B8 Falsch geliefert (Innenraumfarbe, Holzverkleidung, Raucherpaket...) Was nun?
Hey Leute
Hab vor zwei Wochen meinen selbst konfigurierten B8 Highline Firmen/Leasingfahrzeug bekommen.
Ist mit Privatnutzung also 1% von c.a. 50.000€ monatlich von meinem Brutto
Hab komplette innenfarbe +Sitze Hell(St. Tropez), Aluoptik innen (leisten am Armaturenbrett) und Raucherpaket wegen 12V anschluss Vorne bestellt
Gekommen ist das ding mit Rabenschwarzer innenfarbe, Edelholz leisten überall und Raucherpaket fehlt natürlich....
Was kann ich machen ? Ist ja nix kleines wenn das Auto innen komplett anders aussieht.
Der zuständige in unserer Firma, der unsere Fuhrpark firma beauftragt, die wiederum die Bestellung dem Autohaus gibt sagte : "da ist wohl ein Fehler unterlaufen, passiert vielleicht einmal in drei Jahren... Da müssen Sie wohl die Kröte schlucken und die nächsten drei Jahre das Auto so fahren"
ich find das unakzeptabel... hab ich ihm auch gesagt, er aber wisse nicht was er mir da dazu noch sagen soll...
Kann ich mich direkt an das Autohaus wenden ?
Kann ich irgendeine Entschädigung erwarten/raushandeln ? (wenn der Fehler beim Autohaus liegt)
Total ärgerlich
Gruß
Beste Antwort im Thema
Moin!
In so einem Fall sollte man aber auch schnell handeln oder aber gleich die Übernahme verweigern. Wenn Du jetzt schon 2 Wochen damit herum fährst wirst Du das wohl auch die nächsten Jahre machen.
19 Antworten
Hallo Leute, ich hole den Beitrag hier mal wieder vor.
Habe im Freundeskreis folgendes erlebt.
Mein bester Freund hat über einen EU-Händler ein Fahrzeug mit Kurzzeitzulassung bestellt. Innenausstattung komplett SCHWARZ.
Jetzt nach über einem Jahr Wartezeit seit Bestellung, wird ihm vom Händler mitgeteilt, dass das Fahrzeug bei hm eingetroffen ist aber innen nicht der Bestellung entspricht. Statt wie bestellt schwarz , sind die Sitzmittelbahnen beige die Türinnenverkleidungen beige und die Mittelkonsole beige und die untere Hälfte des Armaturenbretts.
Habe Bilder davon gesehen, sieht potthäßlich aus.
Hat es irgendwelche Auswirkungen, da der Wagen ja bereits im Ausland zugelassen wurde? (Kurzzulasung)
Er will das so nicht. Wie kann man am besten vorgehen.
1. Wäre sich damit abfinden und z.B. einen angemessenen Nachlass z.B. 1000,-€ aushandeln.
2. Die Annahme verweigern. Muss man dem Händler die Gelegenheit geben den Fehler zu beseitigen. quasi, dass er ein neues Auto bestellt? Das wären dann wieder ein Jahr Lieferzeit.
Verdammt ärgerlich.
Bitte jetzt nicht noch mit Sprüchen wie "selber Schuld wenn man beim EU-Händler bestellt" noch Salz in die Wunde streuen. Sowas passiert auch bei deutschen Vertragshändlern.
Er kann die Annahme verweigern, Nachbesserung verlangen und zwischenzeitlich Schadensersatz verlangen. Im Zweifel also die Kosten für nen Mietwagen gleicher Klasse sofern er kein Fahrzeug hat.
Zitat:
@TGW712 schrieb am 17. September 2019 um 22:33:02 Uhr:
Er kann die Annahme verweigern, Nachbesserung verlangen und zwischenzeitlich Schadensersatz verlangen. Im Zweifel also die Kosten für nen Mietwagen gleicher Klasse sofern er kein Fahrzeug hat.
Schadenersatz kannst Du vergessen. Da musst Du erstmal einen Schaden nachweisen. Da reicht es nicht, einfach kein Auto zu haben. Da musst Du schon konkrete Kosten aufrufen. Einfach einen Mietwagen leihen und die Kosten in Rechnung stellen, wird auch nicht klappen. Du musst auch nachweisen, dass Du das Problem nicht anders lösen konntest und das Du immer einen Wagen brauchst. Das endet dann in einem Vergleich und Du bleibst auf Anwaltskosten und einem signifikaten Teil deiner Mitwagenkosten sitzen.
Wenn im Kaufvertrag die Inneneinrichtung beschrieben ist und das eine zugesicherte Eigenschaft ist, dann kannst Du Nachbesserung verlangen und wenn er das nicht leisten kann, kannst Du die Abnahme verweigern. Vielleicht lässt er sich auf einen Nachlass ein. Dann kannst Du darauf eingehen.
Zitat:
@Henson2 schrieb am 18. September 2019 um 08:55:22 Uhr:
Zitat:
@TGW712 schrieb am 17. September 2019 um 22:33:02 Uhr:
Er kann die Annahme verweigern, Nachbesserung verlangen und zwischenzeitlich Schadensersatz verlangen. Im Zweifel also die Kosten für nen Mietwagen gleicher Klasse sofern er kein Fahrzeug hat.Schadenersatz kannst Du vergessen. Da musst Du erstmal einen Schaden nachweisen. Da reicht es nicht, einfach kein Auto zu haben. Da musst Du schon konkrete Kosten aufrufen. Einfach einen Mietwagen leihen und die Kosten in Rechnung stellen, wird auch nicht klappen. Du musst auch nachweisen, dass Du das Problem nicht anders lösen konntest und das Du immer einen Wagen brauchst. Das endet dann in einem Vergleich und Du bleibst auf Anwaltskosten und einem signifikaten Teil deiner Mitwagenkosten sitzen.
Wenn im Kaufvertrag die Inneneinrichtung beschrieben ist und das eine zugesicherte Eigenschaft ist, dann kannst Du Nachbesserung verlangen und wenn er das nicht leisten kann, kannst Du die Abnahme verweigern. Vielleicht lässt er sich auf einen Nachlass ein. Dann kannst Du darauf eingehen.
Das Risiko würde ich eingehen. Zumindest bei Unfällen ist das durchdiskutiert. Hier würde ich es rechtlich sehr ähnlich sehen: ab Tag X hätte ich ein Auto einer festgelegten Klasse gehabt (das Lieferfahrzeug), das aufgrund eines Mangels nicht zur Verfügung steht. Mir ist zwar klar, dass das eine ein Mangelfolgeschaden und das andere einen deliktischen Schadensersatzanspruch betrifft, spätestens mit Rechtsschutzversicherung wäre ich aber dabei.
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Zitat:
@Uchtl schrieb am 17. September 2019 um 17:49:03 Uhr:
Jetzt nach über einem Jahr Wartezeit seit Bestellung....
Der ist aber tapfer !
Ansonsten: Annahme verweigern.
Das Fahrzeug ist nicht wie bestellt. Soll der Händler es doch zurück schicken zu seinem Zwischenhändler.