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Autoverkauf mit rotem Kennzeichen

Hallo,

ich möchte beim (Privatverkauf) meinen Wagen nicht mit dem Kennzeichen abgeben, auch wenn der Käufer binnen einer Frist versichert den Wagen abzumelden. Um die Gefahr der Haftung während der Zeit bis zur Abmeldung zu entgehen hatte ich folgenden Plan:

1) Käufer immer bitten ein rotes Kennzeichen mitzubringen oder den Transport sonstwie (Abschlepper o.ä.) zu organisieren
2) Während der Probefahrt kann gerne mit meinem Kennzeichen gefahren werden, aber nach dem Kaufvertrag schraube ich meine Kennzeichen ab und übergebe ihm den Wagen. Die Abmeldung mache ich dann selbstständig am Folgetag (oder danach, je nach Termin aber schnellstmöglich).

Meine konkrete Frage ist, ob der neue Käufer mit dem roten Kennzeichen mit dem Wagen fahren darf, obwohl der Wagen noch über mich angemeldet und versichert ist?

17 Antworten

Bei der online-Abmeldung durch einen Dienstleister muss allerdings, so meinem Kenntnisstand, die dazu notwendige Vollmacht mit Unterschrift im Original und auch die Original -ZB1 er vorgelegt werden, d.h. eine Kopien oder PDF reichen nicht aus und man muss die Originale entweder vorbeibringen oder mit der Post an den Dienstleister versenden.

Die ganze Abmelde-Prozedur mit Postversand kann dann 4-5 Tage bis zur Vollzugsmeldung dauern.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 1. April 2023 um 16:08:23 Uhr:


Bei der online-Abmeldung durch einen Dienstleister muss allerdings, so meinem Kenntnisstand, die dazu notwendige Vollmacht mit Unterschrift im Original und auch die Original -ZB1 er vorgelegt werden,

Nein.
Du gibst auf der HP des Anbieters die Daten ein,dann die drei Sicherheitscodes(Kennzeichen 2x, ZB1 1x), am Schluss bezahlen.
Zum Antrag bei i-kfz wird der PA des Anbieters genutzt.
Anbieter(als Bevollmächtigter) und DU als Halter bekommen von der Zulassungsstelle eine Postalische Mitteilung über die Außerbetriebsetzung .

Eine Vollmacht benötigt man für eine Außerbetriebsetzung nicht.

§ 14 Außerbetriebsetzung
Legt ein Dritter alle nach Satz 1 erforderlichen Unterlagen vor, gilt er als von dem Halter bevollmächtigt, die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs zu beantragen. 

§ 15g Antrag auf Außerbetriebsetzung
(2) Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichenschilder nach § 14 Absatz 1 Satz 1 wird ersetzt durch die Erfassung und Verifizierung

1.des Kennzeichens,

2.der Sicherheitscodes der Stempelplaketten nach § 15d Absatz 1 Nummer 1 und

3. des Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I nach § 15d Absatz 1 Nummer 2.

Bei einer online Abmeldung werden keine Dokumente versendet.

@windelexpress
Da war ich wohl nicht mehr auf dem neuesten Stand bzgl. der online-Abmeldung. Gibt ein Danke für meine Aufklärung.

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