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B58 Motor Probleme

BMW 4er F36 (Gran Coupé)
Themenstarteram 15. Oktober 2020 um 13:30

Hallo Community,

ich fahre einen 4er BMW mit dem B58 Motor.

An sich habe ich noch nichts Schlechtes über den Motor Gehört, aber jetzt ist meine Nockenwelle gebrochen. Das Fahrzeug ist noch keine 50.000 km gelaufen.

Es wurden Alle Services immer bei BMW gemacht, leistungstechnisch wurde auch nichts verändert.

Habe jetzt die Nachricht bekommen das ich einen neuen Zylinderkopf brauche.

Läuft jetzt zum Glück auf Kulanz, aber dennoch meine Frage, hatte wer schon mal so ein Problem oder ein Ähnliches?

Mache mir bisschen Sorgen das der Motor irgendwie nen Drücker weg hat deswegen..

Und habe ich auf den neuen Zylinderkopf jetzt auch nochmal Garantie?

mfg xLik3-_-

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19 Antworten

Es wir keine neue Garantie auf irgendetwas geben. Du schreibst ja nicht, wie alt dein Auto ist.

Wenn es aber über Kulanz läuft, dann ist der Wagen aus der Garantie raus - und das bleibt auch so.

Möglicherweise kannst du dir eine Reparatur-Versicherung holen, die auch GW-Garantie genannt wird. Dies ist aber eigentlich keine Garantie, sondern eine Absicherung gegen Reparaturkosten eines Gebrauchten.

Themenstarteram 15. Oktober 2020 um 20:31

Zitat:

@JCzopik schrieb am 15. Oktober 2020 um 21:32:52 Uhr:

Es wir keine neue Garantie auf irgendetwas geben. Du schreibst ja nicht, wie alt dein Auto ist.

Wenn es aber über Kulanz läuft, dann ist der Wagen aus der Garantie raus - und das bleibt auch so.

Möglicherweise kannst du dir eine Reparatur-Versicherung holen, die auch GW-Garantie genannt wird. Dies ist aber eigentlich keine Garantie, sondern eine Absicherung gegen Reparaturkosten eines Gebrauchten.

ja sorry, ist ein 2016er, also 4 Jahre mittlerweile..

habe aber auch noch von BMW die Premium Selection Garantie 2 Jahre, weiß nicht ob die sowas auch übernehmen würden.

Die Premium Selection "Garantie" ist eben die von mir gemeinte Reparaturversicherung und sollte solche Schäden tatsächlich abdecken. In den "Garantie"-Bedingungen der PS wird auch genau aufgelistet, was zu welchem Umfang je nach Laufleistung übernommen wird. Nach meiner Erinnerung gab es da aber entweder immer eine Selbstbeteiligung oder erst ab dem zweiten Jahr - aber ich habe schon lange keinen Wagen mit der PS-Garantie gehabt. Schau doch einfach mal in die PS-Bedingungen rein.

Erst ab 100.000 km Laufleistung gibt es einen SB von 10% - und steigt bis zu 180.000 km dann allmählich an.

Die PS-Garantie ist da der ideale Versicherungspartner und die hätten das auch übernommen.

Steht aber, wie @JCzopik geschrieben hat, im PS-Garantieheftchen.

Themenstarteram 16. Oktober 2020 um 6:51

Okay danke schon mal für die Antworten.

Aber hab auch mal was gehört das wenn jetzt eben der Zylinderkopf getauscht wird - auch wenn es auf Kulanz geht - ich auf dieses Bauteil nochmal ne Garantie hab?

Und was wenn ich durch den Nockenwellenbruch in paar tausend Kilometern nen Folgenschaden am

Motor bekomme weil der Motor jetzt irgendwie nen Drücker Weg hat? Übernimmt sowas dann auch die PS falls es nicht auf Kulanz geht?

Gibt leider keinerlei Erfahrungen mit sowas was den B58 angeht. zumindest nirgends etwas vergleichbares gefunden..

Wann hast du denn das Fahrzeug gekauft? 2016 mit der 2+1 Garantie und dann eine 2-Jahres-PS-Garantie? Oder hast du das Fahrzeug erst kürzlich gekauft?

Man muss nämlich hier ganz genau aufpassen unter welcher Leistungspflicht etwas gelaufen ist.

Allgemein:

- Eine Reparatur im Rahmen einer Garantieleistung (z.B. im Rahmen PS-Garantie) lässt die Garantiezeit nicht erweitern.

- Eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ließe ggfs. den Gewährleistungszeitraum für das Teil neu aufleben (§ 212 BGB), dazu müsste der zur Beseitigung des Sachmangels Verpflichtete (dein Verkäufer) die Leistungspflicht anerkennen.

- Gibt er sich unschuldig und tritt in die Nacherfüllung ein mit dem Hinweis auf eine Kulanzleistung oder "ohne Anerkennung einer Rechtsschuld", wird die Gewährleistungsdauer nicht erweitert.

Also, in deiner Schilderung läuft dein gesetzlicher Anspruch auf Sachmängelbeseitigung nach der gesetzlichen Frist ab. Leistet die BMW AG oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen (Vertragswerkstatt) im Rahmen der 2+1 Gewährleistung (ist hier eine Garantie), dann wird eh nichts verlängert. Leistet die Vertragswerkstatt, die dir das Fahrzeug verkauft hat, dann wäre eine Verlängerung denkbar, aber dann haben die sich geschickt herausmanövriert.

Kurzum, toller Service seitens des :) aus Vorsichts-, Wirtschaftlichkeits- oder Unfähigkeitsgründen dir einen neuen Zylinderkopf zu spendieren, aber mehr wirst du nicht erwarten dürfen. Ist aber in deinem Fall die beste Lösung.

Schutzlos bist du ja zwei weitere Jahre durch die PS-Garantie nicht, also kannst du dich dennoch zurücklehnen und erst einmal abwarten.

Der Motor ist jedenfalls in der PS-Garantie eingeschlossen - also Entwarnung. Lass dir bloß eine Rechnung für die Reparatur geben - notfalls ohne Kosten, aber dass die Reparatur durch BMW oder einem BMW Vertragshändler ausgeführt und was gemacht wurde.

Du kannst natürlich auch deine Zylinder endoskopieren und eine Kompressionsprüfung machen lassen, damit du noch mehr Sicherheit bekommst. Eine Kompressionsprüfung würde ich sogar in Betracht ziehen - vielleicht können sie es ja noch während der Reparaturfertigstellung anfertigen, dann kostet es dir sicherlich auch keinen großen Beutel.

VG

Chris

Themenstarteram 16. Oktober 2020 um 10:06

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 16. Oktober 2020 um 09:58:05 Uhr:

Wann hast du denn das Fahrzeug gekauft? 2016 mit der 2+1 Garantie und dann eine 2-Jahres-PS-Garantie? Oder hast du das Fahrzeug erst kürzlich gekauft?

Man muss nämlich hier ganz genau aufpassen unter welcher Leistungspflicht etwas gelaufen ist.

Allgemein:

- Eine Reparatur im Rahmen einer Garantieleistung (z.B. im Rahmen PS-Garantie) lässt die Garantiezeit nicht erweitern.

- Eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ließe ggfs. den Gewährleistungszeitraum für das Teil neu aufleben (§ 212 BGB), dazu müsste der zur Beseitigung des Sachmangels Verpflichtete (dein Verkäufer) die Leistungspflicht anerkennen.

- Gibt er sich unschuldig und tritt in die Nacherfüllung ein mit dem Hinweis auf eine Kulanzleistung oder "ohne Anerkennung einer Rechtsschuld", wird die Gewährleistungsdauer nicht erweitert.

Also, in deiner Schilderung läuft dein gesetzlicher Anspruch auf Sachmängelbeseitigung nach der gesetzlichen Frist ab. Leistet die BMW AG oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen (Vertragswerkstatt) im Rahmen der 2+1 Gewährleistung (ist hier eine Garantie), dann wird eh nichts verlängert. Leistet die Vertragswerkstatt, die dir das Fahrzeug verkauft hat, dann wäre eine Verlängerung denkbar, aber dann haben die sich geschickt herausmanövriert.

Kurzum, toller Service seitens des :) aus Vorsichts-, Wirtschaftlichkeits- oder Unfähigkeitsgründen dir einen neuen Zylinderkopf zu spendieren, aber mehr wirst du nicht erwarten dürfen. Ist aber in deinem Fall die beste Lösung.

Schutzlos bist du ja zwei weitere Jahre durch die PS-Garantie nicht, also kannst du dich dennoch zurücklehnen und erst einmal abwarten.

Der Motor ist jedenfalls in der PS-Garantie eingeschlossen - also Entwarnung. Lass dir bloß eine Rechnung für die Reparatur geben - notfalls ohne Kosten, aber dass die Reparatur durch BMW oder einem BMW Vertragshändler ausgeführt und was gemacht wurde.

Du kannst natürlich auch deine Zylinder endoskopieren und eine Kompressionsprüfung machen lassen, damit du noch mehr Sicherheit bekommst. Eine Kompressionsprüfung würde ich sogar in Betracht ziehen - vielleicht können sie es ja noch während der Reparaturfertigstellung anfertigen, dann kostet es dir sicherlich auch keinen großen Beutel.

VG

Chris

Okay danke dir, das ist mal eine Antwort mit der ich was anfangen kann. :)

Gekauft hab ich das Fahrzeug vor nicht ganz einem Jahr bei nem BMW Vertragshändler, ein Vorbesitzer, der das Auto immer dort hingebracht hat zum Service etc. also vorbildlich gepflegtes Fahrzeug.

Die PS Garantie läuft also noch etwas länger als ein Jahr.

Repariert wird der Wagen in einer anderen BMW Vertragswerkstatt, da die Nockenwelle auf der Autobahn ein paar hundert Kilometer entfernt gebrochen ist. Also ist das als Auftrag erfasst bzw. wird alles angezeigt wenn der Schlüssel irgendwo ausgelesen wird.

Der Serviceberater vor Ort meinte zu mir er stellt einen Kulanzantrag und falls dieser abgelehnt wird, müsste man bei meiner PS Garantie Anfragen ob die das übernehmen. Da aber alle Services pünktlich und bei BMW gemacht wurden, läuft das alles jetzt auf Kulanz.

Also nochmal zusammengefasst, ich habe keine zusätzliche Garantie oder Ähnliches auf den neuen Zylinderkopf, abgesehen von meiner noch gültigen PS Garantie?

Nein auf einer Garantie/Kullanzreperatur hat man keine Garantie, da eine Mängelbeseitigung stattgefunden hat.

Gruss Guido

Auch bei einer Mängelbeseitigung kann die Gewährleistungszeit wiederaufleben, wenn diese im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung erfolgte (s.o.).

 

Hätte der ursprüngliche Verkäufer das Fahrzeug repariert, hätte auch eine erweiterte Gewährleistungspflicht für die NoWe bestanden.

Da ein anderer repariert und hier eine Kulanzleistung hinzutritt, entfällt diese. Auf die freiwillige Leistung kann kein Rechtsanspruch erhoben werden, der sich auf Sachmängel begründet - höchstens Schadensersatz.

Aber der TE hat ja noch die tolle PS-Garantie und ist daher dennoch abgesichert.

@xLik3-_- Nein, keine zusätzliche (redundante) Gewährleistungsverpflichtung, sondern ohnehin und weiterhin bis zum Ablauf des Garantiezeitraumes unter den dort zugesagten Bedingungen die PS-Garantie. Du kannst dich wirklich zurücklehnen - BMW hat zu deinen Gunsten im Rahmen der Kundenbindung für dich kurz und schmerzlos die beste Reparatur ohne Anerkennung einer Rechtspflicht freiwillig übernommen.

Hast du ein Foto von der Nockenwelle?

Hallo xLik3,

mein 440i (2016) hatte nach gut einem Jahr mit rund 15000 Kilometern ein gebrochenes Nockenwellenlager. Daraufhin wurde im Rahmen der Werksgarantie der Zylinderkopf gewechselt, und seitdem (~40000 km) läuft alles tadellos. Ich gehe mal davon aus, dass es in meinem Fall ein von Anfang an fehlerhafter Zylinderkopf war oder dieser nicht korrekt eingebaut worden ist, was sich dann nach besagten 15000 km gezeigt hat.

Falls jetzt nochmal so etwas passieren würde, wäre wohl meine Premium Selection gefragt. Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass nach deren Ablauf BMW über Kulanz einiges regeln kann, sofern alles Services regelmäßig dort gemacht worden sind - so wie bei dir auch.

Sorgen machen würde ich mir erstmal nicht, ist wohl ein eher ungewöhnliches Problem beim generell robusten B58, aber wenn das in der Werkstatt vernünftig repariert (und nach dem Grund für den Schaden gesucht wird, sodass es nicht wieder auftaucht), dann solltest du eigentlich keine weiteren Probleme haben. Dafür hast du dann ein neuen Zylinderkopf, was für meine Begriffe eine Wertsteigerung darstellt.

Halte uns auf dem Laufenden!

Naja, dann scheint´s ja so zu sein, dass zumindest zeitweise die Ventilsteuerung um die Nockenwelle Probleme gemacht hat/machen kann.

Wie hat sich denn der Fehler bemerkbar gemacht @pp6667 ? Insbesondere geräuschtechnisch.

VG

Chris

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 19. Oktober 2020 um 09:56:35 Uhr:

Naja, dann scheint´s ja so zu sein, dass zumindest zeitweise die Ventilsteuerung um die Nockenwelle Probleme gemacht hat/machen kann.

Wie hat sich denn der Fehler bemerkbar gemacht @pp6667 ? Insbesondere geräuschtechnisch.

VG

Chris

Hey Chris,

das kann ich dir leider nicht sagen, ich habe den Wagen 2019 als Leasingrückläufer gekauft - die Sache mir dem Nockenwellenlager und dem neuen Zylinderkopf ist vor "meiner Zeit" passiert, die Info habe ich aus der Servicehistorie. War für mich aber kein Problem, da der Wagen beim Kaufzeitpunkt bereits 25000 weitere km ohne Probleme gelaufen war und ich die Premium Selection habe. Bin selbst mittlerweile rund 15000 km gefahren und der Motor schnurrt wie ein Kätzchen. ;-)

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