B96- bin verwirrt :)
Hallo,
es gibt sicher schon Themen zu dem Führerschein B96 (habe ich auch schon gesehen) aber ich werde da nicht schlau draus....
Also ich würde gerne wissen welchen Führerschein ich brauche:
Ich habe
-einen Golf 5
-einen Pferdeanhänger (laut Papier 540kg und eine "techn. zug. Gesamtmasse von 1300kg"😉
-und ein Pferd (ca. 600kg)
So, der Golf hat laut Papieren:
- eine "technisch zugelassene Gesamtmasse" von 1760kg
- eine "techn. zugelassene Anhängelast gebremst" von 1200kg (bis 8% Steigung aber 1500kg)
- "zul. Gesamtgewicht des Zuges" sind 2960kg
So, also der Führerschein B reicht ja defintiv nicht aus.
Würde denn der B96 reichen? Und wenn ja, wieviel kostet der und wo kann man den machen?
Ich habe schon bei einer Fahrschule angerufen. Aber die Dame hat sich sehr komisch ausgedrückt und sagte mir auf Nachfrage was ich denn nun brauche nur "Also mit dem BE sind Sie auf der sicheren Seite"
Könnt ihr mir das villeicht genauer sagen?
Beste Antwort im Thema
Also meine Frage wurde ja nun beantwortet. Und ich denke doch heute nicht was in ein paar Jahren ist. Ich mache doch nicht jetzt den BE nur weil ich irgendwann mal umziehe und dann einen Hänger brauche?
Wir bzw ich bin noch nie mit Hänger umgezogen.
Ab dem 19.1. 2013 muss laut der Angaben die ich habe, der B alle 15 Jahre erneuert werden,dabei ist aber keine Prüfung o.ä. erfoderlich. Da muss glaub ich nur ein neues Foto eingereicht werden und es fallen Gebühren für die Verlängerung an.
Ich sehe die Sache nicht beschränkt, ich sehe sie so wie sie ist. Für meinen Hänger brauche ich keinen BE. Ich habe nicht vor mir in den nächsten Jahren einen neuen Hänger oder ein neues Auto zu kaufen, geschweige denn das Geld dafür.
Wozu also JETZT den BE machen.
Ab nächstem Jahr wird es doch eh noch besser für Personen die Hänger ziehen wollen.
Das Gesetz ist zwar noch nicht erlassen, aber der der B96 gilt dann bis 4250kg und wird vermutlich günstiger sein als der BE und es fällt keine Prüfung an.
Bei dem BE wird sich ebenfalls nichts ändern, mal abgesehen von den immer steigenden Preisen.
60 Antworten
Hallo Axel,
ja das werde ich auf jeden Fall tun 🙂 Sagte auch der Mann von der Zulassungsstelle, um ganz auf Nummer sicher zu gehen kann man es dann noch eintragen, was ich vermutlich auch machen werde, bin ein Angsthase 😁
Es wird jetzt erstmal die AHK dran gebaut und dann kommen wir hoffentlich über 1300kg. Falls er jetzt tatsächlich 1248kg haben sollte...
und wenn du auf die Waage fährst: Reserverad, Werkzeug, Wagenheber und alles raus aus dem Auto und den Tank nur max halb voll!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von stero111
und wenn du auf die Waage fährst: Reserverad, Werkzeug, Wagenheber und alles raus aus dem Auto und den Tank nur max halb voll!!!!!
Ist das Vorschrift?? Weil in diesem Fall ist jedes Kilo mehr doch besser...
Gruß Chris
Hallo, lavanda , nun mach mal langsam.
Du brauchst folgende Angaben .
Zul Gesm. ziehendes Fahrzeug
Leermasse ziehendes Fahrzeug
Anhängelast zugelassen
Zul.Gesamtmasse Anhänger.
Falls du selber noch einmal rechnen willst:
Du darfst jetzt fahren :
1.Variante :Kraftwagen bis 3500 Kg zul. Gesm. + einem Anhänger von 750 kg, also rechnerisch 4250 kg
2. Variante :Oder einen Kraftwagen bis 3500 Kg , dahinter einen Anhänger dessen Zul. Gesamzmasse nicht größer ist als die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges. In dieser Kombination allerdings darf der Zug das zul.Gesamtgewicht von 3500 kg nicht überschreiten.
Also so oder so.
Die B96 Angelegenheit kommt erst ab 19.01 13 , deshalb können Fahrschulen i.d.Regel noch nichts damit anfangen.
Wenn du diese Kombination jetzt schon fahren würdest machst du dich strafbar.
Die Schulung bei der Fahrschule wird jedenfalls nicht so teuer wie FE BE sein.
Wenn du direkte Fragen hast , schreib nochmal.
Giovanini.
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Oh, trikeflieger , was verkündest du da? Es ist doch nicht das tatsächliche Leergewicht gemeint , was du dir selber zurechtzimmerst, sondern das , was im Fahrzeugschein oder Dok 1 steht.
Gemeint ist das eingetragene Leergewicht im fahrbereiten Zustand.
Es handelt sich doch um amtliche Festlegungen .
Wenn als Beispiel dort steht, Zul. Gesm. zieh. Fahrzeug 2000 kg
Leermasse ziehendes Fahrzeug 1500 kg, beträgt die
zul. Gesamtgewicht des Zuges
3500 kg ,
darfst du es noch mit klasse B fahren,
wenn da steht 1501kg
darfst du es nicht mehr fahren , denn der kontrollierende
Polizeibeamte hat nicht immer eine Taschenwaage dabei.
Was du da rein und raus packst hat allenfalls mit der Beladung oder Überladung etwas zu tun, aber nicht mit der Führerscheineinteilung.
Giovanni.
Hey Giovanni,
also laut meinen Rechnungen dürfte ich fahren. Voraussetzung ist natürlich mein Auto wiegt über 1300kg. Da in den Papieren aber 1248-1423kg steht wissen wir das natürlich nicht genau und müssen deswegen zur Waage. Eine AHK fehlt auch nocht, die muss noch dran gebaut werden und macht den Wagen ja auch schwerer.
Hier nochmal alle Angaben laut Papier:
Auto:
- Leergewicht 1248-1423kg
- zul. Gesamtgewicht 1760kg
- zul. Gesamtgewicht des Zuges 2960
- Anhängelast 1200kg, bis 8% Steigung 1500kg
Hänger:
- laut Papier 540kg
- Pferd ca. 600kg
Zitat:
Original geschrieben von stier1980
Ist das Vorschrift??Zitat:
Original geschrieben von stero111
und wenn du auf die Waage fährst: Reserverad, Werkzeug, Wagenheber und alles raus aus dem Auto und den Tank nur max halb voll!!!!!
Nee, das ist falsch:
Zitat:
... als die Masse des Fahrzeugs mit Aufbau in fahrbereitem Zustand oder Masse des Fahrgestells, einschließlich Flüssigkeiten, Werkzeug, Ersatzrad (sofern vorhanden) und Fahrer ...
(
http://de.wikipedia.org/wiki/Leergewicht#Richtlinie_2007.2F46)
In diesem Falle also Tank randvoll, Werkzeug in eine besonders schwere Kiste packen usw.
Starthilfekabel, Sitzbezüge, die 45er Magnum im Handschuhfach, Wackeldackel, Reservekanister, Subwoofer, Endstufe ...
(bringt alles Gewicht)
Wenn man alles rauskitzeln will, macht man noch alle anderen Behälter auf max.: Kühlflüssigkeit, Scheibenwaschanlage (mein letzter Bus hatte 8 Liter), Motoröl usw.
Ob man diesen Zauber überhaupt nötig hat, kann man (unverbindlich) bei irgendwelchen Getreide-Handlungen herausbekommen. Wenn ich das Fahrzeuggewicht wissen will, stell ich mich bei Raiffeisen auf die Waage, werfe im Eingang einen Blick auf die Anzeige und lass 2 Euro für die Kaffeekasse da. Fertig.
Das werde ich auf jeden Fall auch nochmal machen, bevor ich zur offiziellen Wiegung fahre (ich brauche nämlich auch ein Mindestgewicht, ansonsten müsste ich für die 100 meinen Anhänger ablasten). Der TÜV-Prüfer war in dieser Hinsicht ganz entspannt: "Einfach alles drin lassen, was zur üblichen Ausrüstung gehört."
Zitat:
Original geschrieben von lavanda
Ups, ich hatte nicht alles aufgeschrieben *sorry :-/Die Leermasse hatte ich vergessen, unter Punkt G steht 1248-1423
Jetzt bin ich allerdings genau so schlau wie vorher. 1248 wäre ja unter den 1300.
Dann lass das Auto beim TÜV (alte Bündesländer) oder DEKRA (neue Bundesländer) wiegen ung das tatsächliche Leergewicht in die Papiere eintragen. Die 1248 kg sind für eine absolut nackte Version. Mit ein wenig Zusatzausstattung kommst Du vermutlich weit höher.
Zitat:
Original geschrieben von stier1980
Es zählt nämlich meines Wissens nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers sondern das tatsächliche Gewicht. Du darfst auch nen Anhänger mit 2.5to zgg ziehen, solange er nicht mit Ladnung mehr wiegt als das leergewicht deines Autos.
Gefährliche Falle: Fahrerlaubnisrechtlich gilt nur das zulässige Gesamtgewicht.
FeV § 6 :
Zitat:
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
(...)
Klasse B:Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers ist nur in Bezug auf die zulässige Anhängelast des Zugwagens von Bedeutung - also eine ganz andere Baustelle.
(Und nein, ich habe diese verwirrenden Gesetze nicht gemacht.)
@ ichtyos: Oha! Na dann nehm ich das mal zurück!
Zitat:
Original geschrieben von stier1980
Ist das Vorschrift?? Weil in diesem Fall ist jedes Kilo mehr doch besser...Zitat:
Original geschrieben von stero111
und wenn du auf die Waage fährst: Reserverad, Werkzeug, Wagenheber und alles raus aus dem Auto und den Tank nur max halb voll!!!!!Gruß Chris
Nö und ja. Das gehört alles zum Leergewicht. Sollten die Leute bei der Prüforganisation aber auch wissen.
Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher das sie das Gespann fahren darf. Sie wird schon nicht den Golf mit kleinstem Motor und minimalster Ausstattung haben. Und wenn alle Stricke reisen, kann sie den Anhänger immernoch um 60 kg ablasten lassen...
Gruß Chris
Sehe ich keinen Deut anders. Aber die Von - Bis Angaben zum Leergewicht dürften bei einer Kontrolle schon mal für eine längere Wartezeit sorgen. Und dabei würde ich die Rennleitung sogar verstehen.
Mit einem konkreten Leergewicht in den Papieren sollte das Thema erledigt sein.
kurze Frage
wieso gibt VW bei 8% Steigung 1500 kg an, kann doch niemals angehängt werden da die anderen Gewichte nicht passen. alle genanten Gewichte zu klein und das beste Leergewicht 1423 kg (PKW Faktor 1) ist auch noch 77 kg zu gering.
Davon abgesehen darf das geplante Gespann gezogen werden, da mit unter 1200 kg Gewicht keine relevante Angabe ausgereizt ist. Stützlast beachten und D Wert beim Kauf der AHK muss stimmen.
Gruß
Dortmunder 65
Die Gewichte spielen keine Rolle. Mit BE (oder mehr) geht das Gespann.
Welchen Führerschein der Fahrer hat, kann VW auch nicht wissen.
Bitte unterscheide die Fahrerlaubnisklassen von der technisch erlaubten Anhängerlast! 🙂