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autoverkauf - Problem - wichtig!!

Themenstarteram 4. April 2013 um 8:34

ich hab ein Problem

am 20.3. habe ich mein Auto (twingo, bj. 93, Tüv neu) privat verkauft. die Frau war da, hat ihn sich angeschaut und war zufrieden... ich habe 400€ verlangt.

habe erwähnt, dass er viel Wasser braucht... (warum? weiß ich nicht, hab in der Werkstatt nicht danach schauen lassen)

nun hat mir die Dame am Dienstag geschrieben, Sie war in der Werkstatt die zylinderkopfdichtung sei kaputt, Sie möchte einen Teil vom Preis zurück (100€)

habe ihr dann gesagt, ich werde ihr kein Geld geben, da ich das mit dem Wasser gesagt habe.

nun droht Sie mir, Sie werde mir ihre verwandtschaft vorbeischicken und zum Anwalt gehen, und ich müsse aufpassen wer vor meiner Haustür steht.

was würdet ihr tun?????????

achja... Kaufvertrag wurde keiner gemacht, hab nur ein Beleg für das Geld ausgestellt

Beste Antwort im Thema

Sorry, auch auf die Gefahr hin, jetzt Schläge zu bekommen:

Da dreht jemand einer blauäugigen Frau einen 20-jährigen Twingo mit durchgebrannter Kopfdichtung für 400 Euronen an und beklagt sich, dass die hinterher mit dem Kauf nicht zufrieden ist und ganze 100 Euro zurück möchte?!

Klar ist sie selbst schuld, aber dem TE war wohl klar, dass sie das Auto benutzen wollte, nicht verschrotten. Ebenfalls klar ist ihm wohl gewesen, dass der ständige Wasserbedarf des Autos eine gravierendere Ursache haben muss als einen undichten Kühler etc., wenn es einfach irgendwohin verschwindet, aber das wird halt verdrängt. Also schnell frischen TÜV machen und die Karre jemandem andrehen - schließlich steht jeden Tag ein Dummer auf.

Nö, leid tust Du mir nicht, TE. Ich hätte mir an Deiner Stelle die HU-Kosten gespart und noch ein paar Euro vom Schrotti kassiert. Vorteil: Ich kann morgens problemlos in den Spiegel schauen.

Gruß vom bösen Dieter

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Zitat:

Original geschrieben von HubertXY

ich hab ein Problem

ja das hast du....den:

Zitat:

achja... Kaufvertrag wurde keiner gemacht, hab nur ein Beleg für das Geld ausgestellt

da du keinen kaufvertrag hast wirds schwer. du hast nämlich nicht ausdrücklich die gesetzliche gewährleistung ausgeschlossen. somit bist du erstmal wie ein händler für alle geschichten verantwortlich.

natürlich gilt auch ein mündlicher vertrag, aber das nachzuweisen ist eben erstmal das problem.

Themenstarteram 4. April 2013 um 8:47

ja danke

was soll ich nun tun?

warten bis die ganze Verwandtschaft der Dame vor der Tür steht und des Haus auseinander nimmt? ....

am 4. April 2013 um 8:50

Zitat:

Original geschrieben von HubertXY

ich hab ein Problem

am 20.3. habe ich mein Auto (twingo, bj. 93, Tüv neu) privat verkauft. die Frau war da, hat ihn sich angeschaut und war zufrieden... ich habe 400€ verlangt.

habe erwähnt, dass er viel Wasser braucht... (warum? weiß ich nicht, hab in der Werkstatt nicht danach schauen lassen)

nun hat mir die Dame am Dienstag geschrieben, Sie war in der Werkstatt die zylinderkopfdichtung sei kaputt, Sie möchte einen Teil vom Preis zurück (100€)

habe ihr dann gesagt, ich werde ihr kein Geld geben, da ich das mit dem Wasser gesagt habe.

nun droht Sie mir, Sie werde mir ihre verwandtschaft vorbeischicken und zum Anwalt gehen, und ich müsse aufpassen wer vor meiner Haustür steht.

was würdet ihr tun?????????

achja... Kaufvertrag wurde keiner gemacht, hab nur ein Beleg für das Geld ausgestellt

Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend und kommt es auf die Beweislage an, dann gilt da Aussage gegen Aussage. Kommt drauf an, wer da alleine war und wer ggfls. einen Zeugen dabei hatte.

Bei solchen Angelegenheiten sollte man, sowohl als Käufer, wie als Verkäufer, mindestens einen Zeugen dabei haben.

Stehen denn auf dem Beleg auch die Daten der Käuferin?

Wegen der Drohung würde ich einfach eine Strafanzeige bei der Polizei machen.

Dichtungen gehören aber zu den Verschleissteilen. Und bei Verschleissteilen muss auch ein Händler nicht haften(zumindest nicht, wenn das Auto so alt ist und entsprechende Kilometer weg hat). Ich würde erstmal stur bleiben und nix zahlen. Im Gegenteil, die Drohnung das sie jemanden vorbeischicken will, könntest du zur Anzeige bringen. Das nent sich nämlich Erpressung. Das kanst du ihr ja mal mit auf den Weg geben.;)

Denke, dass sie dich nur einschüchtern will um Geld von dir zu bekommen. Wahrscheinlich sieht sie sich auch nicht im Recht, da sie das Problem vom Wasser ja beim Kauf wusste.

Wenn sie zum Anwalt geht, dann bräuchtest du einen guten Anwalt und am Besten einen Zeugen, um Chancen zu haben.

Ich würde erstmal abwarten, ob überhaupt was kommt. Und wenn was vom Anwalt kommt, dann tätig werden, d.h. deinen Anwalt einschalten.

am 4. April 2013 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von HubertXY

ja danke

was soll ich nun tun?

warten bis die ganze Verwandtschaft der Dame vor der Tür steht und des Haus auseinander nimmt? ....

Eine kleine Kamera ausrichten und ggfls. "die ganze Familie" aufnehmen.

Ein Bekannter hat immer ein Fotohandy in der Brusttasche. Als ihm mal ein paar Leute "komisch" kamen, griff er kurz ans Handy und meinte dann, daß sie ab sofort live aufgezeichnet werden und das direkt weitergeleitet wird.

Die waren aber ruckzuck verschwunden. Wer will sich denn auch schon bei einer Straftat live filmen lassen ...

Zitat:

Original geschrieben von UURRUS

Dichtungen gehören aber zu den Verschleissteilen. Und bei Verschleissteilen muss auch ein Händler nicht haften...

Aber wie ist das, wenn die Verschleißgrenze nachweislich beim Kauf schon erreicht war und nicht nachweislich darauf hingewiesen wurde?

Themenstarteram 4. April 2013 um 9:04

also jeder von uns beiden hat einen Zeugen dabei gehabt.

ich wusste das mit der zylinderkopfdichtung bis vorgestern ja nicht, war ja nie damit in der Werkstatt. hätte wenn dann nur Vermutungen aufstellen können, was ich aber nicht in meiner Pflicht sehe?

Sie hatte 3 Tage Zeit von anschauen bis geldubergabe, also genug Zeit um sich damit auseinanderzusetzen warum das Auto viel Wasser braucht???

 

so wie ich die Polizei kenne, wird Sie sagen, solange nichts passiert, können die auch nichts machen :(

am 4. April 2013 um 9:09

Zitat:

Original geschrieben von HubertXY

was würdet ihr tun????????

du hast exakt drei möglichkeiten:

1. jeglichen kontakt zum käufer unterbinden, bis etwas vom gericht im briefkasten liegt...

2. es auf einen rechtsstreit ankommen lassen, der warscheinlich auf einen außergerichtlichen vergleich rausläuft und die anwalts-/gerichtskosten (die du und der käufer sich teilen) höher sind als der streitwert...

3. dem käufer 100€ geben, einen schriftlichen vertrag aufsetzen das du ab jetzt aus allen gewährleistungsanprüchen raus bist und das problem somit binnen weniger minuten aus der welt geschafft ist...

Zitat:

so wie ich die Polizei kenne, wird Sie sagen, solange nichts passiert, können die auch nichts machen

die polizei hat damit nichts zu tun, da es sich hierbei um zivilrechtliche ansprüche handelt!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

somit bist du erstmal wie ein händler für alle geschichten verantwortlich.

wobei händler i.d.r. so schlau sind und die gewährleistung auf ein jahr verkürzen...

...der te hingegen hängt nun volle zwei jahre drinn!

 

Themenstarteram 4. April 2013 um 9:17

ich meinte Polizei wegen der Drohung....

 

nunya.... ich warte erst mal ab, ihr Mann hat sich fur heute Abend angekündigt... wenn der dumm tut, kann ich ja mal die Polizei rufen...

ja, wenn ich der die 100€ geben würde, hätte ich ja Ruhe, aber dann hätte Sie was Sie will und ich kein Geld (hab ja eh keins ) bei jemand der keins hat kann man auch nichts holen?

Zitat:

Original geschrieben von HubertXY

...und ich kein Geld (hab ja eh keins )...

dann solltest du dir dreimal überlegen, hier ggf. den klageweg zu bestreiten, denn ohne rechtsschutzversicherung (die - sofern vorhanden - warscheinlich eine selbstbeteiligung von 150€ hat) bist du mit den 100€ deutlich günstiger bedient!

Zitat:

..bei jemand der keins hat kann man auch nichts holen?

doch...

 

am 4. April 2013 um 11:09

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von HubertXY

...und ich kein Geld (hab ja eh keins )...

dann solltest du dir dreimal überlegen, hier ggf. den klageweg zu bestreiten, denn ohne rechtsschutzversicherung (die - sofern vorhanden - warscheinlich eine selbstbeteiligung von 150€ hat) bist du mit den 100€ deutlich günstiger bedient!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

..bei jemand der keins hat kann man auch nichts holen?

doch...

Ich habe den Eindruck, hier will man den TS dazu bringen, einfach Geld rauszurücken, um der Erpressung noch nachzugeben.

Ich hätte mir für den Zeitpunkt, wo der Mann von der kommen will, jemanden von der Kripo ins Haus geholt, der dann ggfls. gleich tätig werden kann, falls wieder solche Drohungen ausgestoßen werden.

Themenstarteram 4. April 2013 um 11:22

ich will ja nicht sagen, dass ich garkei Geld habe, aber ich würde der Frau ja somit Recht geben, wenn ich ihr einfach 100€ geben würde bzw. Sie hätte erreicht was sie mit ihren Drohungen fordert.

hahah... wo soll ich mir jemand von der kripo hernehmen? der würd mich ja auslachen....

am 4. April 2013 um 11:25

Alles nur blabla. Wenn du einen Zeugen hast, sagt der einfach auch, dass der mündliche Vertrag jegliche Gewährleistung ausgeschließt.

Anwalt, Leute schicken.....Die Leute blöffen doch nur. Ich würde überhaupt nicht mehr auf sowas reagieren.

Es geht um einen 20 (!!!) Jahre alten Twingo. Wer sich so ein Auto noch kauft, der hat selbst kein Geld. Erst recht kein Geld, um da einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen.

Gekauft wie gesehen und fertig ab. Macht euch doch nich ins Hemd. Und was ihr Mann bei dir heute abend will, würde ich gerne mal wissen.

Was gibst du dich noch mit dem Pack ab? Ich würde von so einer Bagage niemanden mehr ins Haus lassen.

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