B96- bin verwirrt :)
Hallo,
es gibt sicher schon Themen zu dem Führerschein B96 (habe ich auch schon gesehen) aber ich werde da nicht schlau draus....
Also ich würde gerne wissen welchen Führerschein ich brauche:
Ich habe
-einen Golf 5
-einen Pferdeanhänger (laut Papier 540kg und eine "techn. zug. Gesamtmasse von 1300kg"😉
-und ein Pferd (ca. 600kg)
So, der Golf hat laut Papieren:
- eine "technisch zugelassene Gesamtmasse" von 1760kg
- eine "techn. zugelassene Anhängelast gebremst" von 1200kg (bis 8% Steigung aber 1500kg)
- "zul. Gesamtgewicht des Zuges" sind 2960kg
So, also der Führerschein B reicht ja defintiv nicht aus.
Würde denn der B96 reichen? Und wenn ja, wieviel kostet der und wo kann man den machen?
Ich habe schon bei einer Fahrschule angerufen. Aber die Dame hat sich sehr komisch ausgedrückt und sagte mir auf Nachfrage was ich denn nun brauche nur "Also mit dem BE sind Sie auf der sicheren Seite"
Könnt ihr mir das villeicht genauer sagen?
Beste Antwort im Thema
Also meine Frage wurde ja nun beantwortet. Und ich denke doch heute nicht was in ein paar Jahren ist. Ich mache doch nicht jetzt den BE nur weil ich irgendwann mal umziehe und dann einen Hänger brauche?
Wir bzw ich bin noch nie mit Hänger umgezogen.
Ab dem 19.1. 2013 muss laut der Angaben die ich habe, der B alle 15 Jahre erneuert werden,dabei ist aber keine Prüfung o.ä. erfoderlich. Da muss glaub ich nur ein neues Foto eingereicht werden und es fallen Gebühren für die Verlängerung an.
Ich sehe die Sache nicht beschränkt, ich sehe sie so wie sie ist. Für meinen Hänger brauche ich keinen BE. Ich habe nicht vor mir in den nächsten Jahren einen neuen Hänger oder ein neues Auto zu kaufen, geschweige denn das Geld dafür.
Wozu also JETZT den BE machen.
Ab nächstem Jahr wird es doch eh noch besser für Personen die Hänger ziehen wollen.
Das Gesetz ist zwar noch nicht erlassen, aber der der B96 gilt dann bis 4250kg und wird vermutlich günstiger sein als der BE und es fällt keine Prüfung an.
Bei dem BE wird sich ebenfalls nichts ändern, mal abgesehen von den immer steigenden Preisen.
60 Antworten
Vielleicht hilft dir das weiter:
http://news.erento.com/.../...fuehrerschein-b96-ab-2013-einfacher.html
Und warum reicht der B nicht aus?
Mit dem B darf man Gespanne bis 3,5 (3,49) to fahren. Vorraussetzung: Leergewicht des Zugfahrzeugs ist größer als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers und die 3,5 (oder 3,49... weiß nicht genau) to werden nicht überschritten!
danke für deine Antwort. Den Artikel hatte ich auch schon gefunden 😉
Aber darf man nicht zurzeit nur einen Anhänger bis 750kg ziehen?
Ich bin nur verunsichert, weil ich nirgendwo genaue Angebote zu dieser Schulung finde. Oder mal einen Unabhängigen z.B. eine Behörde etc.
Ich habe grade nochmal eine zweite Fahrschule angerufen, die Dame speiste mich ziemlich ab und sagte, dass das noch gar nicht feststeht mit dem B96???
Auf dieser Seite hier war ich auch schon http://www.caravaning-info.de/fahrzeuge/fuehrerscheintool.html
Dort kam raus dass ich ab 2013 nur noch den B brauche, aber das kann ja auch nicht sein oder?
Hier mal der Auszug, verstehe den irgendwie nicht
"Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)."
Hallo Lavanda!
Wenn ich ehrlich sein soll, versteh ich den Problem nicht ganz...
Du hast den Führerschein Klasse B, richtig?
Du hast nen 5er Golf mit einer Leermasse die größer is als das Zulässiges Gesamtgewicht deines Pferdeanhängers, richtig?
Du kommst mir voll beladenem Anhänger und voll beladenen Auto nicht über 3,5 to, richtig?
Solltest du alle diese Fragen mit ja beantworten können, häng den Anhänger an deinen Golf, stell das Pferd rein und fahr los! Da brauchts keinen Zusatzführerschein.
Solltest du das machen wollen um dich einfach auf den Anhängerbetrieb vorzubereiten, um dich sicherer zu fühlen, kannst auch einfach ein Fahrsicherheitstraining vom ADAC machen.
Das mit dem 750 kg anhängern ist schon richtig, die darf man immer ziehen. Also selbst wenn dein Zugfahreug schon 3,5 to wiegt darf man noch nen 750kg Anhänger ranhängen. So denke ich das zumindest, nagel mich darauf nicht fest. Aber mit den anderen Angaben bin ich sicher.
Meine Frau hat auch nur den B und durfte unseren Wohnwagen ziehen mit Gesamtmasse 1300kg.
Gruß Chris
Ups, ich hatte nicht alles aufgeschrieben *sorry :-/
Die Leermasse hatte ich vergessen, unter Punkt G steht 1248-1423
Jetzt bin ich allerdings genau so schlau wie vorher. 1248 wäre ja unter den 1300.
Mein Problem ist einfach, dass ich immer dachte, dass ich nur bis 750kg ziehen darf.
Und eben in der Fahrschule habe ich der Dame auch alle Daten genannt und die sagte BE...
LG, Romina
Ähnliche Themen
Die Dame in der Fahrschule braucht ja auch Leute die Führerscheine machen um zu überleben.
Allerdings dachte ich nicht das der Golf so leicht ist. Das macht das ganze ein wenig komplizierter, aber du darfst den immernoch ziehen.
Es zählt nämlich meines Wissens nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers sondern das tatsächliche Gewicht. Du darfst auch nen Anhänger mit 2.5to zgg ziehen, solange er nicht mit Ladnung mehr wiegt als das leergewicht deines Autos.
Du kommst mit Pferd und Anhänger auf 1140 kg. Sollte dein Golf jetzt wirklich nur 1248kg leermasse haben darfst immernoch 107kg Stroh, Wasser, wasweißich in den Anhänger laden und es is immernoch mit dem B zu fahren. Nimmt dein Pferd allerdings um 109 kg zu, brauchst nen BE.
warum rufst du nicht einfach beim örtlichen Strassenverkehrsamt an????
Das ist die Behörde (zumindest in Aachen-Land) die mich in derartigen Fragen perfekt und kompetent beraten hat...und verbindlich.
Seid wann stehen eigentlich "von-bis" Angaben im Fahrzeugschein?? Bei mir steht :1725kg. ->Da weiß man wie man dran ist...
Gruß Chris
Zitat:
Original geschrieben von stero111
warum rufst du nicht einfach beim örtlichen Strassenverkehrsamt an????
Das ist die Behörde (zumindest in Aachen-Land) die mich in derartigen Fragen perfekt und kompetent beraten hat...und verbindlich.
...oder in der Führerscheinstelle vom Landratsamt...
Zitat:
Original geschrieben von stier1980
Seid wann stehen eigentlich "von-bis" Angaben im Fahrzeugschein?? Bei mir steht :1725kg. ->Da weiß man wie man dran ist...Gruß Chris
Hallo,
von ..bis.. bezieht sich auf das Auto im Basisserienzustand und geht bis .... mit Extras.
Ein exakter Wert im Schein ist auch nicht immer korrekt. Die Verantwortung liegt beim Fahrzeuglenker, darum empfehle ich immer, wenn es irgendwo knapp an der Grenze ist, das Gewicht an einer Waage (z.B. TÜV) zu wiegen. Wohnmobile liegen meist deutlich über den Angaben im Schein.
Gruß Axel
Danke! Gott dei Dank gehts bei mir nicht knapp zu... 😁
mach BE und ruhe ists
BE kostet aber leider mind. 500€ und ich bin Studentin...
ICh bin schlauer!!!!
Fahrschulen konnte überhaupt nicht helfen. Wollten mir fast alle andrehen, den Schein am besten SOFORT zu machen weil es ja ab 2013 Änderungen gibt.
Verkehrsamt konnte mir nicht helfen wegen der "von bis" Angabe. Sagte aber dann, dass es vermutlich damit zusammenhängt ob eine AHK dran ist oder nicht.
Dann habe ich bei meiner VW Werkstatt angerufen, die wussten das auch nicht.
Dann habe ich direkt bei VW angerufen...
Und wussten auch erstmal nicht Bescheid, nach endlosem Warten auch nicht. Sie sagten dass das evtl. mit nem 2 oder 4 Türer zusammenhängt weil der Golf ein EU reimport ist.
So, ich dann bei der Zulassungsstelle angerufen. Der Mann konnte endlich helfen!!
Er sagte, dass es vermutlich mit einer AHK zusammenhängt, ich sollte folgendes machen:
AHK dran bauen, von nem Sachverständigen freiwillig abnehmen lassen und dann gibt der mir einen Wisch (oder ich sollte noch auf ne Waage) und dann soll ich mit dem Wisch zur Zulassungsstelle und dann nehmen die die 1248 da raus.
Er sagte auch, wenn ich von der Polizei angehalten werden sollte, dann müsste das schon ein Korinthenkacker sein wenn der auf den 1248 rumpocht
Wenn mich nicht alles täuscht, wäre dann defintiv alle tutti 🙂
Unabhängig vom Thema muss ich mal loswerden, was für ein Schwachsinn das Ganze ist....auch wenn es mich nicht trifft. Wo liegt der Vorteil von dem ganzen System? Doch nur bei den Fahrschulen, die mehr verdienen. Ich habe mir als 19-Jähriger ein 6t-Wohnmobil gekauft und dort ein 1,5t-Boot hingehängt. Nie ein Unfall oder sonstiges. Warum also jetzt für die Jüngeren eine weitere Ausbildung und Prüfung, welches nur einen Haufen Kosten verursacht. Einfach zum Kotz....
Meine Kinder dürfen mein jetziges Wohnmobil auch nicht fahren, weil es als 4-Tonner zugelassen ist. Wäre das identische Fahrzeug als 3,5-Tonner zugelassen, dann dürften sie es fahren. Wo liegt die Logik?
Gruß Axel
Hallo Lavanda,
von ...bis... die Erklärung habe ich weiter oben geschrieben.
Fahre mit Deinem Auto auf eine Waage, am Besten zum TÜV. Der soll Dir den Wägebericht ausdrucken und den führst Du mit. Dann kann Dir keiner was. So habe ich das damals, als die 100er-Regelung für Gespanne rauskam, auch gemacht.
Wenn Dein Leergewicht unter der geforderten Angabe wäre, dann würde Dich kein Polizist der Welt weiterfahren lassen, selbst wenn er von der eher lässigen Sorte wäre. Denn Du fährst dann ohne Führerschein, und das mit dem Wissen des Polizisten. Diese Verantwortung wird er sich nicht zuschreiben.
Darum Wägebericht erstellen lassen und gut ist. Ein Eintrag in die Papiere muss nicht sein, schaden tut's aber auch nicht. Zur Not beim Wiegen eine schwere Werkzeugkiste in den Kofferraum. Bei mir stand damals auch noch was drin 😉
Gruß Axel