Autoverleiher: Riesen Rechnung für winzigen Schaden am Gepäckraumrolle?
Hi,
ich hoffe, es ist o.k., dass ich diese Frage hier stelle, aber wir sind echt ratlos.
Mein Mann hatte einen Ford C-Max als Mietwagen. Ihm ist ein winziges Plastikteil am Verdeck des Kofferraums abgebrochen (siehe Fotos). Bei der Rückgabe hieß es, dass das nichts wäre. Ein paar Tage später bekamen wir dann eine Rechnung über mehr als 300 EUR für den Schaden (die Autovermietung war so frei, dass auch bereits von der Kreditkarte abzubuchen). Angeblich müssen die Ablage Kofferraum und die Verkleidungen der C-Säule rechts und links ersetzt werden. Für uns sieht es so aus, als ob man das abgebrochene Teil direkt ersetzen kann und wir haben das Gefühl, dass wir über den Tisch gezogen werden. Kann mir jemand sagen, ob man tatsächlich die genannten Teile alle ersetzen muss, um diesen Schaden zu beheben?
Meine zweite Frage dazu ist wohl eher was für einen Anwalt, aber vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit: Die angehängten Fotos stammen ganz offensichtlich aus der Schadensmeldung der Autovermietung an die Versicherung (kamen mit Schaden-Nummer und Name der Versicherung). Ist es rechtens, dass die Autovermietung den Schaden der Versicherung meldet (und ihn von dieser dann wohl auch bezahlt bekommt) und sich gleichzeitig das Geld bei uns holt?
Wir wollen natürlich den verursachten Schaden bezahlen, haben aber, wie gesagt, das Gefühl, hier komplett über den Tisch gezogen zu werden.
Ich wäre wirklich dankbar, falls mir jemand weiterhelfen kann.
9 Antworten
Guten Morgen,
den Fotos nach ist es kein C-Max sondern ein Grand C-Max (der ist 'ne Nummer länger und hat Schiebetüren hinten, ausserdem hat er keine Hutablage sondern ein "Rollo" als Gepäckraumabdeckung).
Vielleicht magst Du denn Titel Deines Themas noch ändern...
In der Tat hört sich das nach viel Holz an. Ruf doch mal beim örtlichen Ford-Händler an und schildere ihm die Beschädigung - ggf. maile die Fotos - und Frage wie teuer er die Rep. einschätzen würde.
Bei den Kleinanzeigen der elektronischen Bucht geht das gesamte Rollo so zwischen 70 und 150 EUR über den Tisch - gebraucht wohlgemerkt. Wenn das abgebrochene Kunststofffteil tatsächlich den Austausch der gesamten Einheit bedeutet, dann klingen die 300 EUR wiederum realistisch.
Noch ein Nachtrag zur Versicherungsthematik: Das wäre natürlich Betrug und nicht ok. Da müßte man sich vermutlich an die Versicherung wenden und diese informieren, dass der Schaden bereits reguliert ist. Andererseits stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, warum Ihr zur Kasse gebeten werdet, obwohl der Wagen versichert ist und Dein Mann ggf. die Versicherung als Anteil der Leihkosten mit bezahlt hat...Hier wäre eine Prüfung der Unterlagen hilfreich. Oder ist der Schaden vielleicht noch höher und die 300 EUR entsprechen nur der Selbstbeteiligung?
Ich habe mir das gerade mal angeschaut: Wenn das abgebrochene Teil einzeln erhältlich ist, kann man es auch einzeln ersetzen. Das wird seitlich draufgesteckt und mit einer kleinen Schraube fixiert.
Es könnte allerdings sein, das es den Rollo nur als Komplettpaket zu kaufen gibt. Vielleicht mal bei einem Ford-Händler in der Ersatzteilliste nachschauen lassen.
Auf keinen Fall muss die Verkleidung der C-Säule ausgetauscht werden. Die hat damit gar nichts zu tun.
Hi,
sehe ich auch so, die Verkleidung der C-Säule sollte da nicht betroffen sein. Oder meinen die ev., dass der Ausbau nur dadurch möglich wäre? Ist auch Quark weil das Rollo kann man ja raus nehmen ohne was zu zerlegen.
Also wie gesagt, schauen/fragen ob das Teil einzeln erhältlich ist oder die ganze Rollo getauscht werden muss und dann sollte der Preis klar sein.
Zur Versicherung: Ich kenne euren Mietvertrag ja nicht aber in der Regel sind Mietwägen gegen Schäden aller Art versichert ABER immer mit Selbstbeteiligung (ob und wie hoch die Selbstbeteiligung ist steht im Vertrag). Dort stehen auch ggf. Ausnahmen drinnen, so sind Gläser und Reifen oft nicht mitversichert und können nur gegen Aufpreis mitversichert werden (wird in Südlichen Ländern gern gemacht, dort sind die Straßen schlecht und Schäden kommen häufig vor).
Wenn das Fahrzeug mit Selbstbeteiligung versichert ist (wovon ich stark ausgehe, ist eigentlich üblich so) dann kann der Vermieter den Schaden natürlich der Versicherung melden und von dieser die Reperatur zahlen lassen und sich von euch die Selbstbeteiligung holen. Rechtlich sehe ich da (je nach Vertrag) keine Probleme, die Frage ist viel mehr ob diese Vorgehensweise bei einem Kleinschaden sinnvoll ist denn sobald der Selbstbehalt die Schadenssumme übersteigt, sollte man davon natürlich Abstand nehmen.
LG
Es gab vor einigen Wochen im TV einen Beitrag in dem genau über solche "Merkwürdigkeiten" mit "festgestellten" Schäden berichtet wurde. Da hatten die Journalisten Autos gemietet und vor der Fahrt Fotos gemacht.
Dann wurden hinterher auch Schäden festgestellt und die Beträge sofort abgebucht.
Was steht denn im Rücknameprotokoll?
Ich würde die 300€ erstmal unverzüglich von der Bank zurückbuchen lassen sofern das
zeitlich noch möglich ist. Und dann ab zum Anwalt.
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Moin,
ich vermutge auch stark, di ebei euch abgebuchten 300€ sind die vereinbarte Selbstbeteiligung.Die Rstschadenssumme würde dann völlig legitim mit der Versicherung abgerechnet.
Eine andere Frage ist, ob der Schaden tatsächlich der Höher der Selbstbeteiligung PLUS der uns unbekannten Summe die der Versciherung gemeldet wurde.
Es ist schwer zu beurteilen, ob diese Summe insges. gerechtfertigt ist, wenn man sie nicht kennt und keinen Vergleich z.b. mit einem FFH hat.
Zitat:
Vielleicht magst Du denn Titel Deines Themas noch ändern...
das habe ich mal wie ich denke im Sinne der TE gemacht.
Hallo,
beginnt die Autovermietung zufällig mit S...?
Hatte mit denen vor einem Monat auch einen Kampf.
Erst wurde nachträglich ein Kratzer am Spoiler des vorderen Stoßfängers bemängelt und gleichzeitig gleich 21,40 € für 5,8 Liter Diesel abgebucht.
Beides habe ich nach einem langen Schriftverkehr mit der Zentrale gelöst.
Hat dein Mann das Teil mit roher Gewalt abgebrochen, oder könnte da schon ein Vorschaden vorgelegen haben?
Vielen Dank für eure Antworten!
Ich muss zugeben, dass ich Autos anhand ihrer Farbe unterscheide (dieses war silber). In den Unterlagen steht, dass es ein "FORD / CMAX 1,5 BU D 7 C-MAX 1.5 TDCi". Mir sagt das nichts, aber auf den Fotos das ist tatsächlich ein Rollo.
In dem Gutachten, dass wir erhalten haben, steht, dass auch die Verkleidungen der C-Säulen ersetzt werden müssen:
E R S A T Z T E IL E PREISSTAND : 05.10.2015 / 01
LEIT-NR BEZEICHNUNG TEILE-NR PREIS
4852 ABLAGE KOFFERRAUM +1 902 526 111.49
4969 VERKL C-SAEULE L H+1 775 662 42.04
4970 VERKL C-SAEULE R H+1 775 658 29.87
SYSTEM AUDATEX
Die Kosten mit Ersatzteile und Arbeitszeit wurden mit knapp 300 EUR angegeben, uns wurden 10 EUR mehr abgebucht - ohne Erklärung. Inzwischen haben wir über diese Summe auch eine Mahnung erhalten, obwohl das Geld bei uns schon runterging, noch bevor wir überhaupt eine Rechnung hatten.
Ich habe die Seite, die ich für eine Meldung an die Versicherung halte, mal mit rangehängt. WIe gesagt verstehe ich nicht, warum das überhaupt der Versicherung gemeldet wird, wenn wir die Kosten zu 100% tragen. Das Kreuz bei der Selbstbeteiligung fehlt. Da werde ich auch mal nachfragen.
Ich werde auch bei einem Ford-Händler bezüglich des beschädigten Teils nachfragen und falls das wirklich einzeln ersetzt werden kann, müssen wir wohl zum Anwalt.
Inzwischen bin ich mir sicher, dass wir über den Tisch gezugen werden, da ich gestern sowohl die Autovermietung, als auch die Gutachterfirma mal gegoogelt habe. Wir wären dann auch jeden Fall nicht die ersten, die da so ihre Probleme haben (ob die Autovermietung mit S anfängt, kann ich nicht sagen. Habe unsere allein in Deutschland unter drei verschiedenen Namen gefunden.):
http://www.mietwagen.info/.../
https://www.trustpilot.com/review/www.buchbinder.de
http://www.yelp.com/biz/buchbinder-frankfurt-am-main-4
Falls das aus meinem Beitrag nicht klar hervorging: Mein Mann hat den Schaden verursacht und bei der Rückgabe gemeldet (im Kofferraum ist während der Fahrt ein Gepäckstück gegen das Teil gerutscht und es ist abgebrochen). Wir haben nur starke Zweifel an der angeblichen Höhe des Schadens.
Unsere Selbstbeteiligung war sehr viel höher als 300 EUR und uns wurde die gesamte Summer in Rechnung gestellt. Darum verstehe ich nicht, warum es auch an die Versicherung geht (es sei denn, dass ist so üblich).
Zitat:
@GeekParents schrieb am 6. November 2015 um 01:09:04 Uhr:
Falls das aus meinem Beitrag nicht klar hervorging: Mein Mann hat den Schaden verursacht und bei der Rückgabe gemeldet (im Kofferraum ist während der Fahrt ein Gepäckstück gegen das Teil gerutscht und es ist abgebrochen). Wir haben nur starke Zweifel an der angeblichen Höhe des Schadens.
Sowas sollte eigentlich keinen Abbruch hervorrufen...ausser ein Materialfehler liegt vor oder das Teil hatte schon eine Vorbeschädigung. Aber der, bei dem es dann letztendlich den Geist aufgibt, ist natürlich der Dumme.
Vor dem Hintergrund Deiner Informationen hinsichtlich der Art und Weise wie Autoverleiher und Sachverständiger agieren, würde ich, sofern vorhanden, die Rechtschutzversicherung um ein Beratunsgespräch bitten.