B96- bin verwirrt :)

Hallo,

es gibt sicher schon Themen zu dem Führerschein B96 (habe ich auch schon gesehen) aber ich werde da nicht schlau draus....

Also ich würde gerne wissen welchen Führerschein ich brauche:

Ich habe
-einen Golf 5
-einen Pferdeanhänger (laut Papier 540kg und eine "techn. zug. Gesamtmasse von 1300kg"😉
-und ein Pferd (ca. 600kg)

So, der Golf hat laut Papieren:
- eine "technisch zugelassene Gesamtmasse" von 1760kg
- eine "techn. zugelassene Anhängelast gebremst" von 1200kg (bis 8% Steigung aber 1500kg)
- "zul. Gesamtgewicht des Zuges" sind 2960kg

So, also der Führerschein B reicht ja defintiv nicht aus.
Würde denn der B96 reichen? Und wenn ja, wieviel kostet der und wo kann man den machen?

Ich habe schon bei einer Fahrschule angerufen. Aber die Dame hat sich sehr komisch ausgedrückt und sagte mir auf Nachfrage was ich denn nun brauche nur "Also mit dem BE sind Sie auf der sicheren Seite"

Könnt ihr mir das villeicht genauer sagen?

Beste Antwort im Thema

Also meine Frage wurde ja nun beantwortet. Und ich denke doch heute nicht was in ein paar Jahren ist. Ich mache doch nicht jetzt den BE nur weil ich irgendwann mal umziehe und dann einen Hänger brauche?
Wir bzw ich bin noch nie mit Hänger umgezogen.

Ab dem 19.1. 2013 muss laut der Angaben die ich habe, der B alle 15 Jahre erneuert werden,dabei ist aber keine Prüfung o.ä. erfoderlich. Da muss glaub ich nur ein neues Foto eingereicht werden und es fallen Gebühren für die Verlängerung an.

Ich sehe die Sache nicht beschränkt, ich sehe sie so wie sie ist. Für meinen Hänger brauche ich keinen BE. Ich habe nicht vor mir in den nächsten Jahren einen neuen Hänger oder ein neues Auto zu kaufen, geschweige denn das Geld dafür.
Wozu also JETZT den BE machen.

Ab nächstem Jahr wird es doch eh noch besser für Personen die Hänger ziehen wollen.
Das Gesetz ist zwar noch nicht erlassen, aber der der B96 gilt dann bis 4250kg und wird vermutlich günstiger sein als der BE und es fällt keine Prüfung an.
Bei dem BE wird sich ebenfalls nichts ändern, mal abgesehen von den immer steigenden Preisen.

60 weitere Antworten
60 Antworten

Hi die Gewichtsangaben bei Anhänger sind in der Regel sehr genau.
Wiegen kann man bei größeren Schrotthändlern oder Getreidehändler. Einige Gemeinden haben auch eine Möglichkeit zum wiegen, zumindest bei uns.

Gruß
Dortmunder 65

Bin zwar jetz nicht soooo der Pferdefan, aber:

Sollte man nicht annehmen dürfen (nur von der logik her...), dass man mit einem Pferdeanhänger ein Pferd transportieren darf?? 😕😕😕

Oder is dei Gaul übermäßig groß und rund? Wieviel wiegt denn so ein Pferd??

Den Anhänger mal zu wiegen um auf Nummer Sicher zu gehen find ich sehr verantwortungsvoll und zeigt mir das du dir echt Gedanken machst. Außerdem ist es clever, man weiß ja nie was die da so reinschreiben. In meinem alten Wilk Wohnwagen stand überhaupt kein Leergewicht drin...

Gruß Chris

Das ist bei Wohnwagen imho normal.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Das ist bei Wohnwagen imho normal.

Schon klar! Der Fahrwerkshersteller weiß ja nicht was da für ne Villa draufkommt! ;-) Aber vielleicht ists bei Pferdeanhängern auch so...😕

Ähnliche Themen

Der Fahrwerkhersteller wird in der Regel auch nicht die Betriebserlaubnis beantragen. Das macht dann der Aufbauer mit dem Hotte-Transport-Aufbau.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Der Fahrwerkhersteller wird in der Regel auch nicht die Betriebserlaubnis beantragen. Das macht dann der Aufbauer mit dem Hotte-Transport-Aufbau.

Wenn das so ist, kann ich das fehlende Leergewicht am Wowa nicht nachvollziehen...😕

Frag mich bitte nicht nach §§ - aber iirc ist / war das bei Wowas nicht gefordert.

Hey chris, ja das habe ich mir beim kauf nämlich auch gedacht und deswegen gar nicht erst nachgefragt.
Mein Pferd wird zwischen 600-700kg wiegen und das ist normal für ein Großpferd.
Ponys wiegen nur die Hälfte.

Das wäre echt der Supergau wenn der deutlich mehr wiegt, also sagen wir mal alles über 600kg wäre krititsch.
Muss mein Pferd auch nochmal wiegen.

in so einem fall gleich mit dem pferd den anhänger wiegen, ist ein aufwasch. und wenns in den og grenzen ist "na geht doch" sagen.
wegen der ahk mal bei ahk preisbrecher reinschauen.
unseren hund haben wir immer auf den arm dann auf waage dann ohne hund gewogen, bis er so schwer wurde daß die 120kg überschritten wurden(da war er 2j), mit pferd würde das wohl schlecht gehen.
mfg. op-p1

Hey Lavanda!!

Schon auf der Waage gewesen? Bin neugierig! 😁

Gruß Chris

Leute ,Leute , Lavanda.
Auf dieser ganzen Seite steht eigentlich nur UNsinn.
DA es sich um Die Führerscheineinteilung handelt, braucht niemand etwas zu wiegen, sondern nur in den Fahrzeugschein , bzw. Anhängerschein zu sehen.
Da steht das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und dann das zuässige Gesamtgewicht des Anhängers. Beide addiert dürfen nicht über 3500 kg liegen, wenn wie in deinem Fall, auch wieder im Schein nachsehen , das zul. Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges. Aber es bleibt bei 3,5t.
Denn das dein Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg hat , hast du schon mehrmals mitgeteilt. In dem Falle dürften es dann 4250 kg zulässiger Gesamtmasse sein.
Lass dich nicht verrückt machen.
Die meisten User können den Begriff zul. Gesamtmasse garnicht anwenden und verwechseln sie dauernd mit der tasächlichen , also gewogenen Gesamtmasse.
Wenn von zul. Gesamtmasse die Rede ist, spielt es keine Rolle was und wieviel du geladen hast. Dieses Maß darfst du leer oder mit Pferd nicht überschreiten. Allein entscheidend ist die Angabe im Fahrzeug / Anhängerschein.
Giovanni.

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


Leute ,Leute , Lavanda.
Auf dieser ganzen Seite steht eigentlich nur UNsinn.
DA es sich um Die Führerscheineinteilung handelt, braucht niemand etwas zu wiegen, sondern nur in den Fahrzeugschein , bzw. Anhängerschein zu sehen.
....

Ich wollte eigentlich auf Deine Beiträge nicht antworten, aber was DU schreibst, ist Unsinn. Lese Dir doch einfach mal die Beiträge richtig durch!

Er schreibt doch ganz eindeutig im 2. oder 3. Beitrag: "Die Leermasse hatte ich vergessen, unter Punkt G steht 1248-1423"

Wenn nun das Auto tatsächlich nur 1248kg hat, dann darf er den 1300kg-Hänger eben nicht anhängen. Aus diesem Grund soll er wiegen gehen und hat dann Sicherheit, dass sein Auto über den erforderlichen 1300kg wiegt. Das kann er sich schriftlich geben lassen oder sogar in den Schein eintragen lassen. Dann ist er bei einer Kontrolle auf der sicheren Seite.

Trike..., du verstehst es doch nicht.
Das wiegen hat keinen Zweck , sondern der als höhererr Wert eingetragene ist dann zugrunde zu legen.
Aber du weißt ja , was ich meine . wenn ich von den Perlen und werfen rede.
Ausserdem , vergiß nicht soviel Zeit kann ich nicht damit zu bringen jeden Beitrag und sei er noch so verkehrt zu lesen. Da überlasse ich ...!
Giovanini.

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


Trike..., du verstehst es doch nicht.
Das wiegen hat keinen Zweck , sondern der als höhererr Wert eingetragene ist dann zugrunde zu legen.
.....

Das stimmt einfach nicht!!!!

Ich habe das alles schon hinter mir. Als damals die 100er-Regelung rauskam, wurde mein Fahrzeug gewogen, und der Wiegebericht beim TÜV in das damals noch erforderliche Formular eingetragen, weil eben nicht das höhere Gewicht im Schein (bei einer von...bis...Angabe) zählt sondern nur das tatsächliche Gewicht.

Du kannst behaupten was Du willst, es wird desswegen nicht wahrer.

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


Ausserdem , vergiß nicht soviel Zeit kann ich nicht damit zu bringen jeden Beitrag und sei er noch so verkehrt zu lesen. Da überlasse ich ...!
Giovanini.

Und genau da liegt der Hund begraben...

Ich fasse es nochmal kurz zusammen damit auch du durchblickst:

Der Anhänger mit Pferd soll gewogen werden um herauszufinden ob das zulässige Gesamtgewicht eingehalten wird oder ob das Pferd zu schwer ist (bzw. der Anhänger schwerer als angegeben). Der PKW soll gewogen werden um herrauszufinden ob er über 1300 kg kommt und somit den Anhänger ziehen darf. Er muß ja schließlich leer schwerer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.

So, und jetzt ließt du vielleicht trotzdem nochmal alles durch und wunderst dich was du für einen Quark hinterlassen hast.
Das durchlesen hat übrigens auch den Vorteil das man nicht auf Seite 2 oder 3 Fragen beantwortet, die der TE auf Seite 1 gestellt hat und schon lange geklärt sind...

Gruß Chris

Deine Antwort
Ähnliche Themen