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Autoverkauf und Außerbetriebsetzung

Themenstarteram 21. Dezember 2022 um 18:46

Moin zusammen,

ich habe eine kurze Frage bezüglich Autoverkauf/Abmeldung.

Am kommenden Freitag (23.12.) möchte sich ein Interessent mein Auto anschauen und ggfs. direkt kaufen und mitnehmen, da er 4 Autostunden entfernt wohnt.

Der Käufer würde ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen.

Mein Auto ist allerdings noch nicht abgemeldet und es gibt auch keinen möglichen Termin bei der Stadt bis Freitag.

Welche Alternativen habe ich?

Kann der Käufer überhaupt ein KZK beantragen, wenn mein Auto noch gar nicht abgemeldet ist?

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet.

Freundliche Grüße!

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65 Antworten

...einfach eine Kaution in der Höhe von 2x Kfz-Steuer + 1 bis 200,-€ für den Aufwand / das Gerenne / Ausfüllen von Anhörungsbögen, etc. etc. vom Käufer einbehalten... die er überwiesen bekommt, sobald das Fahrzeug um-/abgemeldet ist.

Ich kenne das z.B. von einem Spediteur, der seine alten Sattelzugmaschinen zum Nettopreis (ohne MwSt.) verkauft hat damit sie vom Käufer ins Ausland exportiert werden. Wäre so eine SZM in Deutschland verblieben, hätte das Finanzamt von ihm als Verkäufer die MwSt. gefordert... ergo hat der eine Kaution in Höhe der ggf. anfallenden MwSt. einbehalten und erst an den Käufer ausbezahlt, nachdem der ihm die an der Grenze beim Grenzübertritt abgestempelten Zollpapiere als Nachweis des tatsächlichen Exportes übersand hat.

Wenn die Zulassungsbescheinigung 2 auch schon ein Rubbelcode hat, der Käufer einen für die digitalen Funktionen freigeschalteten Perso hat und der Verkäufer seine Kennzeichenkombination nicht behalten möchte, geht das ummelden direkt online am Smartphone.

 

Grüße

Steini

Zitat:

@harzmazda schrieb am 22. Dezember 2022 um 15:28:49 Uhr:

Zitat:

@Pauliese schrieb am 22. Dezember 2022 um 15:20:07 Uhr:

Die Steuerpflicht bleibt u.U.leider so lange am Vorhalter hängen bis die Karre zwangsabgemeldet ider umgemeldet wurde. Maximal bis zu 2 Jahre.

Musste ich auch schon erfahren…

Bin trotzdem noch immer prinzipiell mehr für den unkomplizierten Verkauf mit Kennzeichen angemeldet. (Wenns vom Bauchgefühl passt.)

Kann man da nicht vorsorgen und auch da eine Kopie vom Kaufvertrag hinschicken, mit dem Vermerk.... Auto ist verkauft?

Wie geht der Zoll damit um? Ignorieren die das?

Laut KraftStG ist der eingetragene Halter Steuerpflichtig. Und um sich Mehrarbeit zu ersparen, legt das HZA dies auch genauso aus.

KraftStG 2002

§ 7 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist

1. bei einem inländischen Fahrzeug die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist,

Zitat:

@Magouman schrieb am 22. Dez. 2022 um 15:39:04 Uhr:

...einfach eine Kaution in der Höhe von 2x Kfz-Steuer + 1 bis 200,-€ für den Aufwand / das Gerenne / Ausfüllen von Anhörungsbögen, etc. etc. vom Käufer einbehalten... die er überwiesen bekommt, sobald das Fahrzeug um-/abgemeldet ist.

Könnte man machen, aber welcher Käufer lässt sich darauf ein, dann geht es wieder los..."Verkäufer zahlt Kaution nicht zurück...!"

...ein Teufelskreis.

Gruß jaro

...klar ist das Verhandlungssache... kommt auch aufs Fahrzeug an und wenns nicht gerade irgendsoeine Gurke ist, die sich die Reifen platt steht, dann kauft eben der Interessent, der die Bedingungen akzeptiert.

 

@windelexpress ... das müßte man ggf. gerichtlich prüfen... Halter muß nicht unbedingt der sein, der in den Papieren steht. Ein Fahrzeughalter ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Kraftfahrzeug besitzt und es auf eigene Rechnung gebraucht.

siehe BGH, Urteil vom 22. März 1983 - VI ZR 108/81 und BGH, Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 199/06

Richtig.

Deshalb hab ich das KraftStG 2002 zitiert und da steht

§ 7 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist

1)bei einem inländischen Fahrzeug die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist,

Und das ist eindeutig der eingetragene Halter.

So muss sich das HZA mit dem Zickenzauber eingetragener Halter, tatsächlicher Halter, Besitzer, Eigentümer nicht auseinandersetzen und das ist auch gut so.

Wer in der Zulassungsbescheinigung steht ist steuerpflichtig.

Aus Verkäufersicht verstehe ich ja, daß man ein Auto nur abgemeldet verkaufen möchte, um sich Ärger zu ersparen.

Aus Käufersicht ist es aber eine Zumutung, denn man muß Geld hergeben, ohne Papiere und Auto in die Hand zu bekommen.

Oder einer muß ein Kzk für die Probefahrt besorgen, ohne zu wissen, ob er das Auto kauft oder verkauft.

Kein Mensch wird dazu gezwungen. sich dem Wahnsinn mit privaten Verkäufern hinzugeben.

 

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 23. Dezember 2022 um 14:04:54 Uhr:

Aus Verkäufersicht verstehe ich ja, daß man ein Auto nur abgemeldet verkaufen möchte, um sich Ärger zu ersparen.

Aus Käufersicht ist es aber eine Zumutung, denn man muß Geld hergeben, ohne Papiere und Auto in die Hand zu bekommen.

Oder einer muß ein Kzk für die Probefahrt besorgen, ohne zu wissen, ob er das Auto kauft oder verkauft.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 23. Dez. 2022 um 14:4:54 Uhr:

Oder einer muß ein Kzk für die Probefahrt besorgen, ohne zu wissen, ob er das Auto kauft oder verkauft.

Geht nicht mehr. Wurde oben bereits erläutert.

Fazit: Ein vollständig sicherer Ablauf bei Gebrauchtwagenverkäufen ist nicht möglich.

Wenn der Käufer am Tag x zur Abholung kommt, kann am Tag x die Abmeldung erfolgen

und der Käufer am Tag x den PKW nachhause fahren ( bis 23 Uhr 59 )

 

Tom

Noch so ein Mythos. Stimmt nicht.

Die vielzitierte FZV (hier § 10 Abs. 4) hilft da eventuell weiter.

"Rückfahrten nach dem Entfernen der Stempelplakette" sind halt nur keine Überführungsfahrten... da wird man in etwas weiterer Entfernung vom Wohnort des bisherigen Halters oder im nächsten / über- / überübernächsten Landkreis bei einem pingeligen Polizisten oder im Falle eines Unfalls in Erklärungsnöte kommen.

Einfach die Kopien der erforderlichen Dokumente des Fahrzeugs (Zb1, Zb2, HU etc.) dem Käufer zusenden. Damit kann er Kurzzeitkennzeichen vom Straßenverkehrsamt holen.

Und Ja, die Strassenverkehrsämter akzeptieren Kopien. Zur Not einfach durchrufen und fragen, ob es akzeptiert wird. Zumindest ich habe das bei meinen 2 Autos vor etwa 4 Jahren genauso gemacht und es gab keinerlei Fragen oder Probleme beim Amt.

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