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Autoverkauf nach Frankreich MINI

Themenstarteram 20. Oktober 2017 um 12:51

Hallo!

Vorgeschichte: Ich habe im November 2016 einen Mini gekauft. August 2017 habe ich ihn an einen Hernn aus der Nachbarstadt verkauft. Dieser gab das Auto aber nach 4 Tagen zurück da er festgestellt hat, dass die Klima nicht geht. Trotz dem, dass nur die Flüssigkeit gefehlt hat, habe ich das Auto zurück genommen. Dabei haben wir einfach einen neuen Kaufvertrag gemacht in dem ich ihm das Auto praktisch „abgekauft“ habe.

Da ich bereits schon ein neues Auto hatte, hab ich den Mini nicht mehr angemeldet. Dadurch steht auf dem Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sein Name aber ich bin sogesehen der Besitzer.

Jetzt hat sich gestern ein Franzose den Mini angeschaut. Er war kurzentschlossen, organisierte sich hier in Deutschland ein 5-Tages-Kennzeichen um den Mini mit nach Straßbourg zu nehmen. Der Verkauf lief reibungslos. Alle Mängel wurden im Vertrag festgehalten. Er ist am selben Abend noch mit dem Mini abgereist.

Jetzt meldet er sich heute und meint er darf damit nicht nach Frankreich einreisen weil der Name von Schein und Brief von meinem Namen auf dem Kaufvertrag abweicht.

Er fordert jetzt entweder einen neuen, „gefälschten“ Vertrag, der besagen soll dass er der Käufer ist und anstelle mich als Verkäufer soll der Herr dran stehen der das Auto 4 Tagen gefahren hat, ansonsten muss ich das Auto zurück nehmen. Er ist bei der Probefahrt schon gefahren wie ein „Irrer“ und über 1000km mehr auf meinem Auto möchte ich auch nicht.

Muss ich ihn im schlimmsten Fall zurück nehmen oder ist das sein Problem wie er das Auto rüber bringt?

Beste Antwort im Thema

Schick dem Käufer, den Kaufvertrag, mit welchem Du Dein Auto vom Nachbarn

zurückgekauft hast. Damit kann er nachweisen, daß er das Fahrzeug vom

derzeitigen Eigentümer legitim erworben hat.

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Themenstarteram 20. Oktober 2017 um 18:42

Danke für die bisherigen Antworten!

Nachdem ich ihm jetzt geschrieben habe dass ich nichts fälschen werde und nichts mehr für ihn machen kann, schreibt er jetzt dass das Auto nur Probleme macht. Auf einmal kommen schwarze Rauchwolken raus und das Lenkrad ist eingerastet und scheinbar nicht mehr funktionsfähig.

Diese Probleme hatte ich noch nie mit dem Auto, zumal ich letzte Woche erst beim TÜV war!

Einfach ignorieren.

Da geht's wahrscheinlich nun nicht mehr um den Vertrag, sindern jetzt soll im Nachhinein was am Preis gemacht werden.

Nummer blockieren, Ruhe haben. NICHT antworten, egal was er für fadenscheinige Argumente anführt, z. B. per Mail. Auch wenn es noch so verlockend ist, zu antworten.

Themenstarteram 21. Oktober 2017 um 14:43

Danke an alle !

Habe ihm ja den Kaufvertrag von meinem Nachbarn und mir zukommen lassen und ihn dann ignoriert und um 23 Uhr kam jetzt nochmal eine Nachricht, dass der Kaufvertrag von mir und dem Nachbarn nichts bringt und wie ICH das Problem jetzt lösen will da er nichts mit dem Auto anfangen kann. Plötzlich waren die neuen und vermutlichen unwahren „Schäden“ egal. Ich bezweifle auch dass er so spät noch in einer Zulassungsstelle war und die Papiere vorgelegt hat.

Was ich nicht kapiere:

Der Franzose kauft in Deutschland ein Auto, das er nach Frankreich importieren will.

An seiner Stelle hätte ich mich vorher in Frankreich erkundigt, was für Papiere für den Fahrzeugimport benötigt werden.

Wenn alle entsprechenden deutschen Fahrzeugpapiere beim Verkauf vorgelegt wurden, ist die aktuelle Situation sein Problem.

Es ist natürlich immer einfacher, andere für seine eigene Nachlässigkeit zur Verantwortung ziehen zu wollen.

Zweck der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist es eindeutig nicht, den Inhaber als Eigentümer auszuweisen. Das steht auf der Vorderseite des Dokumentes.

Auf der Rückseite steht, wie beim Wechsel des Eigentümers zu verfahren ist und was in der Empfangsbestätigung zur Übergabe des Dokumentes aufgeführt werden muß.

Also sollte für einen Franzosen eine Kopie der Übergabebestätigung vom Nachbarn an den TE und weiterhin die Bestätigung für die Übergabe vom TE an den Franzosen ausreichend sein. Genauso sollte der TE kurzfristig die Zulassungsbehörde über die Übergabe der Papier an den Franzosen informieren - so wie der Nachbar seinerseits die Behörden sicher schon informiert hat.

Wie die jeweiligen Kaufverträge ausgesehen haben ist völlig nebensächlich, es ist IMHO auch keine gute Idee einen Kaufvertrag zu faken oder dabei behilflich gewesen zu sein.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 22. Oktober 2017 um 14:49:02 Uhr:

Auf der Rückseite steht, wie beim Wechsel des Eigentümers zu verfahren ist und was in der Empfangsbestätigung zur Übergabe des Dokumentes aufgeführt werden muß.

Auf einer deutschen ZB II steht das auf jeden Fall mal nicht...

 

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 22. Oktober 2017 um 14:49:02 Uhr:

Also sollte für einen Franzosen eine Kopie der Übergabebestätigung vom Nachbarn an den TE und weiterhin die Bestätigung für die Übergabe vom TE an den Franzosen ausreichend sein.

Das mag ja sein, nur hätte sich das der Käufer vorher überlegen müssen. Es kann jedenfalls nicht Aufgabe der TE sein, so etwas jetzt im Nachhinein zu organisieren oder anderen illegalen Unfug zu veranstalten.

 

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 22. Oktober 2017 um 14:49:02 Uhr:

Genauso sollte der TE kurzfristig die Zulassungsbehörde über die Übergabe der Papier an den Franzosen informieren - so wie der Nachbar seinerseits die Behörden sicher schon informiert hat.

Warum sollte die TE das machen? Warum sollte der Nachbar das gemacht haben? Dazu gibt es keinen Anlass oder gar irgendeine Notwendigkeit.

Sorry, die Gebrauchsanleitung steht auf der Rückseite von Tei 1 der ZulB. Dort sind auch Meldepflichten genannt, deren Nichtbeachtung geahndet werden könne. Interpretation der Rechtsgrundlage überlasse ich dem, der sich berufen fühlt.

Wenn der TE sich schon im eigenen Interesse nicht um eine saubere Dokumentation der Übergabe von Fzg und Papieren gekümmert hat, dann war das ungeschickt.

Der Nachbar wird die Veräußerung allein schon deshalb angezeigt haben, um der Kfz-Steuerpflicht zu entgehen, aus der Versicherung rauszukommen und weil bei umweltrechtlichen Problemen Behördenvertreter bei ihm zuerst anklopfen.

Von den Übergabeunterlagen des Nachbarn eine Kopie zu besorgen ist nicht verpflichtend, aber sicher nicht illegal.

Zitat:

@roberto743 schrieb am 20. Oktober 2017 um 16:13:28 Uhr:

Schick dem Käufer, den Kaufvertrag, mit welchem Du Dein Auto vom Nachbarn

zurückgekauft hast. Damit kann er nachweisen, daß er das Fahrzeug vom

derzeitigen Eigentümer legitim erworben hat.

Das ist die korrekte Antwort. Thread kann zu. :P

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