Autoverkauf ohne Kaufvertrag

hallo! habe folgendes problem.... echt übel... aber hoffnung habe ich noch. vor zwei tagen haben autohändler meinen audi gekauft und bar bezahlt. dummerweise war er noch angemeldet auf mich und einen kaufvertrag haben wir auch nicht gemacht. da es am wochenende war hat er gesagt er geht gleich am montag zum STVA und meldet ihn um... das auto sollte verschifft werden und deshalb brauchen die händler ja eine ummeldung vom STVA. fahrzeugbrief und schein hat er auch...braucht er ja dazu.... was kann ich tun wenn er da nicht hingeht???? versicherung meinte die brauchen nen kaufvertrag zur zwangsabmeldung...hab ich net... habe nur die kohle und das kennzeichen von ihm.. ich vertraue ihm das er es abmeldet.

Beste Antwort im Thema

Wenn Du ihm vertraust, wo ist dann Dein Problem ? 😁😁😁: Ich hätte es nicht gemacht !

Gruß Rolf

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Der Käufer muss nur einen Kaufnachweis erbringen - das muss kein Vertrag sein.
Dafür reicht schon eine dritte anwesende Person beim Verkauf.

Deshalb kannst du auch im Einzelhandel alles zurückbringen bzw. bemängeln ohne Bon - sofern du Zeugen für den Kauf oder einen anderen Nachweis hast.

Zitat:

Original geschrieben von shathh


Der Käufer muss nur einen Kaufnachweis erbringen - das muss kein Vertrag sein.
Dafür reicht schon eine dritte anwesende Person beim Verkauf.

Deshalb kannst du auch im Einzelhandel alles zurückbringen bzw. bemängeln ohne Bon - sofern du Zeugen für den Kauf oder einen anderen Nachweis hast.

Ich mache das immer unter 4 Augen (2 Personen), das ist ja wohl logisch!

Also Beweis mir, dass du von mir ein Auto gekauft hast! Ich werde zu jeder Zeit sagen das ich dir das Auto gehenkt habe! Wenn ich ein Arsch bin, sage ich das ich dir fürs abholen und entsorgen noch 500 Euro in die Hand gedrüchkt habe weil du dich beim mir als Händler ausgegeben hast!

Wichtig ist nur das du als (Verschenker/Übergeber eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises vom Beschenkten/Empfänger machst) Dann schreibe auf ein Blatt Papier: Auto XY Seriennummer etc. Verschenkt/Übergeben an XY am Tag, Monat, Jahr + Unterschreiben lassen. Das dient nur zur Sicherheit das wenn der Wagen irgendwo ausgeschlachtet rumsteht du nicht für die entsorgungskosten aufkommen musst!

Wenn mir einer als Privatperson ein Auto mit Vertrag verkauft und ich finde nur die geringsten Mängel. Dann ziehe ich dem Typen den letzten Euro aus der Tasche. Nach dem heutigen europäischen Gesetzten verkauft nur ein Lebensmüder Privatmann, sein Auto mit einem Vertrag von ADAC etc.

LG

naja da der letzte halter ja irgendwo eingetragen ist, lässt sich das schon recht schnell beweisen, spätestens vor gericht
sei es beim straßenverkehramt oder bei einer versicherung

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Wenn mir einer als Privatperson ein Auto mit Vertrag verkauft und ich finde nur die geringsten Mängel. Dann ziehe ich dem Typen den letzten Euro aus der Tasche. Nach dem heutigen europäischen Gesetzten verkauft nur ein Lebensmüder Privatmann, sein Auto mit einem Vertrag von ADAC etc.

Ich verstehe dich nicht.

Das ist doch genau der Sinn eines Kaufvertrages - dass für beide Seiten klare Verhältnisse herrschen.

NUR mit Vertrag kannst du Gewährleistung und Co rechtskräftig ausschließen.

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@TE: Ein Autohändler kauft Dein Auto ohne Vertrag, will es irgendwohin ins Ausland verschiffen, und verspricht Dir hoch und heilig, dass er es vorher ummeldet? Wie blauäugig bist Du? Ist Dir schon mal aufgefallen, dass Gebrauchtwagenhändler in den Listen mit den vertrauenswürdigsten Berufen immer ziemlich hinten liegen? 😉

@Alle, die ihr Auto verkaufen wollen: Ich empfehle, nur mit Vertrag zu verkaufen, inkl. vom Käufer unterschriebener Meldung an die Zulassungsstelle und an die Versicherung. Und: Auto vorher abmelden, ganz wichtig (außer der Käufer ist eine Person, der Du absolut vertraust). Denn solange das Auto nicht auf den Käufer umgemeldet ist, musst Du die Versicherung weiterbezahlen.

Es gibt für mich (als potenziellen Käufer oder Kaufinteressenten) keinen Grund, dass jemand sein Auto ohne Vertrag verkauft. Es sei denn er hat was zu verbergen, oder irgendwas mit dem Auto stimmt nicht.

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC


Es gibt für mich (als potenziellen Käufer oder Kaufinteressenten) keinen Grund, dass jemand sein Auto ohne Vertrag verkauft. Es sei denn er hat was zu verbergen, oder irgendwas mit dem Auto stimmt nicht.
SO

ist es. Wenn einer zu mir sagt:

"Kaufvertrag? Ach quatsch, wir sind doch Männer und können das per Handschlag."

Dann gibts von mir noch eine letzte Nachfrage nach dem Kaufvertrag. Zückt er dann keinen vertrauenswürdigen KV (z.B. ADAC) aus dem Ärmel, verabschiede ich mich freundlich, aber auf nimmer Wiedersehen ;-)

--> Wer einen KV vehement ablehnt ist ein Verbrecher. Ohne Ausnahme ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon



Wichtig ist nur das du als (Verschenker/Übergeber eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises vom Beschenkten/Empfänger machst) Dann schreibe auf ein Blatt Papier: Auto XY Seriennummer etc. Verschenkt/Übergeben an XY am Tag, Monat, Jahr + Unterschreiben lassen. Das dient nur zur Sicherheit das wenn der Wagen irgendwo ausgeschlachtet rumsteht du nicht für die entsorgungskosten aufkommen musst!

LG

Das unterschriebene Blatt mit der Bemerkung "Verschenkt/Übergeben" ist doch auch ein Vertrag.

Oder was ist das?

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Das unterschriebene Blatt mit der Bemerkung "Verschenkt/Übergeben" ist doch auch ein Vertrag.
Oder was ist das?

O.

Das nennt sich dann wohl Betrug, wenn du "verschenkt" reinschreibst und vom Käufer einen Kaufpreis erhalten hast.

Außerdem: wer lässt sich als Käufer auf solche windigen Tricks ein?

Machst du das oft genug, kannst du wegen Steuerhinterziehung belangt werden (wenn du oft genug Karren verkaufst und jedes Mal nichts versteuerst)

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Wenn mir einer als Privatperson ein Auto mit Vertrag verkauft und ich finde nur die geringsten Mängel. Dann ziehe ich dem Typen den letzten Euro aus der Tasche. Nach dem heutigen europäischen Gesetzten verkauft nur ein Lebensmüder Privatmann, sein Auto mit einem Vertrag von ADAC etc.

LG

Die Sachmangelhaftung wird aber eben in dem ADAC ( Mobile ect.) Vertrag

ausgeschossen

.Da ziehst du als Käufer aber den kürzeren.

Sprach' der Käufer mit russischem Akzent? Oder verstand er überhaupt was du sagst?
Pardon, nur ist das für mich Zeitverschwendung auf das Thema einzugehen ... soviel ... *ZENSUR*

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Sprach' der Käufer mit russischem Akzent? Oder verstand er überhaupt was du sagst?
Pardon, nur ist das für mich Zeitverschwendung auf das Thema einzugehen ... soviel ... *ZENSUR*

Stimmt da hast du recht, allerdings sollten wir bei MT nicht irgendwelche Falschaussagen stehen lassen sonst könnte es jemand lesen und falsch verstehen.

wieso Falschaussage? Das war eine ernst gemeinte Frage ... 😎

Tja, das nützt ihm jetzt wohl auch nichts mehr. Glaube kaum, dass sich der Käufer noch einmal freiwillig bei ihm meldet. Es gibt Aufkäufer, die nur darauf aus sind zugelassene Fahrzeuge ohne Vertrag oder mit mit gefälschten Vertrag aufzukaufen. Hauptsache sie sind zugelassen. Sie lassen sich dann auch ganz schnell weiter verkaufen. Das ist deren Masche.

Bevor es dann endlich zu Zwangsstillegungsmaßnahmen kommt ( mit Einleitung der Fahndung) vergehen ein paar Wochen. Bis dahin sind die Fahrzeuge bereits über irgentwelche Grenzen verschoben.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Einfach eine, übrigens gesetzlich vorgeschriebene, Veräußerungsanzeige an die zuständige Zulassungsstelle schicken. Die schreibt dann den Käufer an, dass er das Fahrzeug ummelden muss. Vordrucke gibts beim ADAC oder den diversen Internet-Automobilbörsen...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Einfach eine, übrigens gesetzlich vorgeschriebene, Veräußerungsanzeige an die zuständige Zulassungsstelle schicken. Die schreibt dann den Käufer an, dass er das Fahrzeug ummelden muss.

und wohin sollen die das schicken? ich nehme mal an das bei keinem kaufvertrag auch kein perso etc gecheckt wurde...

Zwar hatte ich das vor kurzem noch in einem anderen Fred geschrieben, egal. Jedenfalls hatte "meine Liebste" VOR Weihnachten (🙄) ihr Auto verkauft. Natürlemon ANGEMELDET, aber, es lag nicht an der Haarfarbe ... 😎 Das Geld wurde überwiesen und sie hat den Kfz Brief losgeschickt, per Einschreiben. Soweit OK. Nur wartete sie auf die Rückmeldung, dass der Wagen Ab- bzw. Umgemeldet wäre ... Da passierte aber nix, weil die Käuferin irgendwas Versicherungstechnisches mit ihrem Lebensgefährten hatte und der Kfz Brief lange brauchte um anzukommen, logisch, um DIE Zeit.
Versicherung und Steuer musste meine Liebste natürlich noch zahlen ... Kaufvertrag gab's auch!
Ja, Frage bei der Zulassungsstelle: Eine Zwangsabmeldung ist möglich über die Zulassungsstelle. Kaufvertrag der Zulassungsstelle vorlegen, dann ist eine Abmeldung auch ohne Papiere möglich.
Ob das nun bei ALLEN ZUlassungsstellen so gehandhabt wird, weiß ich nicht, wäre aber eine Möglichkeit, WENN man denn einen Kaufvertrag hätte ... 😁

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