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Autoverkauf ohne Kaufvertrag

Themenstarteram 6. August 2012 um 11:15

hallo! habe folgendes problem.... echt übel... aber hoffnung habe ich noch. vor zwei tagen haben autohändler meinen audi gekauft und bar bezahlt. dummerweise war er noch angemeldet auf mich und einen kaufvertrag haben wir auch nicht gemacht. da es am wochenende war hat er gesagt er geht gleich am montag zum STVA und meldet ihn um... das auto sollte verschifft werden und deshalb brauchen die händler ja eine ummeldung vom STVA. fahrzeugbrief und schein hat er auch...braucht er ja dazu.... was kann ich tun wenn er da nicht hingeht???? versicherung meinte die brauchen nen kaufvertrag zur zwangsabmeldung...hab ich net... habe nur die kohle und das kennzeichen von ihm.. ich vertraue ihm das er es abmeldet.

Beste Antwort im Thema

Wenn Du ihm vertraust, wo ist dann Dein Problem ? :D:D:D: Ich hätte es nicht gemacht !

Gruß Rolf

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Wenn Du ihm vertraust, wo ist dann Dein Problem ? :D:D:D: Ich hätte es nicht gemacht !

Gruß Rolf

Oh mein Gott.

Wie kann man nur? Ich hoffe mit dir, dass er es abmeldet

Dem kann ich mich nur anschließen. Und vor allem, dass er die Kiste nicht im ausgeschlachteten Zustand in einem Naturschutzgebiet verklappt.

P.S.: Auch mündliche Verträge sind rechtlich einwandfrei und für beide Parteien bindend. Aber Theorie und die Umsetzung in der Praxis sind bekanntlich zwei Paar Schuhe...

Viel Glück!

Ich hoffe das der Wagen nicht irgendwo im Wald gefunden

wird. Sofern noch eine Fahrgestellnummer sichtbar ist,

lässt sich damit der letzte Halter ermitteln und der

muss für die Entsorgung aufkommen.

Hättest du einen Vertrag dann könntest du in dem Fall sagen:

Ich habe das Fahrzeug an Herrn oder Frau X veräußert.

Adresse steht auf dem Vertrag. Fragen Sie doch dort mal nach....

Einfach eine, übrigens gesetzlich vorgeschriebene, Veräußerungsanzeige an die zuständige Zulassungsstelle schicken. Die schreibt dann den Käufer an, dass er das Fahrzeug ummelden muss. Vordrucke gibts beim ADAC oder den diversen Internet-Automobilbörsen...

Das ist heutzutage eine echt dumme Handlung gewesen.

Am besten sich vorher schlau machen, wie das Ganze zu funktionieren hat; wofür gibt's Internet?

Mündliche Veträge haben die selbe Wirkung, wie schriftliche. Der Haken ist allerdings, die Beweisbarkeit. Und darauf baut der ganze Handel auf im bitteren Falle! Kannst du es nicht beweisen, kann der mündliche Vetrag noch so dolle gewesen sein....

Das was du richtig gemacht hast als Privat verkäufer -> Ohne Vertag verkauft und Barzahlung = Mache ich immer so und ist das sicherste für dich!

Aber das dümmste und idiotischste was man bei einem Autoverkauf überhaupt machen kann -> Sein Auto angemeldet zu übergeben = Egal was passiert du musst bzw. deine Versicherung muss haften!

LG

Das ist doch Quatsch!

Der Verkauf mit Vertrag ist für den privaten Verkäufer tausend Mal vorteilhafter als der Verkauf ohne!

Zitat:

Original geschrieben von shathh

Das ist doch Quatsch!

Der Verkauf mit Vertrag ist für den privaten Verkäufer tausend Mal vorteilhafter als der Verkauf ohne!

Für den Käufer ja aber nicht für den Verkäufer.

Wenn du sagst das stimmt nicht, dann kannst gerne von mir ein Auto kaufen. Habe hier noch einen Golf I. Das dürfte für dich ja dann ohne Vertrag wohl kein Problem sein das Geld von mir zurück zu bekommen!

Frage mich, wie man ein Auto ohne Vertrag verkaufen kann.

 

Gemeint ist wohl, Verkauf eines Fahrzeuges ohne schriftlichen Vertrag.

 

Kauf ohne schriftlichen Vertrag ist nur für Käufer von Vorteil, da u.a. dann die Sachmängelhaftung zwei Jahre besteht. Wo ist der Vorteil für Verkäufer?

 

O.

 

Name und den Namen des Händlers wirst du doch wohl haben??

Firmenname notfalls?

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon

Zitat:

Original geschrieben von shathh

Das ist doch Quatsch!

Der Verkauf mit Vertrag ist für den privaten Verkäufer tausend Mal vorteilhafter als der Verkauf ohne!

Für den Käufer ja aber nicht für den Verkäufer.

Wenn du sagst das stimmt nicht, dann kannst gerne von mir ein Auto kaufen. Habe hier noch einen Golf I. Das dürfte für dich ja dann ohne Vertrag wohl kein Problem sein das Geld von mir zurück zu bekommen!

Wenn du die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausschließt, kann der Käufer sich die Karre auf deine Kosten vergolden lassen.

Du kannst nicht nachweisen auf Mängel hingewiesen zu haben und musst zusätzlich 1 Jahr Gewährleistung auf das Auto geben.

Ist das für dich vorteilhaft? Eher nicht!

ich seh schon den nächsten fred hier:

hilfe ich bin geblitzt worden, mit einem auto was ich schon vor 4 wochen verkauft habe, womit der käufer aber noch immer mit meinen kennzeichen rumfährt :D

Zitat:

Original geschrieben von shathh

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon

 

 

Für den Käufer ja aber nicht für den Verkäufer.

Wenn du sagst das stimmt nicht, dann kannst gerne von mir ein Auto kaufen. Habe hier noch einen Golf I. Das dürfte für dich ja dann ohne Vertrag wohl kein Problem sein das Geld von mir zurück zu bekommen!

Wenn du die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausschließt, kann der Käufer sich die Karre auf deine Kosten vergolden lassen.

Du kannst nicht nachweisen auf Mängel hingewiesen zu haben und musst zusätzlich 1 Jahr Gewährleistung auf das Auto geben.

Ist das für dich vorteilhaft? Eher nicht!

Beweis du mir doch erstmal, dass du das Auto von mir gekauft hast bevor du mich in Sachmängelhaftung nimmst! :D

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