AXON LEASING Leasing.de Autoübernahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich suche Personen welche mit der AXON LEASING vormals Leasing.de Erfahrungen hatten. Insbesondere interessieren mich Ihre Erfahrungen zur Autoübernahme während des Vertrages. Bitte um positive und negative Erfahrungen und eventuell bekannt Gerichtsurteile zu Streitigkeiten. In der Vergangenheit gab es hier schon einige Beiträge zu dem Thema, leider hat diese der Anwalt von AXON LEASING löschen lassen. Daher vermeiden Sie es bitte strafrechtliche Begriffe zu verwenden und schreiben sachlich hier ins Forum oder direkt in meine Motor-TALK Nachrichtenbox. Ich habe von diversen Streitfällen gehört, habe aber noch keine Aktenzeichen.

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

@Zimpalazumpala: Ja, du hast vollkommen Recht! ganz klar. Entsprechende Punkte müssen wohl im Thread aufgeräumt werden...

Das Problem ist, hier sind Emotionen im Spiel... Es sind hier sehr viel Leute, die durch den Betrugsmasche von Axon nun 50.000 - 100.000 Euro verlieren (und sind nur die, bei denen es JETZT gerade aktuell ist / wird)... Das ist nun einmal Fakt.

Ich selbst habe mir damals das Auto auch über Axon gekauft, und ja, es ging IMMER nur um einen Kauf. Nun will Axon das Auto zurück, wovon vorher NIE auch nur ein Wort darüber gesagt wurde, das dies überhaupt eine Option ist! Axon sagte immer sie wären ja kein Gebrauchtwagenhändler und ich will das Auto ja schließlich auch kaufen, ich bin ja auch von Anfang an mit dem Wunsch, ein Auto über Axon zu kaufen erst auf das Unternehmen zugekommen.

Ich habe mir das Auto die letzten 5 Jahre "vom Mund abgespart" wie man so schön sagt, es war mein Traumauto und ich hatte die Möglichkeit dies zu kaufen, was ich dann auch über Axon getan habe. Ich habe es nun komplett abgezahlt incl einiger Tausender für Axon (was für eine Finanzierung aber völlig ok ist) und soll MEIN Auto nun abgeben.. Das da die Emotionen etwas kochen (zumal hier jetzt schon um die 100 aktuell über die gleiche Masche Geschädigte zusammen kamen... wo die Dunkelziffer liegt, die den Thread hier gar nicht kennen, will ich gar nicht wissen) ist natürlich auch logisch. Natürlich darf man trotzdem nicht ausfallend werden, ganz klar.

@Peter530d: Natürlich ist es wirklich toll, das es bei dir keine Probleme gab! Ich gönne dir das und wünschte es wäre auch bei mir so. Doch bitte ignoriere nicht, das es eben (sehr viele) Kunden gibt, die nun vor massiven Problemen stehen.

Und das Cuatro nun 100 Beiträge gegen Axon geschrieben hat und wirklich AKTIV etwas dagegen tut und den Betrug nicht einfach schluckt, darüber sind alle Geschädigten ihm wirklich sehr dankbar, weil dadurch nun alle Geschädigten strukturiert sich austauschen können und so auch immer mehr Geschädigte zu Tage kommen und das Ausmaß um welches es bei der Axon Betrugsmasche geht nun überhaupt erst langsam bewusst klar wird... Zusammen ist man einfach stärker als eine Einzelperson.

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Zitat:

@sobisch schrieb am 13. August 2018 um 14:09:41 Uhr:



Zitat:

@DOOM12 schrieb am 13. August 2018 um 13:12:49 Uhr:


Hi Cuatro
Ich werde durch einen ADAC Anwalt vertreten. Leider ist alles noch in der Schwebe. Gebe aber Bescheid sobald ich näheres weis.

ADAC Anwalt? Ich bin Mitglied im ADAC, habe ich da dann Zugriff auf einen ADAC Anwalt? Oder wie kommst du zu einem Anwalt vom ADAC?

Ich habe eine ADAC Rechtsschutz deswegen. Wenn du keinen Rechtsschutz hast kannst du als plus Mitglied aber eine kostenlose Beratung bekommen

ICH BIN AUCH DABEI SPC! Halte mich auf dem laufenden. Hab Dir ne Mail gesendet.

VG

Zitat:

@SPCconsult schrieb am 13. August 2018 um 16:50:41 Uhr:


Hallo an alle,

ich habe heute aus München von meinem befreundetet Anwalt eine Zusage bekommen das wir jetzt ans Werk gehen.

Auch eibestätigte mir das bedingt durch die Ergänzungsverträge 1 oder auch 1+2 der Vertrag zum Mietkaufvertrag wird.

Wer also jetzt sich anschließen möchte der sollte mir seine Adresse via email mitteilen. Ich bin unter
ws@projekt-consult.com zu erreichen. Wir müssen uns dann entsprechend abstimmen. Ich habe heute Kontakt zu AXON Mitarbeitern bekommen. Auch hier ist einiges im Argen. Es wurde hilft signalisiert.

Bitte bis zum 16.08. melden, wer Interesse hat .

Sp consult: werde dir morgen persönlich antworten... wir sind dabei..

ich bin natürlich auch dabei bei allem was helfen könnte...

Jungs... wie gehe ich nun weiter vor? Ich bin nun quasi am 60sten Monat, wo die Kaufsummer vereinbart wurde. Wenn ich mich an den Vertrag halten soll müsste ich nun die Kaufsumme überweisen oder nicht? Und jeglichen weiteren Rateneinzug stoppen? Wenn ich die Kaufsumme nun nicht überweise halte ich mich ja selbst nicht an den ursprünglichen Vertrag... hmhm...

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Ich weiß jetzt nicht mehr, ob Du zeitlich korrekt gekündigt hattest? Wenn, dann müsste Axon oder Volk reagiert haben sollen.
Ich würde mal nix zahlen, bzw das mit dem Anwalt abklären.

Nein, es war nie etwas abgemacht das ich irgendetwas kündigen muss... Es war immer abgemacht das ich ein Auto kaufe und es über Axon finanziere und nach 60 Monaten eine verbindliche Kaufsumme überweise und das Auto dann mir gehört. Eine andere Option wurde niemals besprochen und wäre auch niemals für mich in Frage gekommen. Daher hatte ich ihnen letztens geschrieben das ich nun bald den vereinbarten Kaufpreis überweise und um die Zusendung des Fahrzeugbriefes bitte.

@Anwalt: Soll ich da selbst einen nehmen oder macht es Sinn sich wo anzuschließen wo ein Anwalt eh schon das Thema bearbeitet? Ich habe halt auch Angst nachher das voll bezahlte Auto abgeben zu müssen UND noch etliche tausend Euro Anwalt zusätzlich zahlen zu müssen 🙁

Ich denke, dass es sinnvoll ist sich bei SPC anzuschließen. Da ist ja die Frage wie?!
Die Strafanzeige ist wichtig und wenn der ADAC sich engagiert auch bei der Sammelklage mitmachen...

SO - heute wurde die Übernahme des 2. Fahrzeuges abgelehnt.... obwohl alles noch in den Fristen und zum 54 . Monat VE 2 eine Kaufoption mit festem Kaufpreis angeboten wurde.. aber das kennt ihr ja alles....Aber auch hier steht schon kackfrech... sie müssen bis zum Ende zahlen... Mit welcher Dreistigkeit die diese Schreiben verfassen - ist unfassbar .... Wir haben ein korrekt abgeschlossenen Leasingvertrag aus 2015, da wurde das Kaufersuchen aktzeptiert und KFZ Brief gegen Zalhung ausgehändigt....Vielleicht können wir das als Beweismaterial gebrauchen..?? SO und jetzt schreibe ich eine MAil an SPPconsult.....

Zitat:

@Delta-Lima schrieb am 9. August 2018 um 23:15:04 Uhr:



Zitat:

@ht007 schrieb am 9. August 2018 um 11:01:00 Uhr:


Ich überlege gerade, ob man aufgrund des Schreibens vom 24.07.18 - Herr Volk - entweder die Zahlungen ertsmal einstellen kann (Extrakonto) und sich auf die erwähnte ungeklärte Rechtsfrage bezieht... man zahlt ja ungerne für schwebende Verfahren... oder ob man aus diesem Schreiben einen VErtragsbruch oder ähnliches konstruieren kann....

Hallo ht007,

vielen Dank für diesen sehr aufschlussreichen Tip!!!

ich bin beileibe kein Jurist, aber als Geschäftsmann und ehemaliger Schöffe an der großen Strafkammer eines Landgerichtes in BW hab ich schon einige Erfahrung mit Anwälten, mit Zivilprozessen, mit Strafprozessen, etc.

ht007, Sie haben mich da auf den richtigen Trichter gebracht, den Aspekt hatte ich noch gar nicht gesehen!

Nur mal kurz für uns Dummies zusammengefasst:
  • Wir haben einen Leasingvertrag mit der Axon vor x Jahren abgeschlossen
  • wir haben einer Vertragsergänzung 1 (VE1) zugestimmt. Ok, diese VE1 versichert uns lediglich dass die Axon stets bereit ist über eine vorzeitige Vertragsauflösung zu verhandeln
  • im Fall der Einigung dürfen wir das KfZ zu in VE1 festgelegten Zeitpunkten und Kaufpreisen übernehmen
  • Manche von uns haben auch eine Vertragsergänzung 2 (VE2) die uns zusagt dass wir auf jeden Fall das Kfz zum Ende des Leasingzeitraumes zum Preis von xx übernehmen können
  • Ende Juli bekamen viele von uns ein Schreiben des Geschäftsführers der Axon Herrn Volk. In dem Schreiben widerruft die Axon die in VE2 gegebenen Zusagen.

Ich muss dass jetzt mal mit unseren Anwälten besprechen ob wir da auf Rückabwicklung klagen können oder ob wir eine Feststellungsklage einreichen sollen. Da hat uns meiner Meinung nach der Herr Volk eine Steilvorlage gegeben!

Vielen Dank für den Denkanstoß ht007!

HAst du schon was erreichen können????

Zitat:

@ht007 schrieb am 14. August 2018 um 11:17:40 Uhr:


SO - heute wurde die Übernahme des 2. Fahrzeuges abgelehnt.... obwohl alles noch in den Fristen und zum 54 . Monat VE 2 eine Kaufoption mit festem Kaufpreis angeboten wurde.. aber das kennt ihr ja alles....Aber auch hier steht schon kackfrech... sie müssen bis zum Ende zahlen... Mit welcher Dreistigkeit die diese Schreiben verfassen - ist unfassbar .... Wir haben ein korrekt abgeschlossenen Leasingvertrag aus 2015, da wurde das Kaufersuchen aktzeptiert und KFZ Brief gegen Zalhung ausgehändigt....Vielleicht können wir das als Beweismaterial gebrauchen..?? SO und jetzt schreibe ich eine MAil an SPPconsult.....

Moment... die haben selbst DANN abgelehnt... wenn du fristgerecht 3 Monate vor Ablauf des festgelegten Übernahme-Monats geschickt hast das du es übernehmen willst ???

Aber... da haben sie doch gar keine rechtliche Möglichkeit zu, wenn du die in VE1 festgelegte Frist erfüllst ??? Diese Frist erfüllen die meisten halt nicht weil sie nicht wissen das VE1 noch irgendeine Relevanz hat wenn man die aktualisierte VE2 bekommt. Aber wenn du Fristgerecht das Schreiben schickst das du es kaufen willst, dann KÖNNEN die doch rechtlich gar nichts dagegen machen? oder doch? wird ja immer besser...

Ansonsten könnte es vielleicht wirklich helfen das ihr damals eine erfolgreiche Übernahme hattet? Wenn nun alles identisch gelaufen ist und es nun nicht zur Übernahme kommt ist es ja eigentlich sonderbar. Vor allem habt ihr quasi klar dokumentiert das ihr damals das Auto kaufen wolltet (und es auch getan habt) und mit dem Folgevertrag NATÜRLICH genau das gleiche machen wolltet, was ja dann auch völlig logisch ist.

SPConsult ich auch angeschrieben, bin gespannt wie es da weiter geht

Strafanzeige werde ich mir dann nun auch anschauen... da musste ja noch einiges dann ausgefüllt werden. Vielleicht sollte man auch direkt dort mit angeben das man jegliches Bemühen seitens Axons das Fahrzeug einzuziehen rechtswiedrig ist? Nicht das hier irgendwann nen Abschleppwagen auf den Hof kommt und das Auto mitnehmen will...

Zitat:

@sobisch schrieb am 14. August 2018 um 13:28:59 Uhr:



Zitat:

@ht007 schrieb am 14. August 2018 um 11:17:40 Uhr:


SO - heute wurde die Übernahme des 2. Fahrzeuges abgelehnt.... obwohl alles noch in den Fristen und zum 54 . Monat VE 2 eine Kaufoption mit festem Kaufpreis angeboten wurde.. aber das kennt ihr ja alles....Aber auch hier steht schon kackfrech... sie müssen bis zum Ende zahlen... Mit welcher Dreistigkeit die diese Schreiben verfassen - ist unfassbar .... Wir haben ein korrekt abgeschlossenen Leasingvertrag aus 2015, da wurde das Kaufersuchen aktzeptiert und KFZ Brief gegen Zalhung ausgehändigt....Vielleicht können wir das als Beweismaterial gebrauchen..?? SO und jetzt schreibe ich eine MAil an SPPconsult.....

Moment... die haben selbst DANN abgelehnt... wenn du fristgerecht 3 Monate vor Ablauf des festgelegten Übernahme-Monats geschickt hast das du es übernehmen willst ???

Aber... da haben sie doch gar keine rechtliche Möglichkeit zu, wenn du die in VE1 festgelegte Frist erfüllst ??? Diese Frist erfüllen die meisten halt nicht weil sie nicht wissen das VE1 noch irgendeine Relevanz hat wenn man die aktualisierte VE2 bekommt. Aber wenn du Fristgerecht das Schreiben schickst das du es kaufen willst, dann KÖNNEN die doch rechtlich gar nichts dagegen machen? oder doch? wird ja immer besser...

Ansonsten könnte es vielleicht wirklich helfen das ihr damals eine erfolgreiche Übernahme hattet? Wenn nun alles identisch gelaufen ist und es nun nicht zur Übernahme kommt ist es ja eigentlich sonderbar. Vor allem habt ihr quasi klar dokumentiert das ihr damals das Auto kaufen wolltet (und es auch getan habt) und mit dem Folgevertrag NATÜRLICH genau das gleiche machen wolltet, was ja dann auch völlig logisch ist.

SPConsult ich auch angeschrieben, bin gespannt wie es da weiter geht

Strafanzeige werde ich mir dann nun auch anschauen... da musste ja noch einiges dann ausgefüllt werden. Vielleicht sollte man auch direkt dort mit angeben das man jegliches Bemühen seitens Axons das Fahrzeug einzuziehen rechtswiedrig ist? Nicht das hier irgendwann nen Abschleppwagen auf den Hof kommt und das Auto mitnehmen will...

Jaaa.... auch bei dem aktuellen - in den Fristen "gekündigten" Verträgen wurde uns ein KAuf verweigert. Habe die Unterlagen jetzt zur Prüfung beim Anwalt... und Akte Hilfebutton habe ich auch angeschrieben.. Ich denke bei uns ist die arglistige Täuschung / Vertragsbruch offensichtlich

Was auch wirklich interessant ist - bei dem Fahrzeug wo die Frist nicht eingehalten wurde, das bezieht man sich auf die Vertragsergänzung !!! Bei den frsitgerechten wird die VE nicht mit einem Wort erwähnt....
Der Text bei Fristeinhaltung "Wir haben uns Ihre VErtragunterlagen angeschaut und sind zu dem Ergebenis gekommenm dass wir einer vorzeitige Auflösung Ihres Vertrages nicht zustimmen können und der Vertrag bis zum Ende durchlaufen muss..."
DER Vertrag endet Januar 2021!!!!!!!!!

... und du zahlst nun bei 2021 weiter um DANN das Auto abzugeben? 😉

Weil es wird ja dann so laufen... 2021 wird Axon dir ja dann DEIN Auto (welches ja bis dahin vollständig von dir bezahlt wurde zuzüglich einiger tausend Euro Gewinn) zum KAUF anbieten zu den marktüblichen Konditionen! Du kaufst das Auto ja dann komplett (so denkt man), bezahlst es komplett und am Ende darfst du es noch einmal zum normalen Marktkauf kaufen ...

Ist halt nun die Frage ob du den Vereinbarten Kaufpreis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht einfach wie vertraglich geregelt überweist und jegliche weitere Abbuchungen von Axon dann zurückgehen lässt

Als irgendwie muss man mal dem ganzen auf den Zahn fühlen. ich fasse mal noch kurz einige Ereignisse zusammen:

1. Ein USER behauptet, der BAFIN sei die AXON Leasing GmbH nicht bekannt bzw die BAFIN hätte keinen Sonderbeauftragten bestellt. Als Sonderbeauftragter soll ja ein gewisser Herr Volk tätig sein? Was denn nun? Weis hier jemand näheres?

2. Auch die leaseConnect GmbH wird von unserem Freund E.M. B. gesteuert. Auch die leaseConnect GmbH ist der BAFIN nicht bekannt. Auf der HP der leaseConnect GmbH ist im Impressum folgendes zu entnehmen:

Sonstige Hinweise:
Die leaseConnect GmbH erbringt selbst keine Finanzdienstleistungen, in diesem Fall den Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen. Die leaseConnect GmbH ist ausschließlich als Vermittler tätig.

War solch ein Zusatz auch auf der HP der Axon GmbH? Ein User hat ja angeblich einen Leasingvertrag mit der leaseConnect GmbH abgeschlossen. Wer war dabei der Vertragspartner?

Gem. Handelsregisterbekanntmachung vom 03.05.2018 (Veränderung) wurde der Name und der Gegenstadt des Unternehmens geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: An- und Verkauf von beweglichen Wirtschaftsgütern. Wenn ich heute die HP von dem Laden anschaue, dann geht hier eindeutig hervor, dass die Leasing angeboten wird. Alles was E.M.B betrifft ist doch sehr fragwürdig. Mich würde nicht wundern, wenn das hier noch lange nicht die Spitze des Eisberges ist. ALSO ALLE ANZEIGE ERSTATTEN, BITTE !!!!!

Übrigens: Die Mitarbeiter, welche zum Prozess als Zeugen geladen werden, lügen das Blaue von Himmel. Ein Herr Ku... oder eine Frau Fe .... wissen nichts mehr von der Vereinbarung oder können sich daran nach so langer Zeit (4 Jahre) nicht mehr erinnern. Ich habe mit dem Volk meinen Seelenfrieden noch nicht gefunden, aber ich weiß, dass ich irgend wann eine besondere Zigarre rauchen werde ...

Also ich muss sagen wir haben nun innerhalb von einer Woche alles abgewickelt. Einen Antrag auf vorzeitige Ablösung gestellt anhand der Gesamtsituation und darauf haben wir die Rechung erhalten . Bezahlt und 2 Tage später waren die Papiere da . Absolut keine Probleme gehabt trotz dem Schreiben von Herrn Volk alles durchgelaufen .

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