 Jahre neu beantragt werden (und die Ärzte verdienen auch mit).

Allein wegen einer möglichen zeitlichen Befristung (wie ist das wenn Du im Ausland tätig sein solltest und nach einigen jahren in D wieder ankommst, darfst Du erstmal umherrennen um deinen FS wieder zu erlangen, bzw. darauf aufbauende ausländische FS verlieren automatisch ihre Gültigkeit!!) solltest Du versuchen, Dir das Geld zu pumpen und schleunigst BE zu machen (frag mal beim Bauernverband an, evtl. kannst Du da was mit T machen bzw. es ergibt sich eine günstige Lösung).

edit:
wenn Du bis zum Stichtag wartest, könnte es Engpässe geben!!

@ gesperrt: Ich habe jetzt ehrlich gesagt nicht verstanden warum ich deiner Meinung nach den BE machen sollte? Nur damit ich nachher nicht alle paar Jahre den Schein erneuern muss?

Der BE würde mir jetzt absolut nichts bringen. Er würde nur ein heiden Geld kosten.
Und ich studiere, habe nur den Golf, nur den einen Hänger und das eine Pferd. Da wird sich an dem Gewicht ja nicht viel tun.
Das ist mir jetzt einfach zu teuer. Als Student hat man nicht 500-600e auf der hohen Kante liegen...
Auf lange Sicht werde ich vermutlich den BE oder den B96 brauchen, da ich ja nicht ewig diesen Hänger und dieses Auto haben werde. Aber alle 15 Jahre erneuern ist jetzt nicht so viel Aufwand...

Zitat:

Original geschrieben von stier1980


Hey Axel!

Ich mache mir keine Sorgen und meine Extras brauch ich auch nicht zusammenzählen! Ich hab nen LKW-Führerschein, mein Auto hat 1800kg Anhängelast und mein Wowa ein zgg von 1500 kg. Das ich nicht der TE bin hast aber schon gemerkt??
.....
Gruß Chris

Sorry, vor lauter Beiträge durcheinander gekommen.

Gruß Axel

lavanda, den BE brauchst du doch nicht alle paar Jahre zu verlängern, der ist auch nicht von einer med. -oder augenärztlichen Unterschuchung abhängig .
Giovanni.

Zitat:

Original geschrieben von lavanda


@ gesperrt: Ich habe jetzt ehrlich gesagt nicht verstanden warum ich deiner Meinung nach den BE machen sollte? Nur damit ich nachher nicht alle paar Jahre den Schein erneuern muss?

Der BE würde mir jetzt absolut nichts bringen. Er würde nur ein heiden Geld kosten.
Und ich studiere, habe nur den Golf, nur den einen Hänger und das eine Pferd. Da wird sich an dem Gewicht ja nicht viel tun.
Das ist mir jetzt einfach zu teuer. Als Student hat man nicht 500-600e auf der hohen Kante liegen...
Auf lange Sicht werde ich vermutlich den BE oder den B96 brauchen, da ich ja nicht ewig diesen Hänger und dieses Auto haben werde. Aber alle 15 Jahre erneuern ist jetzt nicht so viel Aufwand...

Du mußt jetzt nicht den Schein verlängern lassen, noch nicht.

Es ist aber gut möglich, daß später nach dem Stichtag 2013 so eine Regelung in Kraft tritt!!
Für Berufskraftfahrer läuft bspw. eine regelmäßige Schulungspflicht (diese müssen alle 5 jahre gewisse Theoriestunden absolvieren um den Schlüssel 95 zu erhalten).

Man weiß leider nocht nichts genaues bzw. die Gerüchte kochen hoch.

Wenn aber für Anhängerbetrieb da irgendetwas in Planung ist bzw. nachträglich eingeführt werden sollte, wärst Du jetzt auf der sicheren Seite da Lizenz noch unbegrenzt gültig.
Ich hatte den selben Fehler wie Du damals mit Kl 2 +Pers.-Beförderung gemacht (so teuer, brauche ich jetzt nicht).
Das wären damals nur wenige hundert DM gewesen, im nachhinein gesehen hätte das mir sehr viel Geld gespart.

Rede mal bei Euch mit dem Stallbesitzer (wenn ihr selbst den Stall habt, frag mal beim zuständigen bauernverband nach!!!) und frage nach entspr. Angeboten (Diese machen Kl. T, evtl. kann der Ausbilder da was regeln).
Dies ist u.U. günstiger als in einer reinen FS. Speziell jetzt als Student!!!!!! Frage nach Ermäßigungen!!

Du siehst die Sache ziemlich beschränkt (wie soll das erst später im Job enden???), also wundere Dich nicht über späteren Ärger über dich selbst!!!! Schonmal daran gedacht, daß Du evtl. mal deine Studentenbude umziehen mußt (Geht bspw. auch mit einem größeren Pferdehänger und einem ausgeliehenen, größeren Fahrzeug. Schon hast Du die Kosten wieder drin, als wenn Du eine Firma beauftragen mußt).

Grüße
K-H

P.S. Ich hatte während meines Studiums eine Pilotenlizenz erworben (benötigte aus finanziellen Gründen den max. möglichen und zulässigen zeitraum!!). Dabei lernte ich einen alten Piloten kennen, welcher in seiner Jugend ähnliche Probleme zu lösen hatte ("gehen wir fliegen oder kaufen wir uns was zum Essen??" "Ne, wir gehen lieber fliegen"😉.
Schöne Grüße Walter, wenn Du hier mitliest!!!

Also meine Frage wurde ja nun beantwortet. Und ich denke doch heute nicht was in ein paar Jahren ist. Ich mache doch nicht jetzt den BE nur weil ich irgendwann mal umziehe und dann einen Hänger brauche?
Wir bzw ich bin noch nie mit Hänger umgezogen.

Ab dem 19.1. 2013 muss laut der Angaben die ich habe, der B alle 15 Jahre erneuert werden,dabei ist aber keine Prüfung o.ä. erfoderlich. Da muss glaub ich nur ein neues Foto eingereicht werden und es fallen Gebühren für die Verlängerung an.

Ich sehe die Sache nicht beschränkt, ich sehe sie so wie sie ist. Für meinen Hänger brauche ich keinen BE. Ich habe nicht vor mir in den nächsten Jahren einen neuen Hänger oder ein neues Auto zu kaufen, geschweige denn das Geld dafür.
Wozu also JETZT den BE machen.

Ab nächstem Jahr wird es doch eh noch besser für Personen die Hänger ziehen wollen.
Das Gesetz ist zwar noch nicht erlassen, aber der der B96 gilt dann bis 4250kg und wird vermutlich günstiger sein als der BE und es fällt keine Prüfung an.
Bei dem BE wird sich ebenfalls nichts ändern, mal abgesehen von den immer steigenden Preisen.

Trikeflieger, wenn man lesen kann, hat man mehr vom Leben, das würde ich dir raten .
Wenn ich so wenig Ahnung hätte,würde ich garnichts dazu sagen.
Aber ich werde mich nun nicht mehr damit beschäftigen , das ist so wie mit den berühmt, berüchtigten Perlen.
Und schlauer macht es dich auch nicht.
DEr Vorteil dieser Foren ist der , es gibt viele Meinungen , der Nachteil, die meisten sind wirklich nur Meinungen ohne sachlich richtigen Hintergrund. Das wiederum ist für denjenigen der wirklich Rat sucht sehr verwirrend.
Giovanni.

Danke Giovanni, jetzt hast Du es mir so richtig gegeben!
Anstatt persönlich beleidigend zu werden, hättest Du ruhig Antworten auf meine Frage bringen können. Die war ganz normal gestellt. Aber scheinbar weißt Du selber keine Antwort drauf und teilst dann lieber mal aus, ist ja auch einfacher.

Mich interessiert dieses Thema eigentlich auch gar nicht, denn ich bin davon in keinster Weise betroffen. Nur frage ich nach, wenn jemand was schreibt, was keine Sinn macht.
Wenn Dir das nicht Recht ist, dann nimm mich bitte auf die Ignore-Liste, danke. Ich werde es ebenso machen.

Habe gerade gesehen, in anderen Beiträgen führst Du Dich ja genauso auf. OK, dann wird einiges klar.

WICHTIG:
Ich muss nochmal was fragen!!

Mein Hänger wiegt ja laut Papieren 540kg und hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1300kg
Mein Pferd wiegt auf jeden Fall über 600kg, aber nicht mehr als 700kg.

Ich werde sowohl Hänger als auch Pferd nochmal wiegen lassen. Aber kann es sein, dass mein Hänger nachher 700kg wiegt oder so? Denn dann hätte ich ein echtes Problem, weil Hänger + Pferd schwerer wären als 1300kg. Sobald der Hänger über 650kg wiegen würde, wär es ja total kritisch.

Wisst ihr wie die kg von den papieren zum tatsächlichen Gewicht bei Anhängern abweichen?
Mein Hänger ist eine ziemlich nackte Version, sprich nur die Holzwände und das Dach und 2 Eisenstangen vorne und hinten. Ansonsten hat er keine zusätzlichen Ausstattungsmerkmale-

Achja, und habt ihr noch Ideen wo es Waagen gibt? Sowohl der TÜV als auch die DEKRA haben hier in der Stadt keine...

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