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autoverkauf - Problem - wichtig!!

Themenstarteram 4. April 2013 um 8:34

ich hab ein Problem

am 20.3. habe ich mein Auto (twingo, bj. 93, Tüv neu) privat verkauft. die Frau war da, hat ihn sich angeschaut und war zufrieden... ich habe 400€ verlangt.

habe erwähnt, dass er viel Wasser braucht... (warum? weiß ich nicht, hab in der Werkstatt nicht danach schauen lassen)

nun hat mir die Dame am Dienstag geschrieben, Sie war in der Werkstatt die zylinderkopfdichtung sei kaputt, Sie möchte einen Teil vom Preis zurück (100€)

habe ihr dann gesagt, ich werde ihr kein Geld geben, da ich das mit dem Wasser gesagt habe.

nun droht Sie mir, Sie werde mir ihre verwandtschaft vorbeischicken und zum Anwalt gehen, und ich müsse aufpassen wer vor meiner Haustür steht.

was würdet ihr tun?????????

achja... Kaufvertrag wurde keiner gemacht, hab nur ein Beleg für das Geld ausgestellt

Beste Antwort im Thema

Sorry, auch auf die Gefahr hin, jetzt Schläge zu bekommen:

Da dreht jemand einer blauäugigen Frau einen 20-jährigen Twingo mit durchgebrannter Kopfdichtung für 400 Euronen an und beklagt sich, dass die hinterher mit dem Kauf nicht zufrieden ist und ganze 100 Euro zurück möchte?!

Klar ist sie selbst schuld, aber dem TE war wohl klar, dass sie das Auto benutzen wollte, nicht verschrotten. Ebenfalls klar ist ihm wohl gewesen, dass der ständige Wasserbedarf des Autos eine gravierendere Ursache haben muss als einen undichten Kühler etc., wenn es einfach irgendwohin verschwindet, aber das wird halt verdrängt. Also schnell frischen TÜV machen und die Karre jemandem andrehen - schließlich steht jeden Tag ein Dummer auf.

Nö, leid tust Du mir nicht, TE. Ich hätte mir an Deiner Stelle die HU-Kosten gespart und noch ein paar Euro vom Schrotti kassiert. Vorteil: Ich kann morgens problemlos in den Spiegel schauen.

Gruß vom bösen Dieter

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von AcJoker

Dazu kommt das man selber innerhalb 1Min. herausfinden konnte das die Zylinderkopfdichtung defekt ist.

jetzt mach mal bitte den erlährbär wie du das in 1min rausfindest...kommt jetzt die "brauner schmodder am öldeckel" oder die "öl im kühlwasser" geschichte?

um eine defekte kopfdichtung zu messen musst eine kompressionsmessung und eine co² messung des kühlmittels machen. zuminderst das letztere kann nichtmal 75% der ganzen profiwerkstätten machen.

Hättest du einen Satz weiter gelesen wäre es dir schon von mir erklärt worden.

Zitat:

Original geschrieben von AcJoker

 

Dazu kommt das man selber innerhalb 1Min. herausfinden konnte das die Zylinderkopfdichtung defekt ist.

Denn die Suche nach "Auto hoher Wasserverbrauch", liefert eigentlich immer nur diese Aussage.

Ich hätte evtl. dazu schreiben sollen das man in 1 Min. einen "sehr wahrscheinlichen" schaden der Kopfdichtung so hätte erkennen können bzw. vermuten können das eben diese defekt ist.

Im übrigen könnte ich mir vorstellen das ich eine CO2 Bestimmung des Kühlwassers auch mit einem Aquarientest machen kann wenn es dabei keine Störfaktoren gibt oder der Normalbereich des Kühlwassers schon ausserhalb des Messbereichs des Tests liegt.

Aber darum geht es ja überhaupt nicht.

Zitat:

Original geschrieben von AcJoker

Denn die Suche nach "Auto hoher Wasserverbrauch", liefert eigentlich immer nur diese Aussage.

und eben genau DIESE aussage ist zu 99% immer falsch. es gibt zig andere möglichkeiten die viel öfters vorkommen wie ein haar riss in einem plasteflansch, ein undichter schlauche, eine nach 10 jahren eben poröse verschraubung, ein undichter kühler. es sind eben genau immer diese pauschalaussagen das bei kühlwasserverlust IMMER automatisch die kopfdichtung platt sein soll. und das folgt meistens noch mit den hinweis auf schleim im öldeckel (der kommt ebenso bei kurzstreckenfahrten) oder bei öl im kühlkreislauf (das will ich gerne mal sehen wie das einer feststellt)...und genau das sind eben die falschen aussagen.

eine defekte zkd zu diagnostizieren ist schwer. wird eben nur gerne beim gebrauchtwagenkauf immer vorgeschoben wen irgendwo was an flüssigkeiten fehlt.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Vergiss es, wegen 100€ kommt da nichts, das kannst du auf der linken A...backe aussitzen.

Ach so. Ab welcher Höhe ist es denn deiner Meinung nach angemessen zu reagieren?

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Was Gebrauchtwagenkäufer alles verlangen geht mir in letzter Zeit gehörig auf den Strich.

Das hilft der TET* nun nicht wirklich weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Dabei habe ich selbst mehr Autos gekauft, als verkauft. Und einige male so ziemlich reingefallen, wäre mir aber nie eingefallen wegen 100€ so einen Aufstand zu machen.

Und ab welcher Summe darf man sich dann beschweren? Sind Schäden bis ca 400 Euro immer vom Käufer zu beheben, weil es nur Kleinigkeiten sind? Darf ich als Gebrauchtwagenkäufer keine einwandfreie Ware erwarten?

Die TET hat nunmal einen wirtschaftlichen Totalschaden verkauft. Unwissenheit schützt usw. Da sind 25% Minderung durchaus angesagt. Als Käufer würde ich den Wagen zurückgeben und alle angefallenen Kosten auf die TET abwälzen.

*TET: Themenerstellerstochter

Du stellst dir das zu einfach vor. Das kann sich über Jahre ziehen so ein Rechtsstreit. Und du rennst wegen 100 Euro zum Anwalt bei ungewissem Ausgang? Der Anwalt verdient immer. Hier im Forum rumtönen ist eine Sache, nur im real sind nicht so viele Träumer unterwegs. Die Käuferin wird es unter Lebenserfahrung verbuchen undcnächstes mal einen Kundigen mitnehmen

am 5. April 2013 um 10:37

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

 

Die TET hat nunmal einen wirtschaftlichen Totalschaden verkauft. Unwissenheit schützt usw. Da sind 25% Minderung durchaus angesagt. Als Käufer würde ich den Wagen zurückgeben und alle angefallenen Kosten auf die TET abwälzen.

*TET: Themenerstellerstochter

Was ist daran strafbar/verwerflich? Oder welcher Anspruch soll sich aus dem gekauften, defekten Twingo ergeben.

Wenn ich zu jemanden sage, dass er mir den Inhalt meiner Altpapiertonne für 5000 € abkaufen kann und er willigt ein, man hält das ganze evtl. Schriftlich fest. Dann ist das in trockenen Tüchern.

 

Ist genau das Selbe, wenn die alten Leute bei diesen "Kaffee-Busfahrten-Gewinnspiel"-Dingern irgendwelchen wertlosen Plunder für tausende von Euro kaufen.

Explizit verboten ist sowas nicht.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

 

Was ist daran strafbar/verwerflich? Oder welcher Anspruch soll sich aus dem gekauften, defekten Twingo ergeben.

Wenn ich zu jemanden sage, dass er mir den Inhalt meiner Altpapiertonne für 5000 € abkaufen kann und er willigt ein, man hält das ganze evtl. Schriftlich fest. Dann ist das in trockenen Tüchern.

 

Ist genau das Selbe, wenn die alten Leute bei diesen "Kaffee-Busfahrten-Gewinnspiel"-Dingern irgendwelchen wertlosen Plunder für tausende von Euro kaufen.

Explizit verboten ist sowas nicht.

Mit dem kleinen Unterschied das du bei der Tonne Altpapier nicht dazu sagen darfst das es sich um Wertvolle Aktien handelt die du nur nicht abheften wolltest.

Dies wäre dann nämlich schon strafbar.

Außerdem wird man dem Käufer in so einem Fall unterstellen können das er sich hätte denken können das der Wert von Altpapier einen Preis von 5000€ nicht rechtfertig.

Ansonsten würde ich noch Sittenwiedrigkeit bei deinem Beispiel unterstellen.

Bei einem PKW kann der Käufer erst mal von einem fahrbereiten Fahrzeug ausgehen.

Falls Mängel vorliegen müssen diese genannt werden.

Werden bekannte Mängel bewusst verschwiegen ist dies auch strafbar.

 

Warum hier ohne Vertrag verkauft wurde ist schon komisch. Auch ist nicht zu klären was genau dem Verkäufer zum Wagen gesagt wurde.

Auch das auftretten hier im Forum wirft Fragen auf.

Wie oben beschrieben geht eigentlich jeder bei hohem Wasserverbrauch von einer defekten Kopfdichtung aus mit damit verbundenen hohen Reperaturkosten.

Auch wenn es eben nicht unbedingt die Kopfdichtung sein muss.

Wenn der Wagen laut Verkäufer eigentlich noch ok war, nur der Wasserverbrauch sorgen machte dann wird man doch sicher mal mit jemandem darüber gesprochen haben der dann eben diese Vermutung geäussert hat.

Somit war der Mangel bekannt, vermutlich auch der Grund den Wagen zu verkaufen, und dies hätte so wohl auch angegeben werden müssen.

am 5. April 2013 um 13:26

Ich frage mich wirklich wie die Antwort der Leute, die der TE Vorsatz oder Nachlässigkeit unterstellen, ausfallen würde, wenn die Frage

"Habe einen 20 Jahre alten Twingo für 400€ von einer Frau gekauft, ohne Vertrag und mit angeblichem Wasserverlust. Nun ist die ZKD kaputt, kann ich Reparaturbeteiligung fordern?"

lauten würde. Ich vermute die Schuld würde man plötzlich nicht mehr bei der hinterlistigen Verkäuferin suchen.:rolleyes:

 

Bisher sieht es für mich so aus, dass die Käuferin Ansprüche gegen die TE hat, die sie aber vor Gericht beweisen muss, da die TE behauptet auf die Mängel hingewisen zu haben. Bei vorliegender Zeugenlage (2 gegen 2) und Streitwerts von max. 400€ wird sich die Käuferin das wohl gut überlegen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

...

Die Käuferin wird es unter Lebenserfahrung verbuchen undcnächstes mal einen Kundigen mitnehmen

Und kein Auto für € 400 und das noch ohne schriftlichen Vertrag kaufen !

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

...

Die Käuferin wird es unter Lebenserfahrung verbuchen undcnächstes mal einen Kundigen mitnehmen

Und kein Auto für € 400 und das noch ohne schriftlichen Vertrag kaufen !

Manche Leute scheinen echt den Bezug zu Realität verloren zu haben, und meinen für 400 Euro einen Neuwagen mit ewiger Garantie zu kaufen.

Die verwechseln das wohl mit ihrem Iphone für 700 Euro und dem Austauschservice bei defekt.

Da scheinen bei einigen die Verhältnisse durcheinander geraten zu sein.

Nur mal ein Beispiel: habe mein 20 Jahre altes fahrbereites Mofa für 200 € verkauft, also für 1000€ hätte die Dame bestimmt einen alltagstauglichen gebrauchten Roller bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von xspark

Ich frage mich wirklich wie die Antwort der Leute, die der TE Vorsatz oder Nachlässigkeit unterstellen, ausfallen würde, wenn die Frage

"Habe einen 20 Jahre alten Twingo für 400€ von einer Frau gekauft, ohne Vertrag und mit angeblichem Wasserverlust. Nun ist die ZKD kaputt, kann ich Reparaturbeteiligung fordern?"

lauten würde. Ich vermute die Schuld würde man plötzlich nicht mehr bei der hinterlistigen Verkäuferin suchen.:rolleyes:

 

Bisher sieht es für mich so aus, dass die Käuferin Ansprüche gegen die TE hat, die sie aber vor Gericht beweisen muss, da die TE behauptet auf die Mängel hingewisen zu haben. Bei vorliegender Zeugenlage (2 gegen 2) und Streitwerts von max. 400€ wird sich die Käuferin das wohl gut überlegen müssen.

Da gebe ich dir ja grundsätzlich recht.

Nur beleuchte ich die Sache möglichst immer von mehreren Seiten und dabei füllt eben folgendes ins Auge.

Zitat:

Original geschrieben von AcJoker

Zitat:

Original geschrieben von HubertXY

 

blödmänner.... :P.

das ist auf mein dad registriert hier....

Aha.

17.03.13 Vater registriert, erstellt aber keine Beiträge.

17.03.13 erste Besichtigung des PKW durch die Käuferin ("Käuferin hatte 3 Tage Zeit sich zu überlegen ob Sie den Wagen nimmt")

20.03.13 Auto verkauft

04.04.13 Anfrage im Forum wegen Problemen mit der Käuferin

Das macht den TE halt für mich nicht unbedingt 100%ig glaubwürdig.

Oder warum meldet sich der Vater am Tag der Fahrzeugbesichtung hier im Forum an?

Warum schreibt man über den neuen Account des Vaters?

Hier erzählen das man auf den Wasserverbrauch hingewiesen hat kann jeder.

Die Wahrheit muss dies nicht sein. Und selbst wenn ist immer noch die Frage wie man dies umschrieben hat.

Dazu kommt das jemand der bewusst so ein Problem verschwiegen oder milder umschrieben hat hier auf MT nun zu dem Fall sicher keine Hilfe in eigener Sache erhalten würde.

Wie der Besuch gestern Abend verlaufen ist wissen wir auch noch nicht.

Auch das hier macht mich stutzig

Zitat:

Original geschrieben von HubertXY

am 20.3. habe ich mein Auto (twingo, bj. 93, Tüv neu) privat verkauft. die Frau war da, hat ihn sich angeschaut und war zufrieden... ich habe 400€ verlangt.

habe erwähnt, dass er viel Wasser braucht... (warum? weiß ich nicht, hab in der Werkstatt nicht danach schauen lassen)

Zitat:

Original geschrieben von HubertXY

 

ich wollte das Auto die nächsten 2 Jahre eigentlich noch fahren... aber bei dem Wasserverbrauxh war mir das komisch...

Man bringt nen Wagen der 400€ bringen soll noch extra zum TÜV bzw. in eine Werkstatt und fragt nicht mal nach was das mit dem Wasser sein könnte?

Wenn der Wagen ok war und er nur verkauft wurde weil einem die Sache mit dem Wasser unheimlich ist, dann würde ich doch mal kurz nachfragen. Denn wäre es nur eine schlecht sitzende Schelle oder ein poröser Schlauch hätte man das Problem für kleine Geld lösen können ohne den Wagen zu verkaufen.

Das Ganze sieht nach Schmierenkomödie aus:

 

Die männliche Rolle des TE, der ein Auto los werden will, das schon 20 Jahre auf dem Buckel hat und hier zugibt, dass ihm der Wasserverlust des Motors die ganze Zeit egal war. Warum ist er wohl der Sache nie nachgegangen? Oder schwante ihm doch etwas in Richtung ZKD? Also diese vorgegebene Ahnungslosigkeit nehme ich ihm nicht ab!

Die weibliche Rolle der Käuferin unter dem Motto: Gesucht und gefunden!  Es steigt jeden Tag ein Dummer aus dem Bett! Nichts gegen die Dame, welche - davon gehe ich mal aus - sich unter Wasserverlust aufgrund fehlender technischer Kenntnisse überhaupt nichts vorstellen konnte und vom Verkäufer gesagt bekam, dass nur ab und zu etwas Wasser nachgefüllt werden müsse. Halb so schlimm, sagte das Unschuldslamm:D. Sie wird nun von der Werkstatt mit der Notwendigkeit einer Reparatur konfrontiert  und fühlt sich nun hintergangen. In ihrer Naivität hat die Dame zudem auch auf die Ausfertigung eines Kaufvertrages verzichtet und steht nun im Regen. Ihre Verbitterung kann ich verstehen, ihre Rückforderung ist menschlich verständlich, aber damit wird es wohl nichts werden. Mit der Rückzahlung des geforderten Betrags würde der TE zumindest charakterliche Größe zeigen;)

am 5. April 2013 um 15:45

Zitat:

Man bringt nen Wagen der 400€ bringen soll noch extra zum TÜV bzw. in eine Werkstatt und fragt nicht mal nach was das mit dem Wasser sein könnte?

Ok guter Punkt, deswegen muss aber nicht gleich Täuschung vorliegen.

Zitat:

Hier erzählen das man auf den Wasserverbrauch hingewiesen hat kann jeder.

Die Wahrheit muss dies nicht sein.

Sicher. Es kann auch sein, dass das Fahrzeug als "Mängelfrei" und für weitaus mehr als 400€ verkauft wurde. Oder der TE ein Betrüger ist, der sich um die Gewährleistung drücken will. Aber wir können nun mal nur davon ausgehen, was hier steht.

Zitat:

Das macht den TE halt für mich nicht unbedingt 100%ig glaubwürdig.

Die Forderung nach 100€ bei einem weitaus teuereren Schaden ist auch suspekt.

Aber nun ja. Letztenendes wurde der Wagen für 400€ verkauft, ohne Kaufvertrag. Selbst wenn der Schaden verschwiegen wurde, war die Käuferin mehr als nachlässig.

Und wenn ich mir überlege, dass mein 17 Jahre alter 6N-Polo für 300€ von einem Händler aus dem Osten angekauft wurde bei dem ZKD, Stoßdämpfer und Reifen durch waren, ist der Preis nicht mal schlecht.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Das Ganze sieht nach Schmierenkomödie aus:

Die männliche Rolle des TE, der ein Auto los werden will, das schon 20 Jahre auf dem Buckel hat und hier zugibt, dass ihm der Wasserverlust des Motors die ganze Zeit egal war. Warum ist er wohl der Sache nie nachgegangen? Oder schwante ihm doch etwas in Richtung ZKD? Also diese vorgegebene Ahnungslosigkeit nehme ich ihm nicht ab!

weil man so einer sache bei so einem kackfass nicht nachgeht, den da jedes volltanken ein wirtschaftlicher totalschaden ist. also hat man immer ne flaschen wasser und etwas frotschutz im kofferraum liegen und kippt bei jedem tanken eben nach. hab ich in jungen jahren auch immer gemacht.

warum lassen 50% der vag fahrer nicht ihren ölverbrauch reparieren an ihren 10 jahre alten gebrauchtwagen? genau weils zu teuer ist egal was. allein die fehlerdiagnose übersteigt schon den wert des wagens. und genau aus dem grund kippt man eben nach und gut is. versteh ich nur zu gut. bei meinen winterautos hat man an der tanke nur angehalten um öl und wasser zu tanken und den sprit zu kontrollieren. is halt so in der preisklasse.

und nochmals: ein auto das wasser verbraucht hat zu 75% keine defekte zkd! wir haben schon bei schlachtwägen alle flüssigkeiten abgelassen und ham den motor mal so richtig "heissgefahren", da war die dichtung noch ganz und auch ein kopf verzieht sich nicht so einfach wie immer gern behauptet wird. den diese sollte lt internet wissen auch immer gleich minderstens geplant und am besten gleich mit getauscht werden...auch blödsinnig. vorallem wen man die hersteller toleranzen kennt!

am 6. April 2013 um 11:58

Wie ist das Treffen ausgegangen? Ist die komplette Verwandschaft der Käufering aufgetaucht? Wie wurde sich geeinigt, oder nicht geeinigt?

Es wurde doch alles mündlich unter Zeugen der Käuferin mitgeteilt, dass das Auto viel Wasser braucht.

In den 3 Tagen der Bedenkzeit hätte die Käuferin ruhig rechergieren können warum das Auto viel Wasser braucht und woran das liegt.

Die würde nicht nur die geforderten 100 € wiederbekommen, sondern würde auch für den kompletten Rechtsstreit aufkommen.

Kannst Ihr das ja mal ausrichten !

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Manche Leute scheinen echt den Bezug zu Realität verloren zu haben, und meinen für 400 Euro einen Neuwagen mit ewiger Garantie zu kaufen.

Die verwechseln das wohl mit ihrem Iphone für 700 Euro und dem Austauschservice bei defekt.

Da scheinen bei einigen die Verhältnisse durcheinander geraten zu sein.

Nur mal ein Beispiel: habe mein 20 Jahre altes fahrbereites Mofa für 200 € verkauft, also für 1000€ hätte die Dame bestimmt einen alltagstauglichen gebrauchten Roller bekommen.

Die Dame wollte aber keinen Roller sondern brauchte ein Auto, das vermutlich möglichst nix kosten soll. (Soll ja in der Praxis manchmal vorkommen).

Nun hat sie ein Auto für 400 und ne Reparatur, die den Wert des Autos übersteigt.

Sieh es doch mal von der Seite ...

Was das ganze mit nem Eierphone zu tun hat ...

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