Autoverkauf - Gibt's hier für mich ne Lösung?

Ich finde irgendwie keine Lösung, ihr müsst mir mal bitte helfen... hab schon soviel herumgegoogelt...

Ich möchte mein Auto abgemeldet verkaufen (da ich die Nummer mitnehmen will - bei Abmeldung reservieren oder gleich mit dem neuen Auto nutzen), aber die Probefahrt ermöglichen. Wenn der Käufer das Auto nun aber haben will und er bar bezahlt - die meisten wollen bzw. können aber nur das eine Mal herfahren (z.B. Käufer aus dem Ausland) - bekommt er ja Teil I + Teil II + TÜV/AU mit.

Selbst wenn ich Schilder und Teil I behalten würde für die Abmeldung (und ich die Abmeldebescheinigung nachsende, worauf sich Käufer sogar noch einlassen würden) fehlt mir der Teil II ja zur Abmeldung.

Wie kriegt man den Mist am besten gelöst? Wahrscheinlich gibts für den Fall keine Lösung, oder? Was wäre die beste Alternative?

28 Antworten

Zur Abmeldung brauchst du nur Teil I.

Auto abmelden und Probefahrten mit Kurzzeitkennzeichen durchführen.

Zitat:

@Beselchen schrieb am 30. Dezember 2023 um 19:04:27 Uhr:


Zur Abmeldung brauchst du nur Teil I.

Sicher? Ich lese fast überall dass man sie braucht, Ausnahme

"Die Abmeldung ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 2, früher Fahrzeugbrief genannt, ist möglich. Hierfür ist bei der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust auszufüllen und eine Gebühr in Höhe von 30 bis 100 Euro zu bezahlen."

Aber sie ist ja vorhanden...

Das muss alt sein. Die ZB 2 braucht man für die Abmeldung tatsächlich schon länger nicht mehr. Auch eine Abmeldebescheinigung wird schon lange nicht mehr ausgestellt.
Es wird nun auf der ZB 1 ein Siegel entfernt, die Abmeldung vermerkt und die ZB 1 wieder dem Halter ausgehändigt.
Zum Wiederannelden auf den gleichen Halter oder zum Ummelden nach Verkauf, benötigt der Käufer diese aber unbedingt!!

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Edit: Natürlich braucht der Käufer zum Ummelden neben der ZB 1 auch noch die ZB 2 , den letzten HU Bericht und je nach Lage der Dinge die Kennzeichen.

@futterkohl

Alles wäre natürlich einfacher, wenn Du nicht soviel Wert auf die wieder Gleiche Kennzeichekombination fürs Nachfolge Auto von Dir legen würdest…aber wenn es so ist, dann ist es eben so.
Jeder wie er mag.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/inhalts_bersicht.html

Siehe hier Paragraf 16
Ausserbetriebsetzung , Wiederzulassung.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__16.html

Super, dann werden ja nur die Schilder + Teil I benötigt. Auf die nachträgliche Zusendung von Teil I nach der Abmeldung per Post lassen sich die Leute meistens ein...

Und wie fahren die dann nach hause? Kzk kriegen sie nicht da nicht abgemeldet. Also per Hänger ?

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 30. Dezember 2023 um 20:14:00 Uhr:


Und wie fahren die dann nach hause? Kzk kriegen sie nicht da nicht abgemeldet. Also per Hänger ?

Jap oder Trailer oder was auch immer.

Mensch, warum muss man es so kompliziert machen?
Ich gebe mein Auto grundsätzlich nie angemeldet ab.
Dafür nutze ich die Online-Abmeldung (Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion erforderlich):
- Der Käufer kommt und macht die Probefahrt
- Der Kaufvertrag wird gemacht
- Der Käufer zahlt (bar oder per Echtzeitüberweisung)
- ich melde das Auto online ab.

Jetzt hat der Käufer drei Möglichkeiten, das Auto abzuholen:
1) er hat einen Autotransporter dabei
2) er hat Überführungskennzeichen dabei
3) er fährt ohne Auto aber mit Papieren und abgestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle, lässt das Auto zu und kommt zur Abholung wieder (das Auto steht solange auf Privatgrundstück)

Bei der 3. Möglichkeit lasse ich mich auch auf eine Anzahlung von 1000,- ein. D.h., für die Anzahlung gibt es Papiere und abgestempelte Kennzeichen. Bei Abholung wird der Rest bezahlt. Hier gehe ich auch ein gewisses Aufbewahrungsrisiko ein, daher kommt das Auto meistens in die Garage.

Bis jetzt hat es bei über 10 Autos gut geklappt. Auch wenn manche Käufer mir die Ohren voll gejammert haben, dass sie dadurch Zusatzkosten von 20-100,- hatten. Ja, das Leben ist hart, meine Autos waren es aber wert.

Zitat:

@Nipo schrieb am 31. Dezember 2023 um 07:41:19 Uhr:


.
Dafür nutze ich die Online-Abmeldung (Personalausweis mit freigeschaltete Onlinefunktion erforderlich):

Seit 1.9 bei einer Abmeldung nicht mehr erforderlich.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. Dezember 2023 um 08:21:05 Uhr:



Zitat:

@Nipo schrieb am 31. Dezember 2023 um 07:41:19 Uhr:


.
Dafür nutze ich die Online-Abmeldung (Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion erforderlich):

Seit 1.9 bei einer Abmeldung nicht mehr erforderlich.

Das widerspricht der offiziellen Information von der Zulassungsstelle meiner Stadt.
"Sofern Ihr Fahrzeug mit den neuen, ab dem 01.01.2015 ausgegebenen Zulassungsplaketten und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I versehen ist, können Sie dieses online erledigen. Weitere Voraussetzung ist ein neuer Personalausweise mit freigeschalteten Online-Funktionen."

Aber scheinbar schläft der Amtshimmel in meiner Stadt... Na ja, dann haben sie mir jetzt eine Weck-Email bekommen.

ADAC sagt, dass für die Abmeldung der Ausweis tatsächlich nicht mehr benötigt wird:
https://www.adac.de/.../

Deshalb am besten in die FZV schauen

§ 24
(4) Für die Beantragung der Außerbetriebsetzung ist auf die Identifizierung des Antragstellers zu verzichten,

Kannst ja mal Deine Zulassungsstelle drauf anstoßen.

Die Onlineabmeldung ist aber nicht überall möglich. Ich würde als Käufer so ein Umstand nicht mitgehen. Wenn ich nicht den Wagen nicht auf eigenen Räder bewerkstelligen kann oder er mir gebracht wird. Würde ich von einem Kauf absehen. Ich habe kein Anhänger für Autos, geschweige eine entsprechende Zugmaschine.

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