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Autoverkauf und Außerbetriebsetzung

Themenstarteram 21. Dezember 2022 um 18:46

Moin zusammen,

ich habe eine kurze Frage bezüglich Autoverkauf/Abmeldung.

Am kommenden Freitag (23.12.) möchte sich ein Interessent mein Auto anschauen und ggfs. direkt kaufen und mitnehmen, da er 4 Autostunden entfernt wohnt.

Der Käufer würde ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen.

Mein Auto ist allerdings noch nicht abgemeldet und es gibt auch keinen möglichen Termin bei der Stadt bis Freitag.

Welche Alternativen habe ich?

Kann der Käufer überhaupt ein KZK beantragen, wenn mein Auto noch gar nicht abgemeldet ist?

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet.

Freundliche Grüße!

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65 Antworten

Eben, die ZB 1 braucht man zum Ummelden als neuer Halter ebenso, wie wenn man als bisheriger Halter ein Fahrzeug nach Außerbetriebsetzung wieder auf sich anmelden will.

Natürlich braucht auch der Käufer eines ABgemeldeten Fzg. die ZB 1 vom Verkäufer um es auf sich anzumelden.

Es hat sich eben viel verändert in den letzten gut 18 Jahren….man mag das gut oder schlecht finden.

Früher brauchte man auch noch den KFZ-Brief (heutzutage ZB 2) zum Abnelden/vorübergehend stillegen.

Das ist heute auch nicht mehr so!

Leute, wie soll der zweifache Drago das Nachlesen, wenn ihr so kryptisch "FZV" schreibt? Das heißt "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr". Zu finden ist unter www.gesetze-im-internet.de und da steht dann genau das drin, was hier von windelexpress u.a. so absolut richtig zitiert wurde.

Dass der Käufer das noch angemeldete Fahrzeug mit rotem Kennzeichen nicht bewegen darf, ist prinzipiell richtig. Dürfte aber im Falle einer Kontrolle nicht weiter auffallen. Bleibt für ihn dann nur noch die Hoffnung, dass der Verkäufer die ZBI nach der Abmeldung auch zuschickt und diese nicht verloren geht.

Ich verstehe den ganzen Stress hier nicht. Bisher habe ich mich mit meinem Kaufvertrag immer sicher Gefühl und den Käufer mit meinem Kennzeichen fahren lassen.

Der hat die Karre in einer Frist umgemeldet.

Was er mit dem Auto macht, wenn ich mein Geld und den gültigen Kaufbetrag habe, ist mir egal und steht nicht mehr in meiner Verantwortung. Vorsichtshalber noch den Führschein und Ausweis abfotografiert und Ende.

Hatte noch nie Probleme.

Ganz ehrlich, ich würde kein Auto von privat mit Cash kaufen, mein Geld beim Verkäufer lassen ohne die Zulassungsbescheinigung 1 und 2 mitzunehmen.

Wie heißt es so schön, wer den Brief hat ist der Besitzer. Ich möchte hinter her dem Brief nicht nach laufen wollen, wenn der Verkäufer eventuell nicht zuverlässig ist.

Was soll ich mit einem gekauften Auto ohne Brief?

https://www.motor-talk.de/.../...rde-mir-nicht-geschickt-t7386281.html

Ja, in der überwiegenden Mehrheit der Fälle klappt das sicherlich noch so wie es sollte…aber die Fälle wo man an einen unseriösen Käufer oder wurstigem Heini gerät, die überlagern halt leider alles.

Auch bei mir hat es in gut 20 Fällen gut geklappt, aber wenn doch einmal das Pech haben sollte mit so einer unzuverlässigen Type…tja dann würde ich vermutlich auch aus Prinzip nur noch abgemeldet verkaufen.

"Wie heißt es so schön, wer den Brief hat ist der Besitzer."

Abgesehen davon, dass nicht der Besitz, sondern das Eigentum maßgeblich ist, steht genau dies auf den ZB's "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."

Ob man das Fahrzeug angemeldet übergibt, muss jedem selbst überlassen werden. Mein Bauch hat sich da noch nie getäuscht.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 21. Dezember 2022 um 22:10:52 Uhr:

https://www.motor-talk.de/.../...rde-mir-nicht-geschickt-t7386281.html

Ja, in der überwiegenden Mehrheit der Fälle klappt das sicherlich noch so wie es sollte…aber die Fälle wo man an einen unseriösen Käufer oder wurstigem Heini gerät, die überlagern halt leider alles.

Auch bei mir hat es in gut 20 Fällen gut geklappt, aber wenn doch einmal das Pech haben sollte mit so einer unzuverlässigen Type…tja dann würde ich vermutlich auch aus Prinzip nur noch abgemeldet verkaufen.

Ich habe es gelesen..... unendliche Geschichte. Nein wie ich schon geschrieben habe. Geld gegen vollständige Dokumente und Auto.

Du hättest das Auto auch abmelden bzw ummelden können.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Dezember 2022 um 21:54:30 Uhr:

...

Dass der Käufer das noch angemeldete Fahrzeug mit rotem Kennzeichen nicht bewegen darf, ist prinzipiell richtig. Dürfte aber im Falle einer Kontrolle nicht weiter auffallen.

...

...das wäre nicht das erste Auto mit einer Doppelzulassung bei dem im Zuge z.B. einer Kontrolle die Weiterfahrt untersagt würde.

Ggf. geht nur das Auto angemeldet an den Käufer übergeben, davor den Kaufvertrag anhand einschlägiger im Internet erhältlicher Formulare sauber dokumentieren (Ausweis vom Käufer zeigen lassen bzw. am besten auch kopieren/photographieren), ausserdem die beiden (1x für die Zulassungsstelle u. 1x für die eigene Versicherung) meist angefügten Übergabeformulare mit Datum + Uhrzeit der Übergabe picobello ausfüllen und vom Käufer unterschreiben lassen.

Diese mind. in Kopie selbst behalten und an Zulassungsstelle + Versicherung senden... damit ist klar dokumentiert an wen nach dem Übergabezeitpunkt evtl. anfallende Bussgeldbescheide, etc. gehen oder wer ab dem Zeitpunkt für irgendwelche Straftaten in Verbindung mit dem Auto verantwortlich ist.

Und an die Versicherung ist der Schrieb wichtig um zu geährleisten, dass evtl. mit dem Auto angerichtete Schäden ab dem dokumentierten Zeitpunkt der Übergabe nicht mehr dem Verkäufer bzw. seinem Schadenfreiheitsrabatt anzulasten sind.

Durch diese Übergabemeldung an die Zulassungsstelle löst der Verkäufer mind. bei einigen Zulassungsstellen zudem ein "recht massives amtliches" Aufforderungsschreiben zur Um- oder Abmeldung an den Käufer aus... selbst erlebt, ich hatte mit dem Verkäufer -der auch nicht so recht Lust darauf hatte sebst bei seiner Zulassungsstelle in einer grösseren Stadt abzumelden- vereinbart, dass ich das Fahrzeug bei uns hier (Kauf war an einem Sonntag) binnen 1 Woche um- oder abmelde... Dienstag war schon das Aufforderungsschreiben seiner Zulassungsstelle mit allen möglichen zitierten §§, usw. hier.

Hab dann wie vereinbart abgemeldet und dem Verkäufer nebst der Quittung auch sein altes entstempeltes Nummernschild zugeschickt.

Als Verkäufer würde ich mir, wenn der Käufer einen halbwegs seriösen Eindruck macht das Auto, nachdem der Kaufvertrag und die Übergabemeldungen (+Ausweiskopie) ausgefüllt sind angemeldet mitgeben und ggf. eine Kaution verlangen, die nach bestätigter Ab-/Ummeldung problemlos zurücküberwiesen werden kann.

Zitat:

@Magouman schrieb am 22. Dez. 2022 um 13:39:41 Uhr:

Und an die Versicherung ist der Schrieb wichtig um zu geährleisten, dass evtl. mit dem Auto angerichtete Schäden ab dem dokumentierten Zeitpunkt der Übergabe nicht mehr dem Verkäufer bzw. seinem Schadenfreiheitsrabatt anzulasten sind.

An dem Punkt wäre ich mir nicht so sicher. Das Auto kann ja bis zur Ummeldung nicht unversichert sein.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 22. Dezember 2022 um 13:47:48 Uhr:

Zitat:

@Magouman schrieb am 22. Dez. 2022 um 13:39:41 Uhr:

Und an die Versicherung ist der Schrieb wichtig um zu geährleisten, dass evtl. mit dem Auto angerichtete Schäden ab dem dokumentierten Zeitpunkt der Übergabe nicht mehr dem Verkäufer bzw. seinem Schadenfreiheitsrabatt anzulasten sind.

An dem Punkt wäre ich mir nicht so sicher. Das Auto kann ja bis zur Ummeldung nicht unversichert sein.

Das Auto bleibt versichert, mit dem Verkauf geht die Versicherung auf den Käufer über. Bei einem Unfall muss zwar die alte Versicherung des Verkäufers zahlen, der SFR des Verkäufer wird jedoch nicht belastet da der Vertrag eben mit dem Verkaufszeitpunkt auf den Käufer übergeht.

 

Grundsätzlich kann einem Verkäufer mit einer Dokumentierten Übergabe relativ wenig passieren. Aber wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet hat man hat ggf. schon etwas Rennerei.

Ok, danke.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 22. Dezember 2022 um 13:54:21 Uhr:

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 22. Dezember 2022 um 13:47:48 Uhr:

 

An dem Punkt wäre ich mir nicht so sicher. Das Auto kann ja bis zur Ummeldung nicht unversichert sein.

Das Auto bleibt versichert, mit dem Verkauf geht die Versicherung auf den Käufer über. Bei einem Unfall muss zwar die alte Versicherung des Verkäufers zahlen, der SFR des Verkäufer wird jedoch nicht belastet da der Vertrag eben mit dem Verkaufszeitpunkt auf den Käufer übergeht.

 

Grundsätzlich kann einem Verkäufer mit einer Dokumentierten Übergabe relativ wenig passieren. Aber wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet hat man hat ggf. schon etwas Rennerei.

Welche Rennerei? Die Nichtummeldung merkst du doch gar nicht. Bei der Versicherung hast du das Auto abgemeldet. Beim Crash vom Käufer maximal einen Anhörungsbogen von der Polizei, den zurück mit einer Kopie vom Kaufvertrag. Im Anhörungsbogen, siehe Anhang Kaufvertrag. Aus die Maus.

Wer sich Probleme einredet, hat sie tatsächlich.

Die Steuerpflicht bleibt u.U.leider so lange am Vorhalter hängen bis die Karre zwangsabgemeldet ider umgemeldet wurde. Maximal bis zu 2 Jahre.

Musste ich auch schon erfahren…

Bin trotzdem noch immer prinzipiell mehr für den unkomplizierten Verkauf mit Kennzeichen angemeldet. (Wenns vom Bauchgefühl passt.)

Ab wann würde es Dich nerven,wenn regelmäßig die Post von Bußgeldstellen bei Dir ankommt?

Denn auch wenn die VKA bei Deiner Zulassungsstelle eingearbeitet ist, der Käufer zur Ummeldung aufgefordert oder bei der für den Käufer zuständigen Zulassungsstelle ein AHE eingeleitet worden ist, geht sämtliche Post an den gespeicherten Halter.

Und das HZA rechnet auch erst nach ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs ab.

Wenn man absolutes Vertrauen in den Käufer hat,kann man den angemeldet mitgeben, ansonsten würde ich grundsätzlich davon abraten.

Alternativ würde ich beim abmelden KZK für den Käufer mitbringen. Die 60 Euro wären es mir Wert,als hinterher die Eierei zu haben

Zitat:

@Pauliese schrieb am 22. Dezember 2022 um 15:20:07 Uhr:

Die Steuerpflicht bleibt u.U.leider so lange am Vorhalter hängen bis die Karre zwangsabgemeldet ider umgemeldet wurde. Maximal bis zu 2 Jahre.

Musste ich auch schon erfahren…

Bin trotzdem noch immer prinzipiell mehr für den unkomplizierten Verkauf mit Kennzeichen angemeldet. (Wenns vom Bauchgefühl passt.)

Kann man da nicht vorsorgen und auch da eine Kopie vom Kaufvertrag hinschicken, mit dem Vermerk.... Auto ist verkauft?

Wie geht der Zoll damit um? Ignorieren die das?

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