Autoverkauf- Unwissend als Unfallfrei verkauft

Hallo,

Ich bin neu hier unterwegs im MOTOR-TALK Forum, ich kann wegen der Sache leider kein Auge zu kriegen, deswegen lege ich einfach mal los und bitte euch um jeden Rat und Hilfe.

Wir haben vor 5 Monaten unseren BMW 530D aus dem Baujahr 2009 Verkauft. Wir waren immer sehr zufrieden mit unserem BMW und hatten auch wirklich nie Probleme mit dem KFZ. Das Fahrzeug hatte gerade mal 125.000tkm auf dem Buckel, für ein Diesel eigentlich nicht viel 😁. Der Käufer des BMW‘s hat sich nach 5 Monaten gemeldet und uns mitgeteilt das der BMW ein Unfallfahrzeug wäre, natürlich wussten wir nie von einem Unfallschaden, ich hätte es ja natürlich im Kaufvertrag angeben müssen. Darauf hin fragte ich natürlich woher er diese Information hat und wir nix über einen Unfall wissen!!! Er war beim ADAC und hat dort und eine Untersuchung gemacht das aufweist das bei dem BMW mal das Seitenteil ausgetauscht wurde. Ich wollte ein Beweis haben das dies auch stimmt, er Schickte mir per Mail den Bericht und siehe da, es stimmt wirklich... ich war total aus allen Socken!!! Er sagte wir sollen den BMW zurück nehmen, was wie aber leider nicht können und wollen. Da wir ja ein neues KFZ gekauft haben. Darauf sagt er, er würde mit dem
Bericht zum Anwalt gehen und es dann dort klären lassen. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Verkauft wurde der BMW mit dem ADAC Kaufvertrag in dem drine steht:

Der Verkäufer erklärt, dass das KFZ in der Zeit in der es sein Eigentum war
Keinen Unfallschaden.

Unter Punkt 3.

Der Verkäufer erklärt: dass das KFZ in der übrigen Zeit - soweit ihm Bekannt - keinen Unfallschaden.

Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.

Im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen Volker

Beste Antwort im Thema

Hallo Forum

Ich staune immer wieder, mit welcher Hingabe hier (und in den meisten in diesem Unterforum eingestellten Threads) von dem eigentlichen Problem wegdiskutiert wird und solch ein Thread dann von vielen zur Selbstdarstellung etc. misbraucht wird:

User A hat ein Problem und postet es hier.
User B (und vielleicht noch User C) leisten Hilfestellung, so dass das Thema/ die Frage oft schon beantwortet wurde.
User C bis User Z melden sich zu Wort und wollen dan Dinge wissen, die oft nichts/wenig mit der eigentlichen Problemstellung zu tun haben. Warum muiss hier immer alles kaputt diskutiert werden? Auffällig ist auch, dass es sich meist um die selben User handelt, die teils ihre persönlichen Fehden in solchen Threads ausfechten.

Armes Deutschland.

JustMy2Cents
der Michael Mark

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Komisch, die Frage die ich stellte, bzw immer noch stelle:

Der Käufer hat das Auto bereits eine gewisse Zeit, jetzt mal egal wieviel, eben eine Zeit, in der: Der Wagen gefahren wurde; Der Wagen bewegt wurde; Der Wagen einen Unfall hätte haben können; Der Wagen zusammengeflickt worden wäre; Der Käufer denken könnte: Oh, DAS könnte ich doch dem Ex-Besitzer an den Bauch nageln; Er zu einer Institution geht, die Unfälle nachweisen können; Er Anzeige erstattet.

Wie lange, und jetzt mal ohne Scheiß, kann ich mit einer alten Feile KM abspulen, irgendwas feststellen, und dann zum Vorbesitzer watscheln ???? Das erschließt sich mir mal garnicht.....

Mit fragendem Gruß,
Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 15. März 2018 um 11:23:19 Uhr:


Wie lange, und jetzt mal ohne Scheiß, kann ich mit einer alten Feile KM abspulen, irgendwas feststellen, und dann zum Vorbesitzer watscheln ????

Die Verjährungsfrist beträgt IMHO 2 Jahre und beginnt ab dem Zeitpunkt zu dem dir der Betrug bekannt wird (und das ist auch gut so).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. März 2018 um 11:26:13 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 15. März 2018 um 11:23:19 Uhr:


Wie lange, und jetzt mal ohne Scheiß, kann ich mit einer alten Feile KM abspulen, irgendwas feststellen, und dann zum Vorbesitzer watscheln ????

Die Verjährungsfrist beträgt IMHO 2 Jahre und beginnt ab dem Zeitpunkt zu dem dir der Betrug bekannt wird (und das ist auch gut so).

Gruß Metalhead

Bei Betrug wäre die Verjährungsfrist 5 Jahre und die Frist beginnt sobald die Tat beendet ist .... 😉

Kann man hier nachlesen

bei Betrug kann man aber nicht zum Vorbesitzer watscheln. Betrug ist der Straftatbestand. Zivilrechtlich erlischt der Anspruch aus der Sachmängelhaftung nach zwei Jahren. Wenn wirklich ein Betrug nachgewiesen ist, gilt folgendes:

Zitat:

(3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren
1.
ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und
2.
ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
2Maßgeblich ist die früher endende Frist.

Habe ich hier gefunden

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Zitat:

@TomF31 schrieb am 15. März 2018 um 11:33:18 Uhr:


Bei Betrug wäre die Verjährungsfrist 5 Jahre .... 😉

Danke, warum galt dann bei VW Ende 2017 als Klage-Deadline?

Gruß Metalhead

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. März 2018 um 11:35:25 Uhr:


Betrug ist der Straftatbestand. Zivilrechtlich erlischt der Anspruch aus der Sachmängelhaftung nach zwei Jahren.

Aber nicht von Schäden die durch den Betrug entstanden sind.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. März 2018 um 11:36:02 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 15. März 2018 um 11:33:18 Uhr:


Bei Betrug wäre die Verjährungsfrist 5 Jahre .... 😉

Danke, warum galt dann bei VW Ende 2017 als Klage-Deadline?

Gruß Metalhead

Das steht in der Begründung die ich aber nicht kenne .... vielleicht hat man bestimmt das die Tat Ende 2012 beendet war ... ist aber rein spekulativ!

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 15. März 2018 um 11:23:19 Uhr:


Komisch, die Frage die ich stellte, bzw immer noch stelle:

Der Käufer hat das Auto bereits eine gewisse Zeit, jetzt mal egal wieviel, eben eine Zeit, in der: Der Wagen gefahren wurde; Der Wagen bewegt wurde; Der Wagen einen Unfall hätte haben können; Der Wagen zusammengeflickt worden wäre; Der Käufer denken könnte: Oh, DAS könnte ich doch dem Ex-Besitzer an den Bauch nageln; Er zu einer Institution geht, die Unfälle nachweisen können; Er Anzeige erstattet.

in der Tat. Auszuschließen wäre das nicht. Ich weiß nicht, ob ein Gutachter den ungefähren Zeitpunkt einer Nachlackierung feststellen kann.
Sicher nicht auf den Tag genau, aber vielleicht grob.. ??
keine Ahnung.

Zitat:

@TomF31 schrieb am 15. März 2018 um 11:39:21 Uhr:


.... vielleicht hat man bestimmt das die Tat Ende 2012 beendet war ... ist aber rein spekulativ!

Völlig egal, relevant ist doch nur wann es den Betrogenen bekannt wurde.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. März 2018 um 11:43:06 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 15. März 2018 um 11:39:21 Uhr:


.... vielleicht hat man bestimmt das die Tat Ende 2012 beendet war ... ist aber rein spekulativ!

Völlig egal, relevant ist doch nur wann es den Betrogenen bekannt wurde.

Gruß Metalhead

Nein ....

hier

Zitat:

@TomF31 schrieb am 15. März 2018 um 11:43:44 Uhr:


Nein ....

Doch 😉

Zitat:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/verjaehrung-im-strafrecht-strafverfolgungsverjaehrung_030037.html


So beginnt die Verjährung beim Betrug beispielsweise erst, wenn der Schaden beim Opfer eingetreten ist, nicht schon mit der Täuschung des Täters.

Dürfte unter "Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt." deines Links abgefrühstückt sein.

Gruß Metalhead

Zitat:

@audijazzer schrieb am 15. März 2018 um 10:25:54 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 15. März 2018 um 10:02:37 Uhr:


Mir ist bis dato noch nicht klar, ob der TE den Wagen selbst als unfallfrei gekauft hat. Wurde noch nicht explizit geschrieben.

doch, hat er 100mal gesagt! Es gibt keinen Grund dies anzuzweifeln.
Muss er jetzt den uralten Kaufvertrag hier posten, bis ihm auch der Letzte glaubt?
Oder eine eidestattliche Versicherung abgeben?

wo? Ich finde hier im Thread keine einzige Aussage des TE, dass er den Wagen selbst vertraglich zugesichert als unfallfrei gekauft hat - nur dass er ihn gekauft hat und es inkl. ihm 4 Vorbesitzer gibt.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 15. März 2018 um 10:25:54 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 15. März 2018 um 10:02:37 Uhr:


Der BMW hatte mehrere Vorbesitzer und es gab doch sicherlich einen Kaufvertrag. Wenn der BMW da als Unfallwagen beschrieben ist, hat der TE doch ein Problem, weil er von dem Unfall wissen muss, da es ja in seinem damaligen Kaufvertrag steht !
Also besser mal nachgucken

Und wenn da auch nichts drinsteht?
Jeden Tag werden zusammengeflickte Kisten als "unfallfrei" an ahnungslose Käufer vertackert.
Außerdem ist nunmal der jetzige Besitzer in der Beweispflicht, die Unwahrheit nachzuweisen.
Da gibts nichts dran zu deuteln.

wenn unfallfrei oder nichts drinsteht, ist er aus dem Schneider.
Wenn allerdings "nicht unfallfrei" o.ä. drinsteht, was auf einen Unfallschaden hindeutet, hat er es gewusst und kriegt Probleme.
Wer jeden Tag was an wen vertackert, ist unerheblich!

Zitat:

@cocker schrieb am 15. März 2018 um 11:52:40 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 15. März 2018 um 10:25:54 Uhr:


doch, hat er 100mal gesagt! Es gibt keinen Grund dies anzuzweifeln.
Muss er jetzt den uralten Kaufvertrag hier posten, bis ihm auch der Letzte glaubt?
Oder eine eidestattliche Versicherung abgeben?

wo? Ich finde hier im Thread keine einzige Aussage des TE, dass er den Wagen selbst vertraglich zugesichert als unfallfrei gekauft hat - nur dass er ihn gekauft hat und es inkl. ihm 4 Vorbesitzer gibt.

Und genau DIESE Zusicherung spielt hier eben überhaupt keine Rolle. Ich kann jederzeit ein Auto mit Unfallschaden kaufen ohne davon zu wissen. Mein Risiko. Und ich kann diesen Wagen auch jederzeit wieder weiterverkaufen - immer noch o. Kenntnis eines Unfallschadens. Erst WENN ich es weiß und es dem nächsten Käufer bewusst verschweige, hab ich ein Problem.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. März 2018 um 11:48:21 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 15. März 2018 um 11:43:44 Uhr:


Nein ....

Doch 😉

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. März 2018 um 11:48:21 Uhr:



Zitat:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/verjaehrung-im-strafrecht-strafverfolgungsverjaehrung_030037.html


So beginnt die Verjährung beim Betrug beispielsweise erst, wenn der Schaden beim Opfer eingetreten ist, nicht schon mit der Täuschung des Täters.

Dürfte unter "Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt." deines Links abgefrühstückt sein.

Gruß Metalhead

Das ist wohl eher so gemeint, das der Schaden eingetreten ist wenn du das Geld bezahlt hast, nicht wenn dir „nur“ erzählt wurde das das Auto unfallfrei ist.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 15. März 2018 um 12:06:28 Uhr:


Ich kann jederzeit ein Auto mit Unfallschaden kaufen ohne davon zu wissen. Mein Risiko. Und ich kann diesen Wagen auch jederzeit wieder weiterverkaufen - immer noch o. Kenntnis eines Unfallschadens.

Aber nicht wenn in deinem Kaufvertrag (vom Kauf des Fahrzeuges) ein Unfallschaden beschrieben ist. 😉

Gruß Metalhead

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