ForumT245
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. B-Klasse
  6. T245
  7. B 200 Benziner Bj. 2007 als Zugfahrzeug einsetzen?

B 200 Benziner Bj. 2007 als Zugfahrzeug einsetzen?

Mercedes B-Klasse T245
Themenstarteram 30. März 2014 um 13:13

hallo, liebe praktiker,

kann mir bitte jemand seine erfahrungen vom mb b 200 benziner automatik baujahr 2007 als zugfahrzeug für wohnwagen geben?

für die mühe vielen dank im voraus

mfg leiter 29

Beste Antwort im Thema
am 2. Mai 2014 um 10:05

Genau, wenn der Wohnwagen eine Gesmtmasse von1600 hat und leer 1400 , dann darf der B200 ihn ziehen aber nur mit 100kg Zuladung also1500kg.

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten

Technisch möglich sollte es sein und 136PS sind i.d.R. angemessen. Aber wundere dich nicht über den Spritverbrauch. Der B200 ist da ohnehin nicht der sparsamste.

Denk daran, dass die Anhängelast gebremst auf 1,5 to beschränkt ist und die Stützlast auf 75kg.

Wir nutzen unsere B-Klasse nicht als Zugfahrzeug. Für Fahrten mit Anhänger nehme ich den E350T mit 272PS. Der hat eine max. Anhängelast von 2,1 to und Stützlast 84kg.

Themenstarteram 31. März 2014 um 8:09

Zitat:

Original geschrieben von burky350

Technisch möglich sollte es sein und 136PS sind i.d.R. angemessen. Aber wundere dich nicht über den Spritverbrauch. Der B200 ist da ohnehin nicht der sparsamste.

Denk daran, dass die Anhängelast gebremst auf 1,5 to beschränkt ist und die Stützlast auf 75kg.

Wir nutzen unsere B-Klasse nicht als Zugfahrzeug. Für Fahrten mit Anhänger nehme ich den E350T mit 272PS. Der hat eine max. Anhängelast von 2,1 to und Stützlast 84kg.

Themenstarteram 31. März 2014 um 8:16

Zitat:

Original geschrieben von leiter 29

Zitat:

Original geschrieben von burky350

Technisch möglich sollte es sein und 136PS sind i.d.R. angemessen. Aber wundere dich nicht über den Spritverbrauch. Der B200 ist da ohnehin nicht der sparsamste.

Denk daran, dass die Anhängelast gebremst auf 1,5 to beschränkt ist und die Stützlast auf 75kg.

Wir nutzen unsere B-Klasse nicht als Zugfahrzeug. Für Fahrten mit Anhänger nehme ich den E350T mit 272PS. Der hat eine max. Anhängelast von 2,1 to und Stützlast 84kg.

hallo,burky 350,

vielen dank für deinen hinweis, hat geholfen, vielleicht noch eine frage, der wohnwagen hat ein zulässiges gesamtgewicht von 1600kg, darf ihn mit dem b200 auch ziehen, wenn er,über waage,1500kg gesamtgewicht hat,der wohnwagen wird nur in norddeutschland, flachland gezogen.

mfg leiter 29

Im Prinzip sollte das gehen. Ich empfehle das aber z.B. beim TÜV oder Dekra nochmal genau nachzufragen. Da mein Anhänger nur ein Gesamtgewicht von 1,1 to hat brauchte ich mir darüber bisher keine Gedanken machen.

Und falls Dein Wohnwagen die 100km/h-Zulassung hat musst Du noch berücksichtigen, dass die Gesamtmasse des Wohnwagens max. 80% des Leergewichts der B-Klasse haben darf, also nur 1.112kg (oder max. 100% wenn eine "Schlingerkupplung" verwendet wird, dann 1.390kg). Sonst darfst Du halt nur 80 km/h fahren.

 

Themenstarteram 31. März 2014 um 17:26

Zitat:

Original geschrieben von burky350

Im Prinzip sollte das gehen. Ich empfehle das aber z.B. beim TÜV oder Dekra nochmal genau nachzufragen. Da mein Anhänger nur ein Gesamtgewicht von 1,1 to hat brauchte ich mir darüber bisher keine Gedanken machen.

Und falls Dein Wohnwagen die 100km/h-Zulassung hat musst Du noch berücksichtigen, dass die Gesamtmasse des Wohnwagens max. 80% des Leergewichts der B-Klasse haben darf, also nur 1.112kg (oder max. 100% wenn eine "Schlingerkupplung" verwendet wird, dann 1.390kg). Sonst darfst Du halt nur 80 km/h fahren.

Themenstarteram 31. März 2014 um 17:29

hallo, burky 350,

nochmals vielen dank für deine hinweise, rufe morgen beim tüv an, guter tipp

 

mfg leiter 29

am 1. Mai 2014 um 20:27

Wenn du ein B Führerschein hast darfst du nicht über 3,5 T kommen. Für die Zuglast ist nur das tatsächliche Gewicht entscheidend. Also darfst du den Hänger fahren nur nicht voll beladen. Die 3,5 T gelten nur für den neuen B Führerschein für den Alten (Lappen) sind es glaub ich 12T.

Beim B-Führerschein darf der Anhänger meines Wissens auch nur 750kg haben bzw. nur dann mehr, wenn die Kombination der Gesamtmassen nicht mehr als 3,5 to beträgt. Sonst braucht man den "BE"-Schein bis 3,5 to Anhänger bzw. 7 to Gesamtmasse oder eben den "alten" Lappen mit Klasse 3.

Die alte Klasse 3 beinhaltet die neue Klasse "CE" auch über 12 to, sofern die Kombination nicht mehr als 3 Achsen hat, wobei eine Tandemachse mit Abstand von weniger als 1 Meter zueinander als nur EINE Achse gerechnet wird.

Aber hier ging es ja eigentlich nicht um die Führerscheinklassen, sondern um die Zulässigkeit des Wohnwagens mit 1,6 to an einem B200 der theoretisch nur max. 1,5 to ziehen darf.

am 2. Mai 2014 um 10:05

Genau, wenn der Wohnwagen eine Gesmtmasse von1600 hat und leer 1400 , dann darf der B200 ihn ziehen aber nur mit 100kg Zuladung also1500kg.

Themenstarteram 2. Mai 2014 um 17:35

Zitat:

Original geschrieben von punkt22

Genau, wenn der Wohnwagen eine Gesmtmasse von1600 hat und leer 1400 , dann darf der B200 ihn ziehen aber nur mit 100kg Zuladung also1500kg.

vielen dank für die inf.

der wohnwagen hat über waage mit kleinteilen, vorzelt etc. 1300 kg aufgelastet 1600 kg. b 200 1500kg

also folgerichtig darf ich 200kg zuladen gleich 1500kg. jetzt 100km mit entsprechenden reifen auch ok?

mfg leiter 29

am 2. Mai 2014 um 18:33

Ja wenn du den alten Klasse 3 Lappen hast oder BE dann darfst du ihn ziehen denn das zulässige Gesamtgewicht wäre dann ja über 3,5t mit dem neuen Klasse B Schein nein.Aber dein Auto darf ihn ziehen solange er tatsächlich nicht über1,5 t wiegt, außerdem darfst du die Stützlast vom Gewicht des Hängers abziehen aber nur auf die Zuglast .puh das war jetzt viel:) MIT der 100kmh Zulassung wird es nichts, da das Zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens =< als das Leergewicht des Pkw mal den Faktor 1,0 bei anderen Anhängern der Faktor 1,2

Wichtig

ich weiß ja night welche Fuhrerscheinklasse du hast aber bedenke für den Führerschein gelten die Zulässigen Gesamtgewichte des Gespanns!!! Für die Zuglast das tatsächlich gewogenen Gewicht des Wohnwagens- Stützlast. Sprich mit einem aktuellen Klasse B Schein und deinem Gespann wärest du offiziell ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs da über 3,5T .

alle Angaben ohne Gewähr, die örtliche Tüv Stelle wird dich gerne beraten!

ah ich seh gerade das der B200als benziner nur 1880kg wiegt, dann ist ja noch unter 3,5.

also alles gut nur den Wohnwagen mit höchstens 200kg+ Stützlast ( ich denke 70kg ) beladen

Zitat:

Original geschrieben von punkt22

MIT der 100kmh Zulassung wird es nichts, da das Zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens =< als das Leergewicht des Pkw mal den Faktor 1,0 bei anderen Anhängern der Faktor 1,2

Ich denke, das ist so nicht ganz richtig!

Bei einem Wohnwagen gilt der Faktor 1,0 (bzw. 100%) nur dann wenn eine spezielle Schlingerkupplung verwendet wird. Der B200 hat 1.390kg Leergewicht, also darf der Wohnwagen max. eine Gesamtmasse von 1.390kg haben um mit ihm 100 km/h fahren zu dürfen.

Ohne diese Schlingerkupplung gilt beim Wohnwagen der Faktor 0,8 (also 80%) und somit darf er dann nur noch eine Gesamtmasse von 1.112kg haben.

Mein Fazit: Mit Schlingerkupplung und max. 90kg Zuladung dürfte der Wohnwagen von einem B200 mit Tempo 100 gezogen werden.

Zu den Reifen: Ich glaube da galt mindestens Geschwindigkeitsindex "T" und nicht älter als 6 Jahre ausgehend von der DOT-Nr.

Themenstarteram 4. Mai 2014 um 14:52

allo, burky,

vielen dank für die info, die stützlast,75 kg, spielt sie beim gewicht eine rolle? reifen führerschein alles ok,

mfg leiter 29

Original geschrieben von burky350

Zitat:

Original geschrieben von punkt22

MIT der 100kmh Zulassung wird es nichts, da das Zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens =< als das Leergewicht des Pkw mal den Faktor 1,0 bei anderen Anhängern der Faktor 1,2

Ich denke, das ist so nicht ganz richtig!

Bei einem Wohnwagen gilt der Faktor 1,0 (bzw. 100%) nur dann wenn eine spezielle Schlingerkupplung verwendet wird. Der B200 hat 1.390kg Leergewicht, also darf der Wohnwagen max. eine Gesamtmasse von 1.390kg haben um mit ihm 100 km/h fahren zu dürfen.

Ohne diese Schlingerkupplung gilt beim Wohnwagen der Faktor 0,8 (also 80%) und somit darf er dann nur noch eine Gesamtmasse von 1.112kg haben.

Mein Fazit: Mit Schlingerkupplung und max. 90kg Zuladung dürfte der Wohnwagen von einem B200 mit Tempo 100 gezogen werden.

Zu den Reifen: Ich glaube da galt mindestens Geschwindigkeitsindex "T" und nicht älter als 6 Jahre ausgehend von der DOT-Nr.

am 4. Mai 2014 um 15:03

Antischlinger hat Heut zutage wohl jeder Wohnwagen wenn nicht dan gilt der Faktor 0,8.

Die tatsächlich gewogene Gewicht ist irrelevant es gilt das zulässige gesamt Gewicht für das 100kmh Thema.

das tatsächliche gewogene Gewicht ist nur für die Zuglast von Bedeutung. Aber jeder kann ja selber seine Erfahrung machen, wird halt etwas teuer;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. B-Klasse
  6. T245
  7. B 200 Benziner Bj. 2007 als Zugfahrzeug einsetzen?