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Autoverkauf nach Frankreich MINI

Themenstarteram 20. Oktober 2017 um 12:51

Hallo!

Vorgeschichte: Ich habe im November 2016 einen Mini gekauft. August 2017 habe ich ihn an einen Hernn aus der Nachbarstadt verkauft. Dieser gab das Auto aber nach 4 Tagen zurück da er festgestellt hat, dass die Klima nicht geht. Trotz dem, dass nur die Flüssigkeit gefehlt hat, habe ich das Auto zurück genommen. Dabei haben wir einfach einen neuen Kaufvertrag gemacht in dem ich ihm das Auto praktisch „abgekauft“ habe.

Da ich bereits schon ein neues Auto hatte, hab ich den Mini nicht mehr angemeldet. Dadurch steht auf dem Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sein Name aber ich bin sogesehen der Besitzer.

Jetzt hat sich gestern ein Franzose den Mini angeschaut. Er war kurzentschlossen, organisierte sich hier in Deutschland ein 5-Tages-Kennzeichen um den Mini mit nach Straßbourg zu nehmen. Der Verkauf lief reibungslos. Alle Mängel wurden im Vertrag festgehalten. Er ist am selben Abend noch mit dem Mini abgereist.

Jetzt meldet er sich heute und meint er darf damit nicht nach Frankreich einreisen weil der Name von Schein und Brief von meinem Namen auf dem Kaufvertrag abweicht.

Er fordert jetzt entweder einen neuen, „gefälschten“ Vertrag, der besagen soll dass er der Käufer ist und anstelle mich als Verkäufer soll der Herr dran stehen der das Auto 4 Tagen gefahren hat, ansonsten muss ich das Auto zurück nehmen. Er ist bei der Probefahrt schon gefahren wie ein „Irrer“ und über 1000km mehr auf meinem Auto möchte ich auch nicht.

Muss ich ihn im schlimmsten Fall zurück nehmen oder ist das sein Problem wie er das Auto rüber bringt?

Beste Antwort im Thema

Schick dem Käufer, den Kaufvertrag, mit welchem Du Dein Auto vom Nachbarn

zurückgekauft hast. Damit kann er nachweisen, daß er das Fahrzeug vom

derzeitigen Eigentümer legitim erworben hat.

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Wie er ihn nach Frankreich importiert, ist sein Problem. Abgesehen davon hab ich bei vielen Reisen nach Frankreich es noch nie erlebt, dass am "Grenzübergang" jemand kontrolliert hätte.

Nein, du musst ihn nicht zurücknehmen. Wer als letzter Halter (!) in der Zulassungsbescheinigung steht, ist völlig egal. Wenn der gute Mann Probleme mit dem Import in irgendein Land seiner Wahl hat, ist das allein sein Problem.

Er meint wahrscheinlich die Zulassung.

Dort muss man, beim Zulassen eines Fahrzeuges mit ehemaliger ausländischer Zulassung den Kaufvertrag und die Dokumente vorlegen.

Da hier jetzt auf den KFZ Doks jemand anderes steht als auf dem Vertrag stört die Zulassungsstelle höchstwahrscheinlich.

Ich würd ihm den Vertrag so machen bzw. ihm einen leeren Vertrag mailen mit dem Hinweis, er soll ihn selbst ausfüllen und unterschreiben.

Zitat:

@dobifan schrieb am 20. Oktober 2017 um 15:10:21 Uhr:

… Ich würd ihm den Vertrag so machen.

Der TE darf nicht einfach so einen anderen Namen als Verkäufer in einen Vertrag setzen, das ist rechtlich nicht zulässig.

Ist jetzt alles sein Problem. Ich würde da auf genau gar nichts mehr reagieren, wenn von seiner Seite aus etwas kommt. Und so einen Hokuspokus mit gefälschten Verträgen schon gleich gar nicht...

Schick dem Käufer, den Kaufvertrag, mit welchem Du Dein Auto vom Nachbarn

zurückgekauft hast. Damit kann er nachweisen, daß er das Fahrzeug vom

derzeitigen Eigentümer legitim erworben hat.

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Oktober 2017 um 15:11:42 Uhr:

Zitat:

@dobifan schrieb am 20. Oktober 2017 um 15:10:21 Uhr:

… Ich würd ihm den Vertrag so machen.

Der TE darf nicht einfach so einen anderen Namen als Verkäufer in einen Vertrag setzen, das ist rechtlich nicht zulässig.

267 StGB - Urkundenfälschung.

Vielleicht den eigenen Ankaufvertrag zusenden?

 

Hallo zusammen, bitte bei Zitaten auch alles zitieren und nicht nur ausschnittsweise.... Meine Aussage war: "Ich würd ihm den Vertrag so machen bzw. ihm einen leeren Vertrag mailen mit dem Hinweis, er soll ihn selbst ausfüllen und unterschreiben."

Hier bitte genauer auf das Beziehungsweise achten. Ich würde ihm einen leeren Kaufvertrag zur Verfügung stellen.

Wenn der französische Beamte einen schlechten Tag hat, akzeptiert er nicht einmal die Nachweise in Form des letzten Kaufvertrages vom ursprünglichen an den 4-Tägigen...

Der Französische Käufer hat aus meiner sicht (aufgrund persönlicher Erfahrungen in 18 Jahren Wohnhaft Frankreich) nur 2 Möglichkeiten: Dich lieb bitten, die Dokumente umzuschreiben, so dass alle Dokumente zusammenpassen, oder den leichten Weg zu gehen und den Kaufvertrag kurzerhand selbst zu erstellen.

Geprüft auf Rechtmässigkeit wird der schlussendlich nämlich nicht, die behalten nicht mal eine Kopie.... die schauen auf den Namen und die Adresse im Vertrag, ob diese Daten zum Fahrzeugpapier passt und gut ist.

Das läuft heute tagtäglich auf diesen Ämtern so....

Wäre also Urkundenfälschung, die nicht auffällt.

Ist ein Kaufvertrag eine Urkunde?

Ja, eine Privaturkunde.

Was macht man denn wenn man das Auto eines verstorbenen Familienmitglieds verkauft. Gibt es dann dort eine Klausel das man sowas nicht ins Ausland verkaufen darf? Ich denke das hier zwei ein Problem aufschaukeln das schlichtweg keines ist. Der Käufer soll das richtig anmelden und dann muss das doch gehen.

Stelle mir gerade folgendes vor, meine Frau trennt sich von mir und nimmt wieder ihren ursprünglichen Namen an. Der Wagen läuft aber auf mich und ich sterbe. Nun will sie ihn verkaufen, Namen stimmen nicht überein. Mhhh, das kann irgendwie doch kein Problem sein sonst würde man doch öfters von sowas lesen

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