Autoverkauf ohne Kaufvertrag
hallo! habe folgendes problem.... echt übel... aber hoffnung habe ich noch. vor zwei tagen haben autohändler meinen audi gekauft und bar bezahlt. dummerweise war er noch angemeldet auf mich und einen kaufvertrag haben wir auch nicht gemacht. da es am wochenende war hat er gesagt er geht gleich am montag zum STVA und meldet ihn um... das auto sollte verschifft werden und deshalb brauchen die händler ja eine ummeldung vom STVA. fahrzeugbrief und schein hat er auch...braucht er ja dazu.... was kann ich tun wenn er da nicht hingeht???? versicherung meinte die brauchen nen kaufvertrag zur zwangsabmeldung...hab ich net... habe nur die kohle und das kennzeichen von ihm.. ich vertraue ihm das er es abmeldet.
Beste Antwort im Thema
Wenn Du ihm vertraust, wo ist dann Dein Problem ? 😁😁😁: Ich hätte es nicht gemacht !
Gruß Rolf
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Zwar hatte ich das vor kurzem noch in einem anderen Fred geschrieben, egal. Jedenfalls hatte "meine Liebste" VOR Weihnachten (🙄) ihr Auto verkauft. Natürlemon ANGEMELDET, aber, es lag nicht an der Haarfarbe ... 😎 Das Geld wurde überwiesen und sie hat den Kfz Brief losgeschickt, per Einschreiben. Soweit OK. Nur wartete sie auf die Rückmeldung, dass der Wagen Ab- bzw. Umgemeldet wäre ... Da passierte aber nix, weil die Käuferin irgendwas Versicherungstechnisches mit ihrem Lebensgefährten hatte und der Kfz Brief lange brauchte um anzukommen, logisch, um DIE Zeit.
Versicherung und Steuer musste meine Liebste natürlich noch zahlen ... Kaufvertrag gab's auch!
Wobei die Zahlung der Steuer die "Liebste" selbst zu verantworten hat.
Nach Kraftfahrzeugsteuergesetz § 5.5 endet die Steuerpflicht mit Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle. Ohne Veräußerungsanzeige endet Steuerpflicht jedoch erst mit dem Tag der Zulassung durch den Käufer.
O.
ANTWORT:
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Eine Zwangsabmeldung ist möglich über die Zulassungsstelle. Kaufvertrag der Zulassungsstelle vorlegen, dann ist eine Abmeldung auch ohne Papiere möglich.
Wenn schon, musst du auch alles lesen ... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
Wichtig ist nur das du als (Verschenker/Übergeber eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises vom Beschenkten/Empfänger machst) Dann schreibe auf ein Blatt Papier: Auto XY Seriennummer etc. Verschenkt/Übergeben an XY am Tag, Monat, Jahr + Unterschreiben lassen.
Dann ist das aber eine Schenkung und kein Kauf. Da gelten wieder andere Regeln. Also nicht Äpfel mit Wurst vergleichen...
Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
Wenn mir einer als Privatperson ein Auto mit Vertrag verkauft und ich finde nur die geringsten Mängel. Dann ziehe ich dem Typen den letzten Euro aus der Tasche. Nach dem heutigen europäischen Gesetzten verkauft nur ein Lebensmüder Privatmann, sein Auto mit einem Vertrag von ADAC etc.
Das ist so mit der größte Humbug, den ich letzter Zeit hier mal wieder gelesen habe 🙄🙄 Welche "europäischen Gesetze" sollen das denn sein? Lass mich raten, du schreibst auch immer diesen schwachsinnigen Disclaimer von wegen "neues EU-Recht" unter deine ebay-Auktionen oder? 🙄🙄 Was ein Stuss...
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und wohin sollen die das schicken? ich nehme mal an das bei keinem kaufvertrag auch kein perso etc gecheckt wurde...Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Einfach eine, übrigens gesetzlich vorgeschriebene, Veräußerungsanzeige an die zuständige Zulassungsstelle schicken. Die schreibt dann den Käufer an, dass er das Fahrzeug ummelden muss.
Wohin die das schicken sollen, kann nur der TE beantworten. Wenn er keine Adresse vom Händler hat, dann trägt er eben das Risiko...die Anzeige muss so oder so erfolgen...
Man könnte hier jetzt noch etwas zur Vollständigkeit des Kaufvertrages schreiben. So einfach wie es hier einige glauben und auch schreiben ist es nun doch nicht. Wer es genau wissen möchte, führe sich den § 13 Abs. 4 FZV zu gemühte.
Es gehört schon ein wenig mehr dazu um ein Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb setzen zu lassen und es gibt hierzu auch verschiedene Wege.
Auch für unseren TE gebe es einen Weg über eine zwangsweise Außerbetriebsetzung, die aber doch ein paar Risiken und Kosten für den Halter mit sich bringen !
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Zwar hatte ich das vor kurzem noch in einem anderen Fred geschrieben, egal. Jedenfalls hatte "meine Liebste" VOR Weihnachten
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"Liebschen" DAS war O-Ton Zulassungsstelle Wuppertal ... ok? Wenn du meckerst, dann ruf die an und frag' nach welchen Schwachsinn die verbreiten. Meine "Liebste" hat den "Service" am Ende ja nicht genutzt. Trotzdem hat sie genau DIESE Aussage bekommen, ok? Also nix von mir erfundenes! Was an der Aussage nun stimmt und ob es SO möglich ist, wie die Dame das gesagt hat ... vielleicht befragst du sie selbst dazu und belehrst sie gleich, dass es SO nicht ginge?
Sollte ich dich FALSCH verstanden habe, bitte ich um Entschuldigung! Vielleicht schreibst du in Zukunft nicht in Rätseln ...? 😉