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Autovermietung lässt mich mit 17 fahren-> Probleme in Spanien

Hallo Community,

Ich bin gerade etwas angeschissen.

Folgendes ist passiert:

Ich habe einen gültigen Führerschein der Klasse B von einer der britischen Inseln, die in Europa aber nicht in der EU sind. Der ist aber voll nach EU Muster ausgestellt, ich bin übrigens 17.

Damit kann ich in Irland (wo ich lebe) problemlos fahren, da wohne ich und die Garda (Irische Verkehrspolizei) hat mir versichert dass ich es darf.

Nun bin ich mit meinem Vater in den Spanienurlaub gefahren.

Bei der Autovermietung habe ich nachgefragt, ob ich auch als Zweitfahrer fahren darf,
Die meinte, dass ich fahren darf, müsste aber noch eine Zweitfahrerversicherung für 10€ am Tag buchen.
Sie hat sich den Führerschein gründlich angesehen, fotografiert und alles.
Auf die Frage, ob es ein Problem ist, dass ich erst 17 bin meine sie nein.

Dann gab sie uns noch eine Bestätigung dass ich auch fahren darf. Der Vermieter war Budget.

Nun bin ich heute auf Grund wenig Beschilderung und fehlenden Ortskenntnissen in eine Einbahnstraße (falsche Richtung) reingefahren. Nur ein paar Meter, aber dummerweise waren die Ordnungshüter gerade in
der Straße.

Ich war entspannt, da ich ja überzeugt war, legal zu fahren.
Der Polizist war nett, sagte dass ich keine Strafe bekomme, da es das erste mal war und ich mich ja nicht auskenne. Aber meinen Führerschein und die Vermietungsunterlagen, in denen auch stand, dass ich fahren wollte er sehen, ich gab ihm das natürlich alles.

Mir wurde etwas mulmig, da er lange nicht wieder kam und im Polizeiauto telefonierte.

Dann kam er wieder und sagte mir, dass ich nicht fahren darf da
1. Ich erst 17 bin und man in Spanien immer mindestens 18 sein muss zum Autofahren
2. Führerscheine von den Britischen Inseln generell nicht anerkannt werden

Erst wollte er mich Verhaften, unterstellte mir Plötzlich, dass der Führerschein gefälscht sei.
Darauf hin bekam ich es mit der Angst zu tun, versicherte ihm, dass der Führerschein echt sei (wass er natürlich auch ist) und sagte, dass ich als Tourist davon ausgegangen bin, dass die Autovermietung bescheid weis, wer fahren darf und wer nicht.
Zum Glück ist er darauf eingegangen und hat mich nicht verhaftet, aber gesagt, dass ich mich morgen noch mal bei ihm melden müsste. Ich durfte nicht mal nach Hause fahren und musste den Autoschlüssel (und das Auto) bei ihm lassen bis morgen.

Morgen werden wir das Auto wieder abholen, aber ich weiß nicht, was mich da noch erwartet🙁
Was würdet ihr mir raten??

Vielen Dank im Vorraus,

Gruß Texasdriver.

Beste Antwort im Thema

@Texasdriver soweit ich das sehe, hast du die erste Regel befolgt: Immer nett und freundlich bleiben, und ich denke, damit hast du dir viele Unannehmlichkeiten erspart. Alles richtig gemacht.

67 weitere Antworten
67 Antworten

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Juli 2016 um 12:13:10 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 14. Juli 2016 um 11:27:08 Uhr:


Eine Autovermietung kann einer Person gar keine rechtliche Zusicherung geben, ein Auto führen zu dürfen.

Eben. Und wenn sie es doch tut, könnte sie Ärger bekommen...

Zitat:

Was genau steht denn im Vertrag?

Wenn ich den TE richtig verstanden habe, war diese "Bestätigung" unabhängig vom Vertrag?

Die Bestätigung ist unabhängig. "I" war in diesem Fall Mrs. Felicia Ortiz von der Autovermietung. Die Bestätigung war von ihr auch unterschreiben.

Zitat:

@Texasdriver schrieb am 14. Juli 2016 um 11:46:05 Uhr:


… In dem Mietvertrag steht: I certify that Mr.1 and Mr.2 are entitled and ensured drivers of the vehicle with the registration XXXX.
Dazu stand, angenommen ich bin Mr.2, meine Führerscheinnummer, mein Geburtsdatum und der Zeitpunkt, von dem an der Führerschein gültig ist.

"entitled and ensured" ist genau der Knackpunkt, über den du stolperst: Die Autovermietung bescheinigt dir, dass du a) berechtigt bist das Fahrzeug zu nutzen (= entitled) und b) das Fahrzeug versichert ist (ensured). Da ist aber mit keinem Wort erwähnt, dass die Autovermietung dir bestätigt, dass du mit deinem Führerschein ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen darfst!

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 14. Juli 2016 um 12:09:45 Uhr:



Zitat:

@Texasdriver schrieb am 14. Juli 2016 um 10:39:43 Uhr:

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 14. Juli 2016 um 12:09:45 Uhr:



Zitat:

@Texasdriver schrieb am 14. Juli 2016 um 10:39:43 Uhr:


Driver license: Südstaaten
Driver's license: Alles nördlich von Oklahoma
Driver's licence: Australien und Neuseeland (ab hier mit licence, britische Schreibweise des Wortes)
Driving licence: British English, vereinzelt auch in Australien und Neuseeland gebräuchlich.

By the way:

U.S.A. einheitlich "Drivers license", siehe z.B. Nordstaaten und Südstaaten.

In Australien "Driver licence".

Sehe ich anders:

Australien: http://www.thegreynomads.com.au/.../Licensemockup.jpg

Texas als Beispiel: https://licenseroute.com/wp-content/uploads/01.01.142.png

In Australien schreibt man es licence.
In USA fast immer Driver (ohne s) license.

@birscherl: laut dem Polizisten ist es die Verantwortung der Autovermietung, sicherzustellen, dass der Fahrer fahrberechtigt ist. Sonst verstößt er damit gegen das Gesetz, ich schätze mal, dass er das spanische meint. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Juli 2016 um 10:38:54 Uhr:



So darf z.B. auch ein Amerikaner mit amerikanischem Führerschein in D fahren. Wenn er aber 16-jähriger Austauschschüler ist, muss er halt 2 Jahre warten.

Ich dachte immer, dass der Austauschüler zumindest 6 Monate hier fahren dürfte. Danach müsste der Führerschein umgeschrieben werden. und das geht dann erst mit 18 Jahren.

Würde dafür aber auch nicht meine Hand ins Feuer legen. 😁

Edith: Gerade nochmal Tante Google angeworfen. Kann es sein, dass sich das im Juli 2011 geändert hat? Vorher meine Aussage, seither deine korrekt?

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Zitat:

@Scoundrel schrieb am 14. Juli 2016 um 14:21:41 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Juli 2016 um 10:38:54 Uhr:



So darf z.B. auch ein Amerikaner mit amerikanischem Führerschein in D fahren. Wenn er aber 16-jähriger Austauschschüler ist, muss er halt 2 Jahre warten.

Ich dachte immer, dass der Austauschüler zumindest 6 Monate hier fahren dürfte. Danach müsste der Führerschein umgeschrieben werden. und das geht dann erst mit 18 Jahren.

Würde dafür aber auch nicht meine Hand ins Feuer legen. 😁

Das war zumindest die Auskunft der Führerscheinstelle an meine Schwiegereltern, als diese einen Austauschschüler aufgenommen haben. Darum hatte ich das Beispiel ja erwähnt...

Siehe Oben in meinem Edith. Hatten den Fall vor 2011. Da war die Sachlage wohl noch anders.

Zitat:

@Texasdriver schrieb am 14. Juli 2016 um 11:46:05 Uhr:



Nein, aber ich habe einen Führerschein. Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit die hüben wie drüben mit einer geringen Geldbuße geahndet wird, ist aber nicht zu verwechseln mit fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wenn er bösartig gewesen währe hätte er mich zwar wegen fahren ohne Fahrerlaubnis verknacken können,
nicht aber wegen fahren ohne Führerschein, da ich einen solchen ja mitführte...

Das ist eine Position, die irrelevant ist. "Fahren ohne Führerschein" ist umgangssprachlich und existiert so nicht. Nicht umsonst heißt es korrekt "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis". Nur diesen Tatbestand gibt es und den hast du in Spanien einwandfrei erfüllt.

Zur Autovermietung: Die hat dir nur bestätigt, dass sie keine Einwände von ihrer Seite hat, wenn du das Fahrzeug führst. Das bedeutet aber nicht, dass sie dir bestätigt, dass du auch in Spanien ein Fahrzeug führen darfst.
Ansonsten hat die Autovermietung, genauso wie der Mieter durchaus die Pflicht zu prüfen, ob du überhaupt legal fahren darfst. Die Anforderungen an diese Prüfung sind allerdings recht niedrig angesetzt. Sprich es wird nicht mehr verlangt, als ein Laie beim Ansehen des Führerscheins beurteilen kann. Daher wird die Autovermietung an der Stelle raus aus der Nummer sein.

Wenn dir nichts mehr droht, dann hast du extrem Glück gehabt. Denn ehrlich gesagt es wäre schon zumutbar gewesen, dass du mit einem solchen Exotenführerschein dich erkundigst, wo du damit fahren darfst und wo nicht.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 14. Juli 2016 um 15:05:07 Uhr:



Zitat:

@Texasdriver schrieb am 14. Juli 2016 um 11:46:05 Uhr:



Nein, aber ich habe einen Führerschein. Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit die hüben wie drüben mit einer geringen Geldbuße geahndet wird, ist aber nicht zu verwechseln mit fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wenn er bösartig gewesen währe hätte er mich zwar wegen fahren ohne Fahrerlaubnis verknacken können,
nicht aber wegen fahren ohne Führerschein, da ich einen solchen ja mitführte...


Zitat:

Das ist eine Position, die irrelevant ist. "Fahren ohne Führerschein" ist umgangssprachlich und existiert so nicht. Nicht umsonst heißt es korrekt "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis".

Nein, Fahren ohne Füherschein ist in D wenn man die Plastikkarte Zuhause vergessen hat. Das kostet 10€

oder auch nichts wenn der grüne kulant ist.

Ich bestreite ja auch garnicht dass ich ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren bin!

Zitat:

Ansonsten hat die Autovermietung, genauso wie der Mieter durchaus die Pflicht zu prüfen, ob du überhaupt legal fahren darfst. Die Anforderungen an diese Prüfung sind allerdings recht niedrig angesetzt. Sprich es wird nicht mehr verlangt, als ein Laie beim Ansehen des Führerscheins beurteilen kann.

Behauptung oder ist dir die Rechtslage bekannt?

Zitat:

Wenn dir nichts mehr droht, dann hast du extrem Glück gehabt. Denn ehrlich gesagt es wäre schon zumutbar gewesen, dass du mit einem solchen Exotenführerschein dich erkundigst, wo du damit fahren darfst und wo nicht.

Warum Exotenführerschein? Die Fahrtauglichkeit wird nach Britischer Norm geprüft,
Das heißt ein Theorietest mit 50 fragen+ Hazard Perception test, der ziemlich schwer ist, und natürlich der praktische Fahrtest wie er auch in Deutschland gemacht wird. Es ist nicht geschenkt dort einen Führerschein zu machen!
Er ist nach EU Norm ausgestellt, hat die selben Klassen, ist auf Englisch und nicht schwer zu lesen.
Das ist ja kein seltsamer Füherschein aus einen Gangsterland! Also Exoten Führerschein kann ich nicht nachvolziehen...

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. Juli 2016 um 11:23:02 Uhr:



Zitat:

@lemonshark schrieb am 14. Juli 2016 um 10:35:23 Uhr:



Das weißt du, weil du spanischer Dorfpolizist bist?

Nein. Ich weiß das, weil mein Bruder seit 15 Jahren in Malaga als Anwalt tätig ist.

Und die Schwiegertante meiner Oma hatte einen Wellensittich, der mal auf die Landkarte geschissen und dabei Madrid getroffen hat.....

Wiese sollte der anwaltender Bruder einen spanischen Polizisten daran hindern, in einem solchen Fall (keinerlei böse Absicht, vorliegende, wenn auch gerade nicht gültige Fahrerlaubnis) ein Auge zuzudrücken und erst gar keine Anzeige zu schreiben?

Mit der italienischen Polizei und den Carabinieri (und immerhin ist der italienische Nationaltorwart ein Cousin des Mannes meiner Cousine) habe ich durchaus vergleichbares erlebt.

Freu dich doch einfach, dass du so glimpflich aus der Nummer rausgekommen bist.
Und nicht vergessen, "Du" und niemand anders hat vorab zu klären ob du in dem entsprechenden Land fahren darfst. Oder einfach später mit den Konsequenzen leben. 😉

Gruß Frank,
informieren macht schlau. 😉

@Texasdriver soweit ich das sehe, hast du die erste Regel befolgt: Immer nett und freundlich bleiben, und ich denke, damit hast du dir viele Unannehmlichkeiten erspart. Alles richtig gemacht.

Zitat:

@Texasdriver schrieb am 14. Juli 2016 um 15:32:03 Uhr:


Nein, Fahren ohne Füherschein ist in D wenn man die Plastikkarte Zuhause vergessen hat. Das kostet 10€
oder auch nichts wenn der grüne kulant ist.
Ich bestreite ja auch garnicht dass ich ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren bin!

Das nennt sich lt. Bußgeldkatalog "Führerschein nicht mitgeführt", ist sprachlich sicher auch präziser und natürlich Peanuts gegenüber dem Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Zitat:

@Texasdriver schrieb am 14. Juli 2016 um 15:32:03 Uhr:


Warum Exotenführerschein?

Naja, ein Führerschein außerhalb der EU von einer kleinen Insel, da würde ich nicht automatisch davon ausgehen, dass der überall in der EU akzeptiert wird. Auch wenn vielleicht die Prüfung eine ordentliche Qualität hat.

Wie auch immer, ich war immer freundlich und kooperativ, der Polizist nicht bösartig sondern menschlich,
deshalb hat er sich dazu entscheiden, dass nicht weiter zu verfolgen. Ob es Glück war- darüber kann man streiten, jedenfalls wird der Isle of Man Führerschein in jedem EU Land außer Spanien anerkannt, was natürlich blöd ist, aber gut, ich hab was dazugelernt und bin noch mal so davon gekommen.

Gruß Texasdriver.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 14. Juli 2016 um 16:10:47 Uhr:


Und die Schwiegertante meiner Oma hatte einen Wellensittich, der mal auf die Landkarte geschissen und dabei Madrid getroffen hat.....

Wiese sollte der anwaltender Bruder einen spanischen Polizisten daran hindern, in einem solchen Fall (keinerlei böse Absicht, vorliegende, wenn auch gerade nicht gültige Fahrerlaubnis) ein Auge zuzudrücken und erst gar keine Anzeige zu schreiben?

Mit der italienischen Polizei und den Carabinieri (und immerhin ist der italienische Nationaltorwart ein Cousin des Mannes meiner Cousine) habe ich durchaus vergleichbares erlebt.

Welchen Grund hast du, ausfallend zu werden?

Die Polizei in Spanien ist nicht anders als die unsrige und die Rechtslage ist sehr ähnlich. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straft. Da darf und wird kein Polizist ein Auge zudrücken, sondern der Polizist kommt selbst in Teufels Küche, wenn er eine Straftat nicht zur Anzeige bringt.

Was bitte soll denn eine "vorliegende, wenn auch gerade nicht gültige Fahrerlaubnis" sein? Eine Fahrerlaubnis ist entweder gültig oder sie ist es nicht, dazwischen gibt es nichts.

Und seit wann wird ein Isle-of-Man-Führerschein mit 17 Jahren hier anerkannt? Du darfst auch hier mit 17 nicht alleine fahren, es gilt ein generelles Mindestalter von 18 Jahren.

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. Juli 2016 um 17:01:45 Uhr:



Zitat:

@lemonshark schrieb am 14. Juli 2016 um 16:10:47 Uhr:


Und die Schwiegertante meiner Oma hatte einen Wellensittich, der mal auf die Landkarte geschissen und dabei Madrid getroffen hat.....

Wiese sollte der anwaltender Bruder einen spanischen Polizisten daran hindern, in einem solchen Fall (keinerlei böse Absicht, vorliegende, wenn auch gerade nicht gültige Fahrerlaubnis) ein Auge zuzudrücken und erst gar keine Anzeige zu schreiben?

Mit der italienischen Polizei und den Carabinieri (und immerhin ist der italienische Nationaltorwart ein Cousin des Mannes meiner Cousine) habe ich durchaus vergleichbares erlebt.

Welchen Grund hast du, ausfallend zu werden?

Die Polizei in Spanien ist nicht anders als die unsrige und die Rechtslage ist sehr ähnlich. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straft. Da darf und wird kein Polizist ein Auge zudrücken, sondern der Polizist kommt selbst in Teufels Küche, wenn er eine Straftat nicht zur Anzeige bringt.

Was bitte soll denn eine "vorliegende, wenn auch gerade nicht gültige Fahrerlaubnis" sein? Eine Fahrerlaubnis ist entweder gültig oder sie ist es nicht, dazwischen gibt es nichts.

Und seit wann wird ein Isle-of-Man-Führerschein mit 17 Jahren hier anerkannt? Du darfst auch hier mit 17 nicht alleine fahren, es gilt ein generelles Mindestalter von 18 Jahren.

In Deutschland darf ich laut Landratsamt begleitet fahren, in z.B Österreich auch alleine. Mit dem Isle of Man Führerschein.
In Spanien könnte ich auch 25 sein und es währe illegal, da die den wiegesagt nicht anerkennen.
Allerdings ist das für touristische Zwecke nicht klar geregelt. Laut ihm ist der als Dokument an sich gültig.
Der wird schon seine Gründe gehabt haben, und es heißt ja nicht das dein bro immer alles genau weiß.
Ist der Anwalt für Verkehrsrecht😉?

Werde doch Polizist in Spanien, dann kannst du Leute wie mich nach Herzenslust in die Pfanne hauen!

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