Autoversicherung mit echtem Rabattretter
Hallo !
Habe hier schon viel im Forum dazu gelesen und hab im Prinzip das gleiche Problem, das bei meinem Versicherungswechsel der "tatsächliche Schadensverlauf" gemeldet wurde und der Rabattretter beim Versicherungswechsel nichts bringt. Gut das habe ich jetzt geschickt umgangen, aber nach Angaben meines letzten Versicherers gibt es angeblich Versicherungen die einen "richtigen Rabattretter" haben, sprich es wird nicht der tatsächliche Schadensverlauf gemeldet.
Kann da irgendeiner welche nennen ?
22 Antworten
DirectLine im "Nix-Passiert-Tarif". Sinnvoll auch deshalb, weil die Directline in dem Ruf steht, im Schadenfall schnell zu kündigen - also eine knallharte Risikoselektion betreibt.
Die Vereinbarung gilt immer nur intern beim jeweiligen Versicherer.
Sobald die Versicherung gewechselt wird, wird immer der tatsächliche Verlauf bestätigt.
Der Rabattretter ist zwar ein Bonus für den Kunden, dient aber aus Sicht der Versicherers einzig und allein der Kundenbindung.
Das ist sicherlich die Regel, und dass es von dieser keine Ausnahmen gibt - davon ging ich bis vor kurzem auch aus. In den Allgemeinen Bedingungen der DL heißt es jedoch: "...Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach 1.5.1 (Nix-passiert Tarif, d.V.) fallen, werden bei unserer Auskunft (an den Nachversicherer, d.V.) nicht berücksichtigt". Hat mir ein DL-Mitarbeiter auch noch mal ausdrücklich bestätigt.
Klar, der "Nix passiert Tarif" wird
NICHTberücksichtigt, das ist richtig.
In den AKB unter I.8.2 der DirectLine steht:
Zitat:
I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei
einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und
dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben.
Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Berücksichtigt wird auch die Sondereinstufung
nach I.2.2.
Alle anderen Sondereinstufungen und Sondertarife nach I.2.3 sowie Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach
I.5.1 fallen, werden bei unserer Auskunft nicht berücksichtigt.
Den letzten Satz habe ich Fett markiert, da I.5.1 den "Nix passiert Tarif" betrifft, und der Satz bedeutet nichts anderes als so wie es üblich ist, dass der
tatsächlicheVerlauf gemeldet wird.
Da hast du den DirectLine Mitarbeiter entweder falsch verstanden, oder er hat dir Mist erzählt 😉
Ähnliche Themen
Und genau da ist das Problem:
Zitat:
I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei
einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben.Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Berücksichtigt wird auch die Sondereinstufung
nach I.2.2.Alle anderen Sondereinstufungen und Sondertarife nach I.2.3 sowie Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach
I.5.1 fallen, werden bei unserer Auskunft nicht berücksichtigt
Heißt also, es wir die Sondereinstufung nach I.2.2 - Sondereinstufung in SF 1/2 - weitergegeben.
Alle anderen Sondereinstufungen, wie auch deren Nix passiert Tarif, werden nicht bestätigt.
Also ein Mißverständnis mit dem DL-Mitarbeiter ist auszuschließen, oder der war selbst falsch informiert.
Aber wenn man den Text genau liest, hat der DL-Mitarbeiter m.E. Recht. Also der Passus lautet:
Alle anderen Sondereinstufungen und Sondertarife nach I.2.3 sowie Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach
I.5.1 fallen, werden bei unserer Auskunft nicht berücksichtigt
Ich formuliere den zweiten Teil mal einen Tick anders: Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach 1.5.1 fallen, werden dem Nachversicherer nicht gemeldet.
Soll der Nachversicherer vom Schaden erfahren, müsste man das entscheidende Wort "nicht" weglassen.
Es heißt, Sondereinstufungen werden nicht gemeldet. Die liest den Text genau falsch rum😁
Angenommen:
2009 SF20 und 1 Schaden
Regulär
2010 SF 12
Sondereinstufung dank Rabattretter
2010 SF 20
Und die Sondereinstufung wird nicht bestätigt.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Hawky
Ich formuliere den zweiten Teil mal einen Tick anders: Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach 1.5.1 fallen, werden dem Nachversicherer nicht gemeldet.
Soll der Nachversicherer vom Schaden erfahren, müsste man das entscheidende Wort "nicht" weglassen.
Lesen und das geschriebene verstehen sind sehr oft zweierlei 🙄
Da steht nicht: "werden dem Nachversicherer nicht gemeldet"
Sondern: "werden bei unserer Auskunft nicht berücksichtigt"
wenn das Wort NICHT fehlen würde, dann würde dies berücksichtigt, so aber nicht.
Dies ist korrekt beschrieben und sagt aus das dies nur Intern bei dieser Versicherung gilt, egal wie Du persönlich diesen Satz interpretierst.
*Edit*
Da war wer schneller 😁
Achtung, der Satz hat zwei Teile:
"Alle anderen Sondereinstufungen und Sondertarife nach I.2.3" -> dies sind der "Zweitfahrzeug-Tarif", der "Paarspar-Tarif" und der "Danke-Chef-Tarif" (abschließende Aufzählung) -> Der "nix-passiert-Tarif" gehört nicht dazu
"...sowie Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach
I.5.1 fallen, werden bei unserer Auskunft nicht berücksichtigt"
Ich habe gerade noch etwas gegoogelt:
„Nix-Passiert“ jetzt auch für Vollkasko
Auch bei dem schon seit längerem als Zusatzleistung für die Kfz-Haftpflicht angebotenen Schadenfreiheitsklassen-Rabattschutz „Nix-Passiert“ gibt es eine Neuerung: Auf Wunsch vieler Kunden bietet Direct Line diesen Tarif nun auch für die Vollkasko an. Dadurch wird die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse auch nach einem Vollkaskoschaden vermieden. Trotz des Schadens wird der Vertrag im Folgejahr so eingestuft, als ob „nix passiert“ wäre. Die kundenfreundliche Besonderheit gegenüber anderen Anbietern: Direct Line schützt dauerhaft die SF-Klasse gegen eine Rückstufung. Dadurch bleibt der Kunde flexibel und könnte ohne Rabattverlust zu einer anderen Gesellschaft wechseln. Andere Versicherer übermitteln normalerweise nach Vertragsende die Information über den Schaden an den nachfolgenden Versicherer und dort tritt dann die Rückstufung der „Prozente“ ein. Um das zu vermeiden, müsste der Kunde dauerhaft bei seinem Versicherer bleiben.
Quelle:
www.directline.de/.../2009-10-06-Kind-und-Kegel.jsp
Wie war das mit dem Lesen und Verstehen? 😉
Solange die AKB etwas anderes aussagt, ist dieser Kommentar der Pressemitteilung belanglos, es gilt letztendlich was in der jeweils gültigen AKB aufgeführt ist.
Und da diese Pressemitteilung vom Jahr 10/2009 ist, und sich in der aktuellen AKB welche auf derer HP zu finden ist, obige nun schon mehrmals durchgekaute Klausel beschrieben steht, würde ich mich auf diese Pressemitteilung nicht verlassen 😉
Nicht eine Pressemitteilung ist verbindlich, sondern die AKB.
Also nicht wundern wenn entgegen der Pressemitteilung bei Versicherungswechsel der tatsächliche Schadenverlauf an die neue Versicherung übermittelt wird.
AKB und Pressemitteilung stimmen überein; DL hat den Satz in den AKB nur missverständlich formuliert.
Was stimmt denn jetzt ? Mir schwirrt der Kopf ?
Die DL hat damals meine HP Schaden NICHT weitergemeldet !
Zitat:
Alle anderen Sondereinstufungen und Sondertarife nach I.2.3 sowie Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach
I.5.1 fallen, werden bei unserer Auskunft nicht berücksichtigt.
Also ich lese das so: Wir (die DL) geben Auskünfte über die bisherigen Schäden.
Bei dieser Auskunft werden die SCHÄDEN, die unter den Nix-passiert-Tarif fallen, NICHT BERÜCKSICHTIGT; dh für mich also das diese Schäden nicht weitergegeben werden und NICHT, dass der Tarif nicht berücksichtigt wird.
Mit anderen einfacheren Worten: Nix-passsiert-Tarif = "echter Rabattretter" = die SF-Klassen bleiben auch bei einem Wechsel erhalten 😉
Grüße
PS: Natürlich ohne Gewähr. Wie wäre es denn mal, wenn einer DL anschreibt und sich das schriftlich bestätigen lässt und dann mal als eingescannte pdf hochlädt?
Habe übigens soeben mit einem Direct-Line Mitarbeiter tel. gesprochen und mir das von mir zuvor Gesagte noch einmal (unter Zuhilfenahme einer Zeugin) bestätigen lassen. Also, der Schaden wird NICHT der Nachfolgeversicherung mitgeteilt. D.h. ihr seid bei der Nachfolgeversicherung mit der SF-Klasse versichert, die ihr vor dem Schaden hattet (= als wäre nie ein Unfall reguliert worden).
PS: Nach dem lesen einiger Sachen zu dieser Thematik muss ich den in meinem vorherigen Beitrag genannten "Rabattretter" korrekterweise in "RabattSCHUTZ" korrigieren 😉