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Autoverkauf per Whatsapp

Themenstarteram 27. Juli 2019 um 8:37

Hallo,

ich habe mal eine Frage, ein Kumpel von mir hat per WhatsApp sein Auto verkauft. Die Person hat sich das Auto bei Ihm angeschaut und direkt mitgenommen, hat das KFZ auch schon auf sich angemeldet und nun nach ca. 4 Wochen behauptet Sie, dass Sie Zuviel in das KFZ noch stecken müsste, dass Sie das KFZ doch nicht mehr nehmen wollen würde.

Nun zur eigentlichen Frage: Ist dies so richtig und kann Sie das so einfach machen? Da Sie ja per WhatsApp, und auch persönlich also Mündlich den Kauf bestätigt hat. Und außerdem das KFZ auch schon auf Ihren Namen angemeldet hat.

Beste Antwort im Thema

Ich hoffe mal ihr habt dann im WhatsApp Chat wirksam die Gewährleistung ausgeschlossen. Wenn nicht, sieht es schlecht aus. Dann ist der Verkäufer volle zwei Jahre in der Gewährleistung!

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Hallo habt ihr denn keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht gibt es doch kostenlos im Netz.Aber ich denke das ihr alles richtig gemacht wenn ihr nicht wissend grosse Schäden verschwiegen habt,weil die haben sich den Wagen angeschaut und man hätte den Wagen vorher bei der DEKRA gegen eine Gebühr durchchecken lassen.

Ich denke ihr seid raus.

Was ist mit dem wagen?

Schäden/Defekte die nicht vertraglich festgehalten wurden oder eher alters-/laufleistungsbedingter Verschleiß?

 

Wurde die Gewährleistung (wirksam) ausgeschlossen?

Wenn nicht, seid ihr entgegen der Einschätzung des Vorposters auch bei unbekannten Schäden nicht einfach so raus.

 

Ein Vertrag (übereinstimmende Willenserklärung) über den Verkauf eines kfz bedarf keiner bestimmten Form. Er kann mündlich, schriftlich oder auch per Whatsapp geschlossen werden.

Dennoch sollten gewisse Punkte im Vertrag vereinbart werden, egal in welcher Form der Vertrag geschlossen wurde.

Ich hoffe mal ihr habt dann im WhatsApp Chat wirksam die Gewährleistung ausgeschlossen. Wenn nicht, sieht es schlecht aus. Dann ist der Verkäufer volle zwei Jahre in der Gewährleistung!

Da nicht die Art der Mängel genannt wurde, ist es bis jetzt nur raten ob und was auf den Verkäufer zukommen kann.

Also lieber TE, ein paar mehr Infos bitte.

Welche Art von Mängel bzw. Warum muss soviel in das Auto gesteckt werden?

Und wurde die Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen, sprich welchen Wortlaut hat dein Kumpel in den Whats App Nachrichten stehen?

Eines Vorweg, das nach einiger Zeit sowas kommt ist eine Masche um nachträglich Geld rauszuschlagen ...

Für den Fall das kein Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss vorhanden ist, das kann auch auf einem Bierdeckel/WhatsApp chat stehen:D ... ist das natürlich doof, dann kann ein windiger Käufer einiges zu eurem Ungunsten drehen, sofern die es drauf anlegen ...

Aber es kann ja immer noch der mündliche KV bestehen:cool:, wo die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, das muss der Käufer auch erstmal entkräften;)

Aber, oftmals stecken da windige, skrupellose Aufkäufer hinter, die im "Massenverfahren" alle möglich Verkäufer nach Zeit X anschreiben/kontaktieren, nicht wenige lassen sich drauf ein und zahlen aus Panik/Mitleid ein paar 100er Nachlass ...

Daher mein Tipp, einfach überhaupt nicht reagieren, die nerven dann noch 1,2,3, mal, aber zu 95% ist dann ruhe und die streichen euch aus ihrer Liste ....

Nur wenn was offizelles vom Anwalt (Achtung kann auch ein fake sein) oder Gericht kommt, müsst ihr reagieren und selbst am besten ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt in Anspruch nehmen um nicht in Fettnäpfchen zu treten

Aber zu 99% passiert das eh nicht ....;)

am 29. Juli 2019 um 6:26

.. und wenn das Telefon verreckt - oder zumindest der Speicher darin, hat man ohne schriftlichen Kaufvertrag keinerlei Nachweis, was vereinbart wurde - und Backup von Anwenderdaten ist ja ein Schimpfwort. Papier ist geduldig, Speicher kann verrecken oder aus Versehen gelöscht werden. Kaum zu glauben...

Glauben kannste in der Kirche ....:D denke die Wahrscheinlichkeit das ein Speicher gerade dann verreckt oder ein offline Papier KV verschütt geht ist nahezu 50:50:p

ich schrieb ja, es gilt immer noch ein möglicherweise mündlicher KV und da muss die Gegenseite erstmal nachweisen, dass die Gewährleistung NICHT ausgeschlossen wurde, immerhin möchten die Käufer ja was.... also ruhig Blut und erstmal abtauchen ...

Auch hier der Rat holt euch beim Autoverkauf einfach eine PrepaidSim + Nummer vom Discounter und nach dem Verkauf verschwindet die erstmal in der Schublade, hat bereits einigen mächtiges Grübeln&Stress im Nachgang genommen ..:cool:;)

Zitat:

@tartra schrieb am 29. Juli 2019 um 09:43:50 Uhr:

 

ich schrieb ja, es gilt immer noch ein möglicherweise mündlicher KV und da muss die Gegenseite erstmal nachweisen, dass die Gewährleistung NICHT ausgeschlossen wurde, immerhin möchten die Käufer ja was.... also ruhig Blut und erstmal abtauchen ...

Naja.... Grundsätzlich gilt die Gewährleistung als vereinbart, solange sie nicht ausgeschlossen wurde. Und hier liegt die Beweislast beim Verkäufer, dass sie ausgeschlossen wurde.

Der Käufer muss aber beweisen, dass die Mängel bei Übergabe bereits vorhanden waren und es darf sich nicht um alters- und laufleistungsgerechten Verschleiß handeln.

Moin,

Wenn du behauptest die Gewährleistung wurde ausgeschlossen und der andere behauptet das Gegenteil - wo ist dann wohl die Wirksamkeit des Ausschlusses? Als Verkäufer musst du den wirksamen Ausschluss nachweisen können, sonst ist der Gewährleistungsausschluss eben ganz oder teilweise unwirksam d.h. der Käufer hat eben einen Gewährleistungsanspruch. Sich also darauf zu verlassen und sowas zu behaupten kann am Ende tatsächlich sehr teuer werden, wenn die Gegenseite ernst macht.

LG Kester

am 3. August 2019 um 23:39

Also ich bin vom Fach und möchte dich beruhigen: Falls du nichts arglistig verschwiegen hast und man dir diese Arglistigkeit nicht nachweisen kann, so ist alles im grünen Bereich. Arglistig heißt, wenn du über die Mängel im vorhinein Bescheid wusstest und den Käufer bewusst getäuscht hast. Hierbei sprechen wir aber nicht über Bremsen oder ähnliche Verschleißteile. Und ob der Vertrag über WhatsApp läuft oder in einer anderen Form ist egal.

Wenn du wirklich "vom Fach" wärst, müsstest du eigentlich wissen, dass beim Verkauf an privat nicht einfach so "alles im grünen Bereich " ist. Bei ( nachweisbar) offenbarten Mängeln ist der Verkäufer was diese Mängel betrifft, tatsächlich aus dem Schneider.

Dennoch muss die Gewährleistung aber belegbar ( in welcher Form auch immer) wirksam ausgeschlossen werden, sonst greift sie auch bei Mängeln die dem Verkäufer gar nicht bekannt waren.

@gummikuh72

Schau in die Signatur von wanheimer. Er ist von Fach, nur eben aus dem Händlerfach!

... umso erschreckender wenn dann offensichtlich Grundlagen fehlen.

Da kann die Gewährleistung beim Verkauf an privat überhaupt nicht ausgeschlossen werden und greift somit erst recht bei nicht angegebenen Mängeln (nicht Verschleiß).

am 4. August 2019 um 12:30

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 4. August 2019 um 09:09:17 Uhr:

... umso erschreckender wenn dann offensichtlich Grundlagen fehlen.

Da kann die Gewährleistung beim Verkauf an privat überhaupt nicht ausgeschlossen werden und greift somit erst recht bei nicht angegebenen Mängeln (nicht Verschleiß).

Quatsch mit Soße. Ich war schon in vielen Fällen vor dem Richter. Privatverkäufer sind nach dem Gesetz Laien und denen kann nur in wenigen schwierigen Fällen etwas nachgewiesen werden. Und auch wenn du nichts schriftliches vorliegen hast, muss der Privatmann keine Gewährleistung auf irgendwas geben. Nur die arglistige Täuschung ist nicht erlaubt... Vielleicht sollte ich dazu mal einen Blog schreiben =).

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