Zitat:
@gammoncrack schrieb am 22. Juni 2016 um 20:55:53 Uhr:
Witzige Formulierung:
Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach L.4.1 fallen, werden bei unserer Auskunft als nicht rückstufungsrelevant berücksichtigt.
Das bedeutet, dass sie dem Nachversicherer das Rabattgrundjahr und den Schaden, allerdings die unbelastete SF-Klasse mitteilen. Da der Nachversicherer aber den SFR nach Rabattgrundjahr ermitteilt, fällt der Schaden somit nicht unter den Tisch.
mittlerweile heißt der Passus:
"L.5.4.2 [...] Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach L.4.1 ("Nix-Passiert-Tarif"😉 fallen, werden bei unserer Auskunft als rückstufungsrelevant berücksichtigt"
s. https://www.verti.de/info/legal/akb_auto.pdf
Das bedeutet, dass das entscheidende "nicht" anscheinend mal locker flockig weggefallen ist.
Also bringt der Nix-Passiert-Tarif genauso wenig, wie die anderen Rabattschutz Tarife, da man immer an die Versicherung gebunden bleibt und die sich im Laufe der nächsten Jahre dann die Kohle durch höhere Tarife bei Dir zurück holen.
Beste Grüße