Autoverkauf- Unwissend als Unfallfrei verkauft

Hallo,

Ich bin neu hier unterwegs im MOTOR-TALK Forum, ich kann wegen der Sache leider kein Auge zu kriegen, deswegen lege ich einfach mal los und bitte euch um jeden Rat und Hilfe.

Wir haben vor 5 Monaten unseren BMW 530D aus dem Baujahr 2009 Verkauft. Wir waren immer sehr zufrieden mit unserem BMW und hatten auch wirklich nie Probleme mit dem KFZ. Das Fahrzeug hatte gerade mal 125.000tkm auf dem Buckel, für ein Diesel eigentlich nicht viel 😁. Der Käufer des BMW‘s hat sich nach 5 Monaten gemeldet und uns mitgeteilt das der BMW ein Unfallfahrzeug wäre, natürlich wussten wir nie von einem Unfallschaden, ich hätte es ja natürlich im Kaufvertrag angeben müssen. Darauf hin fragte ich natürlich woher er diese Information hat und wir nix über einen Unfall wissen!!! Er war beim ADAC und hat dort und eine Untersuchung gemacht das aufweist das bei dem BMW mal das Seitenteil ausgetauscht wurde. Ich wollte ein Beweis haben das dies auch stimmt, er Schickte mir per Mail den Bericht und siehe da, es stimmt wirklich... ich war total aus allen Socken!!! Er sagte wir sollen den BMW zurück nehmen, was wie aber leider nicht können und wollen. Da wir ja ein neues KFZ gekauft haben. Darauf sagt er, er würde mit dem
Bericht zum Anwalt gehen und es dann dort klären lassen. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Verkauft wurde der BMW mit dem ADAC Kaufvertrag in dem drine steht:

Der Verkäufer erklärt, dass das KFZ in der Zeit in der es sein Eigentum war
Keinen Unfallschaden.

Unter Punkt 3.

Der Verkäufer erklärt: dass das KFZ in der übrigen Zeit - soweit ihm Bekannt - keinen Unfallschaden.

Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.

Im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen Volker

Beste Antwort im Thema

Hallo Forum

Ich staune immer wieder, mit welcher Hingabe hier (und in den meisten in diesem Unterforum eingestellten Threads) von dem eigentlichen Problem wegdiskutiert wird und solch ein Thread dann von vielen zur Selbstdarstellung etc. misbraucht wird:

User A hat ein Problem und postet es hier.
User B (und vielleicht noch User C) leisten Hilfestellung, so dass das Thema/ die Frage oft schon beantwortet wurde.
User C bis User Z melden sich zu Wort und wollen dan Dinge wissen, die oft nichts/wenig mit der eigentlichen Problemstellung zu tun haben. Warum muiss hier immer alles kaputt diskutiert werden? Auffällig ist auch, dass es sich meist um die selben User handelt, die teils ihre persönlichen Fehden in solchen Threads ausfechten.

Armes Deutschland.

JustMy2Cents
der Michael Mark

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. März 2018 um 12:11:31 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 15. März 2018 um 12:06:28 Uhr:


Ich kann jederzeit ein Auto mit Unfallschaden kaufen ohne davon zu wissen. Mein Risiko. Und ich kann diesen Wagen auch jederzeit wieder weiterverkaufen - immer noch o. Kenntnis eines Unfallschadens.

Aber nicht wenn in deinem Kaufvertrag (vom Kauf des Fahrzeuges) ein Unfallschaden beschrieben ist. 😉

Gruß Metalhead

Dann weiß es der TE natürlich, aber wer sagt, dass das so war?? Hast du den Vertrag gesehen?
Leute, ihr redet das Thema jetzt wirklich kaputt!
Bleibt bei den Fakten!

Zitat:

@TomF31 schrieb am 15. März 2018 um 12:10:54 Uhr:


Das ist wohl eher so gemeint, das der Schaden eingetreten ist wenn du das Geld bezahlt hast, nicht wenn dir „nur“ erzählt wurde das das Auto unfallfrei ist.

Der Schaden tritt aber erst ein wenn du Verlierst und das ist erst mit dem bekanntwerden des Betrugs eingetreten.

Das kann ja eigentlich auch nicht anders gedacht sein.

Folgendes Szenario:
Bankkunde geht zum Bankberater und fragt nach einer 10 Jährigen Investitionsmöglichkeit.
Bankberater empfiehlt Gold und verkauft gleich noch ein Schließfach für 10 Jahre zur sicheren Verwahrung.
Kunde kauft Gold im Wert von 100.000€ bekommt aber nur goldfarbige Bleibarren geliefert die sogleich im Schließfach verstaut werden.
Der betrogenen Kunde kommt nach 10 Jahren, holt sein Gold ab, bekommt dafür aber nur 1,-€ Altmetallpreis für Blei vom Goldhändler.

Der Bankberater geht straffrei aus, weil der Betrug ja längst verjährt ist? Das denke ich nicht!
Da könnte man völlig gefahrlos reihenweise Leute mit ähnlichen Maschen abzocken.

Gruß Metalhead

"Was ist der Überfall auf eine Bank, gegen die Gründung einer solchen?" ... Wer hat's erfunden?

Zitat:

@audijazzer schrieb am 15. März 2018 um 12:17:18 Uhr:


und wer sagt, dass das so war?? Hast du den Vertrag gesehen?

Niemand, aber auch nicht gegenteiliges.

Zitat:

Bleibt bei den Fakten!

Welche Fakten?

Ich wollte nur deutlich machen, daß nicht irgendeine Schlaftablette einen als Unfallwagen eingekauften PKW wieder als unfallfrei verkaufen kann nur weil er sich nicht die Mühe gemacht hat seinen Kaufvertrag durchzulesen vor der Unterschrift.

Gruß Metalhead

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. März 2018 um 12:18:40 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 15. März 2018 um 12:10:54 Uhr:


Das ist wohl eher so gemeint, das der Schaden eingetreten ist wenn du das Geld bezahlt hast, nicht wenn dir „nur“ erzählt wurde das das Auto unfallfrei ist.

Der Schaden tritt aber erst ein wenn du Verlierst und das ist erst mit dem bekanntwerden des Betrugs eingetreten.
Das kann ja eigentlich auch nicht anders gedacht sein.

Folgendes Szenario:
Bankkunde geht zum Bankberater und fragt nach einer 10 Jährigen Investitionsmöglichkeit.
Bankberater empfiehlt Gold und verkauft gleich noch ein Schließfach für 10 Jahre zur sicheren Verwahrung.
Kunde kauft Gold im Wert von 100.000€ bekommt aber nur goldfarbige Bleibarren geliefert die sogleich im Schließfach verstaut werden.
Der betrogenen Kunde kommt nach 10 Jahren, holt sein Gold ab, bekommt dafür aber nur 1,-€ Altmetallpreis für Blei vom Goldhändler.

Der Bankberater geht straffrei aus, weil der Betrug ja längst verjährt ist? Das denke ich nicht!
Da könnte man völlig gefahrlos reihenweise Leute mit ähnlichen Maschen abzocken.

Gruß Metalhead

Wir können jetzt hier die wildesten Sachen konstruieren .... ein gekauftes Auto wird selten für 10 Jahre in einen Tresor eingeschlossen. Und hier war das auch definitiv nicht der Fall.

Im §78a steht eindeutig „wenn die Tat beendet ist“ und nicht „wenn der Betrogene Kenntnis davon erlangt“!

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. März 2018 um 12:21:15 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 15. März 2018 um 12:17:18 Uhr:


und wer sagt, dass das so war?? Hast du den Vertrag gesehen?

Ich wollte nur deutlich machen, daß nicht irgendeine Schlaftablette einen als Unfallwagen eingekauften PKW wieder als unfallfrei verkaufen kann nur weil er sich nicht die Mühe gemacht hat seinen Kaufvertrag durchzulesen vor der Unterschrift.

dir ist hoffentlich klar, dass du mit solchen Aussagen dem TE ziemliche Nachlässigkeit unterstellst.
Gibts dafür irgendwo Anhaltspunkte?

Gibt es nicht und bei 4 Vorbesitzern schon gar nicht. Unfallfreiheit sollte man daher niemals im Vertrag stehen haben.

Zitat:

@TomF31 schrieb am 15. März 2018 um 12:35:33 Uhr:


.... ein gekauftes Auto wird selten für 10 Jahre in einen Tresor eingeschlossen. Und hier war das auch definitiv nicht der Fall.

Für manchen Käufer macht das keinen Unterschied (bekommt einen V8 verkauft und fährt 4-Zylinder ohne es zu merken 😁).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. März 2018 um 12:58:39 Uhr:


Für manchen Käufer macht das keinen Unterschied (bekommt einen V8 verkauft und fährt 4-Zylinder ohne es zu merken 😁).

nennt sich Zylinderabschaltung und ist eine Technologie, die heute wieder verstärkt eingesetzt wird. Der neue Audi A8 hat sowas. 😁

Andere Möglichkeit...: der Käufer hat innerhalb der 5 Monate einen Unfall, lässt das Seitenteil tauschen bzw. tauscht es selbst und geht damit dann zur ADAC Prüfstelle... Unfallwagen und ab zum Vorbesitzer, hier Themenersteller... wie kannst du das ausschließen ;-) ?

Zitat:

@audijazzer schrieb am 15. März 2018 um 12:37:30 Uhr:


... dir ist hoffentlich klar, dass du mit solchen Aussagen dem TE ziemliche Nachlässigkeit unterstellst.

Nö, wenn ich Sachen unterstelle, dann merkst du das auch. 😉

Das ist ein Forum und in 10 Jahren gräbt einer den Thread aus und findet deine Aussage und denkt sich "toll, ich wusste ja wirklich nix".

PS. Der TE könnte sich ja auch einfach mal zu den Details des Einkaufs äußern, aber vermutlich hat er schon gehört was er hören wollte.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. März 2018 um 13:00:16 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. März 2018 um 12:58:39 Uhr:


Für manchen Käufer macht das keinen Unterschied (bekommt einen V8 verkauft und fährt 4-Zylinder ohne es zu merken 😁).

nennt sich Zylinderabschaltung und ist eine Technologie, die heute wieder verstärkt eingesetzt wird. Der neue Audi A8 hat sowas. 😁

Ojeoje, Betrugs-V8 von Audi (ich sehe schon die Schlagzeile vor mir).

Gruß Metalhead

Zitat:

@maxymal schrieb am 15. März 2018 um 13:00:29 Uhr:


Andere Möglichkeit...: der Käufer hat innerhalb der 5 Monate einen Unfall, lässt das Seitenteil tauschen bzw. tauscht es selbst und geht damit dann zur ADAC Prüfstelle... Unfallwagen und ab zum Vorbesitzer, hier Themenersteller... wie kannst du das ausschließen ;-) ?

Der Käufer hat doch über die Vertragswerkstatt da was rausgefunden (und dazu wird es ein Datum geben).

Deine Vorgehensweise wird mangels Beweisen nicht funktionieren.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. März 2018 um 12:21:15 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 15. März 2018 um 12:17:18 Uhr:


und wer sagt, dass das so war?? Hast du den Vertrag gesehen?

Niemand, aber auch nicht gegenteiliges.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. März 2018 um 12:21:15 Uhr:



Zitat:

Bleibt bei den Fakten!


Welche Fakten?

Ich wollte nur deutlich machen, daß nicht irgendeine Schlaftablette einen als Unfallwagen eingekauften PKW wieder als unfallfrei verkaufen kann nur weil er sich nicht die Mühe gemacht hat seinen Kaufvertrag durchzulesen vor der Unterschrift.

Gruß Metalhead

ganz genau das !

Ok, Schlaftablete würde ich jetzt nicht gleich sagen... man liest halt nicht immer alles, obwohl man es sollte.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 15. März 2018 um 12:37:30 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. März 2018 um 12:21:15 Uhr:


Ich wollte nur deutlich machen, daß nicht irgendeine Schlaftablette einen als Unfallwagen eingekauften PKW wieder als unfallfrei verkaufen kann nur weil er sich nicht die Mühe gemacht hat seinen Kaufvertrag durchzulesen vor der Unterschrift.

dir ist hoffentlich klar, dass du mit solchen Aussagen dem TE ziemliche Nachlässigkeit unterstellst.
Gibts dafür irgendwo Anhaltspunkte?

Nachlässigkeit oder was auch immer - wenn er den Wagen explizit und nachweislich als Unfallwagen gekauft hat, aber ihn selber als unfallfrei verkauft, kriegt er jetzt ein Problem !

Wenn es aber natürlich keinen Kaufvertrag gibt, in dem diesbezüglich was drin steht, kann man davon ausgehen, dass er den Wagen damals in gutem Glauben als unfallfrei gekauft hat...

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